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Änderungsbekanntmachung Stockheim: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Stockheim (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Durch die Änderung der Adresskulisse wurde der Beschaffungsgegenstand wesentlich angepasst; daher erfolgt eine Änderungsbekanntmachung gemäß § 132 Abs. 1 GWB, um den geänderten Leistungsumfang transparent und diskriminierungsfrei neu ...

Angebotsfrist: 19. Juni 2026 (abgelaufen)Typ: Ausschreibung

Glasfaserausbau, Internetdienste

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Inhalt auf einen Blick

Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Gemeinde Stockheim
Veröffentlicht:
18. Mai 2026
Frist:
19. Juni 2026
Thema:
Glasfaserausbau

Ausschreibungsbeschreibung

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ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Durch die Änderung der Adresskulisse wurde der Beschaffungsgegenstand wesentlich angepasst; daher erfolgt eine Änderungsbekanntmachung gemäß § 132 Abs. 1 GWB, um den geänderten Leistungsumfang transparent und diskriminierungsfrei neu auszuschreiben. ============================================================ Die Gemeinde Stockheim (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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Bis wann läuft die Angebotsfrist?
Die Angebotsfrist endet am 19. Juni 2026.
Wer ist der Auftraggeber?
Der Auftraggeber ist Gemeinde Stockheim.
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