Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität MainzTrier
Architektenleistungen betreffend die Sanierung der HNO-Station B7, Bauteil B, 6. Obergeschoss - Ebene 07
In Bezug auf die geplante Sanierung sind Architektenleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI der Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9 i.S.d. der Anlage 10 zu § 34 HOAI erforderlich, die seitens des Klinikums Mutterhaus mit dem hiesigen Vergabeverfahren beschafft werden sollen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterla...
Architektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung, Bauüberwachung
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Inhalt auf einen Blick
In Bezug auf die geplante Sanierung sind Architektenleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI der Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9 i.S.d. der Anlage 10 zu § 34 HOAI erforderlich, die seitens des Klinikums Mutterhaus mit dem hiesigen Vergabeverfahren beschafft werden sollen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunte...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Veröffentlicht:
- 11. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
In Bezug auf die geplante Sanierung sind Architektenleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI der Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9 i.S.d. der Anlage 10 zu § 34 HOAI erforderlich, die seitens des Klinikums Mutterhaus mit dem hiesigen Vergabeverfahren beschafft werden sollen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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10- Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität MainzTrier
Architektenleistungen betreffend die Sanierung der HNO-Station B7, Bauteil B, 6. Obergeschoss - Ebene 07
In Bezug auf die geplante Sanierung sind Architektenleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI der Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9 i.S.d. der Anlage 10 zu § 34 HOAI erforderlich, die seitens des Klinikums Mutterhaus mit dem hiesigen Vergabeverfahren beschafft werden sollen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität MainzTrier
Fachplanung Technische Ausrüstung, § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, § 55 HOAI betreffend die Sanierung der HNO-Station B7, Bauteil B, 6. Obergeschoss - Ebene 07
Fachplanungsleistungen eines Ingenieurbüros für technische Ausrüstung im Rahmen einer Sanierung. Umfasst Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgung, Lufttechnik, Starkstromanlagen, Fernmelde-/IT-Anlagen, nutzungsspezifische Anlagen, Gebäudeautomation. Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI. Auftraggeber: Klinikum Mutterhaus. - Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität MainzTrier
Fachplanung Technische Ausrüstung, § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, § 55 HOAI betreffend die Sanierung der HNO-Station B7, Bauteil B, 6. Obergeschoss - Ebene 07
Das Klinikum Mutterhaus schreibt Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung gemäß HOAI § 53 Abs. 2 (Nrn. 1-5, 7, 8) sowie § 55 für eine Sanierung aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI. Dies beinhaltet Abwasser-, Wasser-, Gas-, Wärmeversorgungs-, lufttechnische, Starkstrom-, Fernmelde-, informationstechnische, nutzungsspezifische sowie verfahrenstechnische Anlagen und Gebäudeautomation. - Institut für Solarenergieforschung GmbH
Planungsleistungen "Neubau Versuchshalle IST" - Objektplanung
Die Auftraggeberin, das Institut für Solarenergieforschung (ISFH), entwickelt innovative Komponenten für die photovoltaische und solarthermische Nutzung der Sonnenenergie. Gemeinsam mit Industriepartnern fördert das Institut die Nutzung von Solarenergie durch angewandte Forschung und die Ausbildung junger Menschen. Das ISFH ist ein Forschungsinstitut des Landes Niedersachsen. Die Auftraggeberin plant im Rahmen des Projekts „Neubau Versuchshalle IST“ (nachfolgend: „Bauvorhaben“) am Standort Am Ohrberg 1 in 31860 Emmerthal den Neubau einer Forschungshalle zur Integration von Solarer System Technik („IST“) inklusive Büroräumen . Das Bauvorhaben wird aus bestimmten und begrenzten Fördermitteln finanziert. Höchste Projektziele des AG sind daher die Einhaltung der insgesamt, d.h. inklusive aller Planungs-, Leitungs- und Steuerungsaufgaben, zur Verfügung stehenden Fördersumme von sechs (6) Mio. Euro netto und der Abschluss der Arbeiten (incl. Schlussrechnung) bis einschließlich Leistungsphase 8 bis zum 31.12.2028. Die Leistungen der Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik, Baugrund, Beweissicherung, Vermessung sind bereits beauftragt. Die Leistungen der TGA und Freianlagenplanung werden parallel vergaben und beauftragt. Außerdem ist ein Projektsteuerer beauftragt. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Auftragnehmer für die Leistungen Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ i.S.d. § 34 HOAI 2021 zu finden. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind nicht Gegenstand der Ausschreibung, sondern bereits erbracht. Es ist geplant, dass ein Generalunternehmer bzw. mehrere Teil-Generalunternehmer zur Errichtung des Bauvorhabens beauftragt werden. Dementsprechend sind auch die Planungsleistungen im Leistungsbild definiert. Optional können einzelne Leistungsteile zu Errichtung aus dem Gesamtauftrag herausgelöst werden, sodass weitere Planungsleistungen erforderlich werden, die optional auf Basis dieses Vertrags zusätzlich beauftragt werden. Die Entscheidung, ob ein Generalunternehmer oder Teil-Generalunternehmer beauftragt werden sollen, wird in Leistungsphase 3 getroffen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Planungsleistungen Neubau des Aviation Innovation Centers (AIC) - Objektplanung Los 1
