Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vilefalt und AntidiskriminierungBerlin
Entwicklung eines Fragebogens zur Diversity-Folgenabschätzung für öffentliche Stellen des Landes Berlin
Wissenschaftliche Konzeption, Entwicklung und Erprobung eines anwendungsorientierten Fragebogens zur Diversity‑Folgenabschätzung für öffentliche Stellen des Landes Berlin. Die Leistung erfolgt in enger Abstimmung mit der LADS. Ziel ist die spätere Umsetzung in ein webbasiertes Tool auf einer Berlin.de‑Subdomain. Gegenstand der Beauftragun...
Digitalisation Consulting, Social Research, Feasibility Studies, Management Consulting
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Wissenschaftliche Konzeption, Entwicklung und Erprobung eines anwendungsorientierten Fragebogens zur Diversity‑Folgenabschätzung für öffentliche Stellen des Landes Berlin. Die Leistung erfolgt in enger Abstimmung mit der LADS. Ziel ist die spätere Umsetzung in ein webbasiertes Tool auf einer Berlin.de‑Subdomain. Gegenstand der Beauftra...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vilefalt und Antidiskriminierung
- Published:
- June 30, 2026
- Deadline:
- July 14, 2026
- Topic:
- Digitalisation Consulting
Tender description
Wissenschaftliche Konzeption, Entwicklung und Erprobung eines anwendungsorientierten Fragebogens zur Diversity‑Folgenabschätzung für öffentliche Stellen des Landes Berlin. Die Leistung erfolgt in enger Abstimmung mit der LADS. Ziel ist die spätere Umsetzung in ein webbasiertes Tool auf einer Berlin.de‑Subdomain. Gegenstand der Beauftragung ist die inhaltliche und konzeptionelle Entwicklung des Fragebogens.
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8- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Aug 07
Projektmanagement für Leistungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans des Landesniedrigwasserkonzeptes 2.0
Die Leistung setzt sich insbesondere aus folgenden Punkten zusammen: 1) Projektmanagement Das Projektmanagement, steuert und koordiniert aktiv die nachfolgend unter Punkt 2 und ggf. 3 genannten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Weiterführung Flussgebietsarbeit Durch eine intensive Kommunikation des Themas "Niedrigwasser" konnte eine breite Aufmerksamkeit und ein Problembewusstsein bei allen lokalen Akteuren erzeugt werden. Die Entscheidungsträger (Wasser-, Naturschutz- und tlw. Landwirtschaftsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte, LfU, einschließlich Großschutzgebiete), die das Wassermanagement operativ steuernden GUV und ggf. weitere Institutionen (Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Natura2000-Teams, VLF, Kommunen, engagierte Einzelpersonen usw.) sind involviert und arbeiten unterschiedlich intensiv an der Thematik mit. 3) Erarbeitung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungskonzepte Die sich in der Ideenphase befindlichen 16 Konzepte (Phase 1 und 2) sind gemeinsam mit den Trägern bis zur Antragsreife (Richtlinie LWH) zu entwickeln und die Antragstellung bei der ILB zu begleiten. Weitere mindestes 10 Konzepte sollen - eine erfolgreiche Antragstellung und Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt - bei der Bearbeitung begleitet werden. Es bestehen bisher nicht weiterverfolgte weitere Ideen der Akteure zu potenziellen Bewirtschaftungs- bzw. Staukonzepten in allen Flussgebieten tlw. auch von Seiten des LfU für Gewässer 1. Ordnung. Aufgrund einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl o.g. Ideen ist die Leistung für 10 Konzepte anzubieten. 4) Qualifizierung und Weiterentwicklung LWH-Vorhaben und Leuchttürmen Mit LWH-Vorhaben sind Vorhaben gemeint, die den Fördergegenständen der Richtlinien LWH (GAK und ELER) des MLEUV entsprechen und die von den Antragstellern zur Förderung aus Drittmitteln vorgesehen sind. Entwicklung von Projekten aus Initiierungsphase (50) bis zu antragsreifer Projektskizze. Entwicklung fortgeschrittene Projekte (100) bis zu antragsreifer Projektskizze . Begleitung abgeschlossener (20) Projekte Begleitung der laufenden Leuchtturmprojekte Initiiierung von neuen Leuchtturmprojekte (z.B. Dränagen) 5) Fachübergreifende Anforderungen Im Rahmen des Erstauftrages wurden bereits diverse fachübergreifende Treffen, Gespräche etc. initiiert und ausgewertet). Diese sog. fachübergreifenden Gespräche mit Akteuren z.B. der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Forst, der Flurneuordnung sowie der Landes- und Regionalplanung sollen federführend durch den Auftragnehmer weitergeführt und im Bereich Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung / Bau- und Stadtplanung aufgegriffen werden. Vertieft werden soll der Themenbereich Schifffahrt und Wassertourismus hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung und möglicher Handlungsspielräume und Entwicklungsperspektiven hin zur Klimaanpassung und zu einem verringerten Wasserdargebot. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Staubauwerkes wurde im Rahmen des Erstauftrages ein umfangreiches, modellgestütztes Werkzeug entwickelt, welches die Auswirkungen veränderter Stauhaltungen auf den Wasserrückhalt quantifiziert. Das Werkzeug erlaubt darüber hinaus eine grafische Darstellung der flächigen Auswirkungen veränderter Wasserstände oberhalb eines Staubauwerkes. Für das Werkzeug wurden vorhandene Modellansätze in die kommerzielle Rechensoftware MS Excel überführt. Ferner wurde eine Schnittstelle programmiert, die eine Darstellung der Ergebnisse in einem GIS-System erlaubt. Die Anwendung des sog. Excel-Tools (Anlage 5: Dokumentation) wurde sowohl durch das LfU als auch durch die NW-Koordinatoren für weitere Projekte in anderen Flussgebieten testweise durchgeführt. Es ist gewünscht, das Excel-Tool (oder ein vergleichbares Instrument) künftig als Werkzeug zur Folgenabschätzung und Visualisierung stärker systematisch einzubinden. 6) Verknüpfung mit dem Moorschutz Moorschutz und Wassermanagement sind inhaltlich eng verwoben, dementsprechend erfolgt MLEUV-intern eine enge organisatorisch-inhaltliche Abstimmung zur Thematik Moorschutz. Bei der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes ist auch auf ein nachhaltiges Moorbodenmanagement zu setzen. Das Moorschutzprogramm Brandenburg bildet den Rahmen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mooren. Um eine Synchronisation der Ziele von Moorschutz und Niedrigwasservorsorge bei der Projektentwicklung vor Ort und insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten zu gewährleisten, ist ein fachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Dieser sammelt und koordiniert alle moorbezogenen Fragen, begleitet ggf. Ortstermine und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die o.g. Flussgebietssteckbriefe sind in enger Zusammenarbeit mit dem LfU um ein Kapitel zum Moorschutz zu ergänzen. 