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2026-86 SWDU Machbarkeitsstudie Wärmenetz Ruhrort
Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie BEW und dem zugehörigen BAFA Merkblättern. Diese Beschreibungen stellen den Mindestumfang der zu erarbeitende Planung dar. Dem Auftraggeber steht es frei, Leistungen selbst zu erbringen oder an Dritte zu vergeben. Die Machbarkeitsstudie nach den BEW-Förderrichtlinien ste...
Energy Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtwerke Duisburg AG
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- September 03, 2026
- Topic:
- Energy Consulting
Tender description
Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie BEW und dem zugehörigen BAFA Merkblättern. Diese Beschreibungen stellen den Mindestumfang der zu erarbeitende Planung dar. Dem Auftraggeber steht es frei, Leistungen selbst zu erbringen oder an Dritte zu vergeben. Die Machbarkeitsstudie nach den BEW-Förderrichtlinien stellt ein Dokument dar, welches die grundsätzliche wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit des neu zu bauenden Wärmenetzes darlegt.
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32026-86 SWDU Machbarkeitsstudie Wärmenetz Ruhrort
Stadtwerke Duisburg AGDuisburgDeadline: Sep 03Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie BEW und dem zugehörigen BAFA Merkblättern. Diese Beschreibungen stellen den Mindestumfang der zu erarbeitende Planung dar. Dem Auftraggeber steht es frei, Leistungen selbst zu erbringen oder an Dritte zu vergeben. Die Machbarkeitsstudie nach den BEW-Förderrichtlinien stellt ein Dokument dar, welches die grundsätzliche wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit des neu zu bauenden Wärmenetzes darlegt.Transformationsplanung f. Fernwärmenetze SW Bernburg - Erstellung v. Planungsgrundlagen
Stadtwerke Bernburg GmbHBernburg3.1 LEISTUNGSUMFANG (Einschätzung der EIGNUNG) Als Ergebnis der nachfolgend beschriebenen Arbeiten soll ein nach BEW förderfähiger Transformationsplan für die bestehenden Fernwärmeversorgungsgebiete erarbeitet werden. Transformationspläne dienen dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer vollständigen Versorgung durch klimaneutrale Wärmequellen bis 2045 darzustellen. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeithorizonten sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen Bei den anzubietenden Leistungsumfängen u. -inhalten geht es zuerst um die BEW-konforme Erstellung eines Transformationsplans mit folgenden Zielen: (a) Grundlagenermittlung für den Transformationsprozess, (b) Qualifikation für die Folgemodule – insbes. die Investitions- und Betriebskostenförderung, (c) Erfüllung der Anforderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die üblicherweise erforderlichen Arbeitspakete bzw. deren Mindestanforderungen beziehen sich auf: - „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW“ vom 1. August 2022 (gemäß Bekanntmachung im Bundesanzeiger, veröffentlicht am 18. August 2022) - BAFA-Merkblatts „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. technische Anforderungen der Module 1 bis 4“ vom 15. September 2022 und sind unter Berücksichtigung der konkreten Leistungsbeschreibung (wird – nach Abschluss des Eignungsverfahrens - den potentiellen Bietern in der 2. Stufe des VV vorgelegt) zu leisten. Wenn es aus Sicht des AG und nach Beratung durch den AN im Sinne der Transformationsplanerstellung sinnvoll und zielführend ist, hat der AN zusätzliche Betrachtungen und Analysen vorzunehmen, teils angelehnt an die AGFW-Empfehlungen zur Erstellung eines Transformationsplanes nach BEW mit Stand September 2022. Bei der konkreten Bearbeitung werden sich zahlreiche Schnittstellen zum AG, aber auch ggf. zu anderen Planungsbüros ergeben. Der AG beabsichtigt allerdings derzeit nicht, weitere bzw. zusätzliche Büros zu beauftragen. Vielmehr soll die Erstellung der Transformationsplanung „aus einer Hand“ erfolgen. Die ggf. gemeinschaftlich mit dem AG zu bearbeitenden konkreten Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung in der 2. Stufe des VV zu entnehmen. Diese beinhalten entsprechende Leistungen, die vertragsgemäß durch den AG selbst bzw. Dritte und damit nicht durch den AN erbracht werden. Für eine möglichst hohe Transparenz bei der Leistungsabgrenzung zwischen AN und AG soll(en) vor allem auch die Bieterverhandlung(en) zum VV dienen. Im Ergebnis dessen übernimmt der AN die durch den AG bzw. durch Dritte erarbeiteten Ergebnisse, plausibilisiert und integriert diese in eine BEW-konforme Endfassung und stellt die Überführung in den Transformationsplan sicher. 