Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HannoverHannoverTED
2026-48_L460/B3_Knoten_Radwegneubau_Faunistische_Leistungen_Biotoptypenkartierung_Artenschutzfachbeitrag
Im Rahmen des Neubau eines Radweges an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3 ist eine umfassende faunistische Kartierung durchzuführen. Zusätzlich sind die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet zu erfassen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusammenzustellen und fachlich zu erläutern. Die...
Environmental Assessment, Landscape Architecture
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Im Rahmen des Neubau eines Radweges an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3 ist eine umfassende faunistische Kartierung durchzuführen. Zusätzlich sind die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet zu erfassen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusammenzustellen und fachlich zu erläutern. ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- August 13, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Im Rahmen des Neubau eines Radweges an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3 ist eine umfassende faunistische Kartierung durchzuführen. Zusätzlich sind die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet zu erfassen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusammenzustellen und fachlich zu erläutern. Die Biotoptypenkartierung ist flächendeckend nach dem niedersächsischen Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2021) im Maßstab 1:1.000 durchzuführen. Die Biotoptypen sind bis auf die Ebene der Untereinheiten zu bestimmen. Bei Bedarf sind Nebencodes sowie bedeutsame Zusatzmerkmale zu erfassen. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach DRACHENFELS (2018). Die erfassten Biotoptypen sind in Text und Karte darzustellen. Darüber hinaus sind geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (LRT) zu erfassen. Der Bereich des geplanten Baufeldes ist auf gefährdete Farn- und Blütenpflanzen gemäß Roter Liste einschließlich Arten der Vorwarnliste sowie auf Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zu untersuchen. Entsprechende Vorkommen sind in Text und Karte darzustellen. Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen sind insbesondere Brut- und Rastvögel, potenzielle Fledermausquartiere sowie Amphibienlaichgewässer aufgrund potenzieller Wanderbeziehungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist das Untersuchungsgebiet auf Vorkommen des Feldhamsters zu untersuchen. Das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag", Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB, Hrsg. BMVI), ist als fachliche Grundlage für die faunistischen Leistungen heranzuziehen. Der Begriff "Methodenblätter" bezieht sich auf die in diesem Gutachten enthaltenen Methodenblätter. Da der finale Verlauf des Radweges noch nicht abschließend festgelegt ist, wird der Planungsraum vorsorglich erweitert gefasst. Das Untersuchungsgebiet umfasst einen beidseitigen Korridor entlang der Landesstraße 460 mit einer Breite von ca. 50 m.
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7- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HannoverHannoverDeadline: Aug 12
2026-48_L460/B3_Knoten_Radwegneubau_Faunistische_Leistungen_Biotoptypenkartierung_Artenschutzfachbeitrag
Der geplante Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten und straßenbegleitend hinter der vorhandenen Baumreihe und dem Entwässerungsgraben verlaufen. Zur Seitenwahl und dem Anschluss in Schulenburg wurden vier mögliche Varianten erarbeitet. Dabei ist jeweils in zwei Varianten eine Radwegführung auf der Nordseite der L 460 und in zwei Varianten eine Radwegführung auf der Südseite der L 460 vorgesehen. - Da der finale Verlauf des Radweges zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt ist, sind die faunistischen Untersuchungen so durchzuführen, dass alle vier Varianten des geplanten Trassenverlaufs berücksichtigt werden. Die Kartierungen sowie die fachlichen Bewertungen sind variantenbezogen aufzubereiten. Für jede Variante ist eine eigenständige fachliche Bewertung der faunistischen Belange vorzunehmen. Das Untersuchungsgebiet wird daher auf beiden Seiten der Landstraße L 460 entlang des ca. 3 km langen Planungsabschnitts erweitert und umfasst insgesamt ca. 40 ha. - Vor dem Betreten privater Flächen sind Rücksprachen mit dem AG zu halten und ggf. öffentliche Vorankündigungen der Arbeiten durch den AG abzuwarten bzw. nach Abstimmung mit dem AG selbstständig Kontakt mit betroffenen Dritten aufzunehmen. - Zu den ausgeschriebenen besonderen Leistungen zählen sämtliche Kartierarbeiten zur LBP-Erstellung. Diese umfassen neben einer Biotoptypen-Kartierung die Erfassung von Brut- und Rastvögeln sowie potentiellen Fledermausquartieren entlang der gesamten Baustrecke am innerörtlichen, trassennahen Baumbestand im Untersuchungsgebiet. Die Arbeiten sollen ab Februar 2027 beginnen. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HannoverHannoverDeadline: Aug 13
2026-48_L460/B3_Knoten_Radwegneubau_Faunistische_Leistungen_Biotoptypenkartierung_Artenschutzfachbeitrag