7) Öffentlichkeitsarbeit Ziel des Leistungspunktes ist daher die Entwicklung einer zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der Umsetzung des LNWK 2.0. Die Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Verständnis, Akzeptanz und Mitwirkung zentraler Akteure bei Maßnahmen der Niedrigwasservorsorge und der -bewältigung zu stärken. Dabei sollen insbesondere Informationsbedarfe, Entscheidungsstrukturen und mögliche Hemmnisse in den relevanten Zielgruppen berücksichtigt werden. Auf Basis der strategischen Konzeption sollen geeignete Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und in einem Umsetzungsplan dargestellt werden. Optionale Leistungen: 1) Verbindung wasserbaulicher Maßnahmen mit Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2) Durchführung ausgewählter Maßnahmen des im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten Umsetzungsplanes aus Nr. 7) Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3. - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 04
Projektmanagement für Leistungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans des Landesniedrigwasserkonzeptes 2.0
Die Leistung setzt sich insbesondere aus folgenden Punkten zusammen: 1) Projektmanagement Das Projektmanagement, steuert und koordiniert aktiv die nachfolgend unter Punkt 2 und ggf. 3 genannten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Weiterführung Flussgebietsarbeit Durch eine intensive Kommunikation des Themas "Niedrigwasser" konnte eine breite Aufmerksamkeit und ein Problembewusstsein bei allen lokalen Akteuren erzeugt werden. Die Entscheidungsträger (Wasser-, Naturschutz- und tlw. Landwirtschaftsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte, LfU, einschließlich Großschutzgebiete), die das Wassermanagement operativ steuernden GUV und ggf. weitere Institutionen (Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Natura2000-Teams, VLF, Kommunen, engagierte Einzelpersonen usw.) sind involviert und arbeiten unterschiedlich intensiv an der Thematik mit. 3) Erarbeitung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungskonzepte Die sich in der Ideenphase befindlichen 16 Konzepte (Phase 1 und 2) sind gemeinsam mit den Trägern bis zur Antragsreife (Richtlinie LWH) zu entwickeln und die Antragstellung bei der ILB zu begleiten. Weitere mindestes 10 Konzepte sollen - eine erfolgreiche Antragstellung und Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt - bei der Bearbeitung begleitet werden. Es bestehen bisher nicht weiterverfolgte weitere Ideen der Akteure zu potenziellen Bewirtschaftungs- bzw. Staukonzepten in allen Flussgebieten tlw. auch von Seiten des LfU für Gewässer 1. Ordnung. Aufgrund einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl o.g. Ideen ist die Leistung für 10 Konzepte anzubieten. 4) Qualifizierung und Weiterentwicklung LWH-Vorhaben und Leuchttürmen Mit LWH-Vorhaben sind Vorhaben gemeint, die den Fördergegenständen der Richtlinien LWH (GAK und ELER) des MLEUV entsprechen und die von den Antragstellern zur Förderung aus Drittmitteln vorgesehen sind. Entwicklung von Projekten aus Initiierungsphase (50) bis zu antragsreifer Projektskizze. Entwicklung fortgeschrittene Projekte (100) bis zu antragsreifer Projektskizze . Begleitung abgeschlossener (20) Projekte Begleitung der laufenden Leuchtturmprojekte Initiiierung von neuen Leuchtturmprojekte (z.B. Dränagen) 5) Fachübergreifende Anforderungen Im Rahmen des Erstauftrages wurden bereits diverse fachübergreifende Treffen, Gespräche etc. initiiert und ausgewertet). Diese sog. fachübergreifenden Gespräche mit Akteuren z.B. der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Forst, der Flurneuordnung sowie der Landes- und Regionalplanung sollen federführend durch den Auftragnehmer weitergeführt und im Bereich Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung / Bau- und Stadtplanung aufgegriffen werden. Vertieft werden soll der Themenbereich Schifffahrt und Wassertourismus hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung und möglicher Handlungsspielräume und Entwicklungsperspektiven hin zur Klimaanpassung und zu einem verringerten Wasserdargebot. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Staubauwerkes wurde im Rahmen des Erstauftrages ein umfangreiches, modellgestütztes Werkzeug entwickelt, welches die Auswirkungen veränderter Stauhaltungen auf den Wasserrückhalt quantifiziert. Das Werkzeug erlaubt darüber hinaus eine grafische Darstellung der flächigen Auswirkungen veränderter Wasserstände oberhalb eines Staubauwerkes. Für das Werkzeug wurden vorhandene Modellansätze in die kommerzielle Rechensoftware MS Excel überführt. Ferner wurde eine Schnittstelle programmiert, die eine Darstellung der Ergebnisse in einem GIS-System erlaubt. Die Anwendung des sog. Excel-Tools (Anlage 5: Dokumentation) wurde sowohl durch das LfU als auch durch die NW-Koordinatoren für weitere Projekte in anderen Flussgebieten testweise durchgeführt. Es ist gewünscht, das Excel-Tool (oder ein vergleichbares Instrument) künftig als Werkzeug zur Folgenabschätzung und Visualisierung stärker systematisch einzubinden. 6) Verknüpfung mit dem Moorschutz Moorschutz und Wassermanagement sind inhaltlich eng verwoben, dementsprechend erfolgt MLEUV-intern eine enge organisatorisch-inhaltliche Abstimmung zur Thematik Moorschutz. Bei der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes ist auch auf ein nachhaltiges Moorbodenmanagement zu setzen. Das Moorschutzprogramm Brandenburg bildet den Rahmen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mooren. Um eine Synchronisation der Ziele von Moorschutz und Niedrigwasservorsorge bei der Projektentwicklung vor Ort und insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten zu gewährleisten, ist ein fachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Dieser sammelt und koordiniert alle moorbezogenen Fragen, begleitet ggf. Ortstermine und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die o.g. Flussgebietssteckbriefe sind in enger Zusammenarbeit mit dem LfU um ein Kapitel zum Moorschutz zu ergänzen. 