Die Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG plant den Neubau des Aviation Innovation Center (AIC) am Forschungsflugplatz Würselen-Aachen (FWA) in Würselen. Das Vorhaben umfasst die Planung und Errichtung eines innovativen Forschungs- und Unternehmenscampus mit thematischem Schwerpunkt auf zukunftsweisender Flugtechnik und Mobilität. Das Aviation Innovation Center ist als Impulsprojekt für die Entwicklung eines technologieorientierten Gewerbestandorts konzipiert und dient der räumlichen sowie inhaltlichen Vernetzung von Start-ups, wachstumsstarken Unternehmen und Forschungsakteuren aus den Bereichen Luftfahrt, Leichtbau, Sensorik und autonome Mobilität. Das Gebäude wird an einem städtebaulich exponierten Standort des neuen Gewerbegebiets errichtet, unmittelbar angrenzend an den geplanten Mobility Hub. Es verfügt über eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 11.300 m² und soll sich in das bestehende Umfeld des Standorts Merzbrück einfügen und zugleich einen identitätsstiftenden Ort für Innovation und Technologietransfer schaffen. Vorgesehen ist eine flexible Gebäudestruktur mit Büro-, Forschungs-, Werkstatt- und Gemeinschaftsflächen, die unterschiedliche Nutzungsanforderungen abbilden kann. Darüber hinaus soll das Gebäude die Durchführung von Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen ermöglichen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume (im Sinne von Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI) für das Projekt „Planungsleistungen Neubau des Aviation Innovation Center (AIC)“. Neben der Objektplanung sind weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen erforderlich, die in mehreren Vergabeverfahren (Losen) vergeben werden. Die Beschaffung erfolgt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert interessierte Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Die Bieter geben auf der Grundlage der Auftragsbekanntmachung sowie der auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ihre förmlichen Angebote ab. Alle fristgerecht abgegebenen Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen auf Vollständigkeit sowie in Bezug auf den Nachweis der geforderten Eignung (Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen) geprüft und anhand des in Ziff. 9 dieser Bewerbungsbedingungen dargestellten Bewertungsverfahrens bewertet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (vgl. Vergabeunterlagen Teil C).- Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KGWürselen
Planungsleistungen Neubau des Aviation Innovation Centers (AIC) - Objektplanung Los 1
Die Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG plant den Neubau des Aviation Innovation Center (AIC) am Forschungsflugplatz Würselen-Aachen (FWA) in Würselen. Das Vorhaben umfasst die Planung und Errichtung eines innovativen Forschungs- und Unternehmenscampus mit thematischem Schwerpunkt auf zukunftsweisender Flugtechnik und Mobilität. Das Aviation Innovation Center ist als Impulsprojekt für die Entwicklung eines technologieorientierten Gewerbestandorts konzipiert und dient der räumlichen sowie inhaltlichen Vernetzung von Start-ups, wachstumsstarken Unternehmen und Forschungsakteuren aus den Bereichen Luftfahrt, Leichtbau, Sensorik und autonome Mobilität. Das Gebäude wird an einem städtebaulich exponierten Standort des neuen Gewerbegebiets errichtet, unmittelbar angrenzend an den geplanten Mobility Hub. Es verfügt über eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 11.300 m² und soll sich in das bestehende Umfeld des Standorts Merzbrück einfügen und zugleich einen identitätsstiftenden Ort für Innovation und Technologietransfer schaffen. Vorgesehen ist eine flexible Gebäudestruktur mit Büro-, Forschungs-, Werkstatt- und Gemeinschaftsflächen, die unterschiedliche Nutzungsanforderungen abbilden kann. Darüber hinaus soll das Gebäude die Durchführung von Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen ermöglichen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume (im Sinne von Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI) für das Projekt „Planungsleistungen Neubau des Aviation Innovation Center (AIC)“. Neben der Objektplanung sind weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen erforderlich, die in mehreren Vergabeverfahren (Losen) vergeben werden. Die Beschaffung erfolgt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert interessierte Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Die Bieter geben auf der Grundlage der Auftragsbekanntmachung sowie der auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ihre förmlichen Angebote ab. Alle fristgerecht abgegebenen Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen auf Vollständigkeit sowie in Bezug auf den Nachweis der geforderten Eignung (Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen) geprüft und anhand des in Ziff. 9 dieser Bewerbungsbedingungen dargestellten Bewertungsverfahrens bewertet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (vgl. Vergabeunterlagen Teil C). - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der St.-Getreu-Stiftung
