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Universitätsklinikum Essen, AöREssenTED

Los 1 - ERP-Transformation

Gegenstand der Beschaffung ist die Implementierung einer neuen SAP S/4HANA-Systemlandschaft am Universitätsklinikum Essen. Im Fokus stehen die ERP-Module FI, CO, MM, PM und PS sowie die Integration aller relevanten Sub- und Umsysteme. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, technische Implementierung, Datenmigration, Systemintegration, Ch...

Angebotsfrist: 20. Juli 2026 (abgelaufen)Typ: Ausschreibung

Softwareentwicklung, ERP-Systeme, Datenbanken, IT-Beratung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Universitätsklinikum Essen, AöR
Veröffentlicht:
17. Juni 2026
Frist:
20. Juli 2026
Thema:
Softwareentwicklung

Ausschreibungsbeschreibung

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Gegenstand der Beschaffung ist die Implementierung einer neuen SAP S/4HANA-Systemlandschaft am Universitätsklinikum Essen. Im Fokus stehen die ERP-Module FI, CO, MM, PM und PS sowie die Integration aller relevanten Sub- und Umsysteme. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, technische Implementierung, Datenmigration, Systemintegration, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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Bis wann läuft die Angebotsfrist?
Die Angebotsfrist endet am 20. Juli 2026.
Wer ist der Auftraggeber?
Der Auftraggeber ist Universitätsklinikum Essen, AöR.
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