7) Öffentlichkeitsarbeit Ziel des Leistungspunktes ist daher die Entwicklung einer zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der Umsetzung des LNWK 2.0. Die Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Verständnis, Akzeptanz und Mitwirkung zentraler Akteure bei Maßnahmen der Niedrigwasservorsorge und der -bewältigung zu stärken. Dabei sollen insbesondere Informationsbedarfe, Entscheidungsstrukturen und mögliche Hemmnisse in den relevanten Zielgruppen berücksichtigt werden. Auf Basis der strategischen Konzeption sollen geeignete Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und in einem Umsetzungsplan dargestellt werden. Optionale Leistungen: 1) Verbindung wasserbaulicher Maßnahmen mit Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2) Durchführung ausgewählter Maßnahmen des im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten Umsetzungsplanes aus Nr. 7) Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3. - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 04
Projektmanagement für Leistungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans des Landesniedrigwasserkonzeptes 2.0
Die Leistung setzt sich insbesondere aus folgenden Punkten zusammen: 1) Projektmanagement Das Projektmanagement, steuert und koordiniert aktiv die nachfolgend unter Punkt 2 und ggf. 3 genannten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Weiterführung Flussgebietsarbeit Durch eine intensive Kommunikation des Themas "Niedrigwasser" konnte eine breite Aufmerksamkeit und ein Problembewusstsein bei allen lokalen Akteuren erzeugt werden. Die Entscheidungsträger (Wasser-, Naturschutz- und tlw. Landwirtschaftsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte, LfU, einschließlich Großschutzgebiete), die das Wassermanagement operativ steuernden GUV und ggf. weitere Institutionen (Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Natura2000-Teams, VLF, Kommunen, engagierte Einzelpersonen usw.) sind involviert und arbeiten unterschiedlich intensiv an der Thematik mit. 3) Erarbeitung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungskonzepte Die sich in der Ideenphase befindlichen 16 Konzepte (Phase 1 und 2) sind gemeinsam mit den Trägern bis zur Antragsreife (Richtlinie LWH) zu entwickeln und die Antragstellung bei der ILB zu begleiten. Weitere mindestes 10 Konzepte sollen - eine erfolgreiche Antragstellung und Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt - bei der Bearbeitung begleitet werden. Es bestehen bisher nicht weiterverfolgte weitere Ideen der Akteure zu potenziellen Bewirtschaftungs- bzw. Staukonzepten in allen Flussgebieten tlw. auch von Seiten des LfU für Gewässer 1. Ordnung. Aufgrund einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl o.g. Ideen ist die Leistung für 10 Konzepte anzubieten. 4) Qualifizierung und Weiterentwicklung LWH-Vorhaben und Leuchttürmen Mit LWH-Vorhaben sind Vorhaben gemeint, die den Fördergegenständen der Richtlinien LWH (GAK und ELER) des MLEUV entsprechen und die von den Antragstellern zur Förderung aus Drittmitteln vorgesehen sind. Entwicklung von Projekten aus Initiierungsphase (50) bis zu antragsreifer Projektskizze. Entwicklung fortgeschrittene Projekte (100) bis zu antragsreifer Projektskizze . Begleitung abgeschlossener (20) Projekte Begleitung der laufenden Leuchtturmprojekte Initiiierung von neuen Leuchtturmprojekte (z.B. Dränagen) 5) Fachübergreifende Anforderungen Im Rahmen des Erstauftrages wurden bereits diverse fachübergreifende Treffen, Gespräche etc. initiiert und ausgewertet). Diese sog. fachübergreifenden Gespräche mit Akteuren z.B. der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Forst, der Flurneuordnung sowie der Landes- und Regionalplanung sollen federführend durch den Auftragnehmer weitergeführt und im Bereich Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung / Bau- und Stadtplanung aufgegriffen werden. Vertieft werden soll der Themenbereich Schifffahrt und Wassertourismus hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung und möglicher Handlungsspielräume und Entwicklungsperspektiven hin zur Klimaanpassung und zu einem verringerten Wasserdargebot. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Staubauwerkes wurde im Rahmen des Erstauftrages ein umfangreiches, modellgestütztes Werkzeug entwickelt, welches die Auswirkungen veränderter Stauhaltungen auf den Wasserrückhalt quantifiziert. Das Werkzeug erlaubt darüber hinaus eine grafische Darstellung der flächigen Auswirkungen veränderter Wasserstände oberhalb eines Staubauwerkes. Für das Werkzeug wurden vorhandene Modellansätze in die kommerzielle Rechensoftware MS Excel überführt. Ferner wurde eine Schnittstelle programmiert, die eine Darstellung der Ergebnisse in einem GIS-System erlaubt. Die Anwendung des sog. Excel-Tools (Anlage 5: Dokumentation) wurde sowohl durch das LfU als auch durch die NW-Koordinatoren für weitere Projekte in anderen Flussgebieten testweise durchgeführt. Es ist gewünscht, das Excel-Tool (oder ein vergleichbares Instrument) künftig als Werkzeug zur Folgenabschätzung und Visualisierung stärker systematisch einzubinden. 6) Verknüpfung mit dem Moorschutz Moorschutz und Wassermanagement sind inhaltlich eng verwoben, dementsprechend erfolgt MLEUV-intern eine enge organisatorisch-inhaltliche Abstimmung zur Thematik Moorschutz. Bei der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes ist auch auf ein nachhaltiges Moorbodenmanagement zu setzen. Das Moorschutzprogramm Brandenburg bildet den Rahmen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mooren. Um eine Synchronisation der Ziele von Moorschutz und Niedrigwasservorsorge bei der Projektentwicklung vor Ort und insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten zu gewährleisten, ist ein fachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Dieser sammelt und koordiniert alle moorbezogenen Fragen, begleitet ggf. Ortstermine und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die o.g. Flussgebietssteckbriefe sind in enger Zusammenarbeit mit dem LfU um ein Kapitel zum Moorschutz zu ergänzen. 7) Öffentlichkeitsarbeit Ziel des Leistungspunktes ist daher die Entwicklung einer zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der Umsetzung des LNWK 2.0. Die Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Verständnis, Akzeptanz und Mitwirkung zentraler Akteure bei Maßnahmen der Niedrigwasservorsorge und der -bewältigung zu stärken. Dabei sollen insbesondere Informationsbedarfe, Entscheidungsstrukturen und mögliche Hemmnisse in den relevanten Zielgruppen berücksichtigt werden. Auf Basis der strategischen Konzeption sollen geeignete Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und in einem Umsetzungsplan dargestellt werden. Optionale Leistungen: 1) Verbindung wasserbaulicher Maßnahmen mit Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2) Durchführung ausgewählter Maßnahmen des im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten Umsetzungsplanes aus Nr. 7) Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3. - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 04
