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Nördliche Fuß- und Radwegbrücke über die Weser in Hameln
Die Stadt Hameln plant den Neubau einer Fußgänger- und Radwegbrücke über die Weser nördlich der Innenstadt zur Umsetzung des "Green City Plans". Ziel ist die Anbindung an das Radverkehrsnetz und Emissionsreduktion. Die Lage ist durch die Vorzugsvariante "H" (Anbindung Fontanestraße) festgelegt; Tragsystem, Konstruktion und Material sind o...
Architektur, Tragwerksplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Hameln
- Veröffentlicht:
- 30. März 2026
- Frist:
- 27. April 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Hameln plant den Neubau einer Fußgänger- und Radwegbrücke über die Weser nördlich der Innenstadt zur Umsetzung des "Green City Plans". Ziel ist die Anbindung an das Radverkehrsnetz und Emissionsreduktion. Die Lage ist durch die Vorzugsvariante "H" (Anbindung Fontanestraße) festgelegt; Tragsystem, Konstruktion und Material sind offen. Die Aufgabe umfasst den Brückenneubau sowie die planerische Anbindung an den Weserradweg und die Fontanestraße.
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In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. 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Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. 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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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