Kreis Pinneberg i. A. vom Kommunalen Service Pinneberg
12-KSP-26-035; Grundshule Waldenau - Neubau einer Mensa - Erweiterte Rohbauarbeiten
Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau einer Mensa für die Grundschule Waldenau in Holzbauweise. Der Schulbetrieb läuft auch während der Bauarbeiten weiter. Alle Arbeiten sind darauf abzustimmen. Jede Verursachung von Lärm, Schmutz und andere die Nutzer beeinträchtigenden Umstände sind auf das für die Baumaßnahme unbedingt notwendi...
Shell Construction
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Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau einer Mensa für die Grundschule Waldenau in Holzbauweise. Der Schulbetrieb läuft auch während der Bauarbeiten weiter. Alle Arbeiten sind darauf abzustimmen. Jede Verursachung von Lärm, Schmutz und andere die Nutzer beeinträchtigenden Umstände sind auf das für die Baumaßnahme unbedingt notwe...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreis Pinneberg i. A. vom Kommunalen Service Pinneberg
- Published:
- June 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Shell Construction
- Object:
- Schule
Object classification
- SchulePrimary
Tender description
Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau einer Mensa für die Grundschule Waldenau in Holzbauweise. Der Schulbetrieb läuft auch während der Bauarbeiten weiter. Alle Arbeiten sind darauf abzustimmen. Jede Verursachung von Lärm, Schmutz und andere die Nutzer beeinträchtigenden Umstände sind auf das für die Baumaßnahme unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Baustelle ist von der Schule abgetrennt und hat eine eigene Zufahrt. Rohbau; Kita
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
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eplant ist der Neubau einer Mensa mit Betreuungsräumen. Es handelt sich um ein freistehendes zweigeschossiges Gebäude mit einem zusätzlichen Technikgeschoss als Teilfläche über dem 1.OG. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Massive Bauweise im EG, Holzrahmenbauweise im OG. Flachgeneigtes Gründach mit Photovoltaik. EG: Mensa mit Koch-/Aufwärmküche mit Ausgabetresen einschl. aller erforderlichen Nebenräume, Sozialräume-/WC-Räume sowie Essraum, Garderobennischen, Sanitärtrakt, Treppen, Windfang, Technikräume; OG:Mensabereich, nur Verzehr, keine Zubereitung, vier Klassen- bzw. Gruppenräume zwischen 34 m² und 76 m², Garderobe und kleiner Sanitärtrakt, Treppen, Erschließung Herstellen der Außenanlagen mit Feuerwehrzufahrt und Aufstellfläche, Wege- und Spielflächen, Anpflanzungen, Geräte und Fahrradparkmöglichkeiten. Für das Bauvorhaben sind die technischen Anlagen in den Außenanlagen herzustellen. Da die Zufahrt zum Bauvorhaben als Feuerwehrzufahrt für die Bestandsbebauung sowie zur Anlieferung der Baumaterialien für das Bauvorhaben dient, sind zur Vorbereitung der Baumaßnahme die technischen Anlagen im Vorwege bis Oberkante Gelände herstellen. Abwasseranlagen in Außenanlagen Für die Ableitung des im Gebäude anfallenden Schmutzwassers sowie des auf den Dachflächen des Gebäudes und den befestigten Wege- und Fahrbahnen anfallenden Niederschlagswassers sind in Abstimmung mit dem Abwasserbetrieb Pinneberg als zuständigen Träger der öffentlichen Abwasserentsorgung neue Hausanschlüsse mit Übergabeschächten an die im Trennsystem verlegten öffentliche Sielleitungen für Schmutz- und Regenwasser herzustellen. Für die maximalen Einleitmengen für Schmutz- und Regenwassers in das öffentliche Sielnetz sind Begrenzungen zu beachten. Im Gebäude fällt im Wesentlichen häusliches Schmutzwasser an. Das im Küchenbereich anfallende Abwasser wird einer Fettabscheideranlage zugeführt und über einen Probenahmeschacht an die Schmutzwasserentsorgung angeschlossen. Das Bauvorhaben sowie der Großteil der zu entwässernden Flächen der befestigten Außenanlagen befinden sich unter der Rückstauebene am Anschlusspunkt an die öffentlichen Sielleitungen. Die Ableitung erfolgt daher über Pumpstationen für Schmutz- und Regenwasser. Das Abwassersystem in den Außenanlagen besteht aus: - Verlegung von ca. 525 m Abwasserleitung PP-MD gemäß DIN EN 14758-1 als Muffen-Stecksystem OD110 bis OD 400; - 27 Stück Revisions-, Einstiegs- und Übergabeschächte; - 2 Stück Fertig-Pumpstation mit Duo-Hebeanlagen für Schmutz-bzw. Regenwasser einschl. Zubehör - ca. 120 m PE-HD-Druckleitung SDR11 einschl. Formstücke für E-Heizwendelschweiß-Verbindung. - 1 Stück Drosselschacht Niederschlagswasser für max. 4,00 l/s Wasseranlagen in den Außenanlagen Die Versorgung des Gebäudes mit Trinkwasser erfolgt über einen Anschluss an die öffentliche Versorgungsleitung. Gemäß Vorabstimmung mit den Stadtwerke Südholstein GmbH als Träger der öffentlichen Wasserversorgung ist in der Nähe der Grundstücksgrenze ein Wasserzählerschacht gem. den technischen Anschlussbedingungen des WVU zu setzen. Ab dem Wasserzählerschacht bis zum versorgenden Gebäude ist die Verlegung der Trinkwasserleitung bis in das Gebäude durch den Auftragnehmer auszuführen. Die Trinkwasserleitung dient gleichzeitig der temporären Versorgung der Baumaßnahme und der Baustelleneinrichtung mit