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Projektsteuerungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch zwei Rettungswachen in den Stadtteilen Hohenlimburg und Dahl ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltend...
Architektur, Tragwerksplanung, Tiefbauplanung, TGA-Planung, Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch zwei Rettungswachen in den Stadtteilen Hohenlimburg und Dahl ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der gelt...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Hagen
- Veröffentlicht:
- 27. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch zwei Rettungswachen in den Stadtteilen Hohenlimburg und Dahl ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jeweils eine Rettungswache zu errichten. Standort: Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen Auf Grundlage der Rettungsbedarfsplanung wird eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses durch eine Rettungswache vorgesehen. Für die Planung wurden zwei Grundflächen (Anlage A: Lageplan) auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück dargestellt, der genaue Standort wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Auslegung der Rettungswache sieht vor, dass dieser Platz für zwei Rettungsfahrzeuge sowie zehn Mitarbeiter und zwei Praktikanten bieten sollen. In Abstimmung mit dem Bauherren sollen gemäß DIN 13049 die Bemessungs- und Planungsgrundlage sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird auch die Berücksichtigung funktionaler Abläufe der Rettungswache von großer Bedeutung sein. Standort: Am Obergraben 20, 58091 Hagen Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage B: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24- Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter sowie zwei Praktikanten ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. Die Fertigstellung beider Objekte ist für den Mai 2028 vorgesehen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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10- Stadt HagenHagen
EU-weite Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch die zwei Rettungswachen ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jeweils eine Rettungswache zu errichten. Standort: Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen Auf Grundlage der Rettungsbedarfsplanung wird eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses durch eine Rettungswache vorgesehen. Für die Planung wurden zwei Grundflächen (Anlage B: Lageplan) auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück dargestellt, der genaue Standort wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Auslegung der Rettungswache sieht vor, dass dieser Platz für zwei Rettungsfahrzeuge sowie zehn Mitarbeiter*innen und zwei Praktikanten/Praktikantinnen bieten sollen. In Abstimmung mit dem Bauherren sollen gemäß DIN 13049 die Bemessungs- und Planungsgrundlage sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird auch die Berücksichtigung funktionaler Abläufe der Rettungswache von großer Bedeutung sein. Standort: Am Obergraben 20, 58091 Hagen Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage C: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter*innen sowie zwei Praktikanten/Praktikantinnen ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. Für beide Lose ist ein Ra - Stadt HagenHagen
Standort Dahl: Am Obergraben 20, 58091 Hagen
Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage C: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24- Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter sowie zwei Praktikanten ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. - Stadt HagenHagen
EU-weite Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Zu vergebende Leistungen: Um die Planungen zu koordinieren und die Abstimmung der notwendigen Anbau- und Baumaßnahmen sicherzustellen, sollen die wesentlichen erforderlichen Planungsleistungen insgesamt an zwei geeignete Bieter*innen (bzw. eine Bietergemeinschaft) vergeben werden (Generalplaner*in). Oberste Priorität haben hierbei immer wirtschaftliche und praktikable Lösungen. Hierbei sind folgende Objekt- und Fachplanungsleistungen gemäß HOAI (jeweils Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8) zu erbringen: - § 34 HOAI Objektplanung für Gebäude und Innenräume o Leistungsphasen 1 - 8 - § 51 HOAI Tragwerksplanung: o Leistungsphasen 1 - 6 - § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8) o Leistungsphasen 1 - 8 Weitere erforderliche Fachplanungsleistungen sollen ggf. ebenfalls mit vergeben werden. Hierzu ist im Verlauf der 2. Stufe des Vergabeverfahrens jedoch zu verhandeln. - Leistungen für Brandschutz gem. AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz, Stand 2015 - SiGeKo-Leistungen, Raumakustik, Leistungen der