Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale GeschäftsbereicheHannover
2026-56_Bauwerksverstärkung mit Nachrechnung
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Planung einer baulichen Verstärkung des Brückenbauwerks Wittbeckbrücke - B 3 über WL (ASB-Nr.: 3326 521) zwischen Celle und Bergen. Das Brückenbauwerk wurde 1933 in WIB-Bauweise (Walzträger im Beton) hergestellt. Dabei wurde keine Bewehrung in Brückenquerrichtung verbaut. Somit kann rechneri...
Architektur, Tragwerksplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
- Veröffentlicht:
- 26. August 2026
- Frist:
- 24. September 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Planung einer baulichen Verstärkung des Brückenbauwerks Wittbeckbrücke - B 3 über WL (ASB-Nr.: 3326 521) zwischen Celle und Bergen. Das Brückenbauwerk wurde 1933 in WIB-Bauweise (Walzträger im Beton) hergestellt. Dabei wurde keine Bewehrung in Brückenquerrichtung verbaut. Somit kann rechnerisch auch keine Querverteilung der Lasten in Ansatz gebracht werden. Ziel ist die Erarbeitung, statische Nachweisführung und bauvertragliche Vorbereitung einer Verstärkung, mit der eine rechnerisch ansetzbare Querverteilung der vertikalen Verkehrslasten hergestellt wird. Dabei ist zunächst die Tragfähigkeit des Bestandsbauwerks unter Verwendung der Nachrechnungsrichtlinie Stufe 1 und Stufe 2 (inkl. Gelbdruck) zu ermitteln. Anschließend sind zunächst drei technisch geeignete Verstärkungsvarianten auszuarbeiten und zu bewerten. Es ist mindestens eine Variante als Verstärkung mit UHFB (Ultra-Hochleistungs-Faserverbund-Baustoff) zu erarbeiten. Eine zweite Variante soll als konventionelle Verstärkung, z. B. Aufbeton mit Verdübelung, ausgearbeitet werden. Als dritte Variante ist vom AN eine weitere mögliche Verstärkung des Bauwerks ohne Vorgaben vom AG zu erarbeiten Leistungsbeschreibung: 1. Objektplanung Ingenieurbauwerke: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe - Besondere Leistungen Objektplanung 2. Fachplanung Tragwerksplanung: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung - Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe - Besondere Leistungen Tragwerksplanung Näheres siehe Vergabeunterlagen
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Im Zuge der Planungen wurde festgestellt, dass eine Weiternutzung der Unterbauten unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll möglich ist. Daher ist der vollständige Ersatzneubau dieser Talbrücke vorgesehen. Aufgrund der sehr wichtigen Verkehrsverbindung für den Kfz-Verkehr, erfolgt der Ersatzneubau weitestgehend unter laufendem Verkehr, bauzeitliche Sperrungen werden auf ein Minimum reduziert. Um den Verkehr über weite Zeitbereiche der Baumaßnahme aufrecht zu erhalten, wird die geplante 6-feldrige Brücke mit zwei Überbauten nacheinander hergestellt. Vor