Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-WiesbadenTED
Rahmenvereinbarung zur Supervision für Polizeibedienstete in Hessen 2027 ff. (HöMS)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bildung eines Fachkräfte-Pools für die hessenweite Implementierung des Beratungsangebotes "Supervision" für Polizeibedienstete. Hierfür sollen Rahmenvereinbarungen mit Supervisorinnen und Supervisoren geschlossen werden (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Bei der Ausschreibung geht es nicht um die Ver...
Arbeitsmedizin, Arbeitsvermittlung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-
- Veröffentlicht:
- 20. August 2026
- Frist:
- 23. September 2026
- Thema:
- Arbeitsmedizin
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Bildung eines Fachkräfte-Pools für die hessenweite Implementierung des Beratungsangebotes "Supervision" für Polizeibedienstete. Hierfür sollen Rahmenvereinbarungen mit Supervisorinnen und Supervisoren geschlossen werden (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Bei der Ausschreibung geht es nicht um die Vergabe von konkreten Supervisionsaufträgen. Derzeit gehören der Organisation mehr als 20.000 Beschäftigte an, die sich in die Berufsgruppen der Polizeivollzugsbeamten, Fach- und Verwaltungsbeamten sowie der Tarifbeschäftigten (einschließlich der Wachpolizei) gliedern. Der Polizeiberuf geht mit einer hohen Komplexität an Aufgaben und Anforderungen an die Einzelnen einher. Dabei steigen nicht nur die Ansprüche an die fachliche Kompetenz, sondern auch an die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Beschäftigten. In ihrem alltäglichen Dienst werden insbesondere Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) mit unterschiedlichsten, oftmals potentiell belastenden Situationen und Anforderungen konfrontiert, die individuell verarbeitet und bewältigt werden müssen. Sie müssen damit umgehen, gesellschaftliche Spannungsfelder sowohl persönlich als auch aus der Rolle der Polizei heraus nicht lösen zu können. Das Angebot der Supervision verfolgt das Ziel, den besonderen psychischen Belastungen, die mit einer Beschäftigung bei der hessischen Polizei einhergehen, durch präventive Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu zählt, die Teilnehmenden für die individuelle Bewältigung der vielfältigen tätigkeitsbezogenen Anforderungen zu befähigen, um berufsbedingten Beanspruchungen entgegenzuwirken sowie zur kritischen Reflexion ihres beruflichen Handelns sowie ihrer beruflichen Rolle. Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) wird durch das ZPD, Hauptsachgebiet Gesundheit und Fürsorge (HSG 4), für die Umsetzung des Beratungsangebotes "Supervision" einen Pool von Supervisorinnen und Supervisoren in 7 Regionallosen zusammenstellen, die für die Bediensteten der hessischen Polizei sowie der HöMS, des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) und dem Hessischen Ministerium des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) folgende Leistungen erbringen sollen: - Team-/Gruppensupervision - Einzelsupervision Die Leistungen sollen vorrangig in Team-/Gruppensitzungen erbracht werden. In Einzelfällen können auch Einzelsitzungen durchgeführt werden. Dabei sind die Termine grundsätzlich in Präsenz durchzuführen. Es handelt sich hierbei um freiberufliche Dienstleistungen. Die Leistung beginnt voraussichtlich zum 01.01.2027, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung, und endet am 31.12.2030. Die Zusammenarbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung der Rahmenvereinbarung bedarf der Schriftform. Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit gemäß § 5 Abs. 2 sind alle laufenden Supervisionsprozesse angemessen zu beenden. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung ohne Wahrung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat diese Haushaltsmittel im Haushaltsjahr der Beauftragung beantragt und wird sich für deren Bewilligung einsetzen. Erstreckt sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf weitere Haushaltsjahre, wird der Auftraggeber die erforderlichen Haushaltsmittel erneut beantragen. Auf Verlangen der externen Supervisionskraft hat sich der Auftraggeber einmal innerhalb des jeweils laufenden Haushaltsjahres zum Vorhandensein ausreichender Haushaltsmittel zu erklären. Der Auftraggeber schätzt den Gesamtauftragswert auf 300.000 Euro brutto pro Vertragsjahr und 1.200.000 Euro brutto für die maximale Vertragslaufzeit. In Hinsicht auf Umfang und Häufigkeit der Aufträge innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden jedoch keine Zusagen bezüglich der Beauftragungen bzw. Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gemacht. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, das Höchstbudget aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise. Für diese Rahmenvereinbarung werden keinerlei Exklusivrechte vergeben.
