Flughafen München GmbHMünchenTED
Rahmenvertrag Reinigung Küchenabluftanlagen, Flughafen München
Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrags durch den FMG-Konzerns mit einem Auftragnehmer vorgesehen. Der Leistungsumfang, beinhaltet die hygienische sowie brandschutztechnische Reinigung von gewerblich betriebenen Küchenabluftanlagen. Die Leistungserbringung im Rahmenvertrag erfolgt auf dem Flughafen München Campus an etwa 80 Bauwerken un...
Building Cleaning
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Flughafen München GmbH
- Published:
- August 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Building Cleaning
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Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrags durch den FMG-Konzerns mit einem Auftragnehmer vorgesehen. Der Leistungsumfang, beinhaltet die hygienische sowie brandschutztechnische Reinigung von gewerblich betriebenen Küchenabluftanlagen. Die Leistungserbringung im Rahmenvertrag erfolgt auf dem Flughafen München Campus an etwa 80 Bauwerken unterschiedlicher Bauart und Nutzung, darunter Küchen, Lüftungszentralen, Passagierbereiche und Verkaufsräume, sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich (Luftsicherheitsbereich). Die Arbeiten sind sowohl im Gebäude sowie auch außerhalb von den Gebäuden unter anderem auf Dächern (Flachdach) durchzuführen. Der Rahmenvertrag mit Leistungsabrufen umfasst die fachgerechte Reinigung aller relevanten Komponenten der Abluftanlage gemäß den geltenden hygienischen und brandschutztechnischen Vorschriften. Dazu gehören insbesondere Dunstabzugshauben, Fettfangfilter, Abluftkanäle, Ventilatoren, Wärmerückgewinnungssysteme sowie die Abluftleitungen bis zum Ausblasbereich. Die Beauftragungen einzelner Leistungen (Einzelaufträge) erfolgen bedarfsabhängig durch eine einseitige elektronische Abruferklärung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Die Durchführung der Arbeiten hat nach den spezifischen Belangen des Flughafens insbesondere unter Einhaltung folgender Bedingungen zu erfolgen. - Flughafenbenutzungsordnung - Merkblatt über das Betreten der Sicherheitsbereiche des Flughafens München - Merkblatt über Flughafenlieferungen in den Sicherheitsbereich des Flughafens München - Reduzierung von Anlagenstörungen - Betriebszeiten der Anlagen 24 Stunden 7 Tagewoche - Leistungserbringung unter geringstmöglicher Beeinträchtigung des Flughafenbetriebes (einschließlich aller dazugehörigen Bereiche) Es ist beabsichtigt den Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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10Rahmenvertrag Reinigung Küchenabluftanlagen, Flughafen München
Flughafen München GmbHMünchenEs ist der Abschluss eines Rahmenvertrags durch den FMG-Konzerns mit einem Auftragnehmer vorgesehen. Der Leistungsumfang, beinhaltet die hygienische sowie brandschutztechnische Reinigung von gewerblich betriebenen Küchenabluftanlagen. Die Leistungserbringung im Rahmenvertrag erfolgt auf dem Flughafen München Campus an etwa 80 Bauwerken unterschiedlicher Bauart und Nutzung, darunter Küchen, Lüftungszentralen, Passagierbereiche und Verkaufsräume, sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich (Luftsicherheitsbereich). Die Arbeiten sind sowohl im Gebäude sowie auch außerhalb von den Gebäuden unter anderem auf Dächern (Flachdach) durchzuführen. Der Rahmenvertrag mit Leistungsabrufen umfasst die fachgerechte Reinigung aller relevanten Komponenten der Abluftanlage gemäß den geltenden hygienischen und brandschutztechnischen Vorschriften. Dazu gehören insbesondere Dunstabzugshauben, Fettfangfilter, Abluftkanäle, Ventilatoren, Wärmerückgewinnungssysteme sowie die Abluftleitungen bis zum Ausblasbereich. Die Beauftragungen einzelner Leistungen (Einzelaufträge) erfolgen bedarfsabhängig durch eine einseitige elektronische Abruferklärung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Die Durchführung der Arbeiten hat nach den spezifischen Belangen des Flughafens insbesondere unter Einhaltung folgender Bedingungen zu erfolgen. - Flughafenbenutzungsordnung - Merkblatt über das Betreten der Sicherheitsbereiche des Flughafens München - Merkblatt über Flughafenlieferungen in den Sicherheitsbereich des Flughafens München - Reduzierung von Anlagenstörungen - Betriebszeiten der Anlagen 24 Stunden 7 Tagewoche - Leistungserbringung unter geringstmöglicher Beeinträchtigung des Flughafenbetriebes (einschließlich aller dazugehörigen Bereiche) Es ist beabsichtigt den Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.2026-1004807_Flughafen München_Rahmenvertrag Reinigung Küchenabluftanlagen
