Gemeinde IsernhagenIsernhagen
Rahmenvertrag Schließanlagen
Art der Leistung Rahmenvereinbarung Schließanlagen Umfang der Leistung Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, unter-hält ca. 86 Liegenschaften mit rd. 219 Nutzungseinheiten und einer Gesamtfläche von rd. 110.000 m2 BGF. Für Schließsystemerweiterungen und -erneuerungen sowie damit verbun-dene Nach...
Schließanlagen
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Isernhagen
- Veröffentlicht:
- 03. September 2026
- Frist:
- 05. Oktober 2026
- Thema:
- Schließanlagen
Ausschreibungsbeschreibung
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Art der Leistung Rahmenvereinbarung Schließanlagen Umfang der Leistung Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, unter-hält ca. 86 Liegenschaften mit rd. 219 Nutzungseinheiten und einer Gesamtfläche von rd. 110.000 m2 BGF. Für Schließsystemerweiterungen und -erneuerungen sowie damit verbun-dene Nachlieferungen und Dienstleistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Grundlage für das Angebot, den Auftrag und die Ausführung ist die VOB in ihrer neuesten Fassung, sowie alle geltenden DIN-Fachvorschriften. Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle einschlägigen Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft einzuhalten. Eine Winkhaus blueSmart/blueChip Zertifizierung inklusive Soft- und Hardware ist Vertrags-bedingung und muss dem Angebot beigelegt werden. Der AN verpflichtet sich, sich durch entsprechende Seminare, Fachliteratur etc. fortzubilden, um diese Kenntnisse beim AG ein-setzen zu können. Der AG erwartet vom AN, insbesondere beim Schließsystem, eine Reaktionszeit von max. einem halben Werktag, 24 Stunden, 365 Tage. Das Leistungsverzeichnis enthält folgende Bereiche: 1. Blue Smart 2. Blue Chip 3. Konventionelle Schließung 4. Sonstiges 5. Fahrtkosten Es enthält die erfahrungsgemäß am häufigsten vorkommenden Leistungen und Ersatzteile, bezogen auf alle Liegenschaften der Gemeinde Isernhagen. Die Massen ergeben sich ebenfalls aus Erfahrungen der letzten Jahre sowie aus dem tat-sächlichen Bestand. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Hinweis: Bei den ausgeschriebenen Positionen handelt es sich um Leistungen, die nur im Bedarfsfall zum Tragen kommen. Die Angebotssumme entspricht also nicht der zu erwarten-den Auftragssumme. Der Rahmenvertrag enthält folgende Abfragen, die zur Auswertung benötigt werden: 1. Leistungsverzeichnis Die Vergütung erfolgt gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses. Falls eine Leistung nicht im Leistungsverzeichnis enthalten ist, werden die Stunden im Nachweis abgerechnet und für das Material wird ein Aufschlag von 20 % vom Nettogrundpreis ge-währt. 2. Stundenlohnarbeiten Hierbei handelt es sich um einen Mittelohn (für einen Meister, Vorarbeiter, Gesellen, Hilfs-kraft, Auszubildenden) einschließlich aller Lohnzuschläge und Zulagen. 3. Fahrtkosten bei Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Erweiterungsarbeiten Die Fahrtkosten werden gemäß Leistungsverzeichnis Pos. 5.1 vergütet. Die Kosten bestehen aus: - Kosten des KFZ inklusive allen anfallenden Verbrauchs- und Unterhaltungskosten sowie Bereitstellungspauschalen für Fahrzeuge. - Rüstzeiten - Kosten der Mitarbeiter während der Fahrtzeit - Fahrten vom Firmensitz/Stützpunkt des AN in das Gemeindegebiet der Gemeinde Isernhagen. Abrechenbar max. eine Fahrt pro Tag. 4. Preisänderung / Preisgleitklausel 1. Grundsatz Die in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Preise, insbesondere Einheitspreise, Stundenverrechnungssätze sowie Pauschalen (z. B. für Anfahrt), beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Kostenniveau. 