Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabeLeverkusen
Rahmenvertrag über die Lieferung von Soundfieldanlagen und Zubehör für Leverkusener Schulen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung von Phonak Roger-Systemen und Zubehör. Die Systeme dienen der Verbesserung der Sprachverständlichkeit und der barrierefreien Kommunikation für Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Schulen der Stadt Leverkusen.
Medical Equipment, Assistive Devices
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Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung von Phonak Roger-Systemen und Zubehör. Die Systeme dienen der Verbesserung der Sprachverständlichkeit und der barrierefreien Kommunikation für Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Schulen der Stadt Leverkusen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Medical Equipment
Tender description
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung von Phonak Roger-Systemen und Zubehör. Die Systeme dienen der Verbesserung der Sprachverständlichkeit und der barrierefreien Kommunikation für Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Schulen der Stadt Leverkusen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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Documents and attachments
1 file recorded- CSX 24 - Bekanntmachung vergebene Auftraege.pdf
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Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik im offenen Verfahren nach VgV
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik für Schulen der Stadt Balingen einschließlich Planung und Durchführung eines abgestimmten Rollouts. Der Auftragnehmer hat ein standardisiertes, modulares Technikkonzept mit Komponenten wie Displays, Projektionslösungen sowie Steuerungs-, Netzwerk-, Audio- und Zubehörtechnik bereitzustellen und über die Vertragslaufzeit hinweg bedarfsgerecht verfügbar zu halten. Zum Leistungsumfang gehört ferner die vollständige Installation der Systeme, insbesondere Lieferung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Inbetriebnahme sowie Dokumentation, Einweisung und Abnahme. Ergänzend können Leistungen zum Rückbau und zur fachgerechten Entsorgung vorhandener Medientechnik sowie weitere Demontage- und Zusatzleistungen nach Aufwand beauftragt werden. Abschließend ist ein umfassender Wartungs- und Servicebetrieb sicherzustellen, der insbesondere die Störungsbearbeitung, Einhaltung definierter Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie die Bereitstellung von Ersatzgeräten und -teilen umfasst. Hinsichtlich der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. - Stadtverwaltung Balingen Amt für Hochbau-und GebäudewirtschaftBalingenDeadline: Aug 04
Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik im offenen Verfahren nach VgV
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Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik im offenen Verfahren nach VgV
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik für Schulen der Stadt Balingen einschließlich Planung und Durchführung eines abgestimmten Rollouts. Der Auftragnehmer hat ein standardisiertes, modulares Technikkonzept mit Komponenten wie Displays, Projektionslösungen sowie Steuerungs-, Netzwerk-, Audio- und Zubehörtechnik bereitzustellen und über die Vertragslaufzeit hinweg bedarfsgerecht verfügbar zu halten. Zum Leistungsumfang gehört ferner die vollständige Installation der Systeme, insbesondere Lieferung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Inbetriebnahme sowie Dokumentation, Einweisung und Abnahme. Ergänzend können Leistungen zum Rückbau und zur fachgerechten Entsorgung vorhandener Medientechnik sowie weitere Demontage- und Zusatzleistungen nach Aufwand beauftragt werden. Abschließend ist ein umfassender Wartungs- und Servicebetrieb sicherzustellen, der insbesondere die Störungsbearbeitung, Einhaltung definierter Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie die Bereitstellung von Ersatzgeräten und -teilen umfasst. Hinsichtlich der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. - Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KGLeverkusenDeadline: Aug 17
Lieferung von Schaltschränken für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung für die Auftraggeberin. Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Lieferung anschlussfertig verdrahteter Straßenbeleuchtungsschränke einschließlich der zugehörigen Leichtbausockel. Die Schaltschränke dienen der Energieverteilung, Absicherung und Steuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Integration der gelieferten Schaltschränke in die bestehende Netz- und Steuerungsinfrastruktur der Auftraggeberin im Stadtgebiet Leverkusen erfolgt nach der Lieferung durch die Auftraggeberin selbst und ist nicht Gegenstand des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers ist ferner der fachgerechte Einbau der von der Auftraggeberin beigestellten kommunikationsfähigen Schalt- und Steuergeräte für Straßenbeleuchtungsanlagen (Modell: SLC-RC Switch203-C) in die zu liefernden Schaltschränke. Die Schalt- und Steuergeräte werden dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin jeweils spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ergeben sich Art und Umfang der geschuldeten Leistungen aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlage. Für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung gelten die nachstehenden unverbindlichen Schätzmengen sowie verbindlichen Höchstabnahmegrenzen: - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016166 - UCHSDdBZ1-149495): - Jahr 2026: Schätzmenge: 60 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 70 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 25 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016167 - UCHSDdBZ2-149496): - Jahr 2026: Schätzmenge: 50 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 60 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 15 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf den Abruf einer bestimmten (Mindest-) Abnahmemenge. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von vier Jahren (= Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 28 Abs. 6 SektVO produktbezogen. Die ausgeschriebenen Straßenbeleuchtungsschränke dienen der Erweiterung und Fortführung der bestehenden Straßenbeleuchtungsinfrastruktur der Auftraggeberin, deren Schaltschranktechnik auf Produkten der EBG electro GmbH basiert. Die Herstellerfestlegung ist erforderlich, um die technische Kompatibilität mit der vorhandenen Infrastruktur sowie eine einheitliche Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsorganisation sicherzustellen. Die Verwendung von Schaltschränken anderer Hersteller würde zu einer dauerhaft heterogenen Systemlandschaft sowie zu zusätzlichem Schulungs-, Dokumentations-, Ersatzteil- und Lagerhaltungsaufwand führen und darüber hinaus die Betriebsführung und Entstörung erschweren. Die Produktvorgabe dient daher der Gewährleistung eines sicheren, wirtschaftlichen und effizienten Anlagenbetriebs, beruht auf objektiven und auftragsbezogenen Gründen und ist nach § 28 Abs. 6 SektVO sachlich gerechtfertigt. - Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KGLeverkusenDeadline: Aug 17
