Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverTED
Objekt- und Tragwerksplanung für die Verkehrsanlage Roßbergstraße und DB Objekt
Gegenstand: Objekt- und Tragwerksplanung für die B436, Ersatzneubau über Roßbergstraße und DB. Leistungen nach HOAI/HVA F-StB: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Ersatzneubau, Rückbau, Verbau, LSW & ISW) und Tragwerksplanung (jeweils Neubau, Rückbau, Verbau, LSW & ISW), Objektplanung Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen (Objektingenieurbau...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, BIM, Traffic Planning
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Gegenstand: Objekt- und Tragwerksplanung für die B436, Ersatzneubau über Roßbergstraße und DB. Leistungen nach HOAI/HVA F-StB: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Ersatzneubau, Rückbau, Verbau, LSW & ISW) und Tragwerksplanung (jeweils Neubau, Rückbau, Verbau, LSW & ISW), Objektplanung Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen (Objektingenieur...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21
- Published:
- June 24, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Gegenstand: Objekt- und Tragwerksplanung für die B436, Ersatzneubau über Roßbergstraße und DB. Leistungen nach HOAI/HVA F-StB: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Ersatzneubau, Rückbau, Verbau, LSW & ISW) und Tragwerksplanung (jeweils Neubau, Rückbau, Verbau, LSW & ISW), Objektplanung Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen (Objektingenieurbauwerke, DB-Belange). Variantenuntersuchung für Ersatzneubau in Bestandstrassierung mit beidseitigem Geh-/Radweg. Rückbau des Bestandsbauwerks, Verbau für Baugruben erforderlich.
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10- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32Hannover
Objekt- und Tragwerksplanung für die Verkehrsanlage Roßbergstraße und DB Objekt
Objekt- und Tragwerksplanung für Ersatzneubau, Rückbau, Verbau, LSW & ISW sowie Verkehrsanlagen. Variantenuntersuchung. Erweiterung um Geh- und Radwege. Rückbau des Bestandsbauwerks erforderlich. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 31Hannover
Objekt- und Tragwerksplanung, besondere Leistungen, Stade
Leistungen gemäß HVA F-StB: Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Rückbauplanung, Verbauplanung, Lärmschutzwand sowie besondere Leistungen. Näheres in Leistungsbeschreibung. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Objekt- und Tragwerksplanung, Stade
Die Vergabebekanntmachung beinhaltet die Ausschreibung von Planungsleistungen für das Objekt Stade. Die zu erbringenden Leistungen umfassen Objektplanungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanungen für Tragwerksplanung, Rückbau- und Verbauplanungen sowie besondere Leistungen für Ingenieurbauwerke. Die Leistungen sind nach HOAI Teil 3 und 4 definiert. Die Ausschreibung ist für das Jahr 2026 geplant. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32Hannover
2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32Hannover
2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen. - oben genannte KontaktstellePostanschrift: Willy-Brandt-Platz 2 Postleitzahl / Ort: 47805 Krefeld NUTS-3-Code: DEA14 Land: DeutschlandDeadline: May 05
VKE 5191;Aus- und Neubau B 7 Altenburg bis LGr. TH/SN - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke BW 01TH, BW 02TH Pleißebr., BW 05TH, 3 LSW, ISW u. ISZ, Bes. Leistungen, BIM
Aus- und Neubau B7, Altenburg bis LG TH/SN: Planung von Ingenieurbauwerken (HOAI). Grundleistungen: Objekt- und Tragwerksplanung Lph 3 und 6, Lph 2 für LSW, ISW, ISZ. Bauwerke: BW 01 (19 m), BW 02 Pleißebrücke (122 m), BW 05 (9 m), 3 LSW, 2 ISW, 4 ISZ. Optional: Lph 5 Objektplanung sowie Lph 4 und 5 TWP. Besondere Leistungen: BIM (AIA, Anwendungsfälle, Koordinationsmodell) und fotorealistische Visualisierung sowie zusätzliche Planungsbesprechungen und Abstimmungen mit Dritten. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Aug 12
2026-50_B443_ü_Leine_OP_Ing_BW_TWP_OP_VA_weitere_bes_Leistungen
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen. Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich. Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet. Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/). Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt. Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Aug 12
2026-50_B443_ü_Leine_OP_Ing_BW_TWP_OP_VA_weitere_bes_Leistungen
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen. Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich. Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet. Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/). Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt. Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Aug 12
2026-50_B443_ü_Leine_OP_Ing_BW_TWP_OP_VA_weitere_bes_Leistungen
Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen. Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich. Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet. Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/). Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt. Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken. - Stadt HaßfurtHaßfurt
Objekt- und Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll.
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