STATSBYGGOSLOTED
2025/5215 Framework agreement for the execution of secure work in height.
Rahmenvertrag für die Ausführung von Sicherheitsarbeiten in der Höhe für Objekte in Oslo, insbesondere auf den aktuellen Statsbygg-Immobilien. Leistungen umfassen Fassadenreinigung des Regierungskomplexes sowie Kurse zur sicheren Nutzung von Absturzsicherungen.
Building Cleaning, Building Maintenance
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Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- STATSBYGG
- Published:
- July 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Building Cleaning
Tender description
Rahmenvertrag für die Ausführung von Sicherheitsarbeiten in der Höhe für Objekte in Oslo, insbesondere auf den aktuellen Statsbygg-Immobilien. Leistungen umfassen Fassadenreinigung des Regierungskomplexes sowie Kurse zur sicheren Nutzung von Absturzsicherungen.
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With free access, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Kulturraum Berlin gGmbHBerlinDeadline: Jul 24Die Kulturraum Berlin gGmbH (nachfolgend „KRB“ genannt) ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stiftung des öffentlichen Rechts - Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung (SKWK). Satzungszweck der KRB ist die infrastrukturelle Förderung von Kunst und Kultur sowie die Stärkung Berlins als Kultur-Standort. Im Rahmen dieses Satzungszwecks setzt die KRB unter anderem das Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (nachfolgend „ARP“ genannt) für die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (nachfolgend „SenKultGZ“ genannt) um. Das Land Berlin hat das ARP ins Leben gerufen, um nachhaltige, szenenahe (Arbeits-)Räume für Berliner Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Tanz, Musik und Literatur und Projekträume zu günstigen Konditionen zu sichern und neu zu schaffen, um einer Verdrängung entsprechender für die Stadt-DNA bedeutender kultureller Nutzungen entgegenzuwirken. Die SenKultGZ fördert das ARP und verantwortet die politische und strategische Steuerung des Förderprogramms. Für die Umsetzung des ARP sowie ihres Satzungszwecks mietet die KRB als Hauptmieterin Flächen/Liegenschaften/Objekte (nachfolgend insgesamt „Mietobjekte“ genannt) sowohl der öffentlichen Hand als auch der Privatwirtschaft in der Regel langfristig an und vermietet diese – überwiegend zu geförderten Konditionen – an Künstler*innen (nachfolgend „Untermieter*innen“ genannt) unter. Bei Bedarf werden die angemieteten Gewerbemietobjekte als Arbeitsräume für Kultur entsprechend der standardisierten nutzungsspezifischen Raumanforderungen umgebaut und hergerichtet (z.B. als Musikproberäume oder Ateliers) und somit Infrastrukturen zur Förderung von Kunst und Kultur geschaffen. Wie die Räume ausgestattet sein müssen, definiert die KRB spartenbezogen in Kooperation mit den jeweiligen Vertretungen der Freien Kunstszene. Eine gesonderte Expertise hinsichtlich entsprechender Ausbauanforderungen muss der*die Auftragnehmer*in daher nicht nachweisen. Zur eigenen Unterstützung wird die KRB mit Dienstleister*innen im Bereich der Gewerbe-Immobilienverwaltung (nachfolgend „Auftragnehmer*in“ genannt) zusammenarbeiten, die verschiedene Leistungen im Rahmen des An- und Vermietungsgeschäfts, insbesondere des Property Managements, für die KRB übernehmen. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung von Hauptmietverträgen, der Abschluss- und die Verwaltung von Untermietverträgen unter Verwendung von der KRB vorgegebener Musteruntermietverträge sowie die Bewirtschaftung der Mietobjekte hinsichtlich der der KRB als Mieterin obliegenden Zuständigkeiten. Dabei sind Abschluss und Verwaltung der Untermietverträge nur bedingt vergleichbar mit klassischen Gewerbemietverträgen, da innerhalb des Förderprogramms stark standardisiert und vereinfacht wird: Bei den Untermietverträgen entfallen z.B. Verhandlungen über individuelle Miethöhen oder andere Konditionen, da diese bereits über das Förderprogramm einheitlich festgelegt sind. Betriebskostenabrechnungen für Untermieter*innen entfallen in den meisten Verträgen, da im Rahmen des Förderprogramms Bruttowarmmieten Anwendung finden. Daher werden Betriebskostenabrechnungen lediglich in nicht geförderten Objekten und Sonderprojekten erstellt. Bezüglich des individuellen Stromverbrauchs zahlen Untermieter*innen eine Pauschale, da Verbräuche einzelner Räume i.d.R. nicht individuell erfasst werden können. Die Pauschale kann je nach Kostensituation bei Bedarf zum Jahreswechsel angepasst