Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschborn
Einbau von Personenvereinzelungsanlagen am GIZ-Standort Bonn
Einbau von Personenvereinzelungsanlagen (PVA) an den Eingangsbereichen des GIZ-Standorts Bonn. Die Leistung umfasst die Installation an einem Haupt- und einem Nebeneingang, wobei je Eingang mehrere Durchgänge gemäß vorliegender Planung anzuordnen sind.
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Einbau von Personenvereinzelungsanlagen (PVA) an den Eingangsbereichen des GIZ-Standorts Bonn. Die Leistung umfasst die Installation an einem Haupt- und einem Nebeneingang, wobei je Eingang mehrere Durchgänge gemäß vorliegender Planung anzuordnen sind.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Published:
- April 26, 2026
- Deadline:
- May 27, 2026
- Topic:
- Access Control
Tender description
Einbau von Personenvereinzelungsanlagen (PVA) an den Eingangsbereichen des GIZ-Standorts Bonn. Die Leistung umfasst die Installation an einem Haupt- und einem Nebeneingang, wobei je Eingang mehrere Durchgänge gemäß vorliegender Planung anzuordnen sind.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Gegenstand des Auftrags ist die Generalplanung für die Umgestaltung der GGS Andreasschule in Bonn. Der bestehende Schulkomplex umfasst mehrere Gebäude, darunter das Gebäude A mit sanitären Einrichtungen, das Gebäude B mit den Gebäudeteilen B1 und B2, die ehemalige Hausmeisterwohnung sowie die Turnhalle im Gebäude C. Die bestehenden Gebäudeteile (Bauteil A und B) weisen untereinander eine Höhendifferenz auf. Zur Realisierung der geplanten Erweiterung und zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen des Raumprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird empfohlen den stark sanierungsbedürftigen Gebäudeteil B1 und die ehemalige Hausmeisterwohnung vollständig abzu-reißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der angrenzende, nachträglich errichtete OGS-Erweiterungsbau B2 soll hierbei, wenn möglich erhalten bleiben und durch eine Teilaufstockung in den Neubau integriert werden. Gebäude A wurde 2015 in wesentlichen Teilen instandgesetzt. Dieser Gebäudeteil wird im Rahmen des Projekts durch kleinere, gezielte Umbauten (z.B. zur Flächeneffizienz) in das neue Raumkonzept eingebunden. Der für die Maßnahme ermittelte Flächenbedarf beläuft sich auf eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.820 m2 für den Neubau. Für die Neubaumaßnahme soll ein hoher Vorfertigungsgrad geprüft werden. Im Zuge der Planung soll auch untersucht werden, ob eine Sanierung der Turn-halle (Bauteil C) möglich und wirtschaftlich ist oder der Abriss und anschließender Neubau erfolgen muss. Die Bruttogrundfläche (BGF) der Turnhalle beläuft sich auf ca. 578,46 m2. Die Schätzkosten der KG 300+400 für die Schule belaufen sich auf ca. 9 Mio. EUR brutto. Ist ein Neubau der Turnhalle erforderlich, wurden die Kosten für die KG 300+400 auf ca. 2 Mio. EUR brutto geschätzt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen und Rückbau von etwaigen Interimsbauten müssen die in Anspruch genommenen Flächen in den Außenanlagen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wiederhergestellt und neugestaltet werden. Durch das Vergabeverfahren soll ein Planungsbüro gefunden werden, das als Generalplaner insbesondere die folgenden Leistungen erbringt: - Leistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungen gemäß § 51 HOAI Fachplanung Tragwerksplanung - Leistungen gemäß § 55 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8 - Leistungen § 39 ff. HOAI Objektplanung Freianlagen - Leistungen gemäß HOAI Anlage 1.2 Bauphysik (Wärmeschutz u. Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) - Leistungen gemäß AHO Heft-Nr. 17 - bauordnungsrechtlicher Brandschutz Es ist vorgesehen, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Derzeit ist beabsichtigt den Generalplaner mit den Leistungsphasen 1 bis 4 voll zu beauftragen und ab der Leistungsphase 5 einen Generalunternehmer zu beauftragen. Der Generalplaner soll mit der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie mit der Bauoberleitung beauftragt werden. Weitere Angaben zum Bauvorhaben und Gegenstand des zu vergebenden Generalplanungsauftrags enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 09