Lieferung von Schaltschränken für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung für die Auftraggeberin. Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Lieferung anschlussfertig verdrahteter Straßenbeleuchtungsschränke einschließlich der zugehörigen Leichtbausockel. Die Schaltschränke dienen der Energieverteilung, Absicherung und Steuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Integration der gelieferten Schaltschränke in die bestehende Netz- und Steuerungsinfrastruktur der Auftraggeberin im Stadtgebiet Leverkusen erfolgt nach der Lieferung durch die Auftraggeberin selbst und ist nicht Gegenstand des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers ist ferner der fachgerechte Einbau der von der Auftraggeberin beigestellten kommunikationsfähigen Schalt- und Steuergeräte für Straßenbeleuchtungsanlagen (Modell: SLC-RC Switch203-C) in die zu liefernden Schaltschränke. Die Schalt- und Steuergeräte werden dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin jeweils spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ergeben sich Art und Umfang der geschuldeten Leistungen aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlage. Für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung gelten die nachstehenden unverbindlichen Schätzmengen sowie verbindlichen Höchstabnahmegrenzen: - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016166 - UCHSDdBZ1-149495): - Jahr 2026: Schätzmenge: 60 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 70 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 25 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016167 - UCHSDdBZ2-149496): - Jahr 2026: Schätzmenge: 50 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 60 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 15 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf den Abruf einer bestimmten (Mindest-) Abnahmemenge. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von vier Jahren (= Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 28 Abs. 6 SektVO produktbezogen. Die ausgeschriebenen Straßenbeleuchtungsschränke dienen der Erweiterung und Fortführung der bestehenden Straßenbeleuchtungsinfrastruktur der Auftraggeberin, deren Schaltschranktechnik auf Produkten der EBG electro GmbH basiert. Die Herstellerfestlegung ist erforderlich, um die technische Kompatibilität mit der vorhandenen Infrastruktur sowie eine einheitliche Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsorganisation sicherzustellen. Die Verwendung von Schaltschränken anderer Hersteller würde zu einer dauerhaft heterogenen Systemlandschaft sowie zu zusätzlichem Schulungs-, Dokumentations-, Ersatzteil- und Lagerhaltungsaufwand führen und darüber hinaus die Betriebsführung und Entstörung erschweren. Die Produktvorgabe dient daher der Gewährleistung eines sicheren, wirtschaftlichen und effizienten Anlagenbetriebs, beruht auf objektiven und auftragsbezogenen Gründen und ist nach § 28 Abs. 6 SektVO sachlich gerechtfertigt. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: Aug 16
Lieferung und Montage einer CNC-Fräsmaschine zu Ausbildungs- und Lehrzwecken an der BBS in 56457 Westerburg
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung, betriebsfertige Montage, Inbetriebnahme sowie die Einweisung des Lehrpersonals für eine CNC-Fräsmaschine inklusive didaktischem Zubehör für den praxisorientierten Unterricht an der BBS Westerburg. Die Maschine soll dabei den aktuellen Ansprüchen und Erfordernissen des zu vermittelnden Lehrplanes gerecht werden und aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die produktscharfe Leistungsbestimmung beruht auf sachlichen, objektiven und auftragsbezogenen Gründen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrags des Auftraggebers als Schulträger der berufsbildenden Schule. Das geforderte Modell verfügt über ein proprietäres, tief integriertes digitales Lernkonzept (u. a. virtueller digitaler Zwilling, StateViewer), das speziell auf den Ausbildungsbetrieb zugeschnitten ist. Zudem nutzen die dualen Ausbildungsbetriebe im regionalen Einzugsbereich der Schule zur Sicherung des Lernerfolgs und der unmittelbaren Arbeitsmarktrelevanz durchgängig diese Maschinen- und Steuerungsarchitektur (HEIDENHAIN-Klartext-Programmierung). Die Ausschreibung richtet sich an alle autorisierten Vertriebs- und Handelsunternehmen dieses Herstellers. Näheres in dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurDeadline: Aug 16
Lieferung und Montage einer CNC-Fräsmaschine zu Ausbildungs- und Lehrzwecken an der BBS in 56457 Westerburg
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung, betriebsfertige Montage, Inbetriebnahme sowie die Einweisung des Lehrpersonals für eine CNC-Fräsmaschine inklusive didaktischem Zubehör für den praxisorientierten Unterricht an der BBS Westerburg. Die Maschine soll dabei den aktuellen Ansprüchen und Erfordernissen des zu vermittelnden Lehrplanes gerecht werden und aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die produktscharfe Leistungsbestimmung beruht auf sachlichen, objektiven und auftragsbezogenen Gründen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrags des Auftraggebers als Schulträger der berufsbildenden Schule. Das geforderte Modell verfügt über ein proprietäres, tief integriertes digitales Lernkonzept (u. a. virtueller digitaler Zwilling, StateViewer), das speziell auf den Ausbildungsbetrieb zugeschnitten ist. Zudem nutzen die dualen Ausbildungsbetriebe im regionalen Einzugsbereich der Schule zur Sicherung des Lernerfolgs und der unmittelbaren Arbeitsmarktrelevanz durchgängig diese Maschinen- und Steuerungsarchitektur (HEIDENHAIN-Klartext-Programmierung). Die Ausschreibung richtet sich an alle autorisierten Vertriebs- und Handelsunternehmen dieses Herstellers. Näheres in dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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- The contracting authority is Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe.
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