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EX-POST-BEKANNTMACHUNG Herrngiersdorf: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Herrngiersdorf (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Die Gemeinde Herrngiersdorf sucht ein Telekommunikationsunternehmen, um ein flächendeckendes Gigabit-Breitbandnetz in unterversorgten Ortsgebieten zu bauen und breitbandige Telekommunikationsdienste anzubieten. Der Auftrag umfasst den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Ortsgebieten....
Glasfaserausbau, Internetdienste
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Herrngiersdorf
- Veröffentlicht:
- 04. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Herrngiersdorf sucht ein Telekommunikationsunternehmen, um ein flächendeckendes Gigabit-Breitbandnetz in unterversorgten Ortsgebieten zu bauen und breitbandige Telekommunikationsdienste anzubieten. Der Auftrag umfasst den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Ortsgebieten. Die Investitionskosten werden durch Fördermittel des Bundes und der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 finanziert. Die Förderung umfasst die angegebenen Investitionskosten, jedoch nicht die Kosten für den Netzbetrieb. Die Finanzierungskosten für den Bau des Netzes sind jedoch förderfähig.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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7 Datenbereiche verfügbar
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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Markt LangquaidLangquaidDer Markt Langquaid plant den Aufbau eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Ortsgebieten (dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Konzessionsverträge für Bau, Betrieb und Endkundendienstleistungen sollen geschlossen werden. Die Förderung durch den Bund (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie eine bayerische Kofinanzierung (KofGibitR 2.0) sind beantragt bzw. vorgesehen. Förderfähig sind Investitionskosten (ermittelt aus Barwert über mind. 7 Jahre), nicht jedoch Betriebskosten. Bauzeitzinsen sind förderfähig.Gallmersgarten: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Gallmersgarten (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
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Gemeinde StockheimStockheimFrist: 19. JuniÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Durch die Änderung der Adresskulisse wurde der Beschaffungsgegenstand wesentlich angepasst; daher erfolgt eine Änderungsbekanntmachung gemäß § 132 Abs. 1 GWB, um den geänderten Leistungsumfang transparent und diskriminierungsfrei neu auszuschreiben. ============================================================ Die Gemeinde Stockheim (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als
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