Berliner Wasserbetriebe
207226/64630 Wasserwerk Tegel, Errichtung einer PFAS Abstromsicherung an der Transekte B, Abhilfemaßnahme G4
Die Berliner Wasserbetriebe errichten im Einzugsgebiet des Wasserwerks Tegel eine Anlage zur PFAS-Abstromsicherung an der Transekte B (Abhilfemaßnahme G4). Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Rohwasserqualität durch die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage.
Water Supply
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Die Berliner Wasserbetriebe errichten im Einzugsgebiet des Wasserwerks Tegel eine Anlage zur PFAS-Abstromsicherung an der Transekte B (Abhilfemaßnahme G4). Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Rohwasserqualität durch die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Berliner Wasserbetriebe
- Published:
- April 23, 2026
- Deadline:
- May 26, 2026
- Topic:
- Water Supply
- Object:
- Wasserwerk / Trinkwasseraufbereitung
Object classification
- Wasserwerk / TrinkwasseraufbereitungPrimary
Tender description
Die Berliner Wasserbetriebe errichten im Einzugsgebiet des Wasserwerks Tegel eine Anlage zur PFAS-Abstromsicherung an der Transekte B (Abhilfemaßnahme G4). Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Rohwasserqualität durch die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage.
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- 25273344
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2- Berliner WasserbetriebeDeadline: May 26
Die Berliner Wasserbetriebe beabsichtigen, im Einzugsgebiet des Wasserwerks Tegel in Berlin eine Anlage zur Abstromsicherung gegen per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) zu errichten und in Betrieb zu nehmen, um die Rohwasserqualität dauerhaft zu gewährleisten.
Totalunternehmerleistung zur Planung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Anlage zur Abstromsicherung gegen per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Einzugsgebiet des Wasserwerks Tegel in Berlin. Ziel ist die dauerhafte Gewährleistung der Rohwasserqualität. - Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen
Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
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