Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg
Rahmenvereinbarung für Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Stadtgebiet Duisburg
Rahmenvereinbarung für Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Stadtgebiet Duisburg, umfassend kleinere und größere Baumaßnahmen, Ergänzungen, Änderungen, Überholung und Reparatur. Geplanter Auftragszeitraum: 01.11.2026-31.10.2027, optional verlängerbar um ein Jahr bis 31.10.2028. Konkreter Leistungsumfang siehe Vergabeunterlagen.
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Rahmenvereinbarung für Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Stadtgebiet Duisburg, umfassend kleinere und größere Baumaßnahmen, Ergänzungen, Änderungen, Überholung und Reparatur. Geplanter Auftragszeitraum: 01.11.2026-31.10.2027, optional verlängerbar um ein Jahr bis 31.10.2028. Konkreter Leistungsumfang siehe Vergabeunterlagen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
- Published:
- June 11, 2026
- Deadline:
- June 26, 2026
- Topic:
- Painting
Tender description
Rahmenvereinbarung für Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Stadtgebiet Duisburg, umfassend kleinere und größere Baumaßnahmen, Ergänzungen, Änderungen, Überholung und Reparatur. Geplanter Auftragszeitraum: 01.11.2026-31.10.2027, optional verlängerbar um ein Jahr bis 31.10.2028. Konkreter Leistungsumfang siehe Vergabeunterlagen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
2 files recorded- CSX 21 - Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS0YRTYT2ADQBL6.zip
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2026-0333 WBD - Rahmenvereinbarung für Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Stadtgebiet Duisburg
2026-0333 WBD - Rahmenvereinbarung für Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Stadtgebiet Duisburg - Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDeadline: Jun 02
Rahmenvereinbarung über Lieferung und Montage von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Duisburg
Rahmenvereinbarung über Unterhaltung, Anbringen und Entfernen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (inkl. Wegweiser, Pfosten, Betonpoller, Geländer) im Stadtgebiet Duisburg. Leistungsumfang abhängig vom Instandsetzungsbedarf. Auftragszeitraum: 01.10.2026–30.09.2027, optional bis 30.09.2028. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das ABB, vertreten durch den Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - hier Rahmenvereinbarung BFR-Vermessung
Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Verfahrensbeschreibung: Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten hat der AN den vorhandenen Datenbestand für die anstehenden Vermessungsarbeiten zu erkunden und abzurufen. Dieser Datenbestand ist die Grundlage für die vom AN auszuführende Leistung und umfasst die gültigen digitalen Bestandsdaten des LISA, sowie das liegenschaftsbezogene oder amtliche Lage- und Höhenfestpunktfeld. Der AN erfasst die vermessungstechnisch aufzunehmenden Einzelheiten der ober- und unterirdischen Topographie im geometrisch definierten Aufnahmebereich. Die Erkundung und Vermarkung neuer Festpunktfelder ist mit dem AG abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, die erhobenen Daten so aufzubereiten, dass diese ohne weitere Konvertierung und Nachbearbeitung in das DV-System des AG´s übernommen werden können (§7 AVB). Der AN ist verpflichtet, mit dem AG aufnahmebegleitend die Qualitätssicherung der Daten abzustimmen. Sofern diesbezüglich Mängel im von ihm erfassten Datenbestand festgestellt werden, veranlasst der AG mit Angabe einer Nachfrist die Mängelbeseitigung. Zur Qualitätssicherung ist ein vorläufiger Bestandsplan im DWG/DXF-Forrmat zu erstellen, mit dem der AG eine Vollständigkeitsprüfung des vermessenen Aufnahmegebiets durchführt. Erst nach dieser Vollständigkeitsprüfung darf der AN die Datenbearbeitung gemäß den BFR LBestand A-1 Liegenschaftsbestandsmodell weiterführen. Die DV-Konformität wird von den Primänachweis führenden Stellen des LISA festgestellt. Konformitätsmängel der Daten werden dem AN zugestellt. Hierzu wird dem AN eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Fortführung von bereits bestehenden Datenbeständen Die Daten sind durch den Auftragnehmer so aufzubereiten, dass eine Fortführung des Datenbestandes nach den Regeln des Modellkataloges des Liegenschaftsbestandsmodells