Flughafen München GmbHMünchenEs ist der Abschluss eines Rahmenvertrags durch den FMG-Konzerns mit einem Auftragnehmer vorgesehen. Der Leistungsumfang, beinhaltet die hygienische sowie brandschutztechnische Reinigung von gewerblich betriebenen Küchenabluftanlagen. Die Leistungserbringung im Rahmenvertrag erfolgt auf dem Flughafen München Campus an etwa 80 Bauwerken unterschiedlicher Bauart und Nutzung, darunter Küchen, Lüftungszentralen, Passagierbereiche und Verkaufsräume, sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Bereich (Luftsicherheitsbereich). Die Arbeiten sind sowohl im Gebäude sowie auch außerhalb von den Gebäuden unter anderem auf Dächern (Flachdach) durchzuführen. Der Rahmenvertrag mit Leistungsabrufen umfasst die fachgerechte Reinigung aller relevanten Komponenten der Abluftanlage gemäß den geltenden hygienischen und brandschutztechnischen Vorschriften. Dazu gehören insbesondere Dunstabzugshauben, Fettfangfilter, Abluftkanäle, Ventilatoren, Wärmerückgewinnungssysteme sowie die Abluftleitungen bis zum Ausblasbereich. Die Beauftragungen einzelner Leistungen (Einzelaufträge) erfolgen bedarfsabhängig durch eine einseitige elektronische Abruferklärung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Die Durchführung der Arbeiten hat nach den spezifischen Belangen des Flughafens insbesondere unter Einhaltung folgender Bedingungen zu erfolgen. - Flughafenbenutzungsordnung - Merkblatt über das Betreten der Sicherheitsbereiche des Flughafens München - Merkblatt über Flughafenlieferungen in den Sicherheitsbereich des Flughafens München - Reduzierung von Anlagenstörungen - Betriebszeiten der Anlagen 24 Stunden 7 Tagewoche - Leistungserbringung unter geringstmöglicher Beeinträchtigung des Flughafenbetriebes (einschließlich aller dazugehörigen Bereiche) Es ist beabsichtigt den Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.2024-1003988_Flughafen München_PRM-Dienstleistungen am Flughafen München
Flughafen München GmbHMünchenGegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM - disabled persons and persons with reduced mobility when traveling by air) auf dem Betriebsgelände des Flughafens München (MUC). Die beauftragten Dienstleistungen umfassen die vollständige Betreuung von PRM von einem ausgewiesenen Ankunftsort (innerhalb oder außerhalb der Gebäude) bis zum Luftfahrzeug sowie in umgekehrter Richtung vom Luftfahrzeug zu einem definierten Abfahrtsort. Zu den definierten Ankunfts- und Abfahrtsorten zählen alle relevanten Bereiche auf dem Betriebsgelände des Flughafens München, einschließlich Parkhäuser, Hotels, S-Bahn- und Bushaltestellen. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Hilfestellung beim Check-in-Prozess, einschließlich der Aufgabe und Unterbringung des Gepäcks im Luftfahrzeug sowie der Rücknahme des Gepäcks im Flugzeug oder am Gepäckband, Assistenz bei erforderlichen Sicherheits-, Zoll- und Passkontrollen, Unterstützung beim Transit innerhalb eines oder zwischen mehreren Abfertigungsgebäuden zur Erreichung eines Anschlussfluges, Begleitung zur Toilette oder in anderen besonderen Ausnahmesituationen, in denen sich Passagiere aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands nicht selbstständig fortbewegen können. Der Auftragnehmer hat den PRM-Service im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erbringen und die Leistungserbringung während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Dies umfasst den Zeitraum vor Beginn des Check-ins bis nach der letzten Landung, an allen Tagen des Jahres. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Personal bedarfsgerecht zu disponieren, insbesondere auch für: Spitzenzeiten mit erhöhtem Passagieraufkommen, unvorhergesehene Verzögerungen, nicht angemeldete oder kurzfristig angeforderte PRM-Assistenzleistungen. Technische und betriebliche Anforderungen Die für die Leistungserbringung erforderliche technische Ausrüstung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich anzuschaffen, zu betreiben, zu warten und zu reinigen. Die Disposition des Personals muss am Flughafen München erfolgen; eine webbasierte oder externe "Fern-Disposition" ist nicht zulässig. Das eingesetzte Dispositionssystem muss: alle relevanten Airline- und leistungsbezogenen Daten in den vorgegebenen Formaten bereitstellen, technische Schnittstellen für die Anbindung an weitere betriebliche Systeme des Flughafens gewährleisten. Die Leistungen sind sowohl in allgemein zugänglichen als auch in sicherheitsrelevanten Bereichen des Flughafens zu erbringen. Die damit verbundenen Sicherheitsüberprüfungen und Schulungsanforderungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, an