Landkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburgTED
Planungsleistungen für den Neubau der Mensa des Fritz-Greve-Gymnasiums in Malchin, Los 2 Grundleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Tragwerksplanung, Leistung...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Veröffentlicht:
- 25. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI sowie Bauakustik / Schallschutz als Besondere Leistung. Ziel des Projektes ist die Errichtung einer modernen, funktionalen und wirtschaftlichen Mensa, einer multifunktional nutzbaren Versammlungsstätte im Sinne einer Aula bzw. eines Mehrzweckraums sowie eine nachhaltige, barrierefreie und zukunftsfähige Gebäudelösung. Die Mensa soll sowohl der täglichen Mittagsversorgung als auch der Nutzung für schulische und gegebenenfalls öffentliche Veranstaltungen dienen und für eine flexible Nachnutzung geeignet sein.
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Lose
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Landkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburgDer Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI sowie Brandschutzplanung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Baugrundgutachten, Baugrunduntersuchung mit orientierender Kontaminationsanalyse als Besondere Leistung. Ziel des Projektes ist die Errichtung einer modernen, funktionalen und wirtschaftlichen Mensa, einer multifunktional nutzbaren Versammlungsstätte im Sinne einer Aula bzw. eines Mehrzweckraums sowie eine nachhaltige, barrierefreie und zukunftsfähige Gebäudelösung. Die Mensa soll sowohl der täglichen Mittagsversorgung als auch der Nutzung für schulische und gegebenenfalls öffentliche Veranstaltungen dienen und für eine flexible Nachnutzung geeignet sein.Planungsleistungen für den Neubau der Mensa des Fritz-Greve-Gymnasiums in Malchin, Los 3 Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8
Landkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburgDer Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2 Wärmeversorgungsanlagen, 3 Lufttechnische Anlagen, 4 Starkstromanlagen, 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 7 Nutzungsspezifische Anlagen und 8 Gebäudeautomation Ziel des Projektes ist die Errichtung einer modernen, funktionalen und wirtschaftlichen Mensa, einer multifunktional nutzbaren Versammlungsstätte im Sinne einer Aula bzw. eines Mehrzweckraums sowie eine nachhaltige, barrierefreie und zukunftsfähige Gebäudelösung. Die Mensa soll sowohl der täglichen Mittagsversorgung als auch der Nutzung für schulische und gegebenenfalls öffentliche Veranstaltungen dienen und für eine flexible Nachnutzung geeignet sein.Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021 und Anlage 14, zu beauftragen in einem Stufenvertrag mit verbindlicher Vereinbarung vorerst der Stufe 1 (Leistungsphase 1-3) und Option der Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 6 und 8
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, VerdingungsstelleErfurtDie Stadt Erfurt plant in einem Gebäudeteil der Staatlichen Berufsbildenden Schule (SBBS) 5 einen Lagerraum in einen Mehrzweck bzw. Sportraum umzubauen. Der Gebäudeteil der SBBS 5 befindet sich in der Binders-lebener Landstraße 218 und beherbergt das Haus 3 und 4. Das Grundstück wird als erschlossen eingestuft. Das Stammhaus der Berufsschule befindet sich in kurzer Entfernung am Langen Graben 82. Im Gebäude Haus 4 gibt es einen nicht vollständig ausgebauten Bereich, der seit Jahren als Lager genutzt wird. Auf Grund seiner großen Raumhöhe ist der Raum als Mehrzweck- bzw. Sportraum geeignet. Da in der Stadt Erfurt Räume für Sport an Schulen nicht ausreichend vorhanden sind, beabsichtigt die Stadt Erfurt diesen Lagerraum umbauen zu lassen. Die zu betrachtende Fläche beträgt 615 m² und befindet sich im Erdgeschoß des eingeschossigen Gebäudeteiles. Der Lagerraum im Erdgeschoß des eingeschossigen Gebäudeteiles des Hauses 4 der SBBS 5 soll saniert und einer neuen Nutzung als Mehrzweck- bzw. Sportraum zugeführt werden. Er weist einen quadratischen Grundriss mit den Maßen von 17 Meter in der Breite und der Länge sowie eine lichte Höhe von ca. 7 m auf. Dabei sind auch die erforderlichen Nebenräume wie Sanitärräume, Umkleiden und Sportgeräteräume herzustellen. Eine Halle mit DIN gerechter Abmessung und Größe kann aufgrund der vorhandenen Gebäudekubatur nicht erreicht werden. Der verfügbare Bereich besteht aus der Lagerhalle und den angrenzenden Lagerflächen, des Weiteren steht der Anlieferungsbereich und die Torzufahrt des Verbindungsgebäudes zur Verfügung. Die neue Nutzung soll separat vom Lehrbereich der SBBS 5 funktionieren. Das Vorhaben soll unter Inanspruchnahme von Fördermitteln entsprechend der Thüringer Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Thüringer Schulbauförderrichtlinie - ThürSchulBauFR) realisiert werden. Die Richtlinien des Fördermittelgebers sind zwingend einzuhalten. Das Projekt umfasst entsprechen
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