Bezirksamt Reinickendorf von BerlinBerlin
Mahdarbeiten im öffentlichen Straßenland auf Ober-, Unter- und Mittelstreifen im Jahr 2026
a) Art der Leistung: b) Umfang der Leistung: c) Ort der Leistung: d) Ausführungszeit / Lieferung:
Caretaker Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
- Published:
- May 27, 2026
- Deadline:
- June 10, 2026
- Topic:
- Caretaker Services
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Landkreis Harz, Fachbereich Landrat, Fachdienst Zentrale VergabestelleHalberstadtDeadline: Jul 06Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Druckschläuchen der Größen B, C und D für den Zeitraum 2026 bis 2030.FFH-Monitoring der Arten Vertigo angustior,Vertigo geyeri und Vertigo moulinsiana in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für das Jahr 2026
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten - und NaturschutzHannoverFFH-Monitoring für die Arten Vertigo angustior, Vertigo geyeri und Vertigo moulinsiana in Niedersachsen für das Jahr 2026. Umfang und Details siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B).Beschaffung von Schneepflügen für die Straßenmeistereien Torgau und Dahlen des Landkreises Nordsachsen im Jahr 2026
Landratsamt NordsachsenEilenburgDeadline: Jul 16Das Landratsamt Nordsachsen plant die Beschaffung zweier Schneepflüge, jeweils eines für die Straßenmeisterei Torgau und die Straßenmeisterei Dahlen. Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt: Los 1 Es handelt sich um einen Auftrag zur Beschaffung eines Schwinglenker-Schneepflugs. Der Schneepflug ist für die Montage an einem großen Mehrzweckgeräteträger (Mercedes-Benz Unimog U 427) mit Anbauplatte Größe 3 (DIN 76060 B) und für die Inbetriebnahme über dessen Kommunalhydraulik vorgesehen. Der Schneepflug ist erforderlich für die Räumung von Bundesstraßen, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Nordsachsen. Los 2 Es handelt sich um einen Auftrag zur Beschaffung eines Keilschneepfluges. Der Schneepflug ist für die Montage an einem kleinen Mehrzweckgeräteträger mit Universalgeräteplatte (passend für Multicar M 31 C) und die Inbetriebnahme über dessen Kommunalhydraulik vorgesehen. Der Schneepflug ist erforderlich für die Räumung von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Nordsachsen. Es ist möglich, ein Angebot für ein oder beide Lose abzugeben. Es können bis zu zwei Lose an einen Bieter vergeben werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Alle jeweils verlangten Parameter, Daten oder Angaben sind anhand von Prospektmaterial oder anderen Dokumentationen nachzuweisen. Die Prospektunterlagen sowie Kennzeichnungen an dem Schneepflug sind ausschließlich in deutscher Sprache auszuführen. Die Ausführung und der Lieferumfang müssen, falls in der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen nicht abweichend gefordert, den nachfolgend aufgeführten Vorschriften und Richtlinien entsprechen: - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO - Straßenverkehrsordnung StVO - Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten DIN 30 710 - Sicherheitsregeln für Hydraulikschlauchleitungen ZH 1/74 - Kfz - elektromagnetische Verträglichkeit 95/54 EWG - Nachweis CE/GS-Zeichen - Merkblatt für den angebotenen Schneepflug - Bauartgenehmigung der LED-Pflugbeleuchtung - Bestätigung, dass die Schneepflüge der TLG B 4, sowie den DIN EN 13021 und GUV R-2105 entsprechen Die Vorschriften sind nicht abschließend. Für weitere Details verweisen wir vollumfänglich auf unsere beigefügten Vergabeunterlagen.; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Lieferung eines Schneepflugs für die Straßenmeisterei Torgau des Landkreises Nordsachsen im Jahr 2026: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Nordsachsen, Straßenbauamt, Straßenmeisterei Torgau; Straße, Hausnummer: Außenring 7; Postleitzahl: 04860; Ort: Torgau; Land: Deutschland; Los 2, Lieferung eines Schneepflugs für die Straßenmeisterei Dahlen des Landkreises Nordsachsen im Jahr 2026: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Nordsachsen, Straßenbauamt, Straßenmeisterei Dahlen; Straße, Hausnummer: Industrieweg 5; Postleitzahl: 04774; Ort: Dahlen; Land: DeutschlandRahmenvereinbarung über Flicksanierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück im Bezirk der Straßenmeisterei (KSM) Süd für das Jahr 2026/2027
