Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher RaumNürnberg
Um- und Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen im Zuge der Maßnahme Minervastr. TRAM
Um- und Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen im Zuge der Maßnahme Minervastr. TRAM einschließlich Materiallieferung. Bau- und Montageleistungen an Straßenbeleuchtungsanlagen im Bereich Erdbau, Maste und Elektrotechnik. Materiallieferung von Komponenten der Straßenbeleuchtung.
Elektroinstallation
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Inhalt auf einen Blick
Um- und Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen im Zuge der Maßnahme Minervastr. TRAM einschließlich Materiallieferung. Bau- und Montageleistungen an Straßenbeleuchtungsanlagen im Bereich Erdbau, Maste und Elektrotechnik. Materiallieferung von Komponenten der Straßenbeleuchtung.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum
- Veröffentlicht:
- 30. Juni 2026
- Frist:
- 31. August 2026
- Thema:
- Elektroinstallation
Ausschreibungsbeschreibung
Um- und Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen im Zuge der Maßnahme Minervastr. TRAM einschließlich Materiallieferung. Bau- und Montageleistungen an Straßenbeleuchtungsanlagen im Bereich Erdbau, Maste und Elektrotechnik. Materiallieferung von Komponenten der Straßenbeleuchtung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25535220
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B83, VKE D194, Beverungen/Wehrden - Höxter/Godelheim, Objekt- und Tragwerksplanung BW 9 - Brücke im Zuge B 83 über die Nethe
Angaben zum Projekt und allgemeine Beschreibung der Planungsleistungen Die vorliegenden Vergabeunterlagen betreffen Planungsleistungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme zum Neubau und Ausbau der Bundesstraßenverbindungen im Raum Brakel/Hembsen bis Höxter sowie der Verlegung der B 83 bis Beverungen/Wehrden. Die Gesamtmaßnahme umfasst den Neubau der B 64/B 83 zwischen Brakel/Hembsen und Höxter einschließlich der Verlegung der B 83 mit Anbindung an die neu zu errichtende B 64. Ziel des Vorhabens ist die leistungsfähige und zukunftssichere Einbindung der Verkehrsachsen in das überregionale Straßennetz. Dabei übernimmt die B 64 künftig eine zentrale Funktion als Hauptverkehrsachse, während die verlegte B 83 an diese angebunden und in ihrer Netzfunktion entsprechend angepasst wird. Durch die Maßnahme wird insbesondere die Verkehrsqualität in den Ortslagen Höxter/Ottbergen und Höxter/Godelheim verbessert sowie eine Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrten erreicht. Die Gesamtbaumaßnahme ist in vier Entwurfsabschnitte unterteilt: - Neubau der B64 Brakel / Hembsen - Höxter / Ottbergen (TA 1a) - Neubau der B64 Höxter / Ottbergen - Höxter / Godelheim (TA 1b) - Neubau der B64/B83Höxter / Godelheim - Höxter einschließlich des Anschlusses der B 83n an die B 64n (TA 2) - Neubau der B 83n Beverungen / Wehrden - Höxter / Godelheim (TA 3) Die Abschnitte TA 1b, TA 2 und TA 3 werden durch die DEGES geplant und realisiert, während der Abschnitt TA 1a durch Straßen.NRW betreut wird. Das vertragsgegenständliche Objekt BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe - bei Bau-km 2+067 ist dem Abschnitt TA 3 zugeordnet. Es handelt sich um eine vorgezogene Einzelmaßnahme innerhalb des Gesamtprojekts und stellt das erste baulich umzusetzende Bauwerk im Projekt dar. Das vom AN zu realisierende Planungssoll umfasst folgende Fachplanungen - Ingenieursvermessung (für weitere Details siehe Anlage C_02) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12 (für weitere Details siehe Anlage C_03) - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung zu den Bau- und Planungsleistungen (für weitere Details siehe Anlage C_04) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 49 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14 (für weitere Details siehe Anlage C_05) BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe Der neugeplante Streckenverlauf der Ortsumgehung B 83n verläuft im Bereich des geplanten Brücken-bauwerks in einer Geraden (R = ∞). Der Straßenquerschnitt setzt sich vor und hinter dem Bauwerk aus zwei jeweils 3,50 m breiten Fahrstreifen, beidseitigen 0,50 m breiten Randstreifen sowie angrenzenden Banketten zusammen. Auf dem Bauwerk selbst wird die Fahrbahnbreite mit insgesamt 8,00 m fortgeführt und beidseitig durch jeweils 2,225 m breite Randkappen ergänzt. Für die Fahrbahn ist eine Querneigung von 2,50 % in Richtung des östlichen Fahrbahnrandes vorgesehen. Die Kappen werden gemäß RiZ-ING Kap. 1, Blatt 1 mit einer Querneigung von jeweils 4,0 % zur Verkehrsfläche hin ausgebildet. Die Gradiente der Bundesstraße weist im Bereich des Tangentenschnittpunktes bei Bau-km 2+200 nördlich des Bauwerks Tangentenneigungen von 0,50 % beziehungsweise 0,60 % in Richtung Süden auf. Der Ausrundungshalbmesser beträgt 25.000 m. Da sich das geplante Brückenbauwerk außerhalb der Kuppenausrundung befindet, ergibt sich auf dem Bauwerk eine konstante Längsneigung von 0,60 %. Das geplante Brückenbauwerk dient der Unterführung der vorhandenen Nethe. Unterhalb des Bauwerks ist das Gewässer auf einer Breite von etwa 21,90 m als Tabuzone definiert, die während der gesamten Bauzeit freizuhalten ist. Zur Sicherung dieses Bereichs werden bauzeitliche Schutzzäune vorgesehen. Die lichte Weite zwischen den Widerlagerwänden beträgt 33,00 m, wodurch die Herstellung der Unterbauten außerhalb der Tabuzone möglich ist. Die erforderliche lichte Höhe über dem Gewässer beträgt 3,00 m bezogen auf das Hochwasserereignis HHW100. Für weitere Deatils siehe Vergabeunterlagen. - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 14. Juli
