European Commission, DG GROW - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEsBrusselsTED
Benchmarking-Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Erbringung von Benchmarking-Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für das vierte Quartal 2025 im Rahmen des High Frequency Procurement Scaling.
IT Consulting
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Erbringung von Benchmarking-Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für das vierte Quartal 2025 im Rahmen des High Frequency Procurement Scaling.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- European Commission, DG GROW - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs
- Published:
- April 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- IT Consulting
Tender description
Erbringung von Benchmarking-Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für das vierte Quartal 2025 im Rahmen des High Frequency Procurement Scaling.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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3- TenneT TSO GmbHBayreuth
Qualifizierungssystem für Dienstleistungen im Bereich „Application Management Services“ (AMS)
Das gegenständliche Qualifizierungssystem dient der Identifikation und Qualifizierung geeigneter Unternehmen zur Erbringung von Application-Management-Services-(AMS-)Dienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehender Leistungen. Ziel des Qualifizierungssystems ist es, einen transparenten und diskriminierungsfreien Teilnehmerkreis von qualifizierten Dienstleistern aufzubauen, die über die erforderliche fachliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Unterstützung des Auftraggebers im Bereich AMS verfügen. Die im Rahmen dieses Qualifizierungssystems erfassten Leistungen umfassen insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Betreuung, der Wartung, der Weiterentwicklung sowie dem Support von Anwendungen und Systemlandschaften. Darüber hinaus können auch ergänzende und unterstützende Leistungen Gegenstand des Qualifizierungssystems sein, sofern diese in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit AMS-Dienstleistungen stehen. - Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-Wiesbaden
Dienstleistungen zur Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele in Hessen
Der/die Auftragnehmer/in übernimmt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie im Bereich der Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen. Ziel ist es, zur direkten Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele in Hessen durch fachlich qualifizierte Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Vorhaben zur finanziellen Förderung oder einem energietechnischen Vorhaben sowie durch fachliche Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Einzelaufträgen beizutragen. Der Auftrag umfasst dabei folgende Leistungen: 1. Die Dienstleistungen im Bereich der Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen. Dabei umfasst dies die Begleitung während der Durchführung der Fördervorhaben, die Prüfung von Zwischennachweisen und die fachtechnische Prüfung des Verwendungsnachweises nach Abschluss der (Investitions-) Förderungsvorhaben. 2. Die Dienstleistungen zur fachtechnischen Prüfung, Beurteilung und Projektbegleitung mit Beratung im Rahmen der Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf der Grundlage der hessischen Kommunalen Klimarichtlinie. Dabei umfasst dies die Vorfeldberatung potenzieller Antragssteller, die fachtechnische Prüfung der Förder- und Änderungsanträge, diefachtechnische Begleitung während der Durchführung der Fördervorhaben mit Prüfung von Zwischennachweisen sowie di fachtechnische Prüfung des Verwendungsnachweises nach Abschluss der (Investitions-) Fördervorhaben, als auch die fachliche Prüfung von Gutachten, Konzepten, Strategien und Fachberichten. 3. Die fachlichen Unterstützung des Auftraggebers in den Themenbereichen 1 und 2 Dabei umfasst dies die Vorbereitung mit Durchführung der Veranstaltungen bzw. die Mitwirkung an Veranstaltungen des Auftraggebers, die Erstellung und Verbreitung von Informations- und Begleitmaterial, die Stellungnahme zu fachlichen Fragen, die Auswertung von Projekten und Betriebserfahrungen, die Mitwirkung in begleitenden Arbeitsgruppen sowie die Bearbeitung von Anfragen Dritter im Auftrag des Auftraggebers, als auch die Umsetzung von Konzepten des Auftraggebers. **Die Rahmenvereinbarung tritt zum 16.05.2026 in Kraft und hat zunächst eine Dauer von 2 Jahren, verbunden mit der einseitigen Option des Auftraggebers auf eine einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate. Der maximale Finanzrahmen beträgt für die zweijährige Laufzeit der Rahmenvereinbarung 3.000.000 brutto. Die Mittel werden pro Vertragsjahr bis zu einer Höhe von 1.500.000 Euro brutto bereitgestellt. Im Falle der Vertragsverlängerung wird die Mittelbereitstellung neu festgestellt. ** Des Weitern wird auf die Leistungsbescheibung verwiesen. - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
Callcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Präventionsarbeit werden von der VBG digitale Angebote (DIAdrei-Portal und KPZ-Portal) zur alternativen Betreuung zur Verfügung gestellt. Damit wird Mitgliedsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der VBG ein Zugang zu der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzten erleichtert. Die Wahl einer dieser alternativen Betreuungsmodelle nach den Anlagen 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2 steht jedem Unternehmen in der Zuständigkeit der VBG frei, soweit es allen Voraussetzung nach DGUV Vorschrift 2 insbesondere hinsichtlich der Beschäftigtenzahl und Branchenzugehörigkeit entspricht. Durch Nutzung des Betreuungsangebotes mit dem jeweiligen Portal kann die Unternehmerin/der Unternehmer ihrer/seiner gesetzlichen Pflicht zur Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachkommen und hat ihre/seine Verpflichtung zu deren schriftlicher Bestellung erfüllt (Siehe DGUV-Regel 100-002: Erstes Kapitel, § 2 "Bestellung"). Die Beratung der Unternehmerinnen bzw. Unternehmer und deren Beschäftigten im Rah-men dieser Portalangebote wird durch eine CallCenter-Hotline erbracht, die den Nutzen-den ausschließlich über die Kontaktmöglichkeiten des Portals zur Verfügung steht. Diese Portal-Hotline wird vom beauftragten DL betrieben und erbringt die Beratung gemäß den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung. Die Hotline des DL ist erste Anlaufstelle für Portalnutzende und verfügt unmittelbar über fachkundige Personen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Die Call-Center-Hotline bearbeitet die Anfragen zur Nutzung der VBG-Portale im Auftrag der VBG und unterstützt die Unternehmen beim betrieblichen Arbeitsschutz im Rahmen der Portalnutzung durch eine weisungsunabhängige fachkundige Beratung am Telefon (E-Mail). Die Dienstleistung wird vom DL in einem von der VBG festgelegten Verfahren ausgeführt und dokumentiert, um eine nachvollziehbare Leistungsabrechnung und eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Die Bearbeitung und Dokumentation der Beratungsleistungen wird mit einem Ticketsystem umgesetzt. Dabei ist/sind verpflichtend und ausschließlich die von der VBG festgelegte(n) Software-Anwendung(en) zu nutzen, die die Abwicklung und Dokumentation der Telefon- und E-Mail-Kontakte bewerkstelligt und gleichzeitig die Datenbankverwaltung für alle Profile der Portalnutzenden umsetzt. Die Dokumentation wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beratungsanlässe nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung durchgeführt. Mögliche CallCenter-Hotline-DL müssen die räumlichen, technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung aller Beratungsaufgaben, die in dieser Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt sind, erfüllen. Die mit der Ausführung der Beratungstätigkeit betrauten Mitarbeiter des DL müssen die Voraussetzungen erfüllen, dass sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte im Rahmen einer Bestellung gemäß den Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 tätig werden dürfen. Der DL muss über Beschäftigte beider Gruppen (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte) verfügen. Eine Unterauftragnahme ist statthaft. Diese Erfordernisse sind grundsätzlich für den gesamten Vertragszeitraum zu erfüllen. Das Online-Angebot mit dem KPZ-Portal steht gemäß den Festlegungen der DGUV Vorschrift 2 Kleinstunternehmen mit bis zu 20 Beschäftigen (Vollzeitäquivalent) offen. Das DIAdrei-Portal wird kleinen Unternehmen mit bis zu 50 (Vollzeitäquivalent) Beschäftigen beziehungsweise Betrieben mit besonderer Branchenzugehörigkeit nur bis zu 30 Beschäftigten angeboten. Die alternativen Betreuungsmodelle mit den beiden VBG-Portalen können von allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der VBG - unabhängig von der Branchenzugehörigkeit - gewählt werden, wenn sie die gültigen Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl gemäß DGUV Vorschrift 2 einhalten. Potenziell kann das KPZ-Portal von rund 700.000 Unternehmen genutzt werden. Das DIAdrei-Portal kann etwa eine Teilnehmendenzahl von 90.000 Unternehmen erreichen. Derzeit sind rund 1.500 Nutzende im DIAdrei-Portal und etwa 9.200 im KPZ-Portal (Stand: November 2025) registriert. Die Nutzendenzahlen wachsen stetig. Aufgrund von laufenden Bestrebungen kleine Unternehmen bei der Gestaltung ihres Arbeitsschutzes zu unterstützen, soll die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von kleinen Unternehmen unter Nutzung alternativer Betreuungsangebote gesteigert werden. Unternehmen, die als Neumitglieder in die Zuständigkeit der VBG aufgenommen werden, sollen gezielt über die Möglichkeit der alternativen Betreuung informiert werden. Nach einer Konsolidierungsphase er-folgt unter den noch aktiven Betrieben mit Beschäftigten eine Abfrage, wie sie ihrer Betreuungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 2 nachkommen. Die Betriebe sind verpflichtet die Durchführung der Betreuung an die VBG zurückzumelden. Daher wird im Laufe der nächsten Jahre, beginnend mit dem 2. Quartal 2027, mit einer erheblichen Steigerung (jährlich ca. 20.000 gesamt) der Nutzendenzahlen für die beiden Betreuungsangebote gerechnet. Dem DL wird die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb eines Zeitraums vom 01.06. bis 30.06.2026 in die Portale und Software-Anwendungen einzuarbeiten. Zur Einarbeitung erfolgt eine Schulung durch die VBG. Für Test- und Schulungszwecke kann eine Testumgebung der Portale und Anwendungen verwendet werden, die auch über die Einführung hinaus permanent genutzt werden kann. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - vor allem der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
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- The contracting authority is European Commission, DG GROW - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs.
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