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Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter HaftungWienFrist: 29. Sept.Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ür die Installation inkl. Lieferung, Einschulung, Wartung und das reaktive Störungsmanagement für PDH Multiplexer, Netzüberwachungselemente und Richtfunksysteme nebst dafür erforderlichen Begleiteinrichtungen, sowie ein entsprechender Support- und Softwarepflegevertrag für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 01. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2029. Leistungsort sind die Flugsicherungsstandorte der ACG in Österreich. Festgehalten wird, dass eine Rahmenvereinbarung eine Vereinbarung ist, die zum Ziel hat, die Bedingungen für die einzelnen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den in Aussicht genommenen Preis und die in Aussicht genommene Menge. Ergebnis dieses Vergabeverfahrens ist somit nicht die Erteilung eines einzelnen, inhaltlich bereits vollständig determinierten Auftrags, sondern der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bedingungen für einzelne, noch gesondert auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilenden Aufträgen. Die ggstdl. Rahmenvereinbarung bildet die Höchstabrufmenge. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet diese Höchstmenge abzurufen.Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Beseitigung Fahrbahnschäden, Abschnittsweise Deckenerneuerung - Rahmenvereinbarung 2026/2027
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region NordLeinefelde-WorbisFrist: 24. Sept.Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4a EU VOB/A. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung festgelegt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich ermittelt, wird aber nicht abschließend festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erheblich erhöhen, aber auch ganz entfallen. Es ist vorgesehen innerhalb der Grundlaufzeit (09.11.2026 – 31.12.2027) bis zu fünf Einzelmaßnahmen in Form räumlich abgegrenzter, zusammenhängender Streckenabschnitte auszuführen. Für die Kalkulation kann von mindestens 3 Einzelaufträgen ausgegangen werden. Diese sind bereits konkret bekannt und betreffen folgende Streckenabschnitte: L 3080 Nordhausen - Bielen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y L 3080 Bielen - AS Heringen vNK 4530 014 nNK 4531 049Y L 3080 AS Heringen - Urbach VnK 4531 049X nNK 4531 012 Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote. Bei einer Vertragsverlängerung (gem. Punkt 5.1.1 Optionen) kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 1 und maximal 3 Einzelmaßnahmen je Verlängerungsjahr beauftragt werden. Die Sanierung erfolgt im Wesentlichen durch die Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten. Abhängig vom jeweiligen Schadensbild reicht der Sanierungsumfang von der Erneuerung einzelner Asphaltschichten bis zur vollständigen Erneuerung des Oberbaus einschließlich Trag-, Binder- und Deckschicht. Die erforderlichen Aufbruch- bzw. Frästiefen können zwischen 4 cm und ca. 25 cm liegen und werden im Einzelfall durch den Auftraggeber festgelegt.BVVG-Firmenfitness 2027 ff.
BVVGBerlinFrist: 15. Sept.Kooperationsvertrag über vielfältige Firmenfitnessdienstleistungen für Beschäftigte der BVVG in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.Grünflächenpflege 2027 ff.
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TraveNetz GmbHLübeckFrist: 17. Sept.Die TraveNetz GmbH als regionaler Netzbetreiber ist im Wirtschaftsraum Lübeck eng mit den Menschen und Unternehmen der Region verbunden. Die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung, der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und eine vorausschauende Ausrichtung der Geschäftsfelder im Hinblick auf aktuelle und künftige Anforderungen an eine nachhaltige und umweltfreundliche Strategie sind Kernelemente unserer Tätigkeit. Der Anspruch eines umweltorientierten und sozial verantwortlichen Handelns für die Menschen geht über die Kerntätigkeit eines Verteilnetzbetreibers hinaus und bezieht auch Partner und Lieferanten mit ein. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, schreibt die TraveNetz die Ausführung von Tiefbau-, Oberflächen-, Rohrbau- und Kabelbauarbeiten inkl. LWL-Arbeiten sowie Tiefbauarbeiten zur Erstellung von Hausanschlüssen im Rahmen von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sowie Kleinbaustellen in einer Region und insgesamt 3 Losen aus. Erforderlich ist auch die Teilnahme an einer Rufbereitschaft. Der Zuschlag für die Leistungen soll an mehrere Auftragnehmer erteilt werden (Ziel: 2 bis 4 je Los). Die Verträge mit den bezuschlagten Firmen werden zunächst für 2 Jahre abgeschlossen, mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um 4 bzw. 2 Jahre auf maximal 8 Jahre. Die Anbieter werden innerhalb dieser Vertragslaufzeit verbindlich ein Dienstleisterportal nutzen, über das die Beauftragung, Leistungsrückmeldung und Abnahme sowie Abrechnung erfolgen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.