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Servicevertrag für die Wartung und Dienstleistung der Elektroleitungen in den Vierteln 4 und 5
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen in den Bezirken 4 und 5. Leistungen: 1. Allgemeine Wartung und Service aller elektrischen Anlagen und Geräte in Gebäuden und Grundstücken. 2. Regelmäßige Serviceinspektionen aller elektrischen Anlagen und Geräte in Gebäuden und Grundstücken. 3. Regelmäßige Überwach...
Electrical Maintenance
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Reykjavik Procurement Office
- Published:
- June 24, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Electrical Maintenance
Tender description
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen in den Bezirken 4 und 5. Leistungen: 1. Allgemeine Wartung und Service aller elektrischen Anlagen und Geräte in Gebäuden und Grundstücken. 2. Regelmäßige Serviceinspektionen aller elektrischen Anlagen und Geräte in Gebäuden und Grundstücken. 3. Regelmäßige Überwachung von Leitungen und Notbeleuchtung.
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9Þjónusta und Wartung der Raflogga in den Vierteln 8, 9 und 10
Reykjavik Procurement OfficeReykjavikDie Behörde für Bau und Instandhaltung sucht Angebote für Service und Wartung der elektrischen Anlagen in den Stadtteilen 8, 9 und 10. Leistungen: 1) Allgemeine Instandhaltung und Service aller elektrischen Anlagen und Geräte in Gebäuden und Grundstücken. 2) Regelmäßige Service‑Inspektionen aller elektrischen Anlagen und Geräte. 3) Regelmäßige Überwachung von Leitungen und Notbeleuchtung.Regelmäßiges Wartung der Lüftungsanlagen in verschiedenen Immobilien der Stadt Reykjavík (Häver 4 und 5)
Reykjavik Procurement OfficeReykjavikRegelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen in verschiedenen Immobilien der Stadt Reykjavík in den Bezirken 4 und 5. Die Abteilung für Umwelt und Planung fordert Angebote für Wartungsdienstleistungen an.Vertrag über die Lieferung eines GC-MS Systems inkl. Wartungs- und Servicevertrag für 5 Jahre
Hamburger Wasserwerke GmbHHamburgDeadline: Aug 11Beschreibung: Die Hamburger Wasserwerke GmbH, nachfolgend Auftraggeber, beabsichtigt, eine Vertragsschließung über die Lieferung eines GC-MS Systems für die Bestimmung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen und aromatischen Kohlenwasserstoffen in Trink-, Grund- und Oberflächenwasser inkl. inkl. Wartungs- und Servicevertrag für 5 Jahre abzuschließen. Als Liefertermin und Installationstermin ist das vierte Quartal 2026 geplant. Der abzuschließende Servicevertrag inklusive Wartung hat beginnend mit Installation eine feste Laufzeit von 5 Jahren. Weitere Informationen zur Beschreibung/-spezifikation entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. HINWEIS: Als Teil des Auswahlverfahrens werden im Anschluss an die Angebotsphase einheitliche Proben an alle Bieter versandt. Die Ergebnisse der Testmessungen nach vorgegebenen Analyten (siehe Anlage Abnahmekriterien) müssen bis zur angegebenen Frist bei HAMBURG WASSER via Bietercockpit eingereicht werden. Verspätet eingereichte Messwerte führen zum Angebotsausschluss. Der Versand der Proben erfolgt voraussichtlich in der Kalenderwoche 33 oder 34. Die Einreichfrist für die Messergebnisse ist 10.09.2026 um 9:00 Uhr.Rahmenvereinbarungen (RV) für die Lieferung von medizinischen Geräten sowie deren Wartung (WV) mit einer Laufzeit von 4 Jahren, LOS 5 RV Sonografiegerät