Der geplante Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten und straßenbegleitend hinter der vorhandenen Baumreihe und dem Entwässerungsgraben verlaufen. Zur Seitenwahl und dem Anschluss in Schulenburg wurden vier mögliche Varianten erarbeitet. Dabei ist jeweils in zwei Varianten eine Radwegführung auf der Nordseite der L 460 und in zwei Varianten eine Radwegführung auf der Südseite der L 460 vorgesehen. - Da der finale Verlauf des Radweges zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt ist, sind die faunistischen Untersuchungen so durchzuführen, dass alle vier Varianten des geplanten Trassenverlaufs berücksichtigt werden. Die Kartierungen sowie die fachlichen Bewertungen sind variantenbezogen aufzubereiten. Für jede Variante ist eine eigenständige fachliche Bewertung der faunistischen Belange vorzunehmen. Das Untersuchungsgebiet wird daher auf beiden Seiten der Landstraße L 460 entlang des ca. 3 km langen Planungsabschnitts erweitert und umfasst insgesamt ca. 40 ha. - Vor dem Betreten privater Flächen sind Rücksprachen mit dem AG zu halten und ggf. öffentliche Vorankündigungen der Arbeiten durch den AG abzuwarten bzw. nach Abstimmung mit dem AG selbstständig Kontakt mit betroffenen Dritten aufzunehmen. - Zu den ausgeschriebenen besonderen Leistungen zählen sämtliche Kartierarbeiten zur LBP-Erstellung. Diese umfassen neben einer Biotoptypen-Kartierung die Erfassung von Brut- und Rastvögeln sowie potentiellen Fledermausquartieren entlang der gesamten Baustrecke am innerörtlichen, trassennahen Baumbestand im Untersuchungsgebiet. Die Arbeiten sollen ab Februar 2027 beginnen. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HannoverHannoverDeadline: Aug 12
2026-48_L460/B3_Knoten_Radwegneubau_Faunistische_Leistungen_Biotoptypenkartierung_Artenschutzfachbeitrag
Der geplante Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten und straßenbegleitend hinter der vorhandenen Baumreihe und dem Entwässerungsgraben verlaufen. Zur Seitenwahl und dem Anschluss in Schulenburg wurden vier mögliche Varianten erarbeitet. Dabei ist jeweils in zwei Varianten eine Radwegführung auf der Nordseite der L 460 und in zwei Varianten eine Radwegführung auf der Südseite der L 460 vorgesehen. - Da der finale Verlauf des Radweges zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt ist, sind die faunistischen Untersuchungen so durchzuführen, dass alle vier Varianten des geplanten Trassenverlaufs berücksichtigt werden. Die Kartierungen sowie die fachlichen Bewertungen sind variantenbezogen aufzubereiten. Für jede Variante ist eine eigenständige fachliche Bewertung der faunistischen Belange vorzunehmen. Das Untersuchungsgebiet wird daher auf beiden Seiten der Landstraße L 460 entlang des ca. 3 km langen Planungsabschnitts erweitert und umfasst insgesamt ca. 40 ha. - Vor dem Betreten privater Flächen sind Rücksprachen mit dem AG zu halten und ggf. öffentliche Vorankündigungen der Arbeiten durch den AG abzuwarten bzw. nach Abstimmung mit dem AG selbstständig Kontakt mit betroffenen Dritten aufzunehmen. - Zu den ausgeschriebenen besonderen Leistungen zählen sämtliche Kartierarbeiten zur LBP-Erstellung. Diese umfassen neben einer Biotoptypen-Kartierung die Erfassung von Brut- und Rastvögeln sowie potentiellen Fledermausquartieren entlang der gesamten Baustrecke am innerörtlichen, trassennahen Baumbestand im Untersuchungsgebiet. Die Arbeiten sollen ab Februar 2027 beginnen. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassuns)
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.1.3, Tab. 1 aufgeführten Monitoringgewässer bzw. Gewässerabschnitte für die Erfassung der Bachmuschel gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1-1.1.2 zeigen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Bachmuschel belegt. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. . 2.3 Untersuchungen/Geländeerhebungen 2.3.1 Allgemeine Anforderungen Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 1.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.3; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4). Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 10
Klimarisikoanalyse Sachsen-Anhalt inklusive Wasserhaushaltsanalyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung
Gegenstand des Loses ist die Durchführung einer landesweiten Wasserhaushaltsanalyse für Sachsen-Anhalt als Grundlage für die nachfolgende Klimarisikoanalyse des Landes. Ziel ist die Untersuchung und Darstellung klimawandelbedingter Veränderungen des Wasserhaushalts auf Basis aktueller Klimaprojektionsdaten, hydrologischer Modellierungen und regionaler Datengrundlagen. Die Wasserhaushaltsanalyse dient der Ermittlung belastbarer Datengrundlagen für die Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt sowie auf wasserbezogene Handlungsfelder der Klimaanpassung. Die Ergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für die Bearbeitung des Loses 2 und sind daher in geeigneter Form zur weiteren Verwendung bereitzustellen. Die Leistung umfasst insbesondere den Aufbau bzw. die Anwendung eines geeigneten Wasserhaushaltsmodells für Sachsen-Anhalt sowie die Durchführung einer kontinuierlichen Wasserhaushaltsmodellierung für den Zeitraum von 1961 bis 2100. Grundlage der Analysen sind regionale Klimaprojektionsdaten, Beobachtungsdaten sowie weitere fachlich geeignete Datengrundlagen. Die