werden, ohne dass eine Abrechnung pro Arbeitsraum erstellt werden muss. Die Hinterlegung und damit die Verwaltung von Mietsicherheiten ist im Rahmen der Untermietverhältnisse im ARP nicht vorgesehen. Aktuell hält die KRB 640 vermietete Arbeitsräume im ARP auf einer Gesamtfläche von rund 54.000 m2 verteilt über alle Berliner Bezirke. Weiter rund 300 Arbeitsräume sind bereits für das ARP gesichert, wovon die ersten rund 100 Räume im 2 Quartal 2026 in die Vermietung an Künstler*innen gehen werden. Abhängig von der Entwicklung des Haushalts des Landes Berlin rechnet die KRB mit der weiteren Anmietung von Flächen für das ARP. Durch die aktuellen erforderlichen Einsparungen sind Aufwüchse gegenüber dem Bestandserhalt jedoch nicht garantiert. Hinzu kommt die Fluktuation von Untermieter*innen und damit der Abschluss weiterer Untermietverträge im Rahmen der Nachvermietung. Neben Objekten im ARP betreut die KRB auch Sonderobjekte (aktuell zwei). Bei Mietobjekten besonderer Art kann es zu Sondermodellen in der Untervermietung und Bewirtschaftung kommen. Diese Objekte werden von der KRB eng betreut und bedürfen einer flexiblen Betreuung durch die Immobilienverwaltung. Dafür werden sämtliche Untervermietungs- und Bewirtschaftungsaufträge mit der KRB im Detail abgestimmt. Je nach Auftrag eruiert die KRB, ob die Aufträge den beauftragten Leistungen des Rahmenvertrags entsprechen oder als Sonderleistungen betrachtet werden müssen. Die Leistungen soll in Paketen an bis zu zwei Immobiliendienstleistungen übergeben werden, bis alle aktuell 38 Hauptmieterverträge der KRB von der aktuellen Verwaltung vollständig übergeben wurden. Demnach soll der Rahmenvertrag am 01.01.2027 mit der Übernahme der Objekt-Pakete und Datenerfassung der Objekte beginnen. Beispiele für Standorte der KRB können hier angesehen werden: https://kulturraeume.berlin/news/17060 Sporthalle Hohenwestedt - Generalplanung
Schulverband HohenwestedtHohenwestedtDie Gemeinde Hohenwestedt gehört zum Amt Mittelholstein im Herzen Schleswig-Holsteins und zählte zum 30.09.2023 5.416 Einwohnerinnen und Einwohner. Hohenwestedt ist damit die einwohnertechnisch größte Gemeinde des Amtsgebiets. Die Gemeinde liegt direkt an den Bundesstraßen B77 und B430, was Sie ebenfalls zu einem attraktiven Standort für Gewerbetreibende und Unternehmen macht. Hohenwestedt wird als einzige Amtsgemeinde von einem hauptamtlichen Bürgermeister, Herrn Jan Butenschön, verwaltet. Die Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße, Teil der Schule Hohe Geest in der Gemeinde Hohenwestedt, befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die bestehenden baulichen Schäden und Mängel umfassen strukturelle Defizite, die eine sichere Nutzung der Halle beeinträchtigen. Zudem weist die Halle erhebliche brandschutztechnische Missstände auf, die im Falle eines Brandes eine Gefahr für alle Nutzer darstellen könnten. Darüber hinaus gibt es gesundheits- und sicherheitsrelevante Probleme, die sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch die Hygiene beeinträchtigen. Die technischen Anlagen der Sporthalle sind veraltet und erfüllen nicht mehr die aktuellen Normen und Anforderungen an Energieeffizienz und Hygiene. Dies führt zu erhöhten Betriebskosten und erschwert die Instandhaltung. Geplante Maßnahmen zur Sanierung Die geplante Sanierung der Sporthalle umfasst eine umfassende Modernisierung, die verschiedene Aspekte adressiert: 1. Bauliche Sanierung: • Strukturelle Verstärkungen: Reparatur und Verstärkung der tragenden Konstruktionen zur Sicherstellung der Gebäudestabilität. • Dach- und Fassadenerneuerung: Austausch beschädigter Dach- und Fassadenelemente zur Verbesserung der Wärmedämmung und Energieeffizienz. 2.Brandschutz: • Brandschutzkonzept: Entwicklung und Implementierung eines modernen Brandschutzkonzeptes, einschließlich der Installation von Rauchmeldern, Brandschutztüren und Fluchtwegen 3. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: • Sanitäreinrichtungen: Erneuerung der Sanitäranlagen, um den heutigen Hygieneanforderungen zu entsprechen. • Lüftungssysteme: Installation moderner Lüftungssysteme zur Gewährleistung einer ausreichenden Frischluftzufuhr und zur Reduzierung von Krankheitserregern. • Technische Anlagen: • Heizung und Klimatisierung: Modernisierung der Heizungs- und Klimaanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Betriebskosten. Umnutzung zur Mehrzweckhalle Neben der Sanierung ist eine Umnutzung der Sporthalle zur Mehrzweckhalle vorgesehen, um den zukünftigen Bedarfen der Gemeinde gerecht zu werden. Diese Maßnahme berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen. Die Sanierung und Umnutzung der Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße zu einer modernen Mehrzweckhalle ist eine notwendige Maßnahme, um den aktuellen baulichen, sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Durch die Umnutzung zur Mehrzweckhalle wird die Nutzung flexibilisiert und den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen angepasst. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit stellt sicher, dass die Halle von allen Menschen, unabhängig von Ihren körperlichen Fähigkeiten, genutzt werden kann. Dies fördert die soziale Inklusion und die Gemeinschaft in der Gemeinde Hohenwestedt. Weitere Beschreibungen der geplanten Maßnahmen sind dem Zuwendungsantrag zu entnehmen sowie dem Hinweis auf das Voruntersuchungskonzept der Architekten. Für die zu realisierenden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen wird die Sporthalle gesperrt. Auf den übrigen Liegenschaften läuft der Schulbetrieb weiter. . Dies stellt eine hohe planerische und organisatorische Herausforderung dar. Insbesondere die Baustellenlogistik wird von Bedeutung sein, da eine Zufahrt nicht über die naheliegende Rektor-Wurr-Straße vorgesehen ist. Des Weiteren werden Leistungen zur Wiederherstellung des Umfeldes der Sporthalle notwendig sein. Diese sind ebenfalls durch die Bieter zu erbringen. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch unklar. Dies wird sich erst im Rahmen der Planung herausstellen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass vorrangig die Anschlüsse an das Gebäude hergestellt werden müssen. Eine Abwicklung würde in diesem Fall über das Honorar Objektplanung unter Einbezug der anrechenbaren Kosten erfolgen. Ein gesondertes Honorar ist nicht vorgesehen. Der Schulverband Hohenwestedt als Auftraggeberin hat sich entschlossen, die Planungsleistungen, die sehr eng miteinander zu koordinieren sind, als Generalplanerleistung auszuschreiben und zu vergeben. Folgende Konstellationen der Bieter für die im Folgenden beschriebenen Leistungen sind zugelassen: - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen selbst erbringen - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen unter Einbindung weiterer Büros als Nachunternehmer für Teilleistungen erbringen - Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften, die federführend von einem Architekten als Bevollmächtigten vertreten werden. Der entsprechende Bieter hat dabei zu erklären, dass er als Verantwortlicher für eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft handelt und welche Mitglieder dieser angehören. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken der Generalplanung übertragen.17060 Sporthalle Hohenwestedt - Generalplanung
Schulverband HohenwestedtHohenwestedtDeadline: Jul 24Die Gemeinde Hohenwestedt gehört zum Amt Mittelholstein im Herzen Schleswig-Holsteins und zählte zum 30.09.2023 5.416 Einwohnerinnen und Einwohner. Hohenwestedt ist damit die einwohnertechnisch größte Gemeinde des Amtsgebiets. Die Gemeinde liegt direkt an den Bundesstraßen B77 und B430, was Sie ebenfalls zu einem attraktiven Standort für Gewerbetreibende und Unternehmen macht. Hohenwestedt wird als einzige Amtsgemeinde von einem hauptamtlichen Bürgermeister, Herrn Jan Butenschön, verwaltet. Die Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße, Teil der Schule Hohe Geest in der Gemeinde Hohenwestedt, befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die bestehenden baulichen Schäden und Mängel umfassen strukturelle Defizite, die eine sichere Nutzung der Halle beeinträchtigen. Zudem weist die Halle erhebliche brandschutztechnische Missstände auf, die im Falle eines Brandes eine Gefahr für alle Nutzer darstellen könnten. Darüber hinaus gibt es gesundheits- und sicherheitsrelevante Probleme, die sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch die Hygiene beeinträchtigen. Die technischen Anlagen der Sporthalle sind veraltet und erfüllen nicht mehr die aktuellen Normen und Anforderungen an Energieeffizienz und Hygiene. Dies führt zu erhöhten Betriebskosten und erschwert die Instandhaltung. Geplante Maßnahmen zur Sanierung Die geplante Sanierung der Sporthalle umfasst eine umfassende Modernisierung, die verschiedene Aspekte adressiert: 1. Bauliche Sanierung: • Strukturelle Verstärkungen: Reparatur und Verstärkung der tragenden Konstruktionen zur Sicherstellung der Gebäudestabilität. • Dach- und Fassadenerneuerung: Austausch beschädigter Dach- und Fassadenelemente zur Verbesserung der Wärmedämmung und Energieeffizienz. 