3.2 VORGEHENSWEISE (auszugsweise / beispielhaft) (zur EIGNUNG) A IST- ANALYSE Wärmeversorgung (Erzeugung, Verteilung, Absatz) B POTENTIALANALYSE erneuerbare Energien und Abwärme C SOLL-ANALYSE des Wärmenetzes – Erzeugungskonzept D KOSTENRAHMEN und ökonomische Betrachtung E MAßNAHMENBESCHREIBUNG zur Umsetzung der Transformation weitere Angaben finden Sie in der ANLAGE 1 unter Pkt. 3 und 4.Transformationsplanung f. Fernwärmenetze SW Bernburg - Erstellung v. Planungsgrundlagen
Stadtwerke Bernburg GmbHBernburg3.1 LEISTUNGSUMFANG (Einschätzung der EIGNUNG) Als Ergebnis der nachfolgend beschriebenen Arbeiten soll ein nach BEW förderfähiger Transformationsplan für die bestehenden Fernwärmeversorgungsgebiete erarbeitet werden. Transformationspläne dienen dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer vollständigen Versorgung durch klimaneutrale Wärmequellen bis 2045 darzustellen. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeithorizonten sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen Bei den anzubietenden Leistungsumfängen u. -inhalten geht es zuerst um die BEW-konforme Erstellung eines Transformationsplans mit folgenden Zielen: (a) Grundlagenermittlung für den Transformationsprozess, (b) Qualifikation für die Folgemodule – insbes. die Investitions- und Betriebskostenförderung, (c) Erfüllung der Anforderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die üblicherweise erforderlichen Arbeitspakete bzw. deren Mindestanforderungen beziehen sich auf: - „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW“ vom 1. August 2022 (gemäß Bekanntmachung im Bundesanzeiger, veröffentlicht am 18. August 2022) - BAFA-Merkblatts „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. technische Anforderungen der Module 1 bis 4“ vom 15. September 2022 und sind unter Berücksichtigung der konkreten Leistungsbeschreibung (wird – nach Abschluss des Eignungsverfahrens - den potentiellen Bietern in der 2. Stufe des VV vorgelegt) zu leisten. Wenn es aus Sicht des AG und nach Beratung durch den AN im Sinne der Transformationsplanerstellung sinnvoll und zielführend ist, hat der AN zusätzliche Betrachtungen und Analysen vorzunehmen, teils angelehnt an die AGFW-Empfehlungen zur Erstellung eines Transformationsplanes nach BEW mit Stand September 2022. Bei der konkreten Bearbeitung werden sich zahlreiche Schnittstellen zum AG, aber auch ggf. zu anderen Planungsbüros ergeben. Der AG beabsichtigt allerdings derzeit nicht, weitere bzw. zusätzliche Büros zu beauftragen. Vielmehr soll die Erstellung der Transformationsplanung „aus einer Hand“ erfolgen. Die ggf. gemeinschaftlich mit dem AG zu bearbeitenden konkreten Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung in der 2. Stufe des VV zu entnehmen. Diese beinhalten entsprechende Leistungen, die vertragsgemäß durch den AG selbst bzw. Dritte und damit nicht durch den AN erbracht werden. Für eine möglichst hohe Transparenz bei der Leistungsabgrenzung zwischen AN und AG soll(en) vor allem auch die Bieterverhandlung(en) zum VV dienen. Im Ergebnis dessen übernimmt der AN die durch den AG bzw. durch Dritte erarbeiteten Ergebnisse, plausibilisiert und integriert diese in eine BEW-konforme Endfassung und stellt die Überführung in den Transformationsplan sicher. 3.2 VORGEHENSWEISE (auszugsweise / beispielhaft) (zur EIGNUNG) A IST- ANALYSE Wärmeversorgung (Erzeugung, Verteilung, Absatz) B POTENTIALANALYSE erneuerbare Energien und Abwärme C SOLL-ANALYSE des Wärmenetzes – Erzeugungskonzept D KOSTENRAHMEN und ökonomische Betrachtung E MAßNAHMENBESCHREIBUNG zur Umsetzung der Transformation weitere Angaben finden Sie in der ANLAGE 1 unter Pkt. 3 und 4.
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- The submission deadline is 03. September 2026.
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