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Stadt Gelnhausen - Sanierung der Stadthalle - Werkplanung und Montage eines Lastenaufzuges
Der Magistrat der Stadt Gelnhausen beabsichtigt die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Stadthalle Gelnhausen. In diesem Zusammenhang werden auch funktionale Verbesserungen und Anbauten vorgenommen, welche das Gebäude für zukünftige Anforderungen an einen zentralen Veranstaltungsort der Kreisstadt ertüchtigen soll. Ausges...
Brandschutz, Aufzüge
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Schlüchtern
- Veröffentlicht:
- 21. Juni 2026
- Frist:
- 21. Juli 2026
- Thema:
- Brandschutz
- Bauobjekt:
- Kultur- / Veranstaltungsgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Kultur- / VeranstaltungsgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Der Magistrat der Stadt Gelnhausen beabsichtigt die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Stadthalle Gelnhausen. In diesem Zusammenhang werden auch funktionale Verbesserungen und Anbauten vorgenommen, welche das Gebäude für zukünftige Anforderungen an einen zentralen Veranstaltungsort der Kreisstadt ertüchtigen soll. Ausgeschrieben sind hier die Werkplanung und Montage eines Lastenaufzuges. Der Auftraggeber möchte auf folgende Regelung zum Umgang mit Umlagen gesondert hinweisen: Der Verbrauch von Baustrom und Bauwasser ist über eigene Unterverteilungen mit Zwischenzählern festzustellen und mit der Auftraggeberin zu verrechnen. Sofern eine verbrauchsgenaue Erfassung im Einzelfall nicht erfolgt oder nicht möglich ist, wird ersatzweise eine Pauschalumlage der Nettoschlussrechnungssumme des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Die Auftraggeberin hat eine Bau-Kombi-Versicherung abgeschlossen, welche neben einer Bauleistungsversicherung auch eine Haftpflichtversicherung für alle an der Ausführung Beteiligten umfasst. Das projektspezifische Haftpflichtrisiko ist hierüber abgedeckt und kann durch den Auftragnehmer in seiner eigenen Haftpflichtversicherung entsprechend reduziert werden. Die anteiligen Umlagen für die ausführenden Gewerke wurden wie folgt ermittelt: a) Pauschalumlage Verbrauch - 0,40 % der Nettoschlussrechnungssumme b) Bauleistungsversicherung - 0,22 % der Bruttoschlussrechnungssumme c) Haftpflichtversicherung - 0,43 % der Bruttoschlussrechnungssumme Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
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