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Das Gelände vor der Schule wird vormittags von den Kindergartenkindern und nachmittags auch von den Hortkindern genutzt. Im Gebäude stehen 8 Klassenräume und diverse Nebenräume zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch aufgerüstet. Das jetztige Projekt verfolgt das Ziel, das Gebäude der Siedlungsgrundschule, hier den Eingangsbereich zum Mehrzweckraum, wirksam gegen die zunehmenden Risiken infolge von Starkregenereignissen zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren entstanden erhebliche Schäden durch das Eindringen von Regenwasser bei starken Niederschlägen. Das Parkett und der Sockelbereich wurden bereits mehrfach beschädigt, eine Nutzung des Raumes musste durch Absperrung eingeschränkt werden, der Sportunterricht konnte teilweise nicht mehr erfolgen. Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, die entsprechende Eintrittsstelle baulich abzusichern und Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern. Gleichzeitig können die künftigen Schadenskosten reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Der Hochwasserschott ist eine dauerhafte und effiziente Schutzmaßnahme, die in die bestehende Gebäudestruktur integriert wird. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Klimaanpassungsfähigkeit steht und sich durch ihre Nachhaltigkeit und hohe Wirksamkeit auszeichnet. Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die für den Einbau des Klappschotts notwendigen Allgemeinen Bauleistungen beschrieben. Diese gliedern sich in Arbeiten vor und nach dem Einbau des Schottes in zwei zeitliche Einheiten. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zum Mehrzwecksraum erfolgt während der Bauausführung über den Schulhof. Strom sowie Wasseranschluss stehen im Hausanschlussraum zur Verfügung (Entfernung bis zu 50 m). Lagerräume bzw. Aufenthaltsräume können durch den AG nicht zur Verfügung gestellt werden. --- Nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen sind zu erbringen: · Baustelleneinrichtung und -sicherung · Erd- und Fundamentarbeiten · Entwässerungskanalarbeiten · Pflasterarbeiten · Elektroinstallationsarbeiten (bauseits) · Einbau des Schotts (bauseits) --- Das Klappschott soll im Juli 2026 eingebaut werden. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nutzer sowie den am Bau beteiligten Gewerken. Die Umbauleistungen sind so vorzubereiten und auszuführen, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz, Staub u. ä. im Schulbereich auftritt. --- Zur besonderen Beachtung: 1. Die Arbeiten sind bei laufendem Schul-/Hortbetrieb im Objekt und in den Nachbargebäuden durch zu führen. Die Sicherheit der Kinder und des Personals ist jederzeit zu gewährleisten. 2. Der Auftragnehmer hat sich grundsätzlich täglich vor Arbeitsauf nahme an- und zum Feierabend abzu melden. 3. Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch zuführen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustel len gegebenheiten werden nicht anerkannt. 4. Im Objekt besteht ein striktes Rauchverbot. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Breitband Main-Kinzig GmbH
Planung und Errichtung eines Mobilfunkturmes im Main-Kinzig-Kreis. Standort: Biebergemünd-Breitenborn Amt Bieber
Die Breitband Main-Kinzig beabsichtigt, einen Einzelauftrag für die schlüsselfertige Errichtung eines Mobilfunkmastes am Standort Biebergemünd-Breitenborn Amt Bieber (Gemarkung 885, Flur 4, Flurstück 35/0) zu vergeben. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Generalunternehmerleistungen, die sämtliche Planungs-, Genehmigungs- und Bauleistungen umfassen, die für die vollständige Realisierung des Mobilfunkmastes erforderlich sind. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH sowie dem von der Breitband Main-Kinzig beauftragten Planungsbüro Athanus Partners GmbH. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Materialbeschaffung sowie die bauliche Umsetzung inklusive Fundamentierung und Mastmontage. Die Breitband Main-Kinzig erhält für die Errichtung des Mobilfunkmastes eine Förderung des Landes Hessen. Die Vorgaben des Zuwendungsbescheids, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist, sind von dem Bieter zwingend zu beachten. Im Rahmen der Projektvorbereitung und -durchführung sind verschiedene Abstimmungen mit dem Land Hessen, der Breitband Main-Kinzig GmbH, der betroffenen Kommune sowie weiteren Beteiligten erforderlich. Dazu zählen unter anderem die Standortbegehung mit der Kommune, die Sicherung des Standortes durch die Breitband Main-Kinzig GmbH sowie die naturschutz- und wasserschutzrechtliche Vorprüfung durch die zuständigen Behörden. Der Auftragnehmer ist für die Beantragung der entsprechenden Genehmigungen verantwortlich. Darüber hinaus hat das Land Hessen mit drei Mobilfunknetzbetreibern (Mobile Network Operators, MNO) eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zur Anmietung des Mastes geschlossen. Der Mast muss zusätzliche Kapazitäten für mindestens einen weiteren MNO über den LoI hinaus, also mindestens vier MNOs, vorsehen. Die Antennen und aktive Technik für die MNO ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Strom- und Glasfaseranbindung wird durch die Breitband Main-Kinzig GmbH vorbereitet (Tiefbau und Trassenverlegung vom Bestandsnetz bis zum Übergabepunkt des Mastes) und ist im Übrigen Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Der vorgesehene Standort, der im Außenbereich liegt, wurde durch das Land Hessen, den TÜV-Rheinland, die Kommune Biebergemünd sowie der Breitband Main-Kinzig GmbH begangen, festgelegt, hinsichtlich seiner Eignung für die Verwendung des Standorts geprüft und als geeignet eingestuft. Der Auftragnehmer hat die Gründung unter Berücksichtigung der bekannten und zu erwartenden Bodenverhältnisse zu planen und geeignete Fundamentierungsmaßnahmen vorzusehen. Dem Auftragnehmer obliegt es in diesem Zusammenhang auch, die Bodenverhältnisse vor Auftragsausführung in dem für die Genehmigungserteilung erforderlichen Umfang auf geeignete Weise zu untersuchen. Nachweisbare unerwartete Abweichungen der Bodenverhältnisse oder Kontaminationen sind gemäß den vertraglichen Regelungen zu behandeln. Vor Angebotsabgabe ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich eigenständig ein Bild vom Standort zu machen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, der Zuwegung zur Baustelle, der logistischen Rahmenbedingungen sowie der Möglichkeiten zur Baustelleneinrichtung. Etwaige notwendige Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zuwegung oder zur Einrichtung der Baustelle sind eigenverantwortlich zu prüfen und in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Zudem sind auch die Wartungsleistungen für die passive Infrastruktur für insgesamt sieben Jahre (Hinweis: Zeitraum entspricht der Zweckbindungsfrist gegenüber dem Fördergeber) zu erbringen. Die Pauschale für jährlichen Wartungsleistungen sind im Preisblatt anzugeben, wobei für die Wertung der Gesamtbetrag für die Wartungsleistungen während der Zweckbindungsfrist maßgeblich sind (sechs Jahre, erste Wartung 1 Jahr nach Inbetriebnahme). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. - Kreis Plön, Der Landrat, Zentrale VergabestellePlön
Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen der Zwischenfinanzierung und der Wartung für den Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf
Titel: Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen der Zwischenfinanzierung und der Wartung für den Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf im Kreis Plön Beschreibung: Der Kreis Plön plant in der Gemeinde Heikendorf auf dem Grundstück "Am Krischansbarg" den Neubau eines fünfzügigen Gymnasiums. Das Baugrundstück in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Standort wird verfügbar. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche umfasst ca. 21.000 m². Die Gebäude werden voraussichtlich eine Größe von insgesamt ca. 13.905 m² BGF erreichen. In Anbetracht des erheblichen Sanierungsbedarfs des bisherigen Altbaus, des wachsenden Raumbedarfs und der ansteigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler - auch wegen der G9 Umstellung im Schuljahr 2026/2027 - auf mind. 1.100, soll das Projekt zeit- und kostenoptimiert beschafft werden. Es ist das Ziel des Kreises, das Projekt "Neubau der Heinrich-Heine-Schule Heikendorf" in Bezug auf die Lebenszykluskosten wirtschaftlich zu optimieren und unter maximaler Kosten- und Termintreue umzusetzen. Auch aus technischer Sicht bietet der Neubau Vorteile: Barrierefreiheit, Brandschutz und Schadstofffreiheit lassen sich vollständig umsetzen. Zudem ist eine BNB-Zertifizierung mindestens in Silber verbindlich vorgesehen. Unter dieser Maßgabe soll das Projekt in alternativer Beschaffungsvariante als Totalunternehmer-Modell (TU) umgesetzt werden. Das Projekt muss bis zum 22.07.2030 fertiggestellt sein. Die TU-Gesamtmaßnahme umfasst die Planung, den Bau, die Bauzwischenfinanzierung und Wartungsleistungen für 5 Jahre. Die Endfinan-zierung erfolgt über den Kreis, auch der spätere Gebäudebetrieb sowie Instandhaltungsleistungen, die nicht Teil der Mängelgewährleistung sind. Gegenstand des zur Ausschreibung stehenden Vertrags sind sämtliche Planungs- und Bauleistungen unter Anwendung der Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) für den schlüsselfertigen Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf, ferner die gesamte Projektbegleitung und Projektbauleitung einschließlich Koordinierungsleistungen, die BIM-Gesamtkoordination sowie die Bauzwischenfinanzierung und Einregelungs- und Wartungsleistungen. Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Die Bewerber reichen einen Teilnahmeantrag ein, welcher die geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß der Auftragsbekanntmachung und der Verfahrensbedingungen enthält. Es sind die zur Verfügung stehenden Formulare zu verwenden und die geforderten Anlagen beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, je nach Einzelfall weitere Nachweise als bloße Eigenerklärungen nachzufordern. Die Vergabestelle überprüft zunächst die eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die aufgeführten Mindeststandards einhalten. Diese sind unten im Einzelnen definiert. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Sollten danach weiterhin mehr als drei Bewerber verbleiben, erfolgt die Auswahl anhand der bekannt gegebenen Eignungsmatrix. Es werden (sofern vorhanden) mindestens drei, maximal fünf geeignete Bewerber als Bieter für das anschließende Verhandlungsverfahren ausgewählt. Bei Punktegleichstand unter den schwächsten Bewerbungen findet eine Auswahl durch Los statt. Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter erhalten gesonderte Angebotsaufforderungen zur Abgabe von ersten, indikativen Angeboten. Nach Eingang der ersten, indikativen Angebote erfolgt eine formale Prüfung auf Ausschlussgründe, ferner eine wirtschaftliche, technische und juristische Bewertung der ersten Angebote anhand der mitgeteilten Bewertungsmatrix. Sofern mehr als drei Angebote vorliegen sollten, die aus vergaberechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen werden müssen, behält sich die ausschreibende Abteilung vor, gleichwohl nur die drei Bieter mit den bestplatzierten Angeboten gemäß Bewertung im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und mit ihnen weiterzuverhandeln; die verbleibenden Bieter scheiden aus. Die ausschreibende Stelle macht mithin von der optionalen Möglichkeit des § 3b Abs. 3 Nr. 8 EU-VOB/A Gebrauch, wonach in einer Ausschreibung vorgesehen werden kann, dass das Verhandlungsverfahren in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen abgewickelt werden kann, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, zu verringern. Ob tatsächlich eine solche Abschichtung stattfinden wird, entscheidet die ausschreibende Abteilung nach Eingang der indikativen Angebote. Die erforderlichen Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich ab Januar 2027 bis April 2027 im Kreis Plön geführt. Es sind mehrere Verhandlungstermine vorgesehen. Die Bieter sollten sich auf entsprechende Verhandlungstermine in diesem Zeitraum einstellen. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche erhalten die Bieter Gelegenheit, letztverbindliche Angebote abzugeben. Der Zuschlag (Vertragsbeginn) soll je nach Verlauf des Verhandlungsverfahrens im Juli 2027 erfolgen.
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