2. Anpassungsintervall. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einmal jährlich - jeweils zum 01.07. eines Kalender-jahres - eine Anpassung der vereinbarten Preise zu beantragen. Allerdings werden im ersten Vertragsjahr keine Preissteigerungen akzeptiert. Die Mitteilung über die beabsichtigte Anpassung hat schriftlich bis spätestens zum 01. 06 des Jahres zu erfolgen. ? 3. Bemessungsgrundlage der Anpassung Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage der Entwicklung der vom Statistischen Bun-desamt veröffentlichten Preisindizes. Maßgeblich sind insbesondere: a) für Materialkosten: der Erzeugerpreisindex für Bauleistungen am Bauwerk - Neu-bau, gewerbliche Betriebsgebäude (z. B. Tabelle Nr. 61241-0002 bzw. entsprechende GENESIS-Online Tabelle), b) für Lohnkosten: Statistisches Bundesamt - "Index der tariflichen Stundenlöhne und Monatsgehälter" bzw. "Tarifverdienste, Tarifbindung Baugewerbe" (z. B. Fachserie / 16 / 4 / 3) c) für Anfahrtskosten: Der Verbraucherpreisindex Gesamtwirtschaftliche Daten, Teil-gruppe Verkehr (COICOP 07) Maßgeblich ist jeweils die prozentuale Veränderung des einschlägigen Indexes ge-genüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Anpas-sung. 4. Berechnungsformel Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel: Neuer Preis = Alter Preis × Neuer Index Alter Index 5. Nachweis und Zustimmung Der Auftragnehmer hat die jeweilige Indexentwicklung durch geeignete Nachweise (z. B. amtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts) zu belegen. Der Auftraggeber prüft die Mitteilung binnen 30 Kalendertagen. Erfolgt innerhalb die-ser Frist kein begründeter Widerspruch, gilt die Preisänderung als anerkannt. 6. Begrenzung der Anpassung Eine jährliche Preisänderung - nach oben oder unten - darf maximal 5 % des bisheri-gen Preises betragen. 7. Außerordentliche Preisänderungen Bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Preisänderungen einzelner Kosten-komponenten (z. B. Materialteuerungen über 10 % laut Indexentwicklung) können die Vertragspartner auf Antrag eine außerordentliche Preisanpassung gemäß § 2 Abs. 7 VOB/B verhandeln.
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degewo AGBerlinFrist: 22. Sept.1.2. Übergeordnete Vergabeziele des AG Der AG verfolgt mit der Vergabe der Leistung mindestens folgende strategische Ziele: • Erhöhung des Informationssicherheitsniveaus • Präventive Risikominimierung • Einhaltung der internen und regulatorischen Anforderungen an die Informationssicherheit 1.3. Leistungsgegenstand Der AG beabsichtigt, im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die Vergabe der Erbringung von Leistungen zur Durchführung von Penetrationstest, Sicherheitsanalysen sowie Auswertungen und Reportings. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Überprüfung der IT-Sicherheit der Systeme und Anwendungen des Auftraggebers durch gezielte Penetrationstests und ergänzende Sicherheitsanalysen - die Identifikation von Schwachstellen sowie die Ableitung von Maßnahmen zur Risikominimierung. Der Auftragnehmer (AN) kann darüber hinaus weitere Tests vorschlagen, sofern diese einen nachvollziehbaren Mehrwert für den AG darstellen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die vollständige Identifikation aller Schwachstellen, wird nicht geschuldet. 