Bauphysik Bei der Honorarermittlung ist die HOAI 2021 zu berücksichtigen. Auf das Honorar für die Grundleistungen können jedoch Zu- oder Abschläge angeboten werden. Für die zu vergebenden Leistungen werden derzeit Baukosten (KG 200 - 700) wie folgt geschätzt. Los 1 Rettungswache (Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen): ca. 3,8 Mio. EUR (netto) KG 300: 1.030.000,00 EUR KG 400: 760.000,00 EUR Los 2: Rettungswache (Am Obergraben 20, 58091 Hagen): ca. 3.2 Mio. EUR (netto) KG 300: 1.050.000,00 EUR KG 400: 410.000,00 EUR Vom Auftraggeber wird derzeit von einer Anwendung folgender Honorarzonen ausgegangen: - Objektplanungsleistungen (Gebäude/Innenräume) gem. § 34 HOAI: HZ III - Fachplanungsleistungen (Tragwerksplanung) gem. § 51,HOAI (inkl. Leistungen der Bauphysik): HZ III - Fachplanungsleistungen (Technische Ausrüstung) gem. § 55 HOAI: HZ II Die Vergabe der zu erbringenden Grundleistungen erfolgt stufenweise: Stufe 1 - Grundlagenermittlung - Vorplanung - Entwurfsplanung - Genehmigungsplanung Stufe 2 - Ausführungsplanung - Vorbereitung der Vergabe - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation Hinweis: Die Tragwerksplanung wird stufenweise bis LPH 6 beauftragt. Neben den Grundleistungen sollen im Rahmen der Planung voraussichtlich folgende Besondere Leistungen mit beauftragt werden: - Bestandsaufnahme (LPH 1) - Erstellen und Fortschreiben der Raumbücher (ab LPH 2, Objektplanung Gebäude) - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils der Raumbücher (ab LPH 2, TGA-Planung) - Nachweis des konstruktiven Brandschutzes von Bauteilen (LPH 4, Tragwerksplanung) - Werkabnahmen (LPH 8, TGA-Planung) Die weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Generalplanerleistungen und werden jeweils im Rahmen gesonderter Vergabeverfahren vergeben, insbesondere: - Planungsleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen - Vermessungsleistungen - Baugrunduntersuchungen Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag mit dem Bieter/der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft zu schließen, der/die aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten lässt (§ 58 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Generalplanungsleistungen sollen in insgesamt zwei Losen vergeben werden: Die Generalplanungsleistungen sollen in insgesamt zwei Losen vergeben werden: - Los 1: Rettungswache Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen. In dem vorgenannten Los sind jeweils folgende Leistungen zu erbringen: - § 34 HOAI Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 8); - § 51 HOAI Tragwerksplanung inkl. Leistungen der Bauphysik (Leistungsphasen 1 - 6); - § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8; Leistungsphasen 1 - 8). Zusätzlich sollen ggf. folgende Leistungen mitbeauftragt werden: Leistungen für Brandschutz, sowie SiGeKo-Leistungen; Zudem sollen ggf. folgende Besondere Leistungen mit beauftragt werden: - Bestandsaufnahme (LPH 1); - Erstellen und Fortschreiben der Raumbücher (ab LPH 2, Objektplanung); - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils der Raumbücher (ab LPH 2, TGA-Planung); - Nachweis des konstruktiven Brandschutzes von Bauteilen (LPH 4, Tragwerksplanung); - Werkabnahmen (LPH 8, TGA-Planung). Es ist je Los eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Stufe 1: LPH 1 bis 4; Stufe 2: LPH 5 bis 8). Der abschließende Beauftragungsumfang wird in den Verhandlungsgesprächen mit den Bietern abgestimmt. - Los 2: Rettungswache Am Obergraben 20, 58091 Hagen. In dem vorgenannten Los sind jeweils folgende Leistungen zu erbringen: - § 34 HOAI Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 8); - § 51 HOAI Tragwerksplanung inkl. Leistungen der Bauphysik (Leistungsphasen 1 - 6); - § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8; Leistungsphasen 1 - 8). Zusätzlich sollen ggf. folgende Leistungen mitbeauftragt werden: Leistungen für Brandschutz, sowie SiGeKo-Leistungen; Zudem sollen ggf. folgende Besondere Leistungen mit beauftragt werden: - Bestandsaufnahme (LPH 1); - Erstellen und Fortschreiben der Raumbücher (ab LPH 2, Objektplanung); - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils der Raumbücher (ab LPH 2, TGA-Planung); - Nachweis des konstruktiven Brandschutzes von Bauteilen (LPH 4, Tragwerksplanung); - Werkabnahmen (LPH 8, TGA-Planung). Es ist je Los eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Stufe 1: LPH 1 bis 4; Stufe 2: LPH 5 bis 8). Der abschließende Beauftragungsumfang wird in den Verhandlungsgesprächen mit den Bietern abgestimmt. - Gemeinde Gutach im Breisgau Bauamt
Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch den zukünftigen Objektplaner vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen. - Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgFrist: 14. Aug.