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Jul 07Art der Leistung Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt in dem Unterhaltungsbereich Süd Flicksanierungsarbeiten durchführen zu lassen. Hier sind größtenteils Asphaltsanierungsarbeiten durchzuführen, jedoch sind auch Pflasterarbeiten (Borde, Rinnen, Betonpflaster, etc.) geplant. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Sanierungsarbeiten auf Fahrbahnen und Radwegen auf/an Kreisstraßen im Unterhaltungsbezirk der Kreisstraßenmeisterei Süd des Landkreises Osnabrück. Darüber hinaus ist der punktuelle Einbau von Rasengittersteinen in unterschiedlichen Längen und Breiten überwiegend im Fahrbahnrandbereich (Innenkurven) sowie das Angleichen von Rinnen, Pflasterflächen sowie Einbauten vorgesehen. Nach Unterrichtung und Einweisung des AN sind die Sanierungsarbeiten kurzfristig durchzuführen. Jedoch wird die Erledigung in 2 Kategorien unterschieden: 1. kurzfristig -innerhalb von 7 Kalendertagen zu erledigen: bei Schäden in der Fahrbahn / Radweg, welche eine Verkehrsbehinderung darstellen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet 2. innerhalb von 60 Kalendertagen nach Beauftragung zu erledigen Es besteht kein Anrecht auf vollständige Ausschöpfung der einzelnen Vordersätze, des Weiteren rechtfertigt ein Überschreiten der Vordersätze ebenfalls keine neue Bildung der Einheitspreise. Der Jahresauftrag beginnt mit dem Zugang des Auftragsschreibens. Mit der Ausführung ist frühestens 14 Werktage nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Das Auftragsverhältnis endet: - entweder bei Erreichen der Auftragssumme (einschl. eventueller Nachträge) - oder spätestens am 31.08.2027 - oder wenn sich beide Vertragsparteien vorher schriftlich über eine Beendigung einigen. Umfang der Leistung vgl. Baubeschreibung sowie LeistungsverzeichnisErfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2026 (EU-SPA Hakel)
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Hinweis: Fehlende technische Möglichkeit zur Eingabe der Bindefrist und der Öffnung der Angebote. Daher hier an dieser Stelle: Tag der Öffnung: 09.12.2025/10:00 Uhr Bindefrist: 31.01.2026 Auszug - Teil 2: 1.2 Erfassungsmethoden Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2025) [Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands] einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 2 in Kap. 2 in Südbeck et al. 2025). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen (Erfassungspuffer ca. 100 m). Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen flächigen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2025, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten und Rebhunh vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen (außer für die ADEBAR-Listen, s. 1.3) für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Die Erfassung der Greifvogelarten hat in enger Abstimmung mit den vor Ort tätigen Mitarbeitenden des Monitorings von Greifvogel- und Eulenarten zu erfolgen. Unnötige Doppelerfassungen und Horstkontrollen sollen aus Schutzgründen unterbleiben. Klangattrappeneinsatz ist für die in Südbeck et al. (2025) genannten Arten (S. 65 ff.) zu prüfen, für die Eulen- und Spechtarten in geeigneten Habitaten verbindlich. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der App NaturaList (https://www.ornitho.de/index.php?m_id=20033) über das Modul zur Standardisierten Revierkartierung (StaR). Sollte dieses bis Kartierungsbeginn noch nicht verfügbar sein, erfolgt die Erfassung über das Modul "Private Linienkartierung". In beiden Fällen sind die Modalitäten zur Nutzung von NaturaList vorab mit dem AG abzustimmen. Entsprechende Kosten für die Nutzung der Module sind einzuplanen. Die UNB SLK, BÖ und HZ werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats finden Sie alle Details in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung Los 1.Rahmenvereinbarung - Gehweginstandsetzung im öffentlichen Straßenland der Gemeinde Zeuthen
Gemeinde ZeuthenDeadline: Jun 09Rahmenvereinbarung für Gehweginstandsetzungsarbeiten im öffentlichen Straßenland der Gemeinde Zeuthen, einschließlich Nebenleistungen. Ziel: Sicherstellung der Verkehrssicherheit, Gebrauchstauglichkeit und dauerhafte Erhaltung befestigter und unbefestigter Gehwegflächen. Geschätzter jährlicher Auftragswert: 80.000 EUR inkl. USt., Höchstwert: 100.000 EUR inkl. USt.
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