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ISGA-Portal Weiterentwicklung und Support

Die durch den AN zu erbringenden Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbereiche: a) Betriebsunterstützung für das IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) b) Anpassungs- und Weiterentwicklungen des IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) sowie die System-Schnittstellen zu periphären Systemen c) Konzeptionsa...

Angebotsfrist: 28. August 2026 (abgelaufen)Typ: Ausschreibung

Softwareentwicklung, IT-Support, IT-Beratung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Landesamt für Umwelt
Veröffentlicht:
21. Juli 2026
Frist:
28. August 2026
Thema:
Softwareentwicklung

Ausschreibungsbeschreibung

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Die durch den AN zu erbringenden Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbereiche: a) Betriebsunterstützung für das IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) b) Anpassungs- und Weiterentwicklungen des IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) sowie die System-Schnittstellen zu periphären Systemen c) Konzeptionsarbeiten zur Erarbeitung optimaler Umsetzungsstrategien, technologischer Methoden und Use Cases zur Entwicklungsumsetzung Details, soweit diese nicht in Ziffern 3 und 4 dieser Leistungsbeschreibung angeführt sind, werden im "EVB-IT Erstellungsvertrag" (Formular 414) geregelt. Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.2 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung, b) Anpassungsentwicklungen und c) Konzeptionsarbeiten zusammen mit folgendem Stundenbedarf: Grundvertragslaufzeit: - 2027: 4.800 Stunden - 2028: 4.800 Stunden - 2029: 4.800 Stunden - 2030: 4.000 Stunden Bei Verlängerungsoption 1 (2 Jahre): - 2031: 4.000 Stunden - 2032: 4.000 Stunden Bei Verlängerungsoption 21 (2 Jahre): - 2031: 4.000 Stunden - 2032: 4.000 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer Aufteilung zu den drei Leistungsbereichen zu folgenden geschätzten Prozentsätzen des gesamten Arbeitsvolumens: a. Anteil Betriebsunterstützung: 20% b. Anteil Anpassungsentwicklungen: 60% c. Anteil Konzeptionsarbeiten: 20% Hierbei wird von einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum ausgegangen, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Es handelt sich bei der vorstehenden Aufteilung um eine grobe Schätzung. Im Vertragsverlauf können hier Verschiebungen stattfinden. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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Bis wann läuft die Angebotsfrist?
Die Angebotsfrist endet am 28. August 2026.
Wer ist der Auftraggeber?
Der Auftraggeber ist Landesamt für Umwelt.
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