Gemeinde WoltersdorfWoltersdorf
Catering für Grundschule und Gesamtschule (900 Schüler) sowie Kindertagesstätten (Woltersdorf)
In der Gemeinde Woltersdorf sollen ab dem 01.06.2026 -spätestens jedoch ab dem 09.07.2026 (Kindertagesstätten) bzw. ab dem 24.08.2026 (Schulen) - eine kommunale Grundschule und eine private Gesamtschule bestehend aus insgesamt 900 Schülern sowie zwei kommunale Kindertagesstätten mit täglich ca. 180 Mittagsportionen versorgt werden.
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
In der Gemeinde Woltersdorf sollen ab dem 01.06.2026 -spätestens jedoch ab dem 09.07.2026 (Kindertagesstätten) bzw. ab dem 24.08.2026 (Schulen) - eine kommunale Grundschule und eine private Gesamtschule bestehend aus insgesamt 900 Schülern sowie zwei kommunale Kindertagesstätten mit täglich ca. 180 Mittagsportionen versorgt werden.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Woltersdorf
- Veröffentlicht:
- 19. Februar 2026
- Frist:
- 31. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
In der Gemeinde Woltersdorf sollen ab dem 01.06.2026 -spätestens jedoch ab dem 09.07.2026 (Kindertagesstätten) bzw. ab dem 24.08.2026 (Schulen) - eine kommunale Grundschule und eine private Gesamtschule bestehend aus insgesamt 900 Schülern sowie zwei kommunale Kindertagesstätten mit täglich ca. 180 Mittagsportionen versorgt werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetDer Auftraggeber hat noch keine Anhänge veröffentlicht oder diese sind nur nach Registrierung zugänglich.
Alle Unterlagen im Workspace öffnenÄhnliche Bekanntmachungen
4- Gemeinde WoltersdorfWoltersdorfFrist: 31. März
Catering für Grundschule und Gesamtschule (900 Schüler) sowie Kindertagesstätten (Woltersdorf)
Die Gemeinde Woltersdorf schreibt die Mittagsverpflegung für ca. 900 Schüler (kommunale Grundschule und private Gesamtschule) sowie zwei kommunale Kindertagesstätten (ca. 180 Portionen täglich) aus. Leistungsbeginn ist der 01.06.2026, spätestens jedoch der 09.07.2026 für die Kitas bzw. der 24.08.2026 für die Schulen. - Gemeinde WoltersdorfWoltersdorfFrist: 31. März
Catering für Schulen und Kindertagesstätten in Woltersdorf
Verpflegung für kommunale Grundschule, private Gesamtschule (900 Schüler) und zwei kommunale Kindertagesstätten (ca. 180 Mittagsportionen/Tag) in Woltersdorf. Beginn: 01.06.2026, spätestens 09.07.2026 (Kitas) bzw. 24.08.2026 (Schulen). - Frist: 17. Apr.
Durchführungsträger für den Offenen Ganztag an den Grundschulen Kirsten Boie Schule und Willinghusen
Der vollständige Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, zu erbringen ist u.a.: Der Träger bietet allen SuS der Schule an 5 Tagen der Woche (Mo. – Fr.) eine verlässliche Betreuung – möglichst im Klassenverband - ergänzend zur verlässlichen Grundschulzeit an. Derzeit sind folgende Angebotszeiten vorgesehen: • 12 Uhr/13 Uhr bzw. Schulschluss bis 16.00 Uhr (= Kernzeit); • 07.00 Uhr – 08.00 Uhr (= Frühbetreuung); • 16.00 Uhr – 17.00 Uhr (= Spätbetreuung). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Randzeiten (Früh- und Spätbetreuung) ist ein bedarfsgerechtes Angebot ab einer Nachfrage von 13 Plätzen vorzuhalten ist. Das Ganztagskonzept beinhaltet neben der täglichen Hausaufgaben- sowie Mittagessenbetreuung und freier Verfügungszeiten für z. B. freies Spiel, Bewegungs- und Ruhezeiten auch Kurs- oder Themenangebote (AGs). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger bietet in den Ferienzeiten eine Ferienbetreuung in der Zeit von mindestens 8.00 Uhr – 16.00 Uhr an und sieht hierbei eine Schließzeit von 4 Wochen vor, davon 2 Wochen in der 2.-5. Woche der Sommerferien, eine Woche in den Winterferien und eine Woche in den Herbst- oder Frühjahrsferien. Die Schließzeiten sollen zeitversetzt zur jeweils anderen Schule sein, damit eine Alternativbetreuung an der anderen Schule gewährleistet ist. Die Schließzeiten legt der Träger nach Abstimmung mit den Schulleitungen fest. Diese sind den Eltern rechtzeitig vorab bekannt zu geben. Darüber hinaus ist an den beweglichen Ferientagen sowie den Tagen der Schulentwicklung die Betreuung im vollen Umfang sicherzustellen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger hat die Aufsichtspflicht außerhalb der Unterrichtszeit im Rahmen der Angebotszeit des Offenen Ganztags. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger sorgt für eine funktionierende und tragfähige Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten (z. B. durch Informationsveranstaltung, Elternabende, Elterngespräche, App-basierte Kommunikations-Plattform…) und bietet Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Angebotsgestaltung an. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Teilnahme am Offenen Ganztag ist generell freiwillig, nach Anmeldung jedoch für einen bestimmten Zeitraum (mindestens für ein Schulhalbjahr) verbindlich. Zu Beginn eines Schuljahres bzw. -halbjahres (je nach zeitlichem Zuschnitt des jeweiligen Angebotes) können alle SuS mit ihren Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchen Angeboten sie teilnehmen möchten. Damit besteht für alle SuS die Möglichkeit, je nach Neigung, Notwendigkeit und Interesse eine individuelle Auswahl zu treffen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ganztags- und Betreuungsangebote im Offenen Ganztag sind regelmäßig zu evaluieren und in Abstimmung mit der Schulleitung in Art und Umfang zu aktualisieren, damit ein bedarfsgerechtes und attraktives Angebot für die SuS und Eltern/Erziehungsberechtigten vorgehalten wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der Vorgaben in der Richtlinie Ganztag und Betreuung sind die Angebote in halben oder vollen Zeitstunden vorzuhalten und sollen jeweils mindestens zehn SuS umfassen, sofern nicht in pädagogisch oder organisatorisch begründeten Fällen Ausnahmen erforderlich sind. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 22. Mai 2026 an die Gemeinde Barsbüttel, [email protected]. Die Termine können zwischen der 19. – 22. KW 2026 stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist die Kirsten Boie Schule, Soltausredder 18, 22885 Barsbüttel (danach Wechsel zur Grundschule Willinghusen, Stemwarder Landstr. 4, 22885 Barsbüttel). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied - Los1: Geschwister Scholl Schule, Deichstadtkirche Evangelische Freikirche e.V. Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 70 Kinder in der Friedrich-Ebert Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. . Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Woltersdorf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.