2.Brandschutz: • Brandschutzkonzept: Entwicklung und Implementierung eines modernen Brandschutzkonzeptes, einschließlich der Installation von Rauchmeldern, Brandschutztüren und Fluchtwegen 3. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: • Sanitäreinrichtungen: Erneuerung der Sanitäranlagen, um den heutigen Hygieneanforderungen zu entsprechen. • Lüftungssysteme: Installation moderner Lüftungssysteme zur Gewährleistung einer ausreichenden Frischluftzufuhr und zur Reduzierung von Krankheitserregern. • Technische Anlagen: • Heizung und Klimatisierung: Modernisierung der Heizungs- und Klimaanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Betriebskosten. Umnutzung zur Mehrzweckhalle Neben der Sanierung ist eine Umnutzung der Sporthalle zur Mehrzweckhalle vorgesehen, um den zukünftigen Bedarfen der Gemeinde gerecht zu werden. Diese Maßnahme berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen. Die Sanierung und Umnutzung der Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße zu einer modernen Mehrzweckhalle ist eine notwendige Maßnahme, um den aktuellen baulichen, sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Durch die Umnutzung zur Mehrzweckhalle wird die Nutzung flexibilisiert und den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen angepasst. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit stellt sicher, dass die Halle von allen Menschen, unabhängig von Ihren körperlichen Fähigkeiten, genutzt werden kann. Dies fördert die soziale Inklusion und die Gemeinschaft in der Gemeinde Hohenwestedt. Weitere Beschreibungen der geplanten Maßnahmen sind dem Zuwendungsantrag zu entnehmen sowie dem Hinweis auf das Voruntersuchungskonzept der Architekten. Für die zu realisierenden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen wird die Sporthalle gesperrt. Auf den übrigen Liegenschaften läuft der Schulbetrieb weiter. . Dies stellt eine hohe planerische und organisatorische Herausforderung dar. Insbesondere die Baustellenlogistik wird von Bedeutung sein, da eine Zufahrt nicht über die naheliegende Rektor-Wurr-Straße vorgesehen ist. Des Weiteren werden Leistungen zur Wiederherstellung des Umfeldes der Sporthalle notwendig sein. Diese sind ebenfalls durch die Bieter zu erbringen. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch unklar. Dies wird sich erst im Rahmen der Planung herausstellen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass vorrangig die Anschlüsse an das Gebäude hergestellt werden müssen. Eine Abwicklung würde in diesem Fall über das Honorar Objektplanung unter Einbezug der anrechenbaren Kosten erfolgen. Ein gesondertes Honorar ist nicht vorgesehen. Der Schulverband Hohenwestedt als Auftraggeberin hat sich entschlossen, die Planungsleistungen, die sehr eng miteinander zu koordinieren sind, als Generalplanerleistung auszuschreiben und zu vergeben. Folgende Konstellationen der Bieter für die im Folgenden beschriebenen Leistungen sind zugelassen: - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen selbst erbringen - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen unter Einbindung weiterer Büros als Nachunternehmer für Teilleistungen erbringen - Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften, die federführend von einem Architekten als Bevollmächtigten vertreten werden. Der entsprechende Bieter hat dabei zu erklären, dass er als Verantwortlicher für eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft handelt und welche Mitglieder dieser angehören. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken der Generalplanung übertragen.17060 Sporthalle Hohenwestedt - Generalplanung
Schulverband HohenwestedtHohenwestedtDie Gemeinde Hohenwestedt gehört zum Amt Mittelholstein im Herzen Schleswig-Holsteins und zählte zum 30.09.2023 5.416 Einwohnerinnen und Einwohner. Hohenwestedt ist damit die einwohnertechnisch größte Gemeinde des Amtsgebiets. Die Gemeinde liegt direkt an den Bundesstraßen B77 und B430, was Sie ebenfalls zu einem attraktiven Standort für Gewerbetreibende und Unternehmen macht. Hohenwestedt wird als einzige Amtsgemeinde von einem hauptamtlichen Bürgermeister, Herrn Jan Butenschön, verwaltet. Die Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße, Teil der Schule Hohe Geest in der Gemeinde Hohenwestedt, befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die bestehenden baulichen Schäden und Mängel umfassen strukturelle Defizite, die eine sichere Nutzung der Halle beeinträchtigen. Zudem weist die Halle erhebliche brandschutztechnische