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt. - Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburg
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt. - Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburg
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt. - Stadt EichstättEichstättFrist: 10. Aug.
Stadt Eichstätt Neubau der Feuerwache
Die Große Kreisstadt Eichstätt plant den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt am Standort „Freiwasser“ als Ersatzneubau für den bisherigen Standort am Residenzplatz. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht und bewertet. Der Standort „Freiwasser“ wurde aufgrund der Grundstücksgröße, der Erweiterungsmöglichkeiten sowie der besseren funktionalen Organisation der Alarm- und Betriebsabläufe als Vorzugsstandort identifiziert. Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Fahrzeughalle, Einsatz- und Umkleidebereichen, Schulungs- und Verwaltungsbereichen, Werkstätten, Lagerflächen, Atemschutzwerkstatt, Waschhalle, Technikflächen sowie Außenanlagen mit Alarmhof, Übungshof und Stellplätzen. Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie fortgeschriebene Raumprogramm sieht eine Nutzfläche von unter 1.700 m² bzw. eine BGF von ca. 2.170 m² vor. In Ergänzung zum für die Machbarkeitsstudie erstellten Raumprogramme ergeben sich nochmalige Änderungswünsche abgeleitet aus Besichtigung anderer Häuser, die vor Einstieg in die konkrete Planung gemeinsam mit Nutzer und Bauherr geprüft, validiert und ggf. in die Grundlage Raumprogramm eingearbeitet werden müssen Geplant ist ein funktionaler und wirtschaftlicher Neubau mit überwiegend robustem und nachhaltigem „Low-Tech“-Ansatz. Vorgesehen sind kompakte Baukörperstrukturen, langlebige Materialien sowie ein wartungsarmer Gebäudebetrieb. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Nutzung als kritische Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich Hochwasserschutz, Notstromversorgung, Betriebssicherheit sowie den feuerwehrspezifischen Funktionsabläufen. Aufgrund seiner städtebaulich markanten Lage unmittelbar an der B13 werden an die architektonische Qualität und die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild besondere Anforderungen gestellt. Obwohl sich der Standort außerhalb des denkmalgeschützten Ensembles befindet, besteht eine direkte Sichtbeziehung zur Willibaldsburg, die bei der Gestaltung angemessen zu berücksichtigen ist. Zusammen mit dem Leistungsbild Objektplanung werden auch die Vermessung des Baugrundstücks zum Planungsbeginn sowie die Brandschutzplanung vergeben. Die Kosten der Maßnahme werden derzeit auf rund 9,9 Mio. € brutto geschätzt. Dieser Kostenrahmen soll eingehalten werden. Vorgesehener Projektablauf (vorläufig): • Planungsbeginn: IV. Quartal 2026 • Einreichung Bauantrag: II. Quartal 2027 • Ausschreibung der Bauleistungen: ab IV. Quartal 2027 • Voraussichtlicher Baubeginn: I. Quartal 2028 • Voraussichtliche Fertigstellung/Inbetriebnahme: Anfang/Mitte 2030 Vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI stufenweise. Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1–9, anschließend optional stufenweise für die weiteren Leistungsphasen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Planungsleistungen Brandschutzplanung gem. Leistungsbild Schrift 17 AHO stufenweise übertragen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Vermessung des Baugrundstücks vermessen. Der Planer tritt das Urheberrecht für das Feuerwehrhaus an die Stadt Eichstätt ab. Spätere Änderungen am oder einen Abbruch des Gebäudes kann die Stadt Eichstätt ohne vorherige Rücksprache mit dem Planer oder dessen gesetzlichen Nachkommen vornehmen. Siehe § 8.5 des Vertragsentwurfs - Stadt EichstättEichstätt
