Stadt Heilbronn vertreten durch den Bürgermeister Andreas RingleHeilbronnTED
Rad- und Fußweg Bottwarbahntrasse, Stadt Heilbronn Los 2 – Lerchenbergtunnel
Durch den Ausbau des brachliegenden Abschnittes der Bottwarbahntrasse soll die Stadt Heilbronn eine neue Rad- und Fußwegeverbindung erhalten. Die Planung des Fuß- und Radwegs auf der Bottwarbahntrasse stellt eine durchgängige, komfortable und nahezu Kfz-freie Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur als Verbindung zwischen der Hochschule in Sont...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Heilbronn vertreten durch den Bürgermeister Andreas Ringle
- Veröffentlicht:
- 20. Mai 2026
- Frist:
- 19. Juni 2026
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Durch den Ausbau des brachliegenden Abschnittes der Bottwarbahntrasse soll die Stadt Heilbronn eine neue Rad- und Fußwegeverbindung erhalten. Die Planung des Fuß- und Radwegs auf der Bottwarbahntrasse stellt eine durchgängige, komfortable und nahezu Kfz-freie Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur als Verbindung zwischen der Hochschule in Sontheim über den Südbahnhof in den Heilbronner Osten dar. Der Fußverkehr ist dabei durch einen Grünstreifen vom Radweg getrennt. Zielbild ist dabei der neue Neckaruferweg zwischen der Knorrstraße und dem Wertwiesenpark. Die Trasse kann vergleichsweise kostengünstig realisiert werden, da der Gleisschotter einen optimalen Unterbau darstellt. Die Verbindung bietet sowohl für Pendler als auch für Studierende sowie Schülerinnen und Schülern eine attraktive Infrastruktur. Das Baufeld umfasst den Abschnitt der ehemaligen Bottwarbahntrasse von der Aufleitung auf Höhe der Schwindstraße bis zur Querung der Charlottenstraße. Der Abschnitt „Am Südbahnhof" zwischen der Charlottenstraße und der Cäcilienbrunnenstraße ist bereits als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgebaut und daher nicht im Baufeld inbegriffen. Das Baufeld setzt sich mit dem geplanten Umbau des Knotenpunktes Cäcilienbrunnenstraße fort und endet mit der Aufleitung des Fuß- und Radweges auf den bestehenden Radweg in der Jägerhausstraße. Mit Berücksichtigung des bereits ausgebauten Fuß- und Radweges zwischen Rathenauplatz und Cäcilienbrunnenstraße (ca. 890 m) und dem Lerchenbergtunnel (ca. 400 m) wird eine übergeordnete Radverkehrsverbindung zwischen Sontheimer Landwehr und Jägerhausstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 3,2 km erreicht. Die Sanierung des Lerchenbergtunnels ist ebenfalls Bestandteil dieses VgV-Verfahrens. Dieser hat in der Tunnelmitte seinen Hochpunkt und entwässert zu den beiden Tunnelportalen hin. Im Längsschnitt weist er eine Krümmung auf. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die äußere Standsicherheit gegeben ist. Altersbedingt weist die Tunnelschale jedoch Durchfeuchtungen, Abschalungen und Ausbrüche auf. Im aktuellen Zustand ist die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger daher nicht gegeben. Sicherungsmaßnahmen sind zwingende Voraussetzung für die Umnutzung des Tunnels. Der Tunnel muss vollflächig mittels Dränmatten, Dichtungsbahnen und Spritzbeton gesichert werden. Die Tunnellängsentwässerung muss instandgesetzt werden. Eine Vorplanung für den Tunnel liegt bereits vor. Da die gesamte Trasse neben ihrer reinen Verbindungsfunktion als Radinfrastruktur auch einen Raum zur Erholung zur Verfügung stellen soll, tragen Bankstandorte und Infostelen zu der ehemaligen Bottwarbahn sowie Lichtkunst und eine Effektbeleuchtung am und im Lerchenbergtunnel zu einem attraktiven Raum