Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich VerkehrLudwigsburgTED
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB02 "Sachsenheim"
Buslinienverkehr im Linienbündel LB02 'Sachsenheim' mit zwei Fahrplanzuständen: 01.01.2027-31.12.2028 und 01.01.2029-31.07.2036. Linien: 566, 571, 578, 578A, N52; ab Zustand 2 auch 562. Vorgegebener Fahrplan ist zu erfüllen (Anhang LB.1). Hinweis: S-Bahn S5 und Regionalverkehr ändern sich durch Stuttgart 21 (vsl. Dez. 2027), Anpassungen k...
Personenbeförderung, Schülerbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
- Veröffentlicht:
- 03. Mai 2026
- Frist:
- 29. Juni 2026
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Buslinienverkehr im Linienbündel LB02 'Sachsenheim' mit zwei Fahrplanzuständen: 01.01.2027-31.12.2028 und 01.01.2029-31.07.2036. Linien: 566, 571, 578, 578A, N52; ab Zustand 2 auch 562. Vorgegebener Fahrplan ist zu erfüllen (Anhang LB.1). Hinweis: S-Bahn S5 und Regionalverkehr ändern sich durch Stuttgart 21 (vsl. Dez. 2027), Anpassungen kostenneutral nach Abstimmung.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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6 Datenbereiche verfügbar
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Unterlagen
Freischalten50 Angaben erfasstUnterlagen · Dokumentenpaket
Auftraggeber
Freischalten3 Angaben erfasstAuftraggeber · Anschrift · Kontakt
Lose
Freischalten1 Angabe erfasstLose LOT-0001
Verfahrensdaten
Freischalten6 Angaben erfasstBekanntmachungsnummer · Verfahrensreferenz · Referenz des Auftraggebers · Verfahrensart · +2 weitere
Ausführungsorte
Freischalten2 Angaben erfasstAusführungsorte
Veröffentlichungsstelle
Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
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Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich VerkehrLudwigsburgFrist: 15. JuliGegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 „Neckartal“ Los 2. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 13.12.2031 und Fahrplanzustand 2: 14.12.2031 – 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 2: Linie 560 im Zustand 1: Stadtverkehr Besigheim, Linie 560 im Zustand 2: Stadtverkehr Besigheim, Linie 568 im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim - Ottmarsheim, Linie 568A im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 568A im Zustand 2 Freudental - Löchgau – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Option 1 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 573 im Zustand 1: Kirchheim (N) - Gemmrigheim (- Ottmarsheim), Linie 573 im Zustand 2 Besigheim - Ottmarsheim, Linie 573A im Zustand 2 Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 574 im Zustand 1: Besigheim - Kirchheim (N) - Bönnigheim, Linie 574A im Zustand 2 Bönnigh. - Kirchheim (N) - Gemmrigh. – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 575 im Zustand 2 Kirchheim (N) Bahnhof - Erlebnispark Tripsdrill, Linie N58 im Zustand 1: Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim, Linie N58 im Zustand 2 Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 2. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2031 angenommen (voraussichtlich 14.12.2031). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis ein Jahr nach dem Wechsel auf Fahrplanzustand 2 (Inbetriebnahme Stuttgart 21) verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile im Linienbündel LB08 Los 2 ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 "Leistungsbeschreibung".Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich
Landkreis AurichAurichFrist: 04. JuniGegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km p.a. auf zwei Bürgerbusse.Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / InfrastrukturplanungEsslingen a. N.Frist: 27. JuliGegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19 und N22. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr. Zum 01.07.2028 entfällt die Linie 124 vollständig. Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.12.2028 erfolgt die Inbetriebnahme der Verlängerung der S-Bahn bis Neuhausen und damit des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Neuhausen. Damit ändert sich die Linienführung der Linie 121. Zur Inbetriebnahme des neuen ZOB sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Eine eventuelle Anpassung kann zu einer geringfügigen Änderung des Leistungsumfangs führen, es ist jedoch voraussichtlich von keiner relevanten Steigerung der anfallenden Fahrplanstunden und Kilometer auszugehen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 26 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 8 „emissionsfreien Fahrzeugen“ (3 Standardbusse und 5 Gelenkbusse) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 300.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 8 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 400.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Busverkehr in dem Linienbündel 8 des Landkreises Forchheim
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Landkreis LudwigsburgVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste im Linienbündel LB06 „Marbach“. Umfasst die Linien 460, 460A, 461, 463, 465, X46 und N46 mit ca. 1.043.936 Nutzwagen-Kilometern pro Jahr. Die Linien 461, 463 und 465 können ggf. in Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) überführt werden. Der Auftrag beinhaltet Anpassungsmöglichkeiten an veränderte Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen während der Laufzeit.Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Linienbündel CO3 des Landkreises Cloppenburg
Landkreis CloppenburgFrist: 18. JuniBusverkehrsleistungen im Linienbündel CO3 des Landkreises Cloppenburg: Linien nach §42 PBefG: Netzebene 1 Linie 930; Netzebene 2b Linien 911, 924, 929, 931, 932, 933, 935, 939, 950, 951, 953, 954, 956, 957; Verkehre nach Freistellungs-VO: Linie ASS. Ab 01.01.2031 zusätzlich Linie 965 (Netzebene 2b). Umfang ca. 1.050.000 Fahrplan-Km/a. Marketingaktivität 'Einsteigerbus'.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.