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documenta 16 - Ticketing - Angebotsphase
Es wird eine Dienstleistungskonzession für den Ticketvertrieb für die documenta 16 vergeben. Die documenta ist eine der weltweit bedeutendsten Ausstellungsreihen für zeitgenössische Kunst. Sie findet alle fünf Jahre statt und dauert 100 Tage. Die documenta 16 findet vom 12. Juni bis 19. September 2027 in Kassel statt. Es wird ein Service-...
Museumsbetrieb
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- documenta und Museum Fridericianum gGmbH
- Veröffentlicht:
- 10. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Museumsbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
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Es wird eine Dienstleistungskonzession für den Ticketvertrieb für die documenta 16 vergeben. Die documenta ist eine der weltweit bedeutendsten Ausstellungsreihen für zeitgenössische Kunst. Sie findet alle fünf Jahre statt und dauert 100 Tage. Die documenta 16 findet vom 12. Juni bis 19. September 2027 in Kassel statt. Es wird ein Service-Partner für den Ticketvertrieb für die documenta 16 gesucht. Der Ticketdienstleister soll über einen Onlineauftritt - eingebunden in die Website des Konzessionsgebers - Tickets für die documenta 16 vermarkten. Für Kundenanfragen hat der Ticketdienstleister ein Call-Center einzurichten und zu betreiben. Für sämtliche Vertriebswege soll der Ticketdienstleister ein einheitliches Buchungs- und Abrechnungssystem zeitlich befristet bereitstellen. Zu den Aufgaben des Ticketdienstleisters werden auch Vertriebsleistungen für Dritte, wie z.B. Dienstleister für Ausstellungsrundgänge gehören. Optional soll der Ticketdienstleister den Ticketverkauf vor Ort, d.h. an Tageskassen, durchführen. Der Ticketdienstleister wird vom Konzessionsgeber nicht vergütet. Er wird seine Tätigkeit auf eigene Kosten und eigenes Risiko ausüben.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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5Cluster 16
Landkreis BautzenBautzenGegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 16 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Großdubrau, Hoyerswerda, Königswartha, Lauta, Lohsa, Malschwitz, Oßling, Radibor, Spreetal und Wittichenau mit 7.178 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze.Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 16
Landkreis BautzenBautzenFrist: 01. Sept.Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 16 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Großdubrau, Hoyerswerda, Königswartha, Lauta, Lohsa, Malschwitz, Oßling, Radibor, Spreetal und Wittichenau mit 7.178 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze.Jahresabschlussprüfung Angebotsphase
Westdeutscher Rundfunk KölnKölnBei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um Leistungen der Jahresabschlussprüfung, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2026, die der WDR für sich selbst, die WDR mediagroup GmbH, die WDR mediagroup digital GmbH, die ARD Plus GmbH und den ARD, ZDF Beitragsservice vergibt. Die Leistungen werden in drei Losen vergeben: - Los 1: Prüfungsleistungen für den Westdeutschen Rundfunk Köln - Los 2: Prüfungsleistungen für ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Los 3: Prüfungsleistungen für WDR Mediagroup GmbH, WDR mediagroup digital GmbH und ARD Plus GmbH Prüfungsbeginn für die oben genannten Prüfungen für das Jahr 2026 ist November 2026 (Vorprüfung). Der jeweilige Prüfzeitraum endet, wenn die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Jahr erbracht sind, d. h. voraussichtlich im April/Mai des Folgejahres. Die Vergabe beinhaltet zunächst das Geschäftsjahr 2026. Unter Vorbehalt der jährlichen Gremienzustimmung beinhaltet der Auftrag auch die Prüfungsleistungen für die Geschäftsjahre 2027, 2028, 2029 und 2030. Hierzu wird pro Los ein Vertrag mit den jeweils zu prüfenden Anstalten geschlossen. Hinweis: aus Geheimhaltungsgründen werden einige Anlagen, die Teil der Vergabeunterlage sind, und die die Leistung konkretisieren, ausschließlich den Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.Transport und Entsorgung von Bitumengemischen (Angebotsphase)
TraveNetz GmbHLübeckTransport und Entsorgung von Straßenaufbrüchen/Bitumengemischen: Transport in vom Auftragnehmer gestellten 10 m³ Abrollcontainern, fachgerechte Entsorgung inkl. NachweisführungInstandhaltung Videosicherheitssystem (Angebotsphase) (VergA)
Bundesdruckerei GmbHBerlinZiel des Projektes ist der Abschluss eines Vertrages für die Instandhaltung des Videosicherheitssystems der Bundesdruckerei GmbH. Der AN hat seine Leistungen an allen Standorten des AG innerhalb des Stadtgebietes Berlin zu erbringen. Derzeit sind dies die folgenden Standorte: - Standort A: Kommandantenstraße 18 - 22, 10969 Berlin - Standort B: Saturnstraße 6, 13405 Berlin - Standort C: Florastraße 133, 12623 Berlin Folgende Leistungen sind zu erbringen: Vor Beginn des Regelbetriebs (Start-Up Phase) - Organisation - Leistungsumfang (Technische Anlage) Im Regelbetrieb - Vorbeugende Instandhaltung o Wartung o Reinigung der Außenkameras - Korrektive Instandhaltung mit 24/7-Rufbereitschaft - Funktionsprüfung der Videoanalyse - DGUV-Prüfung - Kleinaufträge - Ersatzteilvorhaltung und -lieferfähigkeit Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Abrufberechtigt sind neben der Bundesdruckerei GmbH auch die sog. sekundären Auftraggeber. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Derzeit umfasst die Abrufberechtigung mithin die folgenden sekundären Auftraggeber: D-Trust GmbH, Genua GmbH, Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH und Inco Sp. z o.o.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist documenta und Museum Fridericianum gGmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.