bei. Ein potenzielles Gefühl der Unsicherheit wird dabei gemindert. Für den Fußverkehr sind zudem Treppenanlagen an beiden Tunnelportalen geplant. Die Radverkehrswegekategorie kann mit einer regionalen Verbindungsfunktion in die Gruppe IR III gemäß ERA bzw. RIN eingestuft werden. Die angestrebte Planungsgeschwindigkeit beträgt demnach zwischen 15 - 20 km/h. Oberstes Ziel der Maßnahme ist es durch die Schaffung einer sicheren, komfortablen und schnellen Rad- und Fußwegeverbindung den Fuß- und Radverkehr zu stärken und Lücken im bestehenden Rad- und Fußwegenetz zu schließen. Bei der Planung sind die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie der Barrierefreiheit zu beachten: Rad- und Fußverkehr sollen voneinander getrennt werden. Im Verlauf der Trasse erfolgt dies durch einen taktilen Trennstreifen bzw. eine Grünanlage. Die Breite des Radwegs beträgt durchgehend 3,0 m, die des Gehwegs 2,5 m. Das Auftragsvolumen umfasst verschiedene Ingenieurleistungen, die in drei Lose aufgeteilt und jeweils separat EU-weit ausgeschrieben werden: Los 1 – Rad- und Fußwegtrasse Dieses Los beinhaltet die Planung und Bauüberwachung für den eigentlichen Rad- und Fußweg. Konkret geht es um die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5–8), die Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Entwässerung und die Treppenanlagen (Leistungsphasen 1–8), die Planung der Freianlagen (Leistungsphasen 5–8) sowie die örtliche Bauüberwachung und die Leitungskoordination als besondere Leistung. Los 2 – Tunnel (Lerchenbergtunnel) Dieses Los umfasst alle Planungsleistungen rund um den Tunnel: die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 3–8) sowie die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1–3 und 6). Zusätzlich soll im Tunnel Mobilfunknetz vorhanden sein, die Leitungskoordination und Abstimmung mit Leitungsträgern zur Verlegung von entsprechenden Kabeln bzw. Antennen ist ebenfalls Teil dieser Planungsaufgabe. Los 3 – Beleuchtung Hier wird die technische Planung für die Tunnelbeleuchtung (Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1–8) sowie die Effektbeleuchtung vergeben. Für die Effektbeleuchtung wird dabei ein eigenes Leistungsbild erstellt. Die Beauftragung in allen Losen erfolgt stufenweise.
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Ausnahmen bilden Standorte, die zwar die Voraussetzungen für eine Migration auf den zentralen SIP-Trunk erfüllen würden, aber sich der AG aus anderen Gründen dagegen entscheidet. Diese sollen zukünftig durch den AN mit Produkten für dezentralen SIP-Trunk-Anbindungen oder mit Produkten für Sprach- und Datendienste mit der bisherigen standortbezogenen Rufnummer übernommen werden. Das gleiche hat Gültigkeit für Standorte, die während der Vertragslaufzeit nicht in den IP-Netzverbund des AG eingebunden werden können. Die zentrale Access-Anbindung (Trägeranbindung) für den SIP-Trunk soll auf Basis einer physikalisch redundanten und disjunkt geführten Zuführung - vorzugsweise über Glasfaser - an das Providernetz des AN angebunden werden. Die Leistungsübergabepunkte der Access-Anbindung des AN an das AG-Netzwerk ist das durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte und gemanagte Customer Premise Equipment Interface im Rechenzentrum des AG Dienstleisters. Der Weitertransport des SIP-Service zum Endpunkt erfolgt über das zentrales VoIP-Telekommunikations-System mit Unified Communication Fähigkeiten (VoIP/UC-TK-System) gemäß Los 1 auf der Grundlage des IP-Netzes des AG und dessen Dienstleister. Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte Nachstehende Anforderungen beschreiben den Soll-Stand von Anbindungsvarianten für kleine und mittlere Standorte der Stadt Aachen. Diese müssen bis zu einer möglichen Migration auf den zentralen SIP-Trunk durch den AN übernommen und weiter betrieben werden. Kategorie A: - Dezentraler SIP-Trunk Ausgewählte Standorte sollen mit einem dezentralen All-IP SIP-Trunk ausgestattet werden. Dieser dient wahlweise der eigenständigen Versorgung oder als georedundante Fallback-Ebene zum zentralen SIP-Trunk, insbesondere zur Sicherstellung der Notruffähigkeit bei Aus-fall der Primäranbindung. Kategorie B: IP-Anschluss Einfach-Telefonie für analoge Anschlusseinrichtungen Dieser Anschluss dient der Anbindung einzelner analoger Endgeräte (z. B. Fax-Gruppe 3, Tür-sprechstellen, DECT-Telefone oder Notruftelefone). Der Standort wird über eine permanente Übertragungsstrecke an die Service Plattform des Auftragnehmers angeschlossen. Die physikalische Schnittstellenübergabe des Service endet am Übergabepunkt des AN und dessen Equipment (Router). Kategorie C: Kombinationsanschluss (Mehrfach-Telefonie und Internet) Der Kombinationsanschluss stellt die integrierte Standard-Versorgung für Standorte (z. B. Kitas, Schulen, Verwaltungsaußenstellen) dar. Er vereint Breitband-Internetleistungen mit Mehrfach-Telefonie (bis zu 8 Sprachkanäle) auf einer gemeinsamen physischen Übertragungsstrecke. Kategorie D: Standard-Breitband-Interanschluss (S-BIA) Der Standard Breitband-Internetanschluss (S-BIA) dient der ausschließlichen Versorgung von Standorten mit Breitband-Internetleistungen. An diesen Standorten werden über den Anschluss des AN keine nativen Telefonie-Dienste (wie Sprachkanäle oder Rufnummern) bereitgestellt. Dieser Typ wird vorrangig für rein datentechnische Außenstellen oder Standorte mit autarken Telefonie-Lösungen eingesetzt. Technischer Leistungsumfang Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: - Zentraler SIP Trunk o Aufbau und Betrieb eines zentralen, redundanten SIP Trunks o Einsatz hochverfügbarer Session Border Controller (SBC) o Unterstützung standardisierter SIP Profile (u.a. SIPConnect) o Sicherstellung von Sprachqualität, QoS Mechanismen und Notruffunktionalitäten o Skalierbarkeit hinsichtlich gleichzeitiger Gesprächskanäle (SimCalls) - Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte o Bereitstellung unterschiedlicher Anschlussarten (z.B. dezentraler SIP Trunk, Kombinationsanschlüsse für Sprache und Internet, reine Internetanschlüsse) o Einsatz geeigneter CPE Hardware (Router, Gateways, ggf. USV Optionen) o Unterstützung analoger und digitaler Endgeräte an kleineren Standorten - Rufnummernmanagement und Migration o Verwaltung von Rufnummern und Rufnummernblöcken o Durchführung von Rufnummernportierungen und Migrationen o Koordination mit abgebenden Netzbetreibern o Test- und Abnahmeprozesse je Standort - Service- und Betriebsleistungen o Überwachung der Anschluss- und Sprachqualität o Entstörung und Support über definierte Servicezeiten o Bereitstellung von Abrechnungs- und Nutzungsinformationen o Optional: Bereitstellung alternativer Tarifmodelle (z.B. Sprach Flatrates) Standorte und Kategorisierung Los 2 bezieht sich ebenfalls auf ca. 260 Anschlüsse der Stadt Aachen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 2.860.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 3.500.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Heilbronn vertreten durch den Bürgermeister Andreas Ringle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.