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte,Eigenbetrieb Rettung MSEWulkenzin OT NeuendorfRahmenvereinbarung für Lieferung und Wartung von medizinischen Geräten, Laufzeit 4 Jahre, Los 5: Sonografiegerät.LOS 5 BEZIRK NORD (4) 24.9/24.10/24.11/24.13/24.14
Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am MainDeadline: Aug 04Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 5 BEZIRK NORD (4) 24.9/24.10/24.11/24.13/24.14 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8
Landratsamt GörlitzGörlitzDeadline: Aug 11Der Landkreis Görlitz plant den Neubau einer Wohnheimanlage am Beruflichen Schulzentrum Löbau für 120 Plätze auf dem Grundstück Theodor-Körner-Straße Flurstück-Nr. 1364. Im Gebäude sind darüber hinaus Gruppen- und Freizeiträume sowie Personal- und Mitarbeiterräume integriert. Mit dem Verfahren soll ein Fachplanungsbüro für die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4, 5 und 8 gefunden werden. Auftragsgegenstand: (1) Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 8 gem. § 53 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1- 9 (Leistungsphase 7: ohne die Teilleistungen a), c), e) Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren und f) gemäß Anlage 15 zur HOAI (2) Besondere Leistungen: • Prüfen und Werten von NebenangebotenVergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
LBB NL KoblenzKoblenzDie Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.HLS-Planungsleistungen der LPH 1-3, 5-9, in 4 Stufen zu vergeben
Landratsamt Miesbach - Vergabestelle-MiesbachDeadline: Aug 03In einem ersten Bauabschnitt sollen zwei denkmalgeschützte, dreigeschossige Bürogebäude mit eingeschossigem Zwischenbau sowie in einem zweiten Bauabschnitt ein weiteres Bürogebäude saniert werden. Die Bauabschnitte werden gesondert geplant. Der 1. Planungsabschnitt für den 1. BA. beginnt 07.09.2026-31.01.2027, 2. BA beginnt 01.06.2026-14.04.2028. Objektdaten: Bauabschnitt 1 – Haus B und C Bruttogrundfläche: ca. 746 qm (Gebäude ohne befestigte Flächen im Außenbereich) Haupt-Nutzfläche: EG-OG-DG 1.261 qm Gesamtfläche: UG-EG-OG-DG 2.193 qm Bauabschnitt 2 – Haus D Bruttogrundfläche: ca. 733 qm Haupt-Nutzfläche: EG-OG 1.448 qm Gesamtfläche: UG-EG-OG 1.905 qm (DG nicht ausgebaut) Die Gebäude sollen eine Neuausrichtung als moderne, digitale Verwaltung sowie die Notwendigkeit einer Sanierung durch zeitbedingte Abnutzung umgesetzt werden. Die Arbeiten umfasst lediglich den Innenausbau, Sanierungen im Fassaden- und Außenbereich wurden im Vorfeld vollständig abgeschlossen. Die Häuser beider Bauabschnitte werden mit Fernwärme beheizt. Eine Gebäudeautomation und umfassende Lüftungsanlagen sind nicht vorhanden. Sanierungsziele für beide Bauabschnitte sind Umsetzung des neuen Brandschutzkonzeptes, Sanierung der WC-Anlagen soweit nicht bereits renoviert, Einbau von Teeküchen, Rückbau von Waschbecken in Büroräumen, Bedarfsprüfung raumlufttechnischer Anlagen durch Einzelraumlösungen, Erneuerung von Heizkörper mit Leitungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Raumkonzepte und Raumbelegungen sowie eine Kostenschätzung liegen vor. Die Planung für den ersten Bauabschnitt soll Mitte 2026 beginnen, die Bauausführung erfolgt 2027/2028. Die Planung für den zweiten Bauabschnitt ist ab Mitte 2027 geplant, die Bauausführung 2028/29.Wartungs- und Servicevertrag für Parkscheinautomaten
Magistrat der Stadt KasselKasselDeadline: Aug 05Wartungs- und Servicevertrag für 668 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Kassel.
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