möglich ist. Der Ablauf ist folgendermaßen: Der AN erhält einen Primärdatenbestandsauszug im Format GML. Der AN pflegt unter Verwendung des Bestandsdatenauszuges alle sich örtlich geänderten Baubestände ein und erzeugt Daten im Format GML. Die zum Zwecke der Fortführung an den AN übergebenen Daten dürfen nur um die fortzuführenden geometrischen Informationen verändert werden. Ausgangsinformationen sind bezüglich der Anbindung an Sachdateninformationen unveränderlich zu lassen. Alle unveränderlich gebliebenen Daten stellen den aktuellen Bestand dar. Diesen Daten darf insbesondere durch Softwareoperationen keinerlei Informationsverlust beigefügt werden. Der AG kann vom AN Nachweise verlangen, in denen dokumentiert ist, welche ursprünglichen Daten verändert oder gelöscht wurden sowie welche Daten komplett neu hinzugekommen sind. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere Koordinierungsleistungen mit den bauausführenden Firmen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der AG behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 AN) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 50 Einzelabrufe erwartet. Sie können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG. Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen. - Stadt DeggendorfDeggendorf
TNW_Technische Ausrüstung - Kältetechnik_Stadt Deggendorf_Sanierung Kältetechnik und Eispiste im Eisstadion Deggendorf
Die Stadt Deggendorf plant die Modernisierung und energetische Sanierung des Eisstadions in Deggendorf. Die bestehende Kältetechnik soll erneuert werden, ebenso die Eispiste selbst. Eine Machbarkeitsstudie hierfür wurde bereits erstellt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Unterschiedliche Kältetechniken wurden hierin verglichen. Es soll eine Direktkühlung mittels NH3-Anlage / Ammoniak-Anlage erfolgen. Diese Variante der Kälteerzeugung wurde bereits durch den Auftraggeber festgelegt. Zudem muss die Sanierung der Eispiste selbst erfolgen, die hierfür geltenden DIN-Normen müssen eingehalten werden. Der komplette Abbruch der Bestandpiste inklusive Unterbau ist notwendig, eine Neuerrichtung nach aktuellen Vorschriften muss erfolgen, wobei hierbei auch der Pistenumgangsbereich neu aufzubauen ist. Der Auftragnehmer ist auch für die Planung dieser Eispiste verantwortlich, der Leistungsumfang richtet sich hier ebenfalls nach dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, die Vergütung erfolgt über die Addition der anrechenbaren Kosten zu denen der Fachplanung TGA. Der Auftragnehmer ist - abweichend von der HOAI - Hauptverantwortlicher für die Leistungserbringung. Die im Jahr 2025 eingebaute Flexbande ist auszubauen, an einem geeigneten Ort zwischenzulagern und nach Fertigstellung der Eispiste wieder einzubauen. Bauliche Anpassungen an die Flexbande aufgrund eventueller Änderungen der Abmessungen der Eispiste können erforderlich werden. In der Machbarkeitsstudie wurden bereits zwei Varianten zur zeitlichen Umsetzung benannt. Die in den Anlagen zur Studie aufgelisteten Kostendarstellungen beziehen sich auf diese beiden zeitlichen Umsetzungsvarianten. Eine Festlegung auf eine zeitliche Variante (Umbau in einer verlängerten Saisonpause oder Sanierung auf 2 Jahre in den Saisonpausen) ist jedoch noch nicht erfolgt. Im weiteren Planungsverlauf ist der zeitliche Ablauf mit dem Auftraggeber nochmals konkret abzustimmen, Interimsmaßnahmen sollten vermieden werden. Die Kerneiszeit findet grundsätzlich vom 15.08. bis zum 31.03. jeden Jahres statt. Das Ende der Eiszeit ist jedoch abhängig vom Play-Off- Spielbetrieb der 1. Herrenmannschaft. Eine Bundesförderung ist gewünscht und wurde bereits beantragt, jedoch derzeit noch nicht bewilligt. Aufgrund etwaiger Fördermittel findet eine umfassende stufenweise Beauftragung statt. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, weitere Vertragsstufen nicht abzurufen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Beauftragung, vss. im November 2026, zu beginnen. Ein konkreter Baubeginn ist derzeit für April 2028 angedacht, in Abhängigkeit der Förderzusage. Aufgrund der langen Lieferzeiten der technischen Geräte ist diesbezüglich jedoch eine Beauftragung der bauausführenden Firmen bereits im Herbst 2027 notwendig. Vergeben werden hierfür Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 stufenweise in den Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI. Der Fachplaner ist hierbei auch für die bauliche Erneuerung der Eisfläche selbst verantwortlich. Als Besondere Leistungen werden vergeben die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional, sofern Fördermittel möglich und ggf. Ergänzungen beim Förderantrag nötig), die Bestandsaufnahme der Komponenten der bestehenden Kältetechnik sowie die Aufnahme der auszubauenden und wieder einzubauenden Flexbande. - Ortenau Klinikum gKAöR