Stadt Eichstätt Neubau der Feuerwache
Die Große Kreisstadt Eichstätt plant den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt am Standort „Freiwasser“ als Ersatzneubau für den bisherigen Standort am Residenzplatz. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht und bewertet. Der Standort „Freiwasser“ wurde aufgrund der Grundstücksgröße, der Erweiterungsmöglichkeiten sowie der besseren funktionalen Organisation der Alarm- und Betriebsabläufe als Vorzugsstandort identifiziert. Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Fahrzeughalle, Einsatz- und Umkleidebereichen, Schulungs- und Verwaltungsbereichen, Werkstätten, Lagerflächen, Atemschutzwerkstatt, Waschhalle, Technikflächen sowie Außenanlagen mit Alarmhof, Übungshof und Stellplätzen. Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie fortgeschriebene Raumprogramm sieht eine Nutzfläche von unter 1.700 m² bzw. eine BGF von ca. 2.170 m² vor. In Ergänzung zum für die Machbarkeitsstudie erstellten Raumprogramme ergeben sich nochmalige Änderungswünsche abgeleitet aus Besichtigung anderer Häuser, die vor Einstieg in die konkrete Planung gemeinsam mit Nutzer und Bauherr geprüft, validiert und ggf. in die Grundlage Raumprogramm eingearbeitet werden müssen Geplant ist ein funktionaler und wirtschaftlicher Neubau mit überwiegend robustem und nachhaltigem „Low-Tech“-Ansatz. Vorgesehen sind kompakte Baukörperstrukturen, langlebige Materialien sowie ein wartungsarmer Gebäudebetrieb. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Nutzung als kritische Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich Hochwasserschutz, Notstromversorgung, Betriebssicherheit sowie den feuerwehrspezifischen Funktionsabläufen. Aufgrund seiner städtebaulich markanten Lage unmittelbar an der B13 werden an die architektonische Qualität und die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild besondere Anforderungen gestellt. Obwohl sich der Standort außerhalb des denkmalgeschützten Ensembles befindet, besteht eine direkte Sichtbeziehung zur Willibaldsburg, die bei der Gestaltung angemessen zu berücksichtigen ist. Zusammen mit dem Leistungsbild Objektplanung werden auch die Vermessung des Baugrundstücks zum Planungsbeginn sowie die Brandschutzplanung vergeben. Die Kosten der Maßnahme werden derzeit auf rund 9,9 Mio. € brutto geschätzt. Dieser Kostenrahmen soll eingehalten werden. Vorgesehener Projektablauf (vorläufig): • Planungsbeginn: IV. Quartal 2026 • Einreichung Bauantrag: II. Quartal 2027 • Ausschreibung der Bauleistungen: ab IV. Quartal 2027 • Voraussichtlicher Baubeginn: I. Quartal 2028 • Voraussichtliche Fertigstellung/Inbetriebnahme: Anfang/Mitte 2030 Vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI stufenweise. Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1–9, anschließend optional stufenweise für die weiteren Leistungsphasen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Planungsleistungen Brandschutzplanung gem. Leistungsbild Schrift 17 AHO stufenweise übertragen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Vermessung des Baugrundstücks vermessen. Der Planer tritt das Urheberrecht für das Feuerwehrhaus an die Stadt Eichstätt ab. Spätere Änderungen am oder einen Abbruch des Gebäudes kann die Stadt Eichstätt ohne vorherige Rücksprache mit dem Planer oder dessen gesetzlichen Nachkommen vornehmen. Siehe § 8.5 des Vertragsentwurfs - Stadt EichstättEichstätt