weiteren vom Auftraggeber geforderten Schulungen teilzunehmen. Vergütungsstruktur und Vertragsgestaltung Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen für die tatsächlich erbrachten Transportleistungen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge von Transporten. Im Jahr 2024 wurden folgende PRM-Transportvorgänge durchgeführt: WCHC: 16.369 WCHS: 114.621 WCHR: 197.593 DPNA: 1.043 DEAF: 982 BLND: 2.630 Betreuungsversuche: 73.665 Gesamt: 406.077 Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Fallzahlen jährlich insgesamt um ca. 8 % erhöhen. Ein Anspruch auf Abruf eines Mindestkontingents im Auftragsfall besteht nicht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.2024-1003988_Flughafen München_PRM-Dienstleistungen am Flughafen München
Flughafen München GmbHMünchenGegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM - disabled persons and persons with reduced mobility when traveling by air) auf dem Betriebsgelände des Flughafens München (MUC). Die beauftragten Dienstleistungen umfassen die vollständige Betreuung von PRM von einem ausgewiesenen Ankunftsort (innerhalb oder außerhalb der Gebäude) bis zum Luftfahrzeug sowie in umgekehrter Richtung vom Luftfahrzeug zu einem definierten Abfahrtsort. Zu den definierten Ankunfts- und Abfahrtsorten zählen alle relevanten Bereiche auf dem Betriebsgelände des Flughafens München, einschließlich Parkhäuser, Hotels, S-Bahn- und Bushaltestellen. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Hilfestellung beim Check-in-Prozess, einschließlich der Aufgabe und Unterbringung des Gepäcks im Luftfahrzeug sowie der Rücknahme des Gepäcks im Flugzeug oder am Gepäckband, Assistenz bei erforderlichen Sicherheits-, Zoll- und Passkontrollen, Unterstützung beim Transit innerhalb eines oder zwischen mehreren Abfertigungsgebäuden zur Erreichung eines Anschlussfluges, Begleitung zur Toilette oder in anderen besonderen Ausnahmesituationen, in denen sich Passagiere aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands nicht selbstständig fortbewegen können. Der Auftragnehmer hat den PRM-Service im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erbringen und die Leistungserbringung während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Dies umfasst den Zeitraum vor Beginn des Check-ins bis nach der letzten Landung, an allen Tagen des Jahres. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Personal bedarfsgerecht zu disponieren, insbesondere auch für: Spitzenzeiten mit erhöhtem Passagieraufkommen, unvorhergesehene Verzögerungen, nicht angemeldete oder kurzfristig angeforderte PRM-Assistenzleistungen. Technische und betriebliche Anforderungen Die für die Leistungserbringung erforderlich2024-1003988_Flughafen München_PRM-Dienstleistungen am Flughafen München
Flughafen München GmbHMünchenGegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM - disabled persons and persons with reduced mobility when traveling by air) auf dem Betriebsgelände des Flughafens München (MUC). Die beauftragten Dienstleistungen umfassen die vollständige Betreuung von PRM von einem ausgewiesenen Ankunftsort (innerhalb oder außerhalb der Gebäude) bis zum Luftfahrzeug sowie in umgekehrter Richtung vom Luftfahrzeug zu einem definierten Abfahrtsort. Zu den definierten Ankunfts- und Abfahrtsorten zählen alle relevanten Bereiche auf dem Betriebsgelände des Flughafens München, einschließlich Parkhäuser, Hotels, S-Bahn- und Bushaltestellen. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Hilfestellung beim Check-in-Prozess, einschließlich der Aufgabe und Unterbringung des Gepäcks im Luftfahrzeug sowie der Rücknahme des Gepäcks im Flugzeug oder am Gepäckband, Assistenz bei erforderlichen Sicherheits-, Zoll- und Passkontrollen, Unterstützung beim Transit innerhalb eines oder zwischen mehreren Abfertigungsgebäuden zur Erreichung eines Anschlussfluges, Begleitung zur Toilette oder in anderen besonderen Ausnahmesituationen, in denen sich Passagiere aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands nicht selbstständig fortbewegen können. Der Auftragnehmer hat den PRM-Service im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erbringen und die Leistungserbringung während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Dies umfasst den Zeitraum vor Beginn des Check-ins bis nach der letzten Landung, an allen Tagen des Jahres. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Personal bedarfsgerecht zu disponieren, insbesondere auch für: Spitzenzeiten mit erhöhtem Passagieraufkommen, unvorhergesehene Verzögerungen, nicht angemeldete oder kurzfristig angeforderte PRM-Assistenzleistungen. Technische und betriebliche Anforderungen Die für die Leistungserbringung erforderliche technische Ausrüstung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich anzuschaffen, zu betreiben, zu warten und zu reinigen. Die Disposition des Personals muss am Flughafen München erfolgen; eine webbasierte oder externe "Fern-Disposition" ist nicht zulässig. Das eingesetzte Dispositionssystem muss: alle relevanten Airline- und leistungsbezogenen Daten in den vorgegebenen Formaten bereitstellen, technische Schnittstellen für die Anbindung an weitere betriebliche Systeme des Flughafens gewährleisten. Die Leistungen sind sowohl in allgemein zugänglichen als auch in sicherheitsrelevanten Bereichen des Flughafens zu erbringen. Die damit verbundenen Sicherheitsüberprüfungen und Schulungsanforderungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, an weiteren vom Auftraggeber geforderten Schulungen teilzunehmen. Vergütungsstruktur und Vertragsgestaltung Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen für die tatsächlich erbrachten Transportleistungen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge von Transporten. Im Jahr 2024 wurden folgende PRM-Transportvorgänge durchgeführt: WCHC: 16.369 WCHS: 114.621 WCHR: 197.593 DPNA: 1.043 DEAF: 982 BLND: 2.630 Betreuungsversuche: 73.665 Gesamt: 406.077 Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Fallzahlen jährlich insgesamt um ca. 8 % erhöhen. Ein Anspruch auf Abruf eines Mindestkontingents im Auftragsfall besteht nicht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Rahmenvertrag Fugensanierungen Gleisbett
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbHPotsdamDeadline: Aug 20Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Fugensanierungsarbeiten an Gleisanlagen und angrenzenden Verkehrsflächen im Straßenbahnnetz der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) im Rahmen eines Rahmenvertrages. Die Leistungen werden bedarfsorientiert über Einzelabrufe beauftragt und umfassen sämtliche erforderlichen Arbeiten zur fachgerechten Instandsetzung schadhafter Fugen einschließlich aller Nebenleistungen. Die Leistungen beinhalten insbesondere den Ausbau und die Entsorgung vorhandener Fugenvergussmassen, die Reinigung und Vorbereitung der Fugenräume, die Vorbehandlung der Fugenflanken sowie den Neuverguss mit geeigneten bituminösen oder elastischen Fugenvergussmassen. Ergänzend können Plastasphaltarbeiten sowie die Herstellung und Instandsetzung von Anschluss-, Rand- und Pflasterfugen erforderlich sein. Die Arbeiten sind im Bereich von Straßenbahngleisanlagen unter den besonderen Bedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs und überwiegend unter Aufrechterhaltung des Straßenbahnbetriebs auszuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass betriebliche Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden und die geltenden Sicherheitsvorschriften jederzeit eingehalten werden. Vor jedem Einzelabruf ist ein gemeinsamer Ortstermin durchzuführen, bei dem die örtlichen Gegebenheiten, die Ausführungsbedingungen sowie die auszuführenden Mengen festgestellt werden. Auf dieser Grundlage wird ein verbindliches Aufmaß erstellt, das ausschließlich der Konkretisierung der tatsächlich auszuführenden Mengen dient und die Grundlage für Beauftragung und Abrechnung bildet. Der ausgeschriebene Leistungsinhalt bleibt hiervon unberührt. Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der ZTV Fug-StB, zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat hierfür qualifiziertes Fachpersonal, geeignete Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien bereitzustellen und sämtliche Leistungen fachgerecht und vollständig auszuführen. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise für die tatsächlich ausgeführten und aufgemessenen Leistungen. Ein Anspruch auf bestimmte Auftragsmengen oder eine Mindestabnahme besteht nicht. Nach Abschluss der Arbeiten sind die bearbeiteten Bereiche in einen ordnungsgemäßen, sicheren und sauberen Zustand zu versetzen. Die ausgeführten Leistungen sind je Einsatz nachvollziehbar zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Bernau bei BerlinBernau bei Berlin§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, sausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Bernau bei BerlinBernau bei Berlin§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Bernau bei BerlinBernau bei Berlin§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Bernau bei BerlinBernau bei Berlin§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
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