2. Leistungsabruf und Vertragsstruktur: Die Leistungen werden auf Basis eines EVB IT-Dienstleistungsvertrags erbracht, wobei es zunächst eine initiale Konzeptphase gibt und im Anschluss die einzelnen Tests aufgrund von Einzelabrufen erbracht werden. Die Leistungen werden auf Grundlage eines EVB-IT Dienstleistungsvertrags erbracht. Zu Beginn der Vertragslaufzeit erfolgt eine Vorbereitungs- und Konzeptionsphase zur Abstimmung der Vorgehensweise, Priorisierung der Prüfgegenstände sowie Erstellung eines Abruf- und Priorisierungsplans. Der AN erstellt diesen gemeinsam mit dem AG her. Der Plan dient der Festlegung und Priorisierung der im jeweiligen Leistungszeitraum durchzuführenden Penetrationstests sowie der Planung und Abstimmung der einzelnen Leistungsabrufe. Der Abruf- und Priorisierungsplan ist während der Vertragslaufzeit bei Bedarf gemeinsam durch AG und AN fortzuschreiben und an geänderte fachliche, technische oder sicherheitsrelevante Anforderungen anzupassen. Die Durchführung der Penetrationstests erfolgt bedarfsorientiert auf Basis einzelner Abrufe durch den AG. Der AG ist berechtigt, mehrere Einzelabrufe parallel zu beauftragen und durchführen zu lassen, soweit dies aus fachlicher, organisatorischer oder sicherheitstechnischer Sicht erforderlich ist. Für die Vertragslaufzeit wird ein jährliches maximales abrufbares Leistungsvolumen von ca. 120 Personentagen (PT) als unverbindliche Kalkulations- und Planungsgrundlage angenom-men. Die genannte Menge basiert auf dem derzeit erwarteten Bedarf und dient ausschließlich der Orientierung für die Vertragsdurchführung. Sie stellt keine Mindestabnahmemenge dar und begründet weder einen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf bestimmter Leistungen noch eine Verpflichtung des Auftraggebers zur vollständigen Ausschöpfung des geschätzten Leis-tungsvolumens. Der tatsächliche Bedarf an Penetrationstest-Leistungen kann während der Vertragslaufzeit variieren und wird durch den Auftraggeber entsprechend den betrieblichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen bedarfsgerecht beauftragt. 2.1. Vergütung und Abrechnung Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich beauftragten und erbrachten Leistungen zu den im Angebot angegebenen Personentagessätzen und sonstigen vertraglich vereinbarten Konditionen. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Der Rechnung ist ein prüffähiger Leistungsnachweis beizufügen, aus dem der jeweilige Einzelabruf, der Leistungszeitraum, die erbrachten Tätigkeiten, die eingesetzten Rollen sowie die je Rolle geleisteten Personentage hervorgehen. Die Abrechnung erfolgt zu den für Senior Consultant, Consultant und Junior Consultant im Preisblatt vereinbarten Personentagessätzen. Jeder Einzelabruf enthält mindestens: - die Beschreibung des Prüfgegenstandes, - den vorgesehenen Testumfang und die Testtiefe, - die anzuwendende Testart (z. B. Blackbox, Greybox oder Whitebox), - die Priorisierung des Abrufs, - den geplanten Leistungszeitraum sowie - gegebenenfalls besondere fachliche oder technische Anforderungen. Geplante Projektphasen pro Jahr: Die nachfolgenden Projektphasen bilden den jährlich wiederkehrenden Rahmen für die Planung, Durchführung und Auswertung sämtlicher Einzelabrufe. Die in der Vorbereitungs- und Konzeptionsphase erarbeitete Gesamtplanung sowie der Abruf- und Priorisierungsplan bilden die Grundlage für die anschließenden Einzelabrufe. Mehrere Einzelabrufe können innerhalb der Testphase parallel oder zeitlich versetzt durchgeführt werden. Vorbereitungsphase: 2-4 Wochen. Testphase: 4-6 Wochen. Auswertungsphase: 4 Wochen. Die tatsächliche Dauer der einzelnen Projektphasen kann in Abhängigkeit von Umfang, Komplexität, Kritikalität und Verfügbarkeit der jeweiligen Prüfgegenstände abweichen.Erneuerung Schließanlage
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- Der Auftraggeber ist Gemeinde Isernhagen.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.