Trink- und Bauwasser und ist daher als erste Maßnahme durchzufuhren Die Trinkwasserversorgung besteht aus: - 1 Stück Wasserzählerschacht für Verbrauchszählung Q3 16 m³; - Ca. 125 m PE-HD-Druckleitung SDR11 einschl. Formstücke für E-Heizwendelschweißen-Verbindung. Elektrische Anlagen in den Außenanlagen Vorbereitung der Anbindung des Neubaus an die Informations- und IT-Technik an das Bestandsgebäude und Herstellung der elektrischen Anlagen in den Außenanlagen. Bestehend aus: - Lieferung und Einbau von 1 St. Mehrsparten-Hauseinführung mit Schlauchsystem und Dichteinsätzen; - Verlegung von ca. 260 m flexibles Kabelschutzrohr DA 110 mm; - Verlegung von ca. 200 m Erdkabel. Abwasseranlagen, Wasseranlagen; Trinkwasserversorgung; elektrische Anlagen in Außenanlagen - Grün und GrugaEssenDeadline: Aug 11
KSP Hofterberg - Generalsanierung
Art der Leistung Landschaftsbauarbeiten Umfang der Leistung Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen unterschiedliche Garten- und Landschaftsbauarbeiten (u.a. Pflasterarbeiten, Erdarbeiten zur Erweiterung der Sandspielfläche, Pflanzarbeiten, Einbau von Spielgeräten und Ausstattungselementen) zur Umgestaltung und Erweiterung eines Kinderspielplatzes. Zufahrt zur Baustelle Das Baugrundstück ist etwa 900 m2 groß. Der Baustellenbereich befindet im Stadtbezirk I hinter dem Rathaus. Sie ist umgeben von Wohnbebauung und einer Schule. Die unmittelbare Zufahrt zum Baufeld erfolgt über die Straßen Immestraße und Hofterbergstraße, 45127 Essen. Es wird empfohlen, sich die Zufahrt vor Ort anzuschauen, um die entsprechenden Fahrzeuge für den Transport zu kalkulieren (je nach Wendekreisen, ggf. nur mit 4-Achser befahrbar). Baustelleneinrichtung Der Ablauf der Arbeiten ist seitens des AN so zu organisieren, dass innerhalb der Baustelle ausreichende Lagerflächen zur Verfügung stehen. Zusätzliche Flächen können nicht bereitgestellt werden. Absperrungen und Sicherungen Der AN hat den Bauzaun zur Sicherung der Baustelle zu liefern und zu sichern, die Vergütung wird in gesonderten Positionen vereinbart. Der AN hat diesen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und stets nach Arbeitsende komplett einschließlich der mitgelieferten Verschraubung zu verschließen und zu sichern. Die Baustelle ist durch den AN zusätzlich mit Baustellenschildern zu sichern. Leitungen Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn seiner Bauleistung in schriftlicher Form bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmer über die Lage der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen Kenntnis zu verschaffen. Bodenverhältnisse Bei dem Bearbeitungsbereich handelt es sich im Wesentlichen um befestigte Flächen (Betonsteinpflaster, Betonsteinplatten) sowie Rasen- und Sandflächen. Aufgrund eines nicht auszuschließenden Kampfmittelverdachts sind Erdarbeiten mit besonderer Vorsicht auszuführen. Der Aushub hat erschütterungsarm und lagenweise zu erfolgen. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine jederzeitige Kontrolle des Bodens möglich ist. Bei Bodeneingriffen > 80 cm ist vorab die Bauleitung zu informieren. Bei Auffinden von verdächtigen Gegenständen sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung sowie die zuständige Behörde zu informieren. Baumbestand Auf den vorhandenen Baumbestand muss unbedingt Rücksicht genommen werden. Arbeiten im Wurzelbereich vorhandener Bäume dürfen nur in enger Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen. Ggfls. muss auf Anweisung der Bauleitung in diesen Bereichen von Hand gearbeitet werden. Es gilt die DIN 18920. Bei der Lagerung von Material ist sicher zu stellen, dass keinerlei Stoffe in die Böden eingetragen werden können. Die Materiallagerung ist so durchzuführen, dass die Böden möglichst wenig beeinträchtigt werden. Insbesondere ist sicher zu stellen, dass nach Beendigung der Bauarbeiten keine Materialrückstände in den Böden verbleiben. Versorgungsanschlüsse (Wasser und Strom) sind auf dem Baugrundstück nicht vorhanden. Bei den Arbeiten zum Aufstellen der Spielgeräte ist zu beachten, dass das finale Anfüllen von Sand und Holzhäcksel erst nach Einbau der Spielgeräte erfolgen kann. Auffällige Materialien, die nicht in die gegebenen Beschreibungen passen, sind gesondert auszuheben, in Form von Mieten zu lagern und fachgutachterlich zu beurteilen. Allgemeine Hinweise Verunreinigungen und Beschädigungen von Straßen, Fußwegen und sonstigen angrenzenden Flächen, welche im Rahmen der Baumaßnahme entstehen, sind unverzüglich vom AN auf dessen Kosten zu entfernen. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Der Auftraggeber behält sich die Koordinierung und Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten vor. Der Arbeitsablauf ist mit der Bauleitung vorab und in regelmäßigen Abständen (mindestens wöchentlich) vor Ort abzustimmen. Der Auftragnehmer hat alle Unterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, an Ort und Stelle zu prüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber zu klären. Folgende Planunterlagen werden dem AN durch den AG zur Verfügung gestell.
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