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Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einsatzhandschuhen für die Polizei NRW
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet we...
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht:
- 16. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 21.400 Einsatzhandschuhen besteht. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarungen wird auf 25.000 Paar Einsatzhandschuhe beziffert.
Weiterführende Details
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.