Genève AéroportLe Grand Saconnex
Mandataires IT 2026-2030 - Mandat
Beschaffung neuer IT‑Dienstleistungen zur Erfüllung des Arbeitsaufwands und der Bedürfnisse von GA. Aufgrund der speziellen Stellen wird ein offenes selektives Verfahren durchgeführt.
IT Consulting
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Beschaffung neuer IT‑Dienstleistungen zur Erfüllung des Arbeitsaufwands und der Bedürfnisse von GA. Aufgrund der speziellen Stellen wird ein offenes selektives Verfahren durchgeführt.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Genève Aéroport
- Published:
- June 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- IT Consulting
Tender description
Beschaffung neuer IT‑Dienstleistungen zur Erfüllung des Arbeitsaufwands und der Bedürfnisse von GA. Aufgrund der speziellen Stellen wird ein offenes selektives Verfahren durchgeführt.
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10- Landesamt für Finanzen NRWDüsseldorfDeadline: Aug 20
EVB-IT Vertrag GAUSS ab 01.01.2027
Im Juli 2019 wurde durch ein ordentliches Vergabeverfahren ein neues Fachverfahren für das Landesamt für Finanzen NRW im Bereich Unterhaltsvorschuss entwickelt und inzwischen erfolgreich eingeführt. Die speziell entwickelte Software dient zur Aufgabenerfüllung der speziellen Bedürfnisse der Behörde. Die EVB-IT Verträge aus dem Vergabeverfahren enden mit Abschluss des Pojektes, sodass nun für diese spezielle Software ein EVB-IT Pflegevertrag abgeschlossen werden muss. Die Pflege-, Wartungs- und Weiterentwicklungsleistungen des o.g. Fachverfahrens sind für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und die Erfüllung der Aufgaben von wesentlicher Bedeutung. Eine Unterbrechung der Leistungserbringung würde erhebliche Risiken für die Funktionsfähigkeit des Fachverfahrens und damit für die Aufgabenerfüllung begründen. Daher ist beabsichtigt, den EVB-IT Pflegevertrag mit dem Hersteller der Software abzuschließen. - ETH Zürich - Abt. InformatikdiensteZürich
Rahmenverträge IT Hardware für Arbeitsplätze
Die vorliegende Beschaffung erfolgt im offenen Verfahren gemäss WTO und dient der Evaluation leistungsfähiger und zuverlässiger Anbieterinnen und Anbieter für den Abschluss von Rahmenverträgen zur Beschaffung von IT-Arbeitsplätzen sowie der damit verbundenen Dienstleistungen. - Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbHPotsdamDeadline: Aug 03
Rahmenvereinbarung IT-Service und IT-Betreuung 2026-2030
Die Funktionsfähigkeit der gesamten IT-Infrastruktur am Hauptstandort Potsdam und an den weiteren sechs Brandenburger Standorten der WFBB soll durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung sichergestellt werden. Die IT-Infrastruktur ist aufgrund ständig neuer Anforderungen und technischer Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Vorortpräsenz am Standort Potsdam von mindestens einmal acht Stunden pro Woche. Es werden zusätzliche projektbezogene Unterstützungsleistungen innerhalb der Vertragslaufzeit je nach Bedarf erforderlich sein. Zu den zu erbringenden Leistungen gehören unter anderem: - Vorortpräsenz - Planung/Entwicklung der IT-Infrastruktur - Zentrale Aufgaben - Support - Funktionsfähigkeit der Arbeitsstationen an allen Standorten der WFBB - Zusammenarbeit mit anderen Partnern - Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbHPotsdamDeadline: Aug 03
Rahmenvereinbarung IT-Service und IT-Betreuung 2026-2030
Die Funktionsfähigkeit der gesamten IT-Infrastruktur am Hauptstandort Potsdam und an den weiteren sechs Brandenburger Standorten der WFBB soll durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung sichergestellt werden. Die IT-Infrastruktur ist aufgrund ständig neuer Anforderungen und technischer Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Vorortpräsenz am Standort Potsdam von mindestens einmal acht Stunden pro Woche. Es werden zusätzliche projektbezogene Unterstützungsleistungen innerhalb der Vertragslaufzeit je nach Bedarf erforderlich sein. Zu den zu erbringenden Leistungen gehören unter anderem: - Vorortpräsenz - Planung/Entwicklung der IT-Infrastruktur - Zentrale Aufgaben - Support - Funktionsfähigkeit der Arbeitsstationen an allen Standorten der WFBB - Zusammenarbeit mit anderen Partnern - Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbHPotsdamDeadline: Aug 03
Rahmenvereinbarung IT-Service und IT-Betreuung 2026-2030
Die Funktionsfähigkeit der gesamten IT-Infrastruktur am Hauptstandort Potsdam und an den weiteren sechs Brandenburger Standorten der WFBB soll durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung sichergestellt werden. Die IT-Infrastruktur ist aufgrund ständig neuer Anforderungen und technischer Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Vorortpräsenz am Standort Potsdam von mindestens einmal acht Stunden pro Woche. Es werden zusätzliche projektbezogene Unterstützungsleistungen innerhalb der Vertragslaufzeit je nach Bedarf erforderlich sein. Zu den zu erbringenden Leistungen gehören unter anderem: - Vorortpräsenz - Planung/Entwicklung der IT-Infrastruktur - Zentrale Aufgaben - Support - Funktionsfähigkeit der Arbeitsstationen an allen Standorten der WFBB - Zusammenarbeit mit anderen Partnern - Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Berlin
IT-Benchmarking und Marktstudien