Projektmanagement für Leistungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans des Landesniedrigwasserkonzeptes 2.0
Die Leistung setzt sich insbesondere aus folgenden Punkten zusammen: 1) Projektmanagement Das Projektmanagement, steuert und koordiniert aktiv die nachfolgend unter Punkt 2 und ggf. 3 genannten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Weiterführung Flussgebietsarbeit Durch eine intensive Kommunikation des Themas "Niedrigwasser" konnte eine breite Aufmerksamkeit und ein Problembewusstsein bei allen lokalen Akteuren erzeugt werden. Die Entscheidungsträger (Wasser-, Naturschutz- und tlw. Landwirtschaftsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte, LfU, einschließlich Großschutzgebiete), die das Wassermanagement operativ steuernden GUV und ggf. weitere Institutionen (Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Natura2000-Teams, VLF, Kommunen, engagierte Einzelpersonen usw.) sind involviert und arbeiten unterschiedlich intensiv an der Thematik mit. 3) Erarbeitung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungskonzepte Die sich in der Ideenphase befindlichen 16 Konzepte (Phase 1 und 2) sind gemeinsam mit den Trägern bis zur Antragsreife (Richtlinie LWH) zu entwickeln und die Antragstellung bei der ILB zu begleiten. Weitere mindestes 10 Konzepte sollen - eine erfolgreiche Antragstellung und Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt - bei der Bearbeitung begleitet werden. Es bestehen bisher nicht weiterverfolgte weitere Ideen der Akteure zu potenziellen Bewirtschaftungs- bzw. Staukonzepten in allen Flussgebieten tlw. auch von Seiten des LfU für Gewässer 1. Ordnung. Aufgrund einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl o.g. Ideen ist die Leistung für 10 Konzepte anzubieten. 4) Qualifizierung und Weiterentwicklung LWH-Vorhaben und Leuchttürmen Mit LWH-Vorhaben sind Vorhaben gemeint, die den Fördergegenständen der Richtlinien LWH (GAK und ELER) des MLEUV entsprechen und die von den Antragstellern zur Förderung aus Drittmitteln vorgesehen sind. Entwicklung von Projekten aus Initiierungsphase (50) bis zu antragsreifer Projektskizze. Entwicklung fortgeschrittene Projekte (100) bis zu antragsreifer Projektskizze . Begleitung abgeschlossener (20) Projekte Begleitung der laufenden Leuchtturmprojekte Initiiierung von neuen Leuchtturmprojekte (z.B. Dränagen) 5) Fachübergreifende Anforderungen Im Rahmen des Erstauftrages wurden bereits diverse fachübergreifende Treffen, Gespräche etc. initiiert und ausgewertet). Diese sog. fachübergreifenden Gespräche mit Akteuren z.B. der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Forst, der Flurneuordnung sowie der Landes- und Regionalplanung sollen federführend durch den Auftragnehmer weitergeführt und im Bereich Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung / Bau- und Stadtplanung aufgegriffen werden. Vertieft werden soll der Themenbereich Schifffahrt und Wassertourismus hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung und möglicher Handlungsspielräume und Entwicklungsperspektiven hin zur Klimaanpassung und zu einem verringerten Wasserdargebot. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Staubauwerkes wurde im Rahmen des Erstauftrages ein umfangreiches, modellgestütztes Werkzeug entwickelt, welches die Auswirkungen veränderter Stauhaltungen auf den Wasserrückhalt quantifiziert. Das Werkzeug erlaubt darüber hinaus eine grafische Darstellung der flächigen Auswirkungen veränderter Wasserstände oberhalb eines Staubauwerkes. Für das Werkzeug wurden vorhandene Modellansätze in die kommerzielle Rechensoftware MS Excel überführt. Ferner wurde eine Schnittstelle programmiert, die eine Darstellung der Ergebnisse in einem GIS-System erlaubt. Die Anwendung des sog. Excel-Tools (Anlage 5: Dokumentation) wurde sowohl durch das LfU als auch durch die NW-Koordinatoren für weitere Projekte in anderen Flussgebieten testweise durchgeführt. Es ist gewünscht, das Excel-Tool (oder ein vergleichbares Instrument) künftig als Werkzeug zur Folgenabschätzung und Visualisierung stärker systematisch einzubinden. 6) Verknüpfung mit dem Moorschutz Moorschutz und Wassermanagement sind inhaltlich eng verwoben, dementsprechend erfolgt MLEUV-intern eine enge organisatorisch-inhaltliche Abstimmung zur Thematik Moorschutz. Bei der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes ist auch auf ein nachhaltiges Moorbodenmanagement zu setzen. Das Moorschutzprogramm Brandenburg bildet den Rahmen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mooren. Um eine Synchronisation der Ziele von Moorschutz und Niedrigwasservorsorge bei der Projektentwicklung vor Ort und insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten zu gewährleisten, ist ein fachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Dieser sammelt und koordiniert alle moorbezogenen Fragen, begleitet ggf. Ortstermine und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die o.g. Flussgebietssteckbriefe sind in enger Zusammenarbeit mit dem LfU um ein Kapitel zum Moorschutz zu ergänzen. 7) Öffentlichkeitsarbeit Ziel des Leistungspunktes ist daher die Entwicklung einer zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der Umsetzung des LNWK 2.0. Die Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Verständnis, Akzeptanz und Mitwirkung zentraler Akteure bei Maßnahmen der Niedrigwasservorsorge und der -bewältigung zu stärken. Dabei sollen insbesondere Informationsbedarfe, Entscheidungsstrukturen und mögliche Hemmnisse in den relevanten Zielgruppen berücksichtigt werden. Auf Basis der strategischen Konzeption sollen geeignete Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und in einem Umsetzungsplan dargestellt werden. Optionale Leistungen: 1) Verbindung wasserbaulicher Maßnahmen mit Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2) Durchführung ausgewählter Maßnahmen des im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten Umsetzungsplanes aus Nr. 7) Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3. - Gemeinsame Landesplanung Berlin-BraundenburgPotsdamDeadline: Aug 15
