Universität Wien
26-003.651 Abruf Rahmenvereinbarung PS und ÖBA - Projektsteuerungsleistungen beim Projekt Klimaneutrale Gebäude 2026/2027
Abruf einer Rahmenvereinbarung für Projektsteuerungsleistungen beim Projekt Klimaneutrale Gebäude 2026/2027. Umfang: Projektsteuerung, Projektmanagement. Losgröße: 1. Frist: [nicht angegeben].
Construction Supervision, Construction Project Management
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Abruf einer Rahmenvereinbarung für Projektsteuerungsleistungen beim Projekt Klimaneutrale Gebäude 2026/2027. Umfang: Projektsteuerung, Projektmanagement. Losgröße: 1. Frist: [nicht angegeben].
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Universität Wien
- Published:
- April 28, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Construction Supervision
Tender description
Abruf einer Rahmenvereinbarung für Projektsteuerungsleistungen beim Projekt Klimaneutrale Gebäude 2026/2027. Umfang: Projektsteuerung, Projektmanagement. Losgröße: 1. Frist: [nicht angegeben].
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4- IT-Services der Sozialversicherung GmbHWien
Abruf aus der Rahmenvereinbarung ITSV Legacy-System
Abruf von IT-Dienstleistungen aus der Rahmenvereinbarung ITSV_Legacy-System. Umfang: IT-Dienstleistungen. Losgröße: 1. Frist: [Frist nicht angegeben]. - Deadline: Jun 14
Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2026 bis 2029 für die geotechnische Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026) inklusive der Erst-Abrufe für die Jahre 2027 und 2028 mit der Option der Wiederholung gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A
Rahmenvereinbarung (2026-2029) für geotechnische Flächenvoruntersuchungen in der deutschen AWZ (Nordsee) gem. WindSeeG. Umfang: kontinuierliche/diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme (max. 80m unter Seeboden) sowie Laboruntersuchungen (Klassifikations-, boden- und felsmechanische Versuche). Die Flächenvorgaben erfolgen durch den Flächenentwicklungsplan. Inklusive Erst-Abrufe für 2027/2028 und Wiederholungsoption. - Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieDeadline: Jun 14
Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2026 bis 2029 für die geotechnische Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026) inklusive der Erst-Abrufe für die Jahre 2027 und 2028 mit der Option der Wiederholung gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A
Rahmenvereinbarung (2026-2029) für geotechnische Flächenvoruntersuchungen in der deutschen AWZ (Nordsee) gem. WindSeeG. Umfang: kontinuierliche/diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme (max. 80m unter Seeboden) sowie Laboruntersuchungen (Klassifikations-, boden- und felsmechanische Versuche). Die Flächenvorgaben erfolgen durch den Flächenentwicklungsplan. Inklusive Erst-Abrufe für 2027/2028 und Wiederholungsoption. - Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen.
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