Berliner WasserbetriebeBerlin
18/11-00368 Teil 5 IW30110341
Bau von Entwässerungsanlagen und Druckrohrleitungen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
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- Berliner Wasserbetriebe
- Published:
- August 12, 2026
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Bau von Entwässerungsanlagen und Druckrohrleitungen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
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Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnVOB 0881 LSA-TiefbauVerwertung von Elektroaltgeräten der SG 2, SG 5 sowie Teile der SG 4
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Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und GeologieDresdenDeadline: Aug 2011.2 Bewerber und Bietergemeinschaften Bewerber- und Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot / Teilnahmeantrag demFraunhofer-Gesellschaft 80-00031-2800-E Fachplanung ELT AG 4-5-6 Rahmenvereinbarung Region 18
Fraunhofer-Gesellschaft e.V. - Vergabestelle BauMünchenDeadline: Sep 08Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung für die Fachplanung ELT AG 4-5-6 mit Leistungen für Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Es wird ein fachkundiges, mit dem Bauen im Bestand vertrautes und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden erfahrenes Planungsbüro gesucht. Der überwiegende Anteil der Baumaßnahmen wird im Bestand und im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Bestandsgebäude mit den technischen Anlagen sind unterschiedlichen Alters, in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Abrufberechtigt für die Zeitdauer der Rahmenvereinbarung sind die Fraunhofer-Institute der Region 18, die folgende Standorte/ Ausführungsorte umfasst: Erlangen, Nürnberg, Fürth, Waischenfeld, Sulzbach-Rosenberg, Bayreuth, Münchberg. Neue Institute oder Institutsteile die geografisch der Region zugeordnet werden, können ebenfalls Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Vertrag: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Bauplanungsleistungen im Bereich >Fachplanung HLSK<, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) je Abruf max. 999.999,00 € netto (ohne Mehrwertsteuer). Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§55 HOAI): 2 und 3, Honorarsatz (§55 HOAI): Basishonorarsatz Vertragslaufzeit: Grundlaufzeit: 2 Jahre Optionale Verlängerung 1 x 2 Jahre Auftragsvolumen: Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe (kumuliert) beträgt EUR 620.000 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Gültigkeit des Rahmenvertrags endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens. Es gilt das früher eintretende Ereignis. Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe "HOAI -WHZ, Campus Innenstadt Hochtechnologiezentrum P.-Breuer-Str.5-11 Neubau/San
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Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt PforzheimPforzheimDeadline: Jul 23Baumaßnahme: Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal, Bruchsal, Justizvollzugsanstalt (JVA), Werkhof 1. BA Leistungen: [ab LPH 5] ELT - Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440 + 450, Fachplanungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 der HOAI 2021 ***** Planungsaufgabe: Beabsichtigt ist die stufenweise Beauftragung von Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die oben genannte Baumaßnahme. Es sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8, sowie die besonderen Leistungen der Leistungsphasen 3, 5 und 8 zu erbringen. Dabei sind folgende Anlagengruppen zu bearbeiten: 4. Starkstromanlagen 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen ***** Beschreibung der Planungsaufgabe: Betreffend Neubau: Zu planen ist die gesamte elektrotechnische Gebäudeausrüstung des Gebäudes inklusive der für eine Justizvollzugsanstalt üblichen sicherheitstechnischen Einrichtungen und Anlagen. Der Versorgungsanschluss des Neubaus ist übergangsweise aus dem Bestand / NSHV herzustellen. In einem späteren Bauabschnitt erfolgt ein Neubau der zentralen Energieversor-gung. Diese besteht aus Mittelspannungsanlage, NSHV und Netzersatzanlage. Sie soll zukünftig die JVA versorgen. Für die Durchführung der Baumaßnahme muss eine Baustromversorgung geplant und her-gestellt werden. Es wird erwartet, dass dafür die bestehende Elektroversorgung (NSHV) und Auslastung analysiert wird. Der Leistungsbedarf der Baustelle muss ermittelt und Lösungen zur Baustromversorgung erarbeitet werden. Gegebenenfalls werden auch Abstimmungen mit den Stadtwerken notwendig. Sie müssen sich in die vorliegende Entwurfsplanung einarbeiten und auf deren Basis die weitere Ausführungsplanung erstellen. Als Rahmenbedingung dient die Landesrichtlinie für den Bau von Justizvollzugsanstalten. Folgende Unterlagen der Entwurfsplanung liegen vor: - Installationsplan UG - Installationspläne EG bis 3. OG - Installationsplan DG - Schema Stromversorgung/ Netzersatz/ Sicherheitsbeleuchtung - Schema Fernmeldetechnik (EDV, Video, Türüberwachung) - Schema Brandmeldeanlage - Schema ELA - Anlage - Schema Personennotsignalanlage - Schema Einbruchmeldeanlage / Türüberwachungen - Entwurfsplanung PV-Anlage - Kostenberechnung nach DIN 276 - Erläuterungsbericht Stromversorgung (USV) sowie die Photovoltaik (PV) sind in das Energieversorgungskonzept des Gebäudes einzubeziehen. Es sind gebäudetypische Kommunikationsanlagen und Sicherheitseinrichtungen zu planen. Diese bestehen z. B. aus strukturierte Datenverkabelung, Brandmeldeanlage, Einbruchmelde-anlage / Türüberwachungen, Elektroakustische Anlage, Videoüberwachungsanlage, Personennotsignalanlage, Sonnenschutzsteuerungen, Beleuchtungssteuerungen und Notausschaltungen. In der JVA sind schon sicherheitstechnische Anlagen, wie z. B. Brandmeldeanlage, Videoüberwachung und Personennotsignalanlage vorhanden. Daher müssen wir die für den Neubau zu errichtenden Anlagen in den Bestand integrieren. Teilweise sind dadurch Hersteller der verbauten Systeme vorgegeben, um Systemintegrität sicherzustellen. Die Leitungsverlegearbeiten für weitere an der Planung beteiligte Fremdgewerke (z.B. HLS, Gebäudeautomation) sind nach Zuarbeit und Abstimmung in die Elektroplanung zu integrieren und bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Betreffend Abbruch alte Werkhalle OST: Für den Neubau muss zuerst das Baufeld durch den Abbruch der alten Werkhalle freigemacht werden. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme vor Ort, müssen die elektrotechnischen Installationen erfasst werden. Die erfassten Mengen müssen als Zuarbeit für das Abbruch - Leistungsverzeichnis dem Architekten zugearbeitet werden. ***** Kostenziel (KG 440 + 450): 3.168.725,00 Euro brutto ***** Terminziele: Beabsichtigter Baubeginn: 14.03.2028 (mit Abbruch der alten Werkhalle) Beabsichtigte Baufertigstellung: 05.09.2031 ***** Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 (GABI., S.453) zu erfüllen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der Verfahrensweisen im Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrads "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" zu verpflichten.
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