HyAdvanCE fachliche Unterstützung
Leistungsbeschreibung Fachliche und methodische Unterstützung des Lead Partners im Projekt HyAdvanCE 1. Hintergrund und Aufgaben des Lead Partners Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (Joint Spatial Planning Department Berlin-Brandenburg, JSPD) ist als Lead Partner des Interreg CENTRAL EUROPE Projekts HyAdvanCE (Advancing Hydrogen Planning in Central Europe) für die Gesamtkoordination des Projekts sowie die formale und inhaltliche Abstimmung mit dem Gemeinsamen Sekretariat des Programms verantwortlich. Das Projekt zielt auf die grenzüberschreitende Weiterentwicklung von Wasserstoffplanungsansätzen in Zentral-Europa ab. Im Rahmen eines sogenannten Kapitalisierungsansatzes werden bestehende Ergebnisse vorangegangener Projekte aus dem CENTRAL EUROPE-Programm, dem Alpine Space Programm, und verschiedener INTERREG A - Programme (u. a. H2CE, HyEfRe, HyBaBo) weiterentwickelt, in Pilotregionen getestet und in strategische sowie digitale Werkzeuge (u. a. Hydrogen Planning Guidance, Hydrogen Solutions Package, H2CE Platform Upgrade) überführt. Der Lead Partner koordiniert hierzu die Zusammenarbeit der sieben Projektpartner aus Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Slowenien und Polen sowie die Umsetzung der drei Work Packages: WP1: Downstreaming & Pilotierung WP2: Upstreaming & Strategieentwicklung WP3: Capitalisation, Plattform & Dissemination 2. Leistungsgegenstand Der Leistungsgegenstand umfasst die fachliche und methodische Unterstützung des Lead Partners bei der inhaltlichen Umsetzung der Arbeitspakete 1 und 2 des Interreg CENTRAL EUROPE Projektes HyAdvanCE. Schwerpunkt der Leistungen ist die Unterstützung des Lead Partners bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance als zentralem Projektergebnis, der fachlichen Begleitung und Auswertung der Pilotaktivitäten sowie der Zusammenführung der Projektergebnisse zu transnational übertragbaren Planungsansätzen und strategischen Handlungsempfehlungen. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner insbesondere bei der fachlichen Koordination, Konsolidierung und Qualitätssicherung der Beiträge der Projektpartner sowie bei der Erstellung der fachlichen Deliverables und Outputs gemäß Projektantrag (Application Form). Die Leistungen sind projektbegleitend während der gesamten Projektlaufzeit in enger Abstimmung mit dem Lead Partner sowie den Arbeitspaketleitenden zu erbringen. 3. Fachliche Unterstützung des Lead Partners im Arbeitspaket 1 "Downstreaming - Hydrogen Planning Guidance and Pilot Activities" Arbeitspaket 1 bildet den fachlichen Schwerpunkt der Beauftragung. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance, der methodischen Begleitung und Qualitätssicherung der Pilotaktivitäten sowie der Konsolidierung der fachlichen Beiträge der Projektpartner. 3.1 Unterstützung bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Entwicklung und Qualitätssicherung der im Application Form vorgesehenen Deliverables zur Erstellung der Hydrogen Planning Guidance als zentralem Projektergebnis. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Entwicklung und Fortschreibung eines gemeinsamen methodischen Rahmens für die Hydrogen Planning Guidance; - fachliche Unterstützung bei der Entwicklung einer einheitlichen Struktur und Methodik zur Beschreibung regionaler Ausgangsbedingungen, Governance-Strukturen, räumlicher Planungsinstrumente sowie wasserstoffbezogener Infrastruktur- und Wertschöpfungsansätze; - Unterstützung bei der Entwicklung gemeinsamer Bewertungs- und Analyseansätze für die Projektregionen; - Konsolidierung und vergleichende Analyse der fachlichen Beiträge der Projektpartner; - Identifikation übertragbarer Good Practices sowie gemeinsamer Planungs- und Governanceansätze; - Ableitung fachlicher Empfehlungen für unterschiedliche regionale Ausgangssituationen in Mitteleuropa; - Unterstützung des Lead Partners bei der fachlichen Endredaktion und Qualitätssicherung der Hydrogen Planning Guidance. 3.2 Unterstützung bei der fachlichen Begleitung und Auswertung der Pilotaktivitäten Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der methodischen Begleitung und fachlichen Auswertung der Pilotaktivitäten des Projektkonsortiums. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Entwicklung eines gemeinsamen methodischen Rahmens für die Durchführung, Dokumentation und Bewertung der Pilotaktivitäten; - Entwicklung einheitlicher qualitativer und quantitativer Bewertungsansätze zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Pilotvorhaben; - fachliche Unterstützung der Projektpartner bei methodischen Fragestellungen im Rahmen der Pilotdurchführung; - vergleichende Analyse der Pilotaktivitäten hinsichtlich Wirksamkeit, Übertragbarkeit, Erfolgsfaktoren und Hemmnissen; - fachliche Zusammenführung der Ergebnisse aller Pilotregionen zu einer transnationalen Ergebnissynthese; - Unterstützung des Lead Partners bei der Ableitung fachlicher Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Hydrogen Planning Guidance; - Unterstützung bei der fachlichen Qualitätssicherung der Deliverables und Outputs des Arbeitspakets. 