Stadt Eichstätt Neubau der Feuerwache
Die Große Kreisstadt Eichstätt plant den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt am Standort „Freiwasser“ als Ersatzneubau für den bisherigen Standort am Residenzplatz. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte untersucht und bewertet. Der Standort „Freiwasser“ wurde aufgrund der Grundstücksgröße, der Erweiterungsmöglichkeiten sowie der besseren funktionalen Organisation der Alarm- und Betriebsabläufe als Vorzugsstandort identifiziert. Die Maßnahme umfasst den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Fahrzeughalle, Einsatz- und Umkleidebereichen, Schulungs- und Verwaltungsbereichen, Werkstätten, Lagerflächen, Atemschutzwerkstatt, Waschhalle, Technikflächen sowie Außenanlagen mit Alarmhof, Übungshof und Stellplätzen. Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie fortgeschriebene Raumprogramm sieht eine Nutzfläche von unter 1.700 m² bzw. eine BGF von ca. 2.170 m² vor. In Ergänzung zum für die Machbarkeitsstudie erstellten Raumprogramme ergeben sich nochmalige Änderungswünsche abgeleitet aus Besichtigung anderer Häuser, die vor Einstieg in die konkrete Planung gemeinsam mit Nutzer und Bauherr geprüft, validiert und ggf. in die Grundlage Raumprogramm eingearbeitet werden müssen Geplant ist ein funktionaler und wirtschaftlicher Neubau mit überwiegend robustem und nachhaltigem „Low-Tech“-Ansatz. Vorgesehen sind kompakte Baukörperstrukturen, langlebige Materialien sowie ein wartungsarmer Gebäudebetrieb. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Nutzung als kritische Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich Hochwasserschutz, Notstromversorgung, Betriebssicherheit sowie den feuerwehrspezifischen Funktionsabläufen. Aufgrund seiner städtebaulich markanten Lage unmittelbar an der B13 werden an die architektonische Qualität und die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild besondere Anforderungen gestellt. Obwohl sich der Standort außerhalb des denkmalgeschützten Ensembles befindet, besteht eine direkte Sichtbeziehung zur Willibaldsburg, die bei der Gestaltung angemessen zu berücksichtigen ist. Zusammen mit dem Leistungsbild Objektplanung werden auch die Vermessung des Baugrundstücks zum Planungsbeginn sowie die Brandschutzplanung vergeben. Die Kosten der Maßnahme werden derzeit auf rund 9,9 Mio. € brutto geschätzt. Dieser Kostenrahmen soll eingehalten werden. Vorgesehener Projektablauf (vorläufig): • Planungsbeginn: IV. Quartal 2026 • Einreichung Bauantrag: II. Quartal 2027 • Ausschreibung der Bauleistungen: ab IV. Quartal 2027 • Voraussichtlicher Baubeginn: I. Quartal 2028 • Voraussichtliche Fertigstellung/Inbetriebnahme: Anfang/Mitte 2030 Vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI stufenweise. Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1–9, anschließend optional stufenweise für die weiteren Leistungsphasen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Planungsleistungen Brandschutzplanung gem. Leistungsbild Schrift 17 AHO stufenweise übertragen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Ebenso werden die Vermessung des Baugrundstücks vermessen. Der Planer tritt das Urheberrecht für das Feuerwehrhaus an die Stadt Eichstätt ab. Spätere Änderungen am oder einen Abbruch des Gebäudes kann die Stadt Eichstätt ohne vorherige Rücksprache mit dem Planer oder dessen gesetzlichen Nachkommen vornehmen. Siehe § 8.5 des Vertragsentwurfs
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