Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich NienburgNienburg
Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen für T1 und T2, B6, Neustadt
Vergabe der Bauoberleitung (Leistungsphase 8 nach HOAI) für das Projekt B6 OU Neustadt. Die Leistungen umfassen Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen in zwei Teilen (T1 und T2). Der AG übernimmt die Örtliche Bauüberwachung für T1, T2 wird extern vergeben. Aufgaben: Fachaufsicht über ÖBÜ, Kostenkontrolle, Prüfung von Ausfüh...
Construction Supervision
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Vergabe der Bauoberleitung (Leistungsphase 8 nach HOAI) für das Projekt B6 OU Neustadt. Die Leistungen umfassen Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen in zwei Teilen (T1 und T2). Der AG übernimmt die Örtliche Bauüberwachung für T1, T2 wird extern vergeben. Aufgaben: Fachaufsicht über ÖBÜ, Kostenkontrolle, Prüfung von Aus...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
- Published:
- May 04, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Construction Supervision
Tender description
Vergabe der Bauoberleitung (Leistungsphase 8 nach HOAI) für das Projekt B6 OU Neustadt. Die Leistungen umfassen Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen in zwei Teilen (T1 und T2). Der AG übernimmt die Örtliche Bauüberwachung für T1, T2 wird extern vergeben. Aufgaben: Fachaufsicht über ÖBÜ, Kostenkontrolle, Prüfung von Ausführungsplänen, Koordinationsbesprechungen, Eignungsprüfungen. DB-Sperrpausen sind verbindlich.
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3- Deadline: Apr 07
Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen für T1 und T2 in Neustadt (Bauoberleitung)
Vergabe von Leistungen für Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen in separaten Fachlosen für T1 und T2. Bauoberleitung (BOL) ist für das gesamte Projekt verantwortlich. ÖBÜ wird für T1 durch AG, für T2 extern vergeben. Leistungsumfang umfasst Grundleistungen der LP8 nach HOAI, Fachaufsicht, Kostenkontrolle, Prüfung von Ausführungsplänen, Koordinationsbesprechungen und Eignungsprüfungen. DB-Sperrpausen sind verbindlich zu beachten. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich NienburgNienburg
2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL_ex-post_Bekanntmachung
Die nachfolgend genannten Leistungen (Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen) werden sowohl für T1 als auch für T2 in separaten Fachlosen vergeben. - Die im Anhang aufgeführten DB-Sperrpausen sind verbindlicher Bestandteil der Ausführung und zwingend zu beachten. - Der AG wird für den T1 die ÖBÜ durchführen (Behelfsumfahrung). Für den T2 wird die ÖBÜ extern vergeben. - Die Bauoberleitung (BOL) ist verpflichtet, die in dieser Leistungs- und Aufgabenbeschreibung definierten Leistungen für das gesamte Projekt zu erbringen. Das Projekt umfasst beide Ausschreibungen (Ausschreibung Teil 1 und Ausschreibung Teil 2) und ist als ein einheitliches Projekt zu verstehen. - Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt! Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach §43 und §47 HOAI. Bei der Kalkulation sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen ebenfalls mit einzubeziehen: - Fachaufsicht über die Örtliche Bauüberwachung - Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung - Ausführungspläne sind dem Grunde nach zu prüfen - Koordinationsbesprechungen - Prüfung von Eignungsprüfungen - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL_ex-post_Bekanntmachung
Die nachfolgend genannten Leistungen (Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen) werden sowohl für T1 als auch für T2 in separaten Fachlosen vergeben. - Die im Anhang aufgeführten DB-Sperrpausen sind verbindlicher Bestandteil der Ausführung und zwingend zu beachten. - Der AG wird für den T1 die ÖBÜ durchführen (Behelfsumfahrung). Für den T2 wird die ÖBÜ extern vergeben. - Die Bauoberleitung (BOL) ist verpflichtet, die in dieser Leistungs- und Aufgabenbeschreibung definierten Leistungen für das gesamte Projekt zu erbringen. Das Projekt umfasst beide Ausschreibungen (Ausschreibung Teil 1 und Ausschreibung Teil 2) und ist als ein einheitliches Projekt zu verstehen. - Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt! Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach §43 und §47 HOAI. Bei der Kalkulation sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen ebenfalls mit einzubeziehen: - Fachaufsicht über die Örtliche Bauüberwachung - Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung - Ausführungspläne sind dem Grunde nach zu prüfen - Koordinationsbesprechungen - Prüfung von Eignungsprüfungen
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- The contracting authority is Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg.
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