Ortenau Klinikum gKAöR - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Realisierung eines Rechenzentrums
Im Rahmen der Agenda "Ortenau 2030 - Zukunft Gesundheit" werden die medizinischen und infrastrukturellen Strukturen der Ortenau Kliniken umfassend neu geordnet. Ein zentraler Bestandteil dieser Transformation ist der Aufbau einer leistungsfähigen, hochverfügbaren und sicheren IT-Infrastruktur. Hierzu zählt insbesondere die Errichtung von im Endausbau zwei deckungsgleichen Rechenzentren an getrennten Standorten. Ziel ist es im ersten Schritt, die schlüsselfertige Errichtung eines physisch und logisch ab-gesicherten Rechenzentrums mit modernster Infrastruktur, das höchsten Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit und Energieeffizienz entspricht. Gegenstand der Ausschreibung ist die weitere Planung, Ausführung und schlüsselfertige Realisierung des Rechenzentrums auf Basis einer bereits vorliegenden Genehmigungsplanung. Optional ist die Realisierung eines weiteren Rechenzentraums in identischer Planungs- und Bauweise für eine mögliche Realisierung im Jahr 2028/29 anzubieten. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Ausführungsplanung auf Grundlage bestehender Entwurfsunterlagen - Brandfrüherkennung, Gaslöschtechnik, Einbruchschutz - Zutrittskontrolle und Videoüberwachung Die Realisierung erfolgt mit dem Ziel einer maximalen Vorfertigung. Die Vorfertigung sollte in Deutschland erfolgen, da sicherheitsrelevante Komponenten (z.b. EMA, BMA) nur von deutschen VdS-zertifizierten Unternehmen errichtet werden dürfen. Eine modulare Skalierbarkeit ist nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt auf Pauschalpreisbasis. Das Ortenau Klinikum plant die Errichtung des Rechenzentrums am Standort Offenburg. Das zu bebauende Grundstück in 77652 Offenburg, Lise-Meitner-Strasse (Flurstück 629, 1878 und 5542/8) befindet sich im Eigentum des Ortenau Klinikum gKAöR. Das Grundstück gem. dem Campus-Plan (siehe Anlage 2 zum Bewerbermemorandum) mit einer Größe von ca. 200.000 m² ist sofort bebaubar. Abbruchmaßnahmen oder Altlastenbeseitigung fallen nicht an. Für den Neubau des Rechenzentrums sind insbesondere folgende Bauleistungen vorgese-hen: - Verfügbarkeitsklasse: mind. VK 3 gemäß EN 50600 - Energieeffizienzkennwert (PUE): Zielwert ? 1,2 - Hochverfügbarkeit im 24/7-Betrieb - RZ IT-Leistung ca. 75 kW Erstausbau / Erweiterung um 25 kW für Endausbau MW (ca. 10 Racks Erstausbau mit Option zur Erweiterung um 2 weitere Stellplätze Racks), 1 IT-Raum - Bedienerloses Rechenzentrum inkl. Technischen Nebenräumen und kleinem Lager - Errichtung der Gebäude und Außenanlagen inkl. Herrichten und Erschließung Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Realisierung eines Rechenzent-rums im Rahmen eines kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A, 2. Abschnitt mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb. Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur Umsetzung der Planungs- und Baumaßnahmen gefunden werden, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit für die Realisierung des Neubaus gewährleistet. Der Planungsbeginn ist frühestmöglich, voraussichtlich für das 1. Quartal 2026 vorgesehen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das 2. Quartal 2026 angestrebt. Der Neubau soll bis Ende November 2026 fertiggestellt und schlüsselfertig übergeben werden. Das Ortenau Klinikum geht nach derzeitiger Planung von einem Bauvolumen in der Endausbaustufe des Rechenzentrums von insgesamt rund EUR 1 bis 1,4 Mio. netto (KG 200-700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Davon entfallen rund EUR 0,75 Mio. netto auf die Kostengruppe 400. Das Kostenziel darf nicht überschritten werden. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Deadline: Aug 13
Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung
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