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Gedenkstätte Sachsenhausen Neubau BIZ/ Seminargebäude TA
Neubau Besucherinformationszentrum und Seminargebäude der Gedenkstätte Sachsenhausen Auf dem Gelände der Gedenkstätte Sachsenhausen soll ein neues Besucherinformationszentrum mit integriertem Seminarbereich in der Nähe des ehemaligen SS-Wirtschaftsgebäudes (Grünes Ungeheuer) entstehen. Im Zuge des nichtoffenen einphasigen hochbaulichen Realisierungswettbewerbes mit freiraumplanerischem Anteil nach RPW 2013 wurde bereits ein Objektplaner gebunden. Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) schreibt im folgenden Planungsleistungen für die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten aus. Gegenstand der Beschaffung sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§53-56 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8. Die Planung umfasst die Wasserver- und Abwasserentsorgung, eine nachhaltige Wärme- und Kälteversorgung auf Basis erneuerbarer Energien, die lufttechnischen Anlagen zur Sicherstellung der erforderlichen Raumluftqualität sowie die elektrische Energieversorgung einschließlich Eigenstromerzeugung durch Photovoltaik. Weiterhin umfasst die Maßnahme die Fernmelde-, Informations- und Sicherheitstechnik, die barrierefreie Erschließung des Gebäudes mittels Aufzugsanlagen, die technische Ausstattung einer vollwertigen Gastronomieküche sowie die Gebäudeautomation einschließlich Energiemanagement, Verbrauchserfassung und gewerkeübergreifender Anlagensteuerung. Ziel der Planung ist die Entwicklung einer energieeffizienten, nachhaltigen, wirtschaftlichen, sicheren und zukunftsfähigen technischen Gebäudeausrüstung unter Berücksichtigung der Anforderungen des öffentlichen Bauens sowie der einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerke. Die Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung werden entsprechend der Anlagengruppen nach §53 HOAI, wie folgt, in fünf Fachlose aufgeteilt: - Los 0001 - Fachplanung Anlagengruppen 1, 2, 3; - Los 0002 - Fachplanung Anlagengruppen 4, 5; - Los 0003 - Fachplanung Anlagengruppe 6; - Los 0004 - Fachplanung Anlagengruppe 7; - Los 0005 - Fachplanung Anlagengruppe 8. - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und VertragsmanagementDresden
HSF Meißen, Neubau Lehrsaalgebäude
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS der Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 ff i. V. m. Nr. 15.1 der Anlage 15 HOAI mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 für den Neubau eines Lehrgebäudes auf dem Campus der HSF Meißen. Die Beauftragung der Gesamtleistung erfolgt an einen Auftragnehmer. Die HSF Meißen besteht aus der Hochschule Meißen (FH) und dem Fortbildungszentrum. Die Hochschule Meißen (FH) bildet in fünf Fachbereichen mittlere Führungskräfte für sächsische Behörden und die Justiz aus. Im Fortbildungszentrum können Beschäftigte der Staatsverwaltung ressortübergreifende Fort- und Weiterbildungen absolvieren. Der Campus befindet sich auf der landeseigenen Liegenschaft "Herbert-Böhme-Straße 11". Diese liegt rechtselbisch im Meißner Stadtteil Cölln, unweit des Stadtzentrums von Meißen. Im Zuge der Ausbildungsoffensive des Freistaates Sachsen wurde für die HSF Meißen ein zusätzlicher Raumbedarf anerkannt. Vorgesehen ist ein Neubau mit insgesamt 60 Lehrsälen, Seminar- und Gruppenräumen für Gruppengrößen von 8 bis 60 Personen, einem Audimax, einem Foyer einschließlich Informationszentrum und Nebenräumen. Das zu realisierende Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche (NUF 1-6) von ca. 4.000 m². Der Neubau soll im südlichen Bereich des Campus auf einer ehemaligen Sportplatzfläche errichtet werden. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich das denkmalgeschützte Hauptlehrgebäude (Haus 1) und die Mehrzweckhalle /Mensa (Haus 4). Die HSF Meißen möchte sich mit der Campuserweiterung als moderne Bildungseinrichtung des Freistaates Sachsen präsentieren und ein attraktives und innovatives Lern- und Arbeitsumfeld schaffen. Gemeinschaft und Zusammenhalt sollen zentrale Aspekte der Gestaltung sein. Umzusetzen ist eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) mit dem Standard "Silber" (Modul Unterrichtsgebäude, Neubau UN 2017). Die Baumaßnahme ist in dem veranschlagten Kostenrahmen von 32,6 Mio. Euro brutto (Bauwerkskosten - KG 300 und 400 gem. DIN 276) bis 2030 zu realisieren. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung - Landkreis RegensburgRegensburgFrist: 06. Aug.
TNW Arch Landkreis Regensburg Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung mit teilweisem Neubau der Realschule samt Dreifachsporthalle wurde entschieden, dass ein vollständiger Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Das Raumprogramm der Vorplanung ging von weniger Schülern aus, sodass aktuell eine Überarbeitung des Schulgebäudes stattfindet. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der ursprünglichen Planung beigefügt, welche den Vorplanungsstand dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun auf einem größeren Grundstück die geänderten Anforderungen an das Schulgebäude mit Anbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten durchzuführen. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Der Neubau ist mindestens nach dem Effizienzhausstandard KfW 40 (bzw. einem zum Zeitpunkt der Planung gültigen gleichwertigen Standard) zu planen und zu realisieren. Ziel ist die Errichtung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Gebäudes mit hoher Energieeffizienz, geringen Treibhausgasemissionen, niedrigen Lebenszykluskosten sowie einer hohen Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Das Gebäude soll seiner Vorbildfunktion als öffentliche Einrichtung hinsichtlich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltigem Bauen gerecht werden. Die Planung hat die Klimaschutzziele des Freistaats Bayern, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Sie soll sich an den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens orientieren, ohne dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefordert wird. Die nachfolgenden Anforderungen sind bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen und in den Planungsprozess zu integrieren: - Energie- und Versorgungskonzept - Dachgestaltung und erneuerbare Energien - Baustoffe und Konstruktion - Lebenszyklus und zirkuläres Bauen - Klimaschutz und Klimaanpassung - Nutzerkomfort und technische Ausstattung Hinweis: Die detaillierten Anforderungen pro Kategorie sind in der Projektbeschreibung (02_Aufgabenbeschreibung_Arch) in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die genannten Anforderungen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe und bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die Planungsbeteiligten haben die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Klimaschutz nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - SiGeKo-Leistungen gem. § 8.1 des HAV-KOM Vertrages - Besondere Leistungen Hinweis: Die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) wird mit 3% bewertet, da der Versand der Vergabeunterlagen sowie die Entgegenahme der Angebote über die Vergabestelle des Landkreis Regensburg abgewickelt wird. - Landkreis RegensburgRegensburgFrist: 13. Aug.
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Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der ursprünglichen Planung beigefügt, welche den Vorplanungsstand dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun auf einem größeren Grundstück die geänderten Anforderungen an das Schulgebäude mit Anbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten durchzuführen. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Der Neubau ist mindestens nach dem Effizienzhausstandard KfW 40 (bzw. einem zum Zeitpunkt der Planung gültigen gleichwertigen Standard) zu planen und zu realisieren. Ziel ist die Errichtung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Gebäudes mit hoher Energieeffizienz, geringen Treibhausgasemissionen, niedrigen Lebenszykluskosten sowie einer hohen Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Das Gebäude soll seiner Vorbildfunktion als öffentliche Einrichtung hinsichtlich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltigem Bauen gerecht werden. Die Planung hat die Klimaschutzziele des Freistaats Bayern, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Sie soll sich an den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens orientieren, ohne dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefordert wird. Die nachfolgenden Anforderungen sind bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen und in den Planungsprozess zu integrieren: - Energie- und Versorgungskonzept - Dachgestaltung und erneuerbare Energien - Baustoffe und Konstruktion - Lebenszyklus und zirkuläres Bauen - Klimaschutz und Klimaanpassung - Nutzerkomfort und technische Ausstattung Hinweis: Die detaillierten Anforderungen pro Kategorie sind in der Projektbeschreibung (02_Aufgabenbeschreibung_ELT) in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die genannten Anforderungen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe und bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die Planungsbeteiligten haben die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Klimaschutz nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung - HLS und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 3, 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) wird mit 4% bewertet, da der Versand der Vergabeunterlagen sowie die Entgegenahme der Angebote über die Vergabestelle des Landkreis Regensburg abgewickelt wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.