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude und Innenräume Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung von: a) Fachplanung Tragwerkplanung (Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 49 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Ingenieurtechnische Kontrolle o Nachweis von Baubehelfen / Bauzustandsberechnungen o Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Ein Tragwerksgutachten liegt vor. b) Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Keine - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. c) Übergeordnetes / Allgemeines - Allgemeine Besondere Leistungen: o Erweiterte Bestands- und Schadenserfassung auf Grundlage der bereits vorliegenden Untersuchungen o Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden und Zuwendungsgebern o Vorgezogene Massenermittlung und Kostenberechnung - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorliegenden Unterlagen Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftra-gung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Planungsleistungen liegt aus Sicht des AG bei der Tragwerkspla-nung. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt, die sich neben den Leistungen der Trag-werksplanung auch auf Leistungen der Objektplanung erstrecken.Langjährige Erfahrung in der Kombination Tragwerksplanung und Objektplanung bei der Instandsetzung historischer Gebäude wird vorausgesetzt. Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung erfolgt für beide Planungsleistungen gemeinsam an einen Auftragnehmer, jedoch in ge-trennten Verträgen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens AG ein Ansprechpartner beim AN für beide Leistungen ge-wünscht ist. Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbin-dung z.B. eines Nachunternehmers möglich. Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleN/A
Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. - LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbHKöln
453 LVR-Frida-Kahlo-Schule St. Augustin, Neubau, Objektplanung Gebäude
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Objektplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die Flächen für den zukünftigen Schulstandort unter Berücksichtigung des Zukaufs eines westlich anschließenden Grundstücks ausreichend sind. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau im Passivhausstandard mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Im 1. Bauabschnitt, welcher auf dem erworbenen Grundstück westlich des jetzigen Standorts realisiert werden kann, sind zunächst die Klassentrakte zu schaffen, die im 2. Bauabschnitt abgerissen werden. In weiteren Bauabschnitten ist ebenso zu verfahren, so dass der Schulbetrieb kontinuierlich gewährleistet ist und am Ende der Bauzeit das Interim in Vilich aufgelöst werden kann. Dazu zählt nicht nur die Sicherstellung von Klassenräumen, sondern auch des Sport- und Therapiebereiches. Ein lückenloser Betrieb mit allen Funktionen muss während der Ausführung gewährleistet sein. Die Planung der Bauabschnitte ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist abhängig von den Beschlüssen der politischen Gremien. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt 8 Jahre. Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: Bewertung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Büros nach beigefügter Matrix (Teilnahmeantrag und Referenzprojekte) Stufe 2: Bewertung des Stehgreifentwurfs und des städtebaulichen Lösungsansatzes, des Honorars sowie der Qualifikation des Projektteams nach beigefügter Matrix (Referenzen und Eignungsnachweise des Projektteams, Honorar-Angebot und Präsentation des Stehgreifentwurfs) Es werden 3 bis 5 Büros der Rangliste, die sich aus der Bewertung in Stufe 1 ergeben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote werden die Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Jedes Büro erhält bei fristgerechtem Eingang der für den Stehgreifentwurf geforderten Unterlagen eine Vergütung für die Bearbeitung von pauschal € 25.000,- netto. Die Bewertung der Stegreifentwürfe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Architekt*innen des LVR, Vertretung der Schule und dem Fachamt Schulen des LVR im Rahmen des Verhandlungsgesprächs voraussichtlich im Januar 2025. Der Termin wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Bewertungskriterien und Wichtungen sowie dem System der Punktevergabe im gesamten Verfahren sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen, diese sind verbindlich. Leistungen Stehgreifentwurf • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Erhaltung der Zufahrtsstraße Grundrisse von allen ober- und unterirdischen Geschossen im Maßstab 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der Funktionsbereiche gemäß Farbcodierung und Kurzbezeichnung der Einzelräume aus dem Raumprogramm, schematischer Freiraumgestaltung im Anschluss an das Erdgeschoss • Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 • Fassadenschnitt im Maßstab 1:20 im Detaillierungsgrad des Maßstabs 1:50 zur Darstellung eines typischen Fassadenbereichs als Schnitt, Ansicht und Grundrissausschnitt (3-Tafel-Projektion) mit Angaben zu Konstruktion, Material und Gestaltung • 1 Visualisierung des Gebäudes von außen • 1 Innenraum-Visualisierung • Erläuterungsbericht mit Konzept zur Nachhaltigkeit (Aussagen über Material, Rückbaubarkeit) • Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung der Entwurfsidee mit jeweils max. DIN A4-Größe • Übersichtsplan M 1:500 zur Darstellung der geplanten Bauabschnitte • Flächen- und Kubaturberechnungen zu Raumprogramm, Nutzfläche NUF, Verkehrsfläche VF, Bruttogeschossfläche BGF, Bruttorauminhalt BRI und Hüllflächen A Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: Analoge Unterlagen: • ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt Digitale Unterlagen: • Präsentations- und Vorprüfpläne (inkl. Vermaßung) als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und als pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat • Erläuterungsbericht im pdf-Format • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität • Freiraumplanerische Qualität • Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) • Realisierbarkeit Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.