3.3 Unterstützung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens und der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie Der Lead Partner verantwortet gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die Durchführung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Pilotvorhabens sowie bei der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie. Die Leistungen umfassen insbesondere: - fachliche Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens; - Analyse grenzüberschreitender räumlicher, energie- und infrastruktureller Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf; - Analyse bestehender Planungsinstrumente, Governance-Strukturen und Kooperationsansätze im deutsch-polnischen Verflechtungsraum; - Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und fachlichen Auswertung grenzüberschreitender Workshops und Stakeholderdialoge; - Identifikation grenzüberschreitender Potenziale, Synergien, Hemmnisse und Kooperationsmöglichkeiten entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette; - Unterstützung des Lead Partners bei der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie einschließlich strategischer Ziele, Handlungsfelder und priorisierter Maßnahmen; - Unterstützung bei der Erarbeitung von Umsetzungsempfehlungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit; - Unterstützung bei der Überführung der Ergebnisse des Pilotvorhabens in die Hydrogen Planning Guidance sowie in die strategischen Projektergebnisse der Arbeitspakete 2 und 3. 3.4 Fachliche Konsolidierung und Qualitätssicherung der Deliverables Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Qualitätssicherung sämtlicher Deliverables und Outputs des Arbeitspakets 1. Die Leistungen umfassen insbesondere: - fachliche Prüfung der Beiträge der Projektpartner hinsichtlich Qualität, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit; - Unterstützung bei der methodischen Abstimmung zwischen den Pilotregionen; - fachliche Konsolidierung projektweiter Ergebnisse; - Unterstützung bei der Erstellung fachlicher Zusammenfassungen und Synthesen; - Qualitätssicherung der fachlichen Beiträge für Deliverables, Outputs und Programmdokumente. 4. Fachliche Unterstützung des Lead Partners im Arbeitspaket 2 "Upstreaming - Strategic Integration" Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Überführung der Ergebnisse des Arbeitspakets 1 in strategische Handlungsempfehlungen sowie bei der Konsolidierung der im Arbeitspaket 2 vorgesehenen Projektergebnisse. 4.1 Unterstützung bei der Entwicklung strategischer Projektergebnisse Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der fachlichen Auswertung der Ergebnisse der Pilotaktivitäten als Grundlage regionaler und transnationaler Strategien; - vergleichende Analyse der regionalen Strategieansätze der Projektpartner; - Unterstützung bei der Ableitung gemeinsamer Handlungsempfehlungen für Raumordnung, Regionalentwicklung und Wasserstoffplanung; - Unterstützung bei der Entwicklung transnationaler Policy Recommendations; - Unterstützung bei der Integration der Projektergebnisse in bestehende regionale und überregionale Strategien sowie Planungsinstrumente. 4.2 Unterstützung bei der fachlichen Weiterentwicklung der deutsch-polnischen Wasserstoffstrategie Aufbauend auf den Ergebnissen des deutsch-polnischen Pilotvorhabens unterstützt der Auftragnehmer den Lead Partner bei der fachlichen Weiterentwicklung und strategischen Einordnung der grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Abstimmung der Strategie mit den beteiligten deutschen und polnischen Projektpartnern; - fachliche Einordnung der Strategie in bestehende nationale, regionale und europäische Wasserstoffstrategien; - Unterstützung bei der Entwicklung von Empfehlungen für eine langfristige grenzüberschreitende Governance und Zusammenarbeit; - Unterstützung bei der Ableitung übertragbarer Ansätze für andere Grenzregionen Mitteleuropas; - Unterstützung bei der Integration der Strategie in die transnationalen Projektergebnisse und Capitalisation-Produkte. 4.3 Fachliche Konsistenzprüfung und Qualitätssicherung Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Sicherstellung eines konsistenten fachlichen Gesamtansatzes zwischen den Arbeitspaketen 1 und 2. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Abstimmung der methodischen Grundlagen zwischen den Arbeitspaketen; - Prüfung der fachlichen Kohärenz sämtlicher Deliverables und Outputs; - Unterstützung bei der Konsolidierung der strategischen Projektergebnisse; - Unterstützung bei der Qualitätssicherung der fachlichen Beiträge vor Einreichung beim Gemeinsamen Sekretariat; - Unterstützung bei der Sicherstellung der Konsistenz zwischen der Hydrogen Planning Guidance, den Pilotaktivitäten, der deutsch-polnischen Wasserstoffstrategie sowie den transnationalen Handlungsempfehlungen. 5. Methodische Qualitätssicherung Zur Sicherstellung einer einheitlichen wissenschaftlich-methodischen Vorgehensweise innerhalb des Projektkonsortiums unterstützt der Auftragnehmer den Lead Partner insbesondere bei: - der Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für die fachliche Bearbeitung der Projektthemen; - der Prüfung der Beiträge der Projektpartner hinsichtlich Qualität, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit; - der Entwicklung gemeinsamer methodischer Standards für die Hydrogen Planning Guidance sowie die Dokumentation und Auswertung der Pilotaktivitäten; - der Ableitung transnational übertragbarer Methoden, Planungsansätze und Handlungsempfehlungen; - der fachlichen Qualitätssicherung sämtlicher Deliverables und Outputs der Arbeitspakete 1 und 2. 6. Anforderungen an den Auftragnehmer Der Auftragnehmer verfügt über nachgewiesene Erfahrungen in den folgenden Bereichen: - Fachliche Begleitung transnationaler Projekte, vorzugsweise im Rahmen von Interreg-Programmen; - räumliche Planung, Regionalentwicklung oder vergleichbare Fachgebiete; - Wasserstoffwirtschaft, Energieraumplanung oder Infrastrukturentwicklung; - wissenschaftlich-methodische Analyse, Synthese und Aufbereitung komplexer Fachthemen; - Entwicklung von Leitfäden, Strategien, Handlungsempfehlungen und Policy Papers; - Moderation und fachliche Begleitung internationaler Arbeitsprozesse. Sämtliche Arbeitsergebnisse sind grundsätzlich in englischer Sprache zu erstellen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung mit dem Auftraggeber getroffen wird. Es wird die Teilnahme der verantwortlichen Person an mindestens zwei Partnertreffen (in den Ländern des jeweils gastgebenden Partners) sowie eine aktive Mitarbeit und Präsenz bei der Abschlusskonferenz (eventuell in Brüssel) erwartet. Für die Leistungen stehen insgesamt 50.000 EUR brutto zur Verfügung. - Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale VergabeDürenDeadline: Aug 15
Markterkundung zur Grunderneuerung des Intranets beim Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