Modellierungen und Auswertungen sind für vorgegebene Referenz-, Gegenwarts- und Zukunftszeiträume durchzuführen. Zu untersuchen sind insbesondere klimawandelbedingte Veränderungen der folgenden Wasserhaushaltsgrößen: -Niederschlag, -reale Verdunstung, -klimatische Wasserbilanz, -oberirdischer Gesamtabfluss, -Grundwasserneubildung sowie -mittlere Abflüsse im Gewässersystem. Die Analysen sind sowohl für Gesamtjahre als auch für hydrologische Sommer- und Winterhalbjahre durchzuführen. Die Ergebnisse sind räumlich differenziert auszuwerten und darzustellen. Dabei sind die Auswirkungen unterschiedlicher Klimaprojektionen und die damit verbundenen Unsicherheiten angemessen zu berücksichtigen und fachlich zu bewerten. Bestandteil der Leistung sind darüber hinaus die Aufbereitung, Qualitätssicherung, Analyse und Interpretation der Ergebnisse einschließlich Fehler-, Plausibilitäts- und Unsicherheitsbetrachtungen. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und in Form von Berichten, Karten, Grafiken, Präsentationen sowie geeigneten Daten- und Geodatenformaten bereitzustellen. Optional können weitergehende Untersuchungen zur zukünftigen Entwicklung von Niedrigwasser- und Hochwasserabflüssen relevanter Fließgewässer in Sachsen-Anhalt beauftragt werden. Hierzu können Analysen von Niedrigwasserkennwerten, Hochwasserkennwerten, Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie Abflussextremen gehören. Der Auftragnehmer hat die Ergebnisse in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erarbeiten und diese gegenüber einem projektbegleitenden Arbeitskreis fachlich zu präsentieren. Hierzu gehören die Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Präsentationen und Ergebnisdiskussionen sowie die Einarbeitung fachlicher Hinweise. Die erzeugten Daten, Modelle, Auswertungen und Geodaten sind dem Auftraggeber mit umfassenden Nutzungsrechten zu übergeben. Die Datenbereitstellung hat so zu erfolgen, dass eine unmittelbare Weiterverwendung im Rahmen des Loses 2 möglich ist. Sofern unterschiedliche Auftragnehmer für die Lose 1 und 2 beauftragt werden, ist die erforderliche fachliche Abstimmung und Datenübergabe zwischen den Auftragnehmern sicherzustellen. Die Leistungserbringung ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Ergebnisse sind bis spätestens Ende 2027 in abgestimmter Form vorzulegen und bilden die fachliche Grundlage für die anschließende Klimarisikoanalyse Sachsen-Anhalt. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT), LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb von Natura 2000-Gebieten: FFH0053LSA, FFH0099LSA, FFH0088LSA und FFH0098LSA, in 4 Losen
Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT), LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb von Natura 2000-Gebieten: FFH0053LSA, FFH0099LSA, FFH0088LSA und FFH0098LSA LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus den Jahren 2005 (Wald) und 2009/2016 (Offenland): Vorkommen der LRT 6430, 6510, 9160, 91E0* und 91F0 dokumentiert, wahrscheinlich auch LRT 3260 und 3150 zu erwarten, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtgrünland, Stillgewässer und Heckenstrukturen relevant. Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach WHG alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind,, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Waldbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung berücksichtigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02 Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden Natura 2000-Gebieten durchzuführen und wird in vier Losen zur Bearbeitung jeweils eines FFH-Gebietes vergeben: LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ (Gebietsgröße: 539 ha, Salzlandkreis), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2028 LOS 2: FFH0099LSA „Bodenschwende bei Horla im Südharz“ (Gebietsgröße: 605 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2029 LOS 3: FFH0088LSA „Elendstal im Hochharz“ (Gebietsgröße: 75 ha, Landkreis Harz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026 LOS 4: FFH0098LSA „Wipper im Ostharz“ (Gebietsgröße: 40 km (40 ha), Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung über alle vier Gebietslose umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Dokumentation von Managementhinweisen für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus den Jahren 2005 (Wald) und 2009/2016 (Offenland): Vorkommen der LRT 6430, 6510, 9160, 91E0* und 91F0 dokumentiert, wahrscheinlich auch LRT 3260 und 3150 zu erwarten, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtgrünland, Stillgewässer und Heckenstrukturen relevant. Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach WHG alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind,, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Waldbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung berücksichtigt. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02_Leistungsbeschreibung
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- The submission deadline is 13. August 2026.
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- The contracting authority is Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover.
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