Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Winterdienstleistungen auf den Abfallentsorgungsanlagen des ZAOE
Winterdienst auf Abfallentsorgungsanlagen: Räumen und Streuen aller Straßen und Freiflächen inkl. Bereitstellung von Streugut (Splitt, Salz) sowie An- und Abfahrten. Bereitschaftsdienst monatlich im Zeitraum 1. November bis 31. März der Jahre 2026 bis 2028.
Winterdienst
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
- Veröffentlicht:
- 18. Mai 2026
- Frist:
- 09. Juni 2026
- Thema:
- Winterdienst
Ausschreibungsbeschreibung
Winterdienst auf Abfallentsorgungsanlagen: Räumen und Streuen aller Straßen und Freiflächen inkl. Bereitstellung von Streugut (Splitt, Salz) sowie An- und Abfahrten. Bereitschaftsdienst monatlich im Zeitraum 1. November bis 31. März der Jahre 2026 bis 2028.
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Ausführungsorte
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Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnGrauflächenreinigung und Winterdienst für 14 Liegenschaften in Karlsruhe und eine in Pforzheim. Leistungen umfassen Reinigung öffentlicher und nichtöffentlicher Flächen (Gehwege, Parkplätze, Traufstreifen, Ablaufschächte, Gullys, Rinnen, Lichtschächte, Schmutzfangroste) sowie Winterdienst mit Bereitstellung von Streugut. Details zu einzelnen Liegenschaften: ITZBund Moltkestr. 152 (Reinigung ca. 880 m², Winterdienst ca. 450 m²), Zollamt (Winterdienst ca. 2040 m²), BImA Tennesseeallee (Reinigung ca. 457 m², Winterdienst ca. 457 m²), BAW Moltkestr. 150 (Reinigung und Winterdienst).Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen WinterdienstWinterdienstleistungen
Landkreis Dahme-SpreewaldLübbenFrist: 21. JuliGegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.Außenanlagenpflege und Winterdienstleistungen
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin, die Bundesrepublik Deutschland vertretendFrist: 11. JuniAußenanlagenpflege und Winterdienst für 10 Liegenschaften in Schwerin. Leistungen umfassen Grünpflege, Reinigung befestigter Flächen sowie Schneeräumung und Glättebekämpfung.Beschaffung von Winterdienstleistungen
Land Niederösterreich - Amt der Niederösterreichischen LandesregierungSt. PöltenFrist: 14. JuliAbschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen im Niederösterreichischen Landhaus und in diversen Außenstellen des Landes NiederösterreichHzL - Winterdienstleistungen
Fonds Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser – Häuser zum LebenWienFrist: 30. JuniAbschluss einer Rahmenvereinbarung über Winterdienstleistungen für die HzL.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.