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, Rahmenverträge für Beratungsleistungen in den Bereichen IT-Benchmarking (Los 1) und Marktstudien (Los 2) abzuschließen. Ziel ist es, für konzerninterne IT-Dienstleistungen marktfähige Preise, Servicelevel und Qualitäten sicherzustellen und so die digitale Transformation des Konzerns zu unterstützen. Los 1 – IT-Benchmarking umfasst zwei Module. Im ersten Modul werden regelmäßig Preis- und Kostenbenchmarks der internen IT-Dienstleister – insbesondere der DB Systel GmbH – durchgeführt. Analysiert werden etablierte IT-Services wie Cloud, DevOps oder Workplace hinsichtlich Marktgängigkeit, Kostenstruktur und Effizienz. Das zweite Modul umfasst Beratungsleistungen auf Tagessatzbasis zur Definition, Planung, Steuerung und Auswertung einzelner Benchmark-Projekte. Die Leistung beinhaltet die Bereitstellung eigener Research-Kapazitäten, Vertragsdatenbanken und Referenzdaten, die höchstens 18 Monate alt sind. Der Auftragnehmer führt Markt- und Preisvergleiche im DACH- und EU-Raum durch und stellt Preistrends, Life-Cycle-Indikatoren sowie Optimierungspotenziale dar. Die Methodik erfolgt mehrstufig – von Kick-off über Datenerhebung und Normalisierung bis hin zur Präsentation der Ergebnisse. Die Dokumentation erfolgt in deutscher oder englischer Sprache in PowerPoint-, Excel- oder PDF-Formaten. Los 2 – Marktstudien dienen der Analyse und Bewertung von IT-Leistungen, Produkten und Prozessen, die vor oder begleitend zu Benchmark-Vorhaben eingesetzt werden. Sie unterstützen Marktsondierungen, Produktplanungen, Preisermittlungen und Make-or-Buy-Entscheidungen. Ziel ist es, Effizienzpotenziale und Handlungsempfehlungen für die IT des DB-Konzerns abzuleiten. Die Studien werden auf Basis eigener Daten und Modelle erstellt, wobei Normierungs- und Härtegradverfahren zur Vergleichbarkeit beitragen. Die Durchführung erfolgt in mehreren Phasen – von der Auftaktbesprechung bis zur Ergebnispräsentation – und wird durch Zwischenberichte und Präsentationen begleitet. Der Auftragnehmer nutzt eigene Analysewerkzeuge und Marktmodelle. Für Marktstudien sind vier Leistungspakete vorgesehen: S steht für eine Kurzstudie mit drei Wochen Laufzeit und kompaktem Markteinblick, M für eine Basisstudie über sechs Wochen mit Preisindikation, L für eine vertiefte Analyse mit Handlungsempfehlungen über acht bis zehn Wochen und XL für eine umfassende Tiefenstudie über etwa zwölf Wochen mit detaillierter Marktanalyse und Best-Practice-Vergleichen. Anforderungen an die Auftragnehmer sind fundierte Marktkenntnisse, aktuelle Referenzdaten und Erfahrungen in vergleichbaren Branchen wie Transport, Energie, Telekommunikation oder Verwaltung. Bahnspezifische und regulatorische Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden. Für jedes Projekt ist ein verantwortlicher Repräsentant zu benennen. Die Leistungen erfolgen grundsätzlich remote, Präsenztermine – etwa zur Präsentation – können hinzukommen.Verfahrenshinweis: Die konkreten Aufträge werden später im Rahmen nachgelagerter Wettbewerbe unter den Vertragspartnern vergeben. Angebote dürfen ausschließlich in diesen Verfahren eingereicht werden. Ziel der Rahmenverträge ist die Sicherung marktorientierter IT-Kosten, die Steigerung der Effizienz und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des Systemverbunds Bahn. - Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)RegensburgDeadline: Aug 12
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 14 Hohenwarth - Judenberg - Wolfsegg - Oppersdorf - Regensburg Hauptbahnhof
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 14 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 14 Hohenwarth Judenberg Wolfsegg Oppersdorf Regensburg Hauptbahnhof im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 241.603 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen). - Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)Regensburg
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf den Linien 13/17 und 117 Hainsacker/ Regendorf Lappersdorf Regensburg Hauptbahnhof
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linien 13/17 und 117 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linien 13/17 und 117 Hainsacker/Regendorf Lappersdorf Regensburg Hauptbahnhof im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 648.124 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf Nr. 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen). - Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)Regensburg
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 14 Hohenwarth - Judenberg - Wolfsegg - Oppersdorf - Regensburg Hauptbahnhof
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 14 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 14 Hohenwarth Judenberg Wolfsegg Oppersdorf Regensburg Hauptbahnhof im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 241.603 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen). - Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)RegensburgDeadline: Aug 08
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf den Linien 13/17 und 117 Hainsacker/ Regendorf Lappersdorf Regensburg Hauptbahnhof
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linien 13/17 und 117 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linien 13/17 und 117 Hainsacker/Regendorf Lappersdorf Regensburg Hauptbahnhof im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 648.124 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf Nr. 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
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