Markterkundung gemäß § 20 Abs. 1 UVgO 1. Auftraggeber: Wasserverband Eifel-Rur (WVER) Eisenbahnstraße 20 52353 Düren 2. Gegenstand der Markterkundung: Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) beabsichtigt hiermit, im Vorfeld einer geplanten Vergabe gemäß § 20 Abs. 1 UVgO eine Markterkundung durchzuführen. Ziel dieser Markerkundung ist es, den Markt hinsichtlich den nachfolgende beschriebenen Leistungen oder Produkte zu sondieren: 2.1 Allgemeine Unternehmensinformationen Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) ist eine Organisation, deren Einzugsgebiet sich entlang der Rur erstreckt und von der Eifel bis ins Heinsberger Land und von Düren bis Aachen reicht. Hauptnebengewässer der Rur sind Olef und Urft, Vicht und Inde und Wurm. Der Verbandssitz befindet sich in Düren. Die Aufgaben des WVER orientieren sich an § 2 Abs. 1 Eifel-RurVG, welches auf der Webseite des WVER zu finden ist (https://wver.de/unsere-organisation). Dazu zählen unteranderem die Sicherung des Hochwasserschutzes an Fließgewässern und die Verstetigung des Wasserflusses unterhalb von Talsperren, die Bereitstellung von Wasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser, die Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und aus dem Privatbereich und die Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie die Sicherung eines guten Zustands der Gewässer. Insgesamt unterhält der WVER eine Gewässerstrecke von ca. 1.900 km sowie vier große Stauseen und zwei kleinere Staubecken. Der WVER versteht sich als moderner Dienstleister der Wasserwirtschaft für seine Mitglieder. Mit seiner Arbeit legt er die Grundlagen etwa für die kommunale und gewerbliche Entwicklung. Zudem trägt er zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen bei, etwa auch durch sein Engagement für den Klimaschutz. Seine Anlagen in einem technisch zeitgemäßen Zustand zu halten, ist sein Anspruch. Zudem sind ihm Transparenz gegenüber seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit wichtig. Ebenso schafft der Verband ein gutes Arbeitsumfeld im Sinne einer gesunden Work-Life-Balance für seine Belegschaft. Dazu gehören auch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement und die Schaffung von Freizeitangeboten, etwa über eine Betriebssportgemeinschaft. Der Verband hat das Ziel, sich zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in seiner Region zu entwickeln. Angesichts des demografischen Wandels will er so eine Top-Adresse für qualifizierte Jobsuchende sein, um zukünftige personelle Lücken zu schließen. Ebenso bietet er jungen Menschen verstärkt Ausbildungsangebote, etwa in seinem hochmodernen Ausbildungszentrum in Aachen. Organisatorisch ist der Verband unterteilt in den Vorstandbereich und vier Geschäftsbereiche. Sowohl dem Vorstandsbereich als auch den Geschäftsbereichen sind verschiedene Stabstellen angegliedert. 750 Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen der Ingenieurs- und Naturwissenschaften, aber auch Juristinnen und Juristen, Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Menschen in handwerklichen Berufen und Datenverarbeitungsfachleute sind beim WVER beschäftigt. Die Mitarbeitenden sind an mehr als 44 Standorten im Verbandsgebiet tätig. Der WVER besitzt verschiedene interne Anspruchsgruppen wie Mitarbeitende, Verbandsmitglieder, verschiedene Gremien sowie weitere spezifische Zusammenschlüsse, die aus dem Unternehmenskontext resultieren (z.B. Betriebssportgemeinschaft). Weitere Informationen sind über www.wver.de abrufbar. 2.2 Ziel der Markterkundung Im Rahmen der Grunderneuerung des Intranets des WVER wird eine Markterkundung durchgeführt. Diese dient dazu, vor der Einleitung des Vergabeverfahrens einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen, technische Möglichkeiten, bewährte Vorgehensweisen sowie innovative Ansätze und Trends im Bereich moderner Intranet-Lösungen zu gewinnen. Gleichzeitig soll geprüft werden, inwieweit die bestehenden fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen durch die am Markt verfügbaren Lösungen erfüllt werden können. Die Markterkundung bildet somit die Grundlage für die anschließende Ausschreibung zur Auswahl einer geeigneten Agentur bzw. eines geeigneten Dienstleisters für die Konzeption und Umsetzung der Grunderneuerung des Intranets. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen ein und schaffen die Grundlage für eine marktgerechte, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Leistungsbeschreibung sowie die Auswahl eines geeigneten Projektpartners. Die Markterkundung dient ausdrücklich nicht der Festlegung einer konkreten Software oder Plattform. Vielmehr sollen verschiedene Lösungsansätze und technische Möglichkeiten betrachtet werden, um die Anforderungen an das zukünftige Intranet zu schärfen und eine technologieoffene Ausschreibung vorzubereiten. 2.3 Ziel der Grunderneuerung des Intranets Ziel ist die Etablierung eines modernen, skalierbaren und wartbaren Intranets. Die Grunderneuerung des Intranets soll zukünftig die Basis und den Ausgangspunkt der internen Kommunikationslandschaft des WVER darstellen, wodurch die Aufbereitung und das Abrufen von allgemeingültigen internen Informationen gewährleistet ist. Es soll eine Plattform geboten werden, die auf die Bedürfnisse des WVER zugeschnitten ist. Eine Vorgabe zur verwendeten Plattform besteht nicht. Es wird angestrebt, dass die Mitarbeitenden das Intranet als verlässliche interne Informationsquelle wahrnehmen, sodass für sie ein Mehrwert entsteht. Im Zuge dessen sollen sich das Verständnis, die Akzeptanz und das Nutzungsverhalten bezogen auf das Intranet verbessern. Es soll nicht mehr als reine Datenablage wahrgenommen und genutzt werden, sondern als Informationsquelle, Vernetzungs- und Partizipationspunkt dienen. Dabei soll es technisch auf dem neusten Stand sein. Das Intranet soll das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Verbundenheit und Identifikation mit dem WVER als Arbeitgeber steigern und die Aufgaben des Verbandes erkennbarer und für alle erlebbarer machen. 