Missstände auf, die im Falle eines Brandes eine Gefahr für alle Nutzer darstellen könnten. Darüber hinaus gibt es gesundheits- und sicherheitsrelevante Probleme, die sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch die Hygiene beeinträchtigen. Die technischen Anlagen der Sporthalle sind veraltet und erfüllen nicht mehr die aktuellen Normen und Anforderungen an Energieeffizienz und Hygiene. Dies führt zu erhöhten Betriebskosten und erschwert die Instandhaltung. Geplante Maßnahmen zur Sanierung Die geplante Sanierung der Sporthalle umfasst eine umfassende Modernisierung, die verschiedene Aspekte adressiert: 1. Bauliche Sanierung: • Strukturelle Verstärkungen: Reparatur und Verstärkung der tragenden Konstruktionen zur Sicherstellung der Gebäudestabilität. • Dach- und Fassadenerneuerung: Austausch beschädigter Dach- und Fassadenelemente zur Verbesserung der Wärmedämmung und Energieeffizienz. 2.Brandschutz: • Brandschutzkonzept: Entwicklung und Implementierung eines modernen Brandschutzkonzeptes, einschließlich der Installation von Rauchmeldern, Brandschutztüren und Fluchtwegen 3. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: • Sanitäreinrichtungen: Erneuerung der Sanitäranlagen, um den heutigen Hygieneanforderungen zu entsprechen. • Lüftungssysteme: Installation moderner Lüftungssysteme zur Gewährleistung einer ausreichenden Frischluftzufuhr und zur Reduzierung von Krankheitserregern. • Technische Anlagen: • Heizung und Klimatisierung: Modernisierung der Heizungs- und Klimaanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Betriebskosten. Umnutzung zur Mehrzweckhalle Neben der Sanierung ist eine Umnutzung der Sporthalle zur Mehrzweckhalle vorgesehen, um den zukünftigen Bedarfen der Gemeinde gerecht zu werden. Diese Maßnahme berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen. Die Sanierung und Umnutzung der Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße zu einer modernen Mehrzweckhalle ist eine notwendige Maßnahme, um den aktuellen baulichen, sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Durch die Umnutzung zur Mehrzweckhalle wird die Nutzung flexibilisiert und den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen angepasst. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit stellt sicher, dass die Halle von allen Menschen, unabhängig von Ihren körperlichen Fähigkeiten, genutzt werden kann. Dies fördert die soziale Inklusion und die Gemeinschaft in der Gemeinde Hohenwestedt. Weitere Beschreibungen der geplanten Maßnahmen sind dem Zuwendungsantrag zu entnehmen sowie dem Hinweis auf das Voruntersuchungskonzept der Architekten. Für die zu realisierenden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen wird die Sporthalle gesperrt. Auf den übrigen Liegenschaften läuft der Schulbetrieb weiter. . Dies stellt eine hohe planerische und organisatorische Herausforderung dar. Insbesondere die Baustellenlogistik wird von Bedeutung sein, da eine Zufahrt nicht über die naheliegende Rektor-Wurr-Straße vorgesehen ist. Des Weiteren werden Leistungen zur Wiederherstellung des Umfeldes der Sporthalle notwendig sein. Diese sind ebenfalls durch die Bieter zu erbringen. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch unklar. Dies wird sich erst im Rahmen der Planung herausstellen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass vorrangig die Anschlüsse an das Gebäude hergestellt werden müssen. Eine Abwicklung würde in diesem Fall über das Honorar Objektplanung unter Einbezug der anrechenbaren Kosten erfolgen. Ein gesondertes Honorar ist nicht vorgesehen. Der Schulverband Hohenwestedt als Auftraggeberin hat sich entschlossen, die Planungsleistungen, die sehr eng miteinander zu koordinieren sind, als Generalplanerleistung auszuschreiben und zu vergeben. Folgende Konstellationen der Bieter für die im Folgenden beschriebenen Leistungen sind zugelassen: - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen selbst erbringen - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen unter Einbindung weiterer Büros als Nachunternehmer für Teilleistungen erbringen - Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften, die federführend von einem Architekten als Bevollmächtigten vertreten werden. Der entsprechende Bieter hat dabei zu erklären, dass er als Verantwortlicher für eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft handelt und welche Mitglieder dieser angehören. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken der Generalplanung übertragen.
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