Regionalverband SaarbrückenSaarbrücken
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-ta
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprüng...
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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Urspr...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Regionalverband Saarbrücken
- Published:
- July 23, 2026
- Deadline:
- August 24, 2026
Tender description
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
2 files recorded- Bekanntmachung
- SomeTenderDocID1
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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Aug 24
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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 HOAI (Leistungsphasen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Stadt Dinslaken - Die Bürgermeisterin für die ProZent GmbHDinslaken
Vergabe von Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung - HLS + GA (LP 4 bis 8)
Die ProZent GmbH (kommunale Sanierungsgesellschaft) plant für die Stadt Dinslaken den Campus Nord des Schulzentrums Hiesfeld für die Nutzung einer 5-zügigen Gesamtschule neu zu organisieren und zu sanieren. Es sind Baumaßnahmen aufgrund des ermittelten Sanierungs- und Anpassungsbedarfs an neue Vorschriften erforderlich. In Abstimmung mit der Schule wurde eine Entwurfsplanung auf Grundlage des Vorentwurfs erarbeitet und unter Berücksichtigung der Kosteneinsparung optimiert. Die vorhandenen Räumlichkeiten von vormals zwei ansässigen Schulen (Gymnasium und Hauptschule) müssen für die Nutzung als Gesamtschule zentralisiert, neu organisiert und ergänzt werden. Stark sanierungsbedürftige bzw. abgängige Gebäudeteile werden zurückgebaut. Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung mit den Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung. Es erfolgt eine Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 8 für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es liegen bereits Planungsleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 3 vor (siehe Projektbeschreibung). Die Unterlagen werden mit der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Etwaige hierfür noch erforderlich werdende Leistungen sind ebenfalls Teil des Auftrags. Weitere Ausführungen sind in der Projektbeschreibung in den Vergabeunterlagen enthalten. - Landratsamt Weilheim-Schongau / Z 11.13 Vergaben und BeschaffungenWeilheim i. OBBDeadline: Jul 14
Erweiterung Realschule Peißenberg inkl. Umbau im Bestand - Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 1-6 gemäß §§ 51 ff. HOAI
Projektbeschreibung An der Realschule Peißenberg soll ein in die Jahre gekommenes Interimsgebäude abgebrochen werden. Die dadurch entstehenden Fehlflächen sowie die zusätzlich durch gestiegene Schülerzahlen benötigten Flächen sollen durch einen Erweiterungsbau geschaffen werden. Die Realschule Peißenberg befindet sich auf einem Schulcampus gemeinsam mit der Josef-Zerhoch-Grundschule und der Josef-Zerhoch-Mittelschule. Die beiden letzteren genannten Schulen sind im Eigentum der Marktgemeinde Peißenberg. Im direkten Anschluss an die Schulen befinden sich noch die Wörth-Turnhalle, die Glückauf-Sporthalle, die Sportanlage des TSV Peißenberg und die Eishalle. Die Realschule Peißenberg besteht aus drei zusammengebauten Gebäudetrakten A, B und C aus den Jahren 1950 bis 1997. Im Trakt A, B und C und wurden in den vergangenen Jahren einige Fachräume saniert und es hat eine Brandschutzertüchtigung stattgefunden, bei der u.a. Brandschutzdecken und -türen eingebaut wurden. Als Leistungsphase 0 hat mittels Workshops mit Vertretern des Sachaufwandträgers und Lehrkräften die Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts stattgefunden. Als Ergebnis steht der Wunsch nach einer modernen Unterrichtsform als Lernlandschaft, mit Clusterlösungen in unterschiedlicher Ausbildung für die Jahrgangsstufe 5 bis 8 und 9 bis 10. Nicht nur die Landkreis-Realschule hat einen Flächenbedarf, ebenso die Mittelschule der Marktgemeinde. In der LP 0 wurde als Lösung erarbeitet, dass die vier fehlenden Klassenzimmer (entspricht einem Cluster / Lernhaus) im Erweiterungsbau der Realschule integriert werden. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 8,9 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Anfang Dezember 2026, - Baubeginn: spätestens 1. Quartal 2028 - F - Landratsamt Weilheim-Schongau / Z 11.13 Vergaben und BeschaffungenWeilheim i. OBBDeadline: Jul 14
Erweiterung Realschule Peißenberg inkl. Umbau im Bestand - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Projektbeschreibung An der Realschule Peißenberg soll ein in die Jahre gekommenes Interimsgebäude abgebrochen werden. Die dadurch entstehenden Fehlflächen sowie die zusätzlich durch gestiegene Schülerzahlen benötigten Flächen sollen durch einen Erweiterungsbau geschaffen werden. Die Realschule Peißenberg befindet sich auf einem Schulcampus gemeinsam mit der Josef-Zerhoch-Grundschule und der Josef-Zerhoch-Mittelschule. Die beiden letzteren genannten Schulen sind im Eigentum der Marktgemeinde Peißenberg. Im direkten Anschluss an die Schulen befinden sich noch die Wörth-Turnhalle, die Glückauf-Sporthalle, die Sportanlage des TSV Peißenberg und die Eishalle. Die Realschule Peißenberg besteht aus drei zusammengebauten Gebäudetrakten A, B und C aus den Jahren 1950 bis 1997. Im Trakt A, B und C und wurden in den vergangenen Jahren einige Fachräume saniert und es hat eine Brandschutzertüchtigung stattgefunden, bei der u.a. Brandschutzdecken und -türen eingebaut wurden. Als Leistungsphase 0 hat mittels Workshops mit Vertretern des Sachaufwandträgers und Lehrkräften die Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts stattgefunden. Als Ergebnis steht der Wunsch nach einer modernen Unterrichtsform als Lernlandschaft, mit Clusterlösungen in unterschiedlicher Ausbildung für die Jahrgangsstufe 5 bis 8 und 9 bis 10. Nicht nur die Landkreis-Realschule hat einen Flächenbedarf, ebenso die Mittelschule der Marktgemeinde. In der LP 0 wurde als Lösung erarbeitet, dass die vier fehlenden Klassenzimmer (entspricht einem Cluster / Lernhaus) im Erweiterungsbau der Realschule integriert werden. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 8,9 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Anfang Dezember 2026, - Baubeginn: Ende 2027 - Fertigstellung / Nutzungsbeginn: September 2028 Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen stufenweise zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung, Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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