Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenTED
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 12)
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 372: Murrhardt – Grab – Großerlach – Mainhardt Linie 373: Murrhardt – Klingen – Sechselberg – Mettelberg – Murrhardt Linie 374: Murrhardt – Hinterbüchelberg – Waltersberg – Murrhardt Linie 377: Murrhardt – Mannenweiler – Grab – Großerlach Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan z...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landratsamt Rems-Murr-Kreis
- Veröffentlicht:
- 19. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 372: Murrhardt – Grab – Großerlach – Mainhardt Linie 373: Murrhardt – Klingen – Sechselberg – Mettelberg – Murrhardt Linie 374: Murrhardt – Hinterbüchelberg – Waltersberg – Murrhardt Linie 377: Murrhardt – Mannenweiler – Grab – Großerlach Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Es ist zu beachten, dass es auf Grund der Inbetriebnahme des Infrastrukturprojektes Stuttgart 21 zu verschiedenen Fahrplanzuständen im Regionalzugverkehr kommt. Dadurch ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten des Regionalzugverkehrs in Murrhardt. In Folge muss auch für die im Linienbündel RMK12 enthaltenen Linien eine Unterscheidung in zwei verschiedene Zustände festgelegt werden. Der Zustand 1 umfasst den Zeitraum ab 01.08.2026 bis voraus-sichtlich 12.12.2026. Der zweite Zustand beginnt voraussichtlich ab 13.12.2026 (Teilinbetriebnahme S21) bis Laufzeitende des Bündels RMK12. Die Fahrpläne des Bündels RMK12 sind bei Zustandswechsel noch einmal auf Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu prüfen und ggf. in Absprache mit dem Auftraggeber anzupassen.
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Landkreis CloppenburgCloppenburgDie zu erbringenden Busverkehrsleistungen umfassen die folgenden Linien – hier mit Zuordnung zu Netzebenen auf Basis des NVP in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments gültigen Fassung : • Verkehre nach § 42 PBefG o Netzebene 1 Linie 930 o Netzebene 2b Linie 911 Linie 924 Linie 929 Linie 931 Linie 932 Linie 933 Linie 935 Linie 939 Linie 950 Linie 951 Linie 953 Linie 954 Linie 956 Linie 957 • Verkehre nach Freistellungs-VO o Linie ASS Ab dem 01.01.2031 sollen zusätzlich außerdem Busverkehrsleistungen der Linie 965 (als Verkehr nach § 42 PBefG; Netzebene 2b) erbracht werden. Die Leistungen haben einen Umfang von ca. 1.050.000 Fahrplan-Km/a. Darüber hinaus ist die Marketingaktivität „Einsteigerbus“ durchzuführen.
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
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