Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und BetriebeBerlin
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Öffentlichkeitskampagne sowie Standortmarketing
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Advertising, Public Relations
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Published:
- May 22, 2026
- Deadline:
- June 23, 2026
- Topic:
- Advertising
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6Informations- und Unterrichtmaterial sowie begleitende Marketing-Formate zu Zivilschutz für Lehrkräfte der Sekundarstufe II für das BBK
Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Straße, Hausnummer:Brühler Straße 3 Postleitzahl (PLZ):53119 Ort:Bonn Telefon:+49 22899610-1032 Telefax:+49 2289961087-1000 E-Mail: [email protected] Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.deBonnDeadline: Jun 25Entwicklung und Gestaltung von Informations- und Unterrichtsmaterial zum Themenkomplex „Krieg‑Konflikt‑Zivilschutz“ für Lehrkräfte der Sekundarstufe II des BBK, inkl. Arbeitsblatt, Weiterbildungs‑Webinar, digitales Lernspiel für Schüler*innen sowie begleitende Marketing‑Formate (Social‑Media‑Posts, Reels, digitaler Newsletter).Planung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems sowie begleitender Bauwerksuntersuchungen und tragwerksplanerischer Analysen für die Elbtunnelröhren 1-3
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpePlanung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems sowie begleitender Bauwerksuntersuchungen und tragwerksplanerischer Analysen für die Elbtunnelröhren 1-3 in Hamburg Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Nord, Tunnelbetrieb-Kompetenzzentrum, beabsichtigt, einen Vertrag für die Planung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems sowie begleitender Bauwerksuntersuchungen und tragwerks-planerischer Analysen für die Elbtunnelröhren 1-3 in Hamburg zu schließen. Ziel ist es, geeignete Anbieter und deren technische Lösungen sowie Kostenstrukturen zu identifizieren. Ausgangssituation Der im Jahr 1975 fertiggestellte Elbtunnel Hamburg (ETR 1-3) besteht im Bereich der Absenkstrecke zwischen den Lüfterbauwerken Süd und Mitte aus 8 Einschwimmelementen (I - VIII), welche eine Länge von jeweils 132 m aufweisen und an den Enden gelenkig ausgeführt sind (Elementfugen). Die einzelnen Einschwimmelemente sind von jeweils 4 Gelenkfugen unterteilt, welche eine weitere Verdrehung innerhalb der Elemente ermöglichen sollen (u.a. aufgrund von ungleichmäßigen Hebungen und Setzungen sowie aufgrund von Torsionsbeanspruchung des Tunnels). Zwischen den Gelenkfugen befinden sich umlaufende Arbeitsfugen. Der Tunnelquerschnitt weist äußere Abmessungen von rd. 42 m (Breite) und 8,4 m (Höhe) auf und ist in 5 Teile untergliedert: die Fahrröhren 1 - 3 und zwei dazwischenliegende Lüftungskanäle. In den letzten beiden Jahrzehnten wurden häufig Wasserdurchtritte an den Gelenkfugen beobachtet. Ziel ist es, diese Undichtigkeiten durch eine Sanierung der Gelenkfugen zu beheben, um die Funktion und die Betriebssicherheit des Ingenieurbauwerks dauerhaft sicherzustellen. Leistungsumfang Der Leistungsumfang umfasst sowohl die Informationsbeschaffung, Kommunikation und Gesamtkoordination des Vorhabens als auch die erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen für das Monitoring, die Bauwerksuntersuchungen und die tragwerksplanerische Analyse. Planung, Installation und Betrieb des Monitoringsystems Begleitende Bauwerksuntersuchungen Vorschlag eines Instandsetzungskonzepts Diese Leistungen sind für den Gesamtverbund der kritischen Infrastruktur Elbtunnel von entscheidender Bedeutung und tragen maßgeblich zur Gewährleistung der Standsicherheit, der Verkehrs-sicherheit und der Dauerhaftigkeit bei. Erwartungen an potenzielle Anbieter Angesichts der Bedeutung des Elbtunnels als kritischer Infrastruktur wird von jedem interessierten Marktteilnehmer oder potenziellen Auftragnehmer erwartet, dass dieser:sich innerhalb von 30 Werktagen umfassend in die o.a. Problematik des Elbtunnels einarbeiten kann und anschließend handlungsfähig ist. Wir erwarten eine garantierte und einwandfreie Leistung über die gesamte Vertragslaufzeit. Zusammenfassende Begründung der Verfahrenswahl und Vergabeentscheidung Die Vergabe der Ingenieurleistungen der Stufe 2 an die Ingenieurgemeinschaft Lowke-Schiessl ING im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) VgV ist aus folgenden Gründen zwingend geboten: 1. Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen: Die durchgeführte EU-weite Markterkundung (§ 28 VgV) hat zweifelsfrei ergeben, dass am Markt kein anderes Unternehmen existiert, welches die hochspezifischen Anforderungen an die Überwachung der Gelenkfugen (6 mm Schlaufenblech-Konstruktion) unter Berücksichtigung der chemischen Degradationsprozesse erfüllen kann. Die im Rahmen der Markterkundung betrachteten Mitbewerber konnten weder die notwendigen Referenzen im Bereich der zerstörungsfreien Prüfung (ZFP) an vergleichbaren Bauwerken noch die personelle Expertise für die geforderte Einarbeitungszeit von 30 Tagen nachweisen. 2. Schutz exklusiver Rechte und Datenkontinuität: Die für den Betrieb des Monitoringsystems essenziellen Kalibrierungsdaten und Signalmuster aus der Voruntersuchung (Stufe 1) befinden sich im exklusiven Erfahrungsschatz von Lowke-Schiessl ING. Eine Übertragung dieses "impliziten Wissens" auf einen Dritten ist innerhalb der sicherheitskritischen Zeitvorgaben physisch nicht möglich. Ein Anbieterwechsel würde die Integrität der Datenkette unterbrechen und die Echtzeit-Warnfähigkeit des Systems gefährden. 3. Vermeidung unvertretbarer Risiken für KRITIS: Der Elbtunnel ist als Kritische Infrastruktur (KRITIS) von überragender Bedeutung für die Verkehrssicherheit und Logistik. Angesichts der aktuellen Leckageraten von 47 l/h stellt jede Verzögerung durch eine Neuvorbefassung eines Drittbüros oder ein fehlerhaft kalibriertes Monitoringsystem (aufgrund mangelnder Vorkenntnisse) ein unkalkulierbares Risiko für Leib, Leben und Sachwerte dar. Die Inanspruchnahme der vorbefassten Ingenieure ist daher zur Gefahrenabwehr alternativlos. 4. 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