2.4 Ablauf des Markterkundung Im Rahmen der Markterkundung sind insgesamt fünf Einzeltermine mit jeweils einem Umfang von 60 Minuten vorgesehen, bei denen sich Dienstleister und Agenturen vor Ort beim WVER vorstellen. Zur Teilnahme an der Markterkundung ist eine Anmeldung bis 15.08.2026 notwendig. Mit Anmeldung müssen folgende Nachweise erbracht werden: - mehrjährige Erfahrungen im Bereich Relaunch, Aufbau und Etablierung von Intranetlösungen - Zusammenarbeit mit Institutionen des öffentlichen Dienstes Falls mehr Anmeldungen eingehen als Termine verfügbar sind, wird ausgelost. Die fünf Termine sollen gebündelt zwischen dem 07. und 11.09.2026 stattfinden. Geplant ist die Durchführung an ein bis zwei aufeinander folgenden Tagen. Sämtliche Termine finden in Präsenz im Verwaltungssitz des WVER statt. Die Vergabestelle des WVER verschickt die Termineinladungen. Die Teilnahme an der Markterkundung ist keine Voraussetzung für die spätere Bewerbung zum Vergabeverfahren. Die Dienstleister werden gebeten, anhand konkreter Praxisbeispiele aufzuzeigen, wie moderne Intranet-Lösungen heute aufgebaut sein können und welche aktuellen Trends bei der Gestaltung und Umsetzung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen sie den typischen Ablauf eines Intranet-Relaunchs anhand von Best-Practice-Beispielen erläutern. Dabei sollen insbesondere die einzelnen Projektphasen von der Analyse der Ausgangssituation über die Auswahl eines geeigneten Intranet-Tools bis hin zur Umsetzung und Einführung dargestellt werden. Ergänzend sollen die Dienstleister eine realistische Einschätzung der zeitlichen Dauer der einzelnen Projektphasen geben. Darüber hinaus sollen die Dienstleister erläutern, wie die Zusammenarbeit während eines Relaunch-Projekts typischerweise gestaltet wird. Dabei sollen insbesondere die Rollenverteilung, die Kommunikationswege sowie die Abstimmungsprozesse zwischen Auftraggeber und Dienstleister beschrieben werden. Ein weiterer Bestandteil der Markterkundung ist die Darstellung der Informationen und Voraussetzungen, die auf Seiten des WVER für einen erfolgreichen Relaunch erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere technische Rahmenbedingungen, strukturelle Gegebenheiten sowie weitere relevante Informationen, die für die Planung und Durchführung des Projekts benötigt werden. Zeitlichter Ablauf der einzelnen Termine - Vorstellung und Einblicke WVER Intranet (5 Minuten) - Vorstellung Agentur (5 Minuten) - Beispiele zu aktuellen Intranettrends und Best-Pratice Beispielen (15 Minuten) - Präsentation exemplarischer Ablauf Relaunch Intranet (10 Minuten) - Benennung wichtiger Inhalte für mögliche Ausschreibung (10 Minuten) - Fragerunde (15 Minuten) 2.5 Ausgangslage Das bestehende Intranet des WVER basiert auf einem OnPrem gehosteten Sharepoint SE Edition. Genutzt werden unter anderem vom Server unterstützte Funktionen wie beispielsweise die Suchfunktion oder Workflows. 2007 wurde das erste Intranet eingeführt und seitdem regelmäßig auf die neueste Version aktualisiert. Dennoch variiert das Seitenlayout, sodass es kein einheitliches Bild ergibt. Einige Seiten sind zudem nicht in die neueste Version überführbar. Viele Inhalte sind statisch aufbereitet. Es gibt keine bis wenige Bilder bzw. Bewegtbildinhalte. Ebenfalls gibt es für die Mitarbeitenden keine Interaktionsmöglichkeiten in Form von Social Intranet Elementen (Kommentieren, Like, eigenständig Posten). Der technische Support wird durch die Organisationseinheit 2.5 Digitalisierung durchgeführt. Eine definierte inhaltliche und redaktionelle Verantwortung gibt es nicht, sodass Mitarbeitende, sofern eine Bearbeitungsberechtigung besteht, Inhalte eigenständig hochladen und Veränderungen bei der IT in Auftrag geben. Daraus ergibt sich, dass das Intranet aktuell als Ablageort fungiert und viele dort enthaltenen Dateien veraltet sind. Eine konsequente inhaltliche Pflege und Kontrolle sind nicht vorhanden. Alle Mitarbeitende des WVER haben Zugriff auf das Intranet. Über die Hälfte der Mitarbeitenden arbeitet nicht in der Verwaltung, sondern auf Anlagen im gesamten Verbandsgebiet verteilt. Ihnen steht das Intranet sowohl über ihr dienstliches mobiles Endgerät, als auch, falls verfügbar, über einen Dienstlaptop zur Verfügung. Mehr als drei Viertel der Mitarbeitenden verfügen über ein dienstliches mobiles Endgerät. Voraussetzung zum Abrufen des Intranets ist eine bestehende VPN-Verbindung. Die Seitenansicht ist nicht auf mobile Endgeräte angepasst. Eine personalisierte Verwendung des Intranets wird aktuell durch die Mitarbeitenden weitestgehend nicht genutzt, da diese Möglichkeit vielen nicht bewusst ist. Das bestehende Intranet des WVER ist somit technologisch und funktional veraltet und erfüllt aktuelle Anforderungen an Usability, Barrierefreiheit, mobile Nutzung sowie Zusammenarbeit nicht mehr ausreichend. 2.6 Festgelegte Mindeststandards für späteres Vergabeverfahren Unabhängig von den Ergebnissen der Markterkundung wurden seitens des WVER bereits grundlegende Rahmenbedingungen definiert, die im späteren Vergabe- und Ausschreibungsverfahren verbindlich einzuhalten sind. Ein Nachweis dieser Anforderungen ist im Rahmen der Markterkundung noch nicht erforderlich. Die zukünftige Lösung soll entweder als On-Premise- oder als Cloud-Lösung realisierbar sein. Im Falle einer Cloud-basierten Bereitstellung sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und ein Serverstandort innerhalb Europas sicherzustellen. Darüber hinaus müssen mindestens alle geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die für den WVER relevanten KRITIS-Anforderungen erfüllt werden. Zudem ist das bestehende Corporate Design vom WVER, insbesondere die Farbgestaltung und das Markentier, in der Gestaltung des Intranets zu berücksichtigen. Die genannten Anforderungen stellen verbindliche Mindeststandards für das spätere Vergabeverfahren dar und werden erst im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe nachzuweisen sein. 3. Ziel der Markterkundung: Diese Markterkundung dient der Einholung von Informationen über die Verfügbarkeit, technischer Möglichkeiten, innovativer Lösungen sowie marktüblicher Preise. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei helfen, den Vergabeprozess sachgerecht, wettbewerbsneutral und transparent vorzubereiten. - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026 - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026
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- The submission deadline is 14. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vilefalt und Antidiskriminierung.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.