Stadtwerke Bonn GmbH
Rahmenvertrag Leasing von Dienstfahrrädern
Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing für ca. 2.300 tarifbeschäftigte Beschäftigte des Auftraggebers. Ziel ist die Einführung des Leasings auf Basis der Öffnungsklauseln im TV-V und TV-N NW. Der Auftraggeber schließt mit dem Leasinggeber die Rahmenvereinbarung und überlässt die Fahrräder den Beschäftigten über Nutzungsverträge.
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing für ca. 2.300 tarifbeschäftigte Beschäftigte des Auftraggebers. Ziel ist die Einführung des Leasings auf Basis der Öffnungsklauseln im TV-V und TV-N NW. Der Auftraggeber schließt mit dem Leasinggeber die Rahmenvereinbarung und überlässt die Fahrräder den Beschäftigten über Nutzungsverträge.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtwerke Bonn GmbH
- Veröffentlicht:
- 07. März 2026
- Frist:
- 10. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing für ca. 2.300 tarifbeschäftigte Beschäftigte des Auftraggebers. Ziel ist die Einführung des Leasings auf Basis der Öffnungsklauseln im TV-V und TV-N NW. Der Auftraggeber schließt mit dem Leasinggeber die Rahmenvereinbarung und überlässt die Fahrräder den Beschäftigten über Nutzungsverträge.
Weiterführende Details
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
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9- Stadtwerke Bonn GmbHBonnFrist: 10. Apr.
Rahmenvertrag Leasing von Dienstfahrrädern
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Einführung eines Fahrradleasings für ca. 2.300 Beschäftigte. Grundlage sind die tarifvertraglichen Öffnungsklauseln im TV-V und TV-N NW zur Entgeltumwandlung. Der Auftraggeber agiert als Leasingnehmer und schließt mit den Beschäftigten entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab, um die tariflich vereinbarte Möglichkeit des Fahrradleasings im kommunalen öffentlichen Dienst umzusetzen. - Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau für den Kreis Groß-Gerau
Kreis Groß-Gerau, Dienstfahrrad
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Dienstrad-Leasings (gem. TV-Fahrradleasing vom 25. Oktober 2020) die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungs-, sowie auf Wunsch auch Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit übernimmt. Der Kreis Groß-Gerau schließt einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden. Zudem schließt der Kreises Groß-Gerau für jedes von einem*einer Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber sowie einen Überlassungsvertrag mit dem*der jeweiligen Beschäftigten, in welchem dessen*deren Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere das Leasing geregelt werden - Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und FinanzenFrist: 11. Mai
Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings für die tariflich Beschäftigten der Stadt Hoyerswerda in 02977 Hoyerswerda
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Angebot eines Dienstrad-Leasings für tariflich Beschäftigte der Stadt Hoyerswerda. Die Umsetzung erfolgt gemäß dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing). Rahmenvereinbarung Fahrradleasing gemäß TV-Fahrradleasing
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg möchte einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Attraktivität des Landkreises als modernes Dienstleistungsunternehmen weiter stärken. Allen interessierten Tarifbeschäftigten soll aufgrund dessen weiterhin das Dienstradleasing mittels Entgeltumwandlung angeboten werden. Auf Grundlage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 ist daher eine Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte Gegenstand der Ausschreibung. Die Rahmenvereinbarung soll Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen miteinschließen (- insbesondere die Abwicklung der Prozesse wie Bestellung, Rückgabe, Schadensfälle, Wartung und Reparatur sowie das Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals). Der Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleistern soll ein einheitliches Angebot an Diensträdern bereitstellen. Leasingnehmer wird der Landkreis Waldeck-Frankenberg, der dem Beschäftigten das Dienstrad zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt. Ein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aufgrund der Rahmenvereinbarung wird nicht begründet.- Landkreis Waldeck-FrankenbergFrist: 12. Feb.
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing gemäß TV-Fahrradleasing
Ausschreibung einer Leasing-Rahmenvereinbarung für Diensträder durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg. Ziel ist die Weiterführung des Dienstradleasings mittels Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte gemäß TV-Fahrradleasing. Der Leasinggeber soll ein einheitliches Angebot inkl. Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (Bestellung, Rückgabe, Wartung, Reparatur, Störfallmanagement, Online-Portal) mit Fachhändlern bereitstellen. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert. - Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenFrist: 09. Juli
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenFrist: 02. Juli
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Landeshauptstadt KielFrist: 12. Juni
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein mittels Entgelt- bzw. Gehaltsumwandlung
Das Land Schleswig-Holstein schließt eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für seine ca. 70.000 Beschäftigten mittels Entgeltumwandlung ab. Maximal 18.000 geleaste Fahrräder. Die aktuelle Vereinbarung läuft am 31.08.2026 aus.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 10. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Bonn GmbH.
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