Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzen
Winterdienst und Straßenreinigung FA Eilenburg ab 10/2026
Leistungserbringung erforderlich sind (z.B. Mittel und Geräte, Zugangsgeräte), wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Gebäudereinigung, Winterdienst, Straßenwinterdienst
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL Bautzen
- Veröffentlicht:
- 06. August 2026
- Frist:
- 05. September 2026
- Thema:
- Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
Leistungserbringung erforderlich sind (z.B. Mittel und Geräte, Zugangsgeräte), wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
4 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Unterlagen
Freischalten1 Angabe erfasstDokumentenpaket
Auftraggeber
Freischalten6 Angaben erfasstAuftraggeber · Anschrift · Kontakt
Verfahrensdaten
Freischalten4 Angaben erfasstBekanntmachungsnummer · Referenz des Auftraggebers · Verfahrensart · Auftragsart
Ausführungsorte
Freischalten2 Angaben erfasstAusführungsorte
Ähnliche Bekanntmachungen
7MÜNCHENSTIFT GmbH: Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst und Winterbereitschaftsdienst ab 2026
MÜNCHENSTIFT GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt MünchenMünchenFrist: 25. Sept.Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Martin der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.Winterdienst Gfällstraße 2026-2029
Nationalparkverwaltung Bayerischer WaldGrafenauFrist: 28. Aug.sowie den Ort der Leistungserbringung Winterdienst Gfällstraße 2026-2029 Bereitstellung von Winterdienstfahrzeugen und -geräten und Durchführung von Räum- und Streueinsätzen Gfällstraße für die Winterdienstjahre 2026-2029 Ort der Leistungserbringung: 94518 SpiegelauStraßenreinigung, Winterdienst und Laubentsorgung in der Gemeinde Zeuthen
Gemeinde ZeuthenZeuthenÜberblick über die zu vergebenen Lose und deren Bezeichnung: Los 1: Straßenreinigung und Winterdienst Los 2: Laubabholung Je Los ist ein Leistungsverzeichnis mit Beschreibung der gewünschten Leistung, dem Leistungszeitraum und zugehörigen Anlagen (z.B. Tourenplaner, Straßenverzeichnis) den Vergabeunterlagen beigefügt. Die eingereichten Angebote werden mit der Gewichtung 40 % Preis und 60 % Leistung bewertet. Dabei können beim Preis beim Los 1 maximal 200 Punkte/ Los 2 max. 100 Punkte erzielt werden. Das preisgünstigste Angebot erhält die maximale mögliche Preispunktzahl von 200 Punkten bzw. 100 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Dazwischen wird linear interpoliert. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Für die Leistung sind (mittels Anwendung des Formulars Zuschlagskriterien und der dort benannten Bewertungskriterien) beim Los 1 (Straßenreinigung+Winterdienst) sind maximal 200 mögliche Punkte erreichbar; beim Los 2 (Laubabholung) maximal 100 Bewertungspunkte möglich. Bei einer Gewichtung von 40% Preis und 60% Leistung erhält dasjenige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl den Zuschlag.Jahresvertrag Straßenreinigung in der Kreisstadt Merzig 2026/27
Kreisstadt MerzigMerzigFrist: 07. Aug.Art der Leistung Das Leistungsverzeichnis umfasst die Straßenreinigung und die Reinigung von Flächen und alle damit zusammenhängende Arbeiten im gesamten Stadtgebiet der Kreisstadt Merzig. Umfang der Leistung Der AN hat alle zur Sicherung erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung zu treffen. Dazu zählen u.a. Beantragung und Einhaltung der VPA sowie die Beachtung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Gebühren oder sonstige Kosten sind in die EP'S einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsenden mittelbaren oder unmittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den AG von allen gegen diesen etwa erhobenen Ansprüchen, die auf ungenügender Sicherung der Baustelle beruhen, in vollem Umfang freizustellen. Den AG trifft im Verhältnis zu dem Unternehmer keinerlei eigene Sicherungspflicht. Das Kehrgut ist auf eine zugelassene Deponie nach Wahl des AN zu entsorgen. Transportund Deponiegebühren sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung ist in einfacher Ausführung zu belegen. Die Reinigungstermine werden dem AN rechtzeitig vorgegeben. Zu unregelmäßigen Anlässen (z.B. Veranstaltungen) kann die Stadt vom Auftragnehmer Sonderreinigungen verlangen. Die Termine werden gesondert mit dem Auftragnehmer vereinbart. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand der mit den in Titel 01.02 "Arbeiten auf Nachweis" abzurechnen ist. Ein Rechtsanspruch auf eine bedarfsweise Sonderreinigung besteht nicht.RD-Winterdienst 2026 ff AM Neumünster
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 14. Aug.1. Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg (Auftraggeber - AG), plant die Durchführung des Winterdienstes entlang der BAB A7, A210 und A215 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei (AM) Neumünster, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Es besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Der Winterdienst ist bei entsprechender Wetterprognose, so frühzeitig wie möglich durchzu- führen. Zur Unterstützung der AM Neumünster beim Winterdienst werden insgesamt 2 Fahrzeuge benötigt. Diese Ausschreibung umfasst daher 2 Lose (1 Los je Fahrzeug). Bieter können ein Angebot für nur ein Los (Los 1 oder Los 2) oder für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgeben. Die Lose unterscheiden sich in der Laufzeit des Vertrages (siehe 11.1 Zeiträume der Leistungserbrin- gung). Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst je Los die Durchführung des Winterdienstes auf der A7, A210 und A215 zur Unterstützung der AM Neumünster bei winterlichen Verhältnissen. Hierfür stellt der Auftragnehmer (kurz AN) ein Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zur Verfü- gung, einschließlich Fahrzeugführer. Für den Fall, dass sich die geforderten Einsatzzeiten bei länger an- dauernden, witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen erheblich über die zulässige Höchstdauer der täglichen Lenkzeiten gemäß Verordnungen (EU) 2020/1054 und (EU) 2024/1258 ausdehnen, stellt der AN einen zweiten Fahrzeugführer je Fahrzeug als Ablösung zur Verfügung. Der AN besetzt das Fahrzeug mit entsprechend ausgebildetem, geeignetem und erfahrenem Personal. Er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und unterwiesenes Personal einzusetzen. Die eingesetzten Fahrer müssen die deutsche Sprache so ausreichend beherrschen, dass sie Anweisun- gen durch die AM per Mobiltelefon verstehen und umsetzen können sowie mögliche Störungen dem Einsatzleiter melden können. Der Winterdienst beinhaltet die Durchführung von Streueinsätzen sowie von Räum- und Streueinsätzen. Der AN hat die Leistungen gemäß den Anweisungen der Leitung der AM Neumünster bzw. einer von Ihm beauftragten Person (Einsatzleitung) vertragsgerecht auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt für die gesamte Dauer des Vertrages jeweils im Zeitraum vom 01. November bis 31. März des Folgejahres. Der AG behält sich eine witterungsbedingte Verlänge- rung der Winterdienstsaison bis zum 30. April eines Jahres vor. Die Verlängerung wird rechtzeitig durch den AG angezeigt. 2. Angaben zur Ausführung und technische Anforderungen Der AN stellt zum Streueinsatz bzw. Räum- und Streueinsatz auf den Winterdienstrouten im Bezirk der AM Neumünster auf Anforderung ein Winterdienstfahrzeug mit einem Fahrer im betriebs- und verkehrs- sicheren Zustand dem AG zu den geforderten Zeiten und Winterdienststrecken zur Verfügung. Der AN garantiert die ordnungsgemäße Versicherung für den vorgesehenen Einsatz. Dem AN werden die für die Durchführung des Winterdienstes erforderlichen Geräte einschl. Bordcom- puter vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt. Siehe weitere AusführungsbeschreibungWinterdienst und Straßenreinigung
Gemeinde Michendorf, Die BürgermeisterinMichendorfFrist: 28. Aug.Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Straßenreinigung und Winterdienst
Coworking-Space ViadrinaFrankfurt (Oder)Frist: 28. Aug.Die Stiftung Europa-Universität Viadrina beabsichtigt im Rahmen eines Direktauftrages nach UVgO die Straßenreinigung und den Winterdienst an und auf den Objekten der Stiftung Europa-Universität Viadrina, unter Beachtung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt (Oder), zu vergeben. Der aktuelle Vertrag zu dieser Dienstleistung läuft zum 31.10.2026 aus. Wir unterliegen der Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Reinigung und den Winterdienst öffentlicher Straßen, Wege und Plätze (Straßenreinigungssatzung). Diese Leistungen sind nur durch in Anspruchnahme eines Dienstleisters zu gewährleisten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 05. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL Bautzen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.