Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen ZusammenhaltDresdenTED
Vorsorgevertrag Tötung im Tierseuchenfall (4 Lose)
Der Auftrag zu LOS 1 'Geflügel' besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: Mit Geflügel im Sinne dieser Ausschreibung sind Geflügel gemäß der Definition in Artikel 4 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2016/429 gemeint. Die Tötung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen. Sie sollte möglichst innerhalb der Stallgebäude erfolgen, um ein ...
Sonderabfall
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Veröffentlicht:
- 09. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Sonderabfall
Ausschreibungsbeschreibung
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Der Auftrag zu LOS 1 'Geflügel' besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: Mit Geflügel im Sinne dieser Ausschreibung sind Geflügel gemäß der Definition in Artikel 4 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2016/429 gemeint. Die Tötung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen. Sie sollte möglichst innerhalb der Stallgebäude erfolgen, um ein Entweichen von Tieren bzw. eine Kontamination der Umgebung zu vermeiden. Der Auftragnehmer muss im Tierseuchenfall geeignete Tötungssysteme für Geflügel vorhalten, welche, wie das eingesetzte Material, den in Deutschland geltenden Anforderungen an Tötungen entsprechen müssen. Zudem sind sämtliche rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, des Tier-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes zu beachten. Des Weiteren sind für den Fall des Ausfalles der zuerst vorgesehenen Tötungssysteme Ersatzverfahren vorzuhalten. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, bei der Tötung von Geflügel nur solche Verfahren einzusetzen, die tierschutzrechtlich zulässig sind, also vor allem - elektrische Durchströmung, - Tötung durch Injektion sowie - Tötung durch Gas. Auch die Ausführung des jeweiligen Tötungsverfahrens muss zu jedem Zeitpunkt tierschutzgerecht sein, sowie muss die erforderliche Sachkunde und Fähigkeit beim durchführenden Personal sichergestellt werden. Dies ist entsprechend in Standardarbeitsanweisungen festzulegen und durch den Auftragnehmer zu überwachen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, in der Lage zu sein, die durchzuführenden Tiertötungen auch bei unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten der Geflügelbestände durchführen zu können, das heißt unabhängig von der Geflügelart, dem Gewicht und Geschlecht der Tiere, der Größe der Tierhalterbetriebe, der Verschiedenartigkeit der Haltungen oder dem Zustand der Ställe, die eine Stallbegasung aus tatsächlichen oder tierschutzrechtlichen Gründen nicht immer zulässt.
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- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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