Stadt Fürstenwalde/Spree
RV Wartung und Instandhaltung Straßenbeleuchtung 2026-2027
Rahmenvertrag über ein Jahr mit einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch nach Laufzeitende oder Erreichen der Höchstmenge. Es gibt keine Mindestabnahmemenge; Leistungsabrufe erfolgen per Einzelabruf. Die Mengen für ein Jahr sind im Leistungsverzeichnis definiert. Eine Kündigung ist jährlich mit ei...
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag über ein Jahr mit einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch nach Laufzeitende oder Erreichen der Höchstmenge. Es gibt keine Mindestabnahmemenge; Leistungsabrufe erfolgen per Einzelabruf. Die Mengen für ein Jahr sind im Leistungsverzeichnis definiert. Eine Kündigung ist jährlich mit...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Fürstenwalde/Spree
- Veröffentlicht:
- 06. Februar 2026
- Frist:
- 10. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag über ein Jahr mit einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch nach Laufzeitende oder Erreichen der Höchstmenge. Es gibt keine Mindestabnahmemenge; Leistungsabrufe erfolgen per Einzelabruf. Die Mengen für ein Jahr sind im Leistungsverzeichnis definiert. Eine Kündigung ist jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetDer Auftraggeber hat noch keine Anhänge veröffentlicht oder diese sind nur nach Registrierung zugänglich.
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6- Stadt Fürstenwalde/SpreeFrist: 10. März
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Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der Laufzeit oder bei Erreichen der Höchstmenge. Es gibt keine Mindestabnahmemenge; Schätz- und Höchstmengen sind im Leistungsverzeichnis (Basis: Jahresmengen) definiert. Die Leistung erfolgt über Einzelabrufe. Eine Kündigung ist jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich. - Stadt Fürstenwalde/Spree
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Es wird ein Rahmenvertrag für eine Laufzeit von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf der Laufzeit oder mit Erreichen der Höchstmenge automatisch. Eine Mindestabnahme-menge wird nicht garantiert. Die Leistungsabrufe werden in Form von Einzelabrufen getätigt. Hinweis: Das Leistungsverzeichnis sieht die Höchstmengen für je ein Jahr vor, der Rahmenvertrag wird jedoch für drei Jahre geschlossen. 875 Tonnen Endlospapier DIN A3
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für 875 Tonnen (Höchstmenge) Endlospapier DIN A3 auf Rolle, Pinless mit einem Unternehmen für die Dauer von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung. Die Auftraggeberin hat die Option, diesen Rahmenvertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um ein weiteres Jahr zu gleichbleibenden Konditionen zu verlängern. Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegte Höchstmenge von 875 Tonnen vorzeitig erreicht wird. Die Bestellungen des genannten Endlospapiers DIN A3 auf Rolle erfolgen auf schriftlichen Abruf (per E-Mail über einen SAP-Bestellschein, siehe Punkt II). Es handelt sich hierbei um einen Bedarf auf Abruf. Das genannte Endlospapier wird zu jeweils 25 Rollen abgerufen. Der erste Abruf kann bereits ca. 15 Arbeitstage nach schriftlicher Zuschlags-/Auftragserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist in der 26. KW 2026 vorgesehen. Der zukünftige Auftragnehmer muss im Anschluss an den ersten Abruf gewährleisten, dass eine Menge in Höhe eines weiteren Teilabrufs jederzeit bevorratet wird, damit eine Belieferung der KBS innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen nach Abruf für den gesamten Abrufzeitraum sichergestellt ist.Rahmenvereinbarung KI-Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von leistungsfähigen KI-Servern inkl. Instandhaltung und Support. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 30 x Rackmount Server - 960 x RAM - 60 x SSD - 60 x NVMe - 60 x NVMe Controller + Plattenkäfig und Kabel - 30 x CPU - 30 x Hypervisor-Bootmedium - 30 x RAID-Controller Hardware - 60 x SAN-Controller (mind. 2 Stück pro Server) - 30 x Netzwerk-Controller - 60 x Netzkabel - 30 x Risercard - 120 x GPU + Einbau - 30 x Garantie - 30 x Datenträger - 240 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 10.000.000,00 EUR netto; 11.900.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.- Frist: 20. Apr.
RV Reparatur der Sportgeräte an Dresdner Schulen
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2025-4045-00008 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für Schulen Postfach 120020 01001 Dresden Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.dresden.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2025-4045-00008; Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvereinbarung Reparatur und Montage von Sportgeräten für kommunale Schulen der Landeshauptstadt Dresden.. Menge und Umfang: Maximal 400 Reparaturaufträge von Schulsportgeräten an 150 Schulsporthallen der Landeshauptstadt Dresden, Laufzeit der RV 4 Jahre Ort der Leistung: Die genaue Anschrift der jeweiligen Schulsporthalle wird mit den Einzelaufträgen bekannt gegeben. Alle Lieferorte befinden sich im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Postleitzahl: e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026 Ende: 31.05.2030 Bemerkung zur Lieferfrist: Der Vertrag ist vom 01.06.2026 bis 31.05.2028 festgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2030. h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abrufbar. Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: (via https://www.evergabe.de) Landeshauptstadt Dresden Zentrales Vergabebüro PF 120020 01001 Dresden i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 20.04.2026 15:00 Ablauf der Bindefrist: 29.05.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet. k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Angaben zum Unternehmen Angaben zur Präqualifizierung (falls vorhanden) Erklärung zur Gewerbean- bzw. Gewerbeummeldung Erklärung zur Eintragung bei Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer Erklärung zur Eintragung in Handelsregister Erklärung zu Umsätzen Angaben zur Haftpflichtversicherung Angaben zu geeigneten Referenzen Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 16 Absatz 4 und 5 VOL/A sowie § 2 Absatz 1 VOL/A m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja Sporteinrichtungen/ Sportgeräte/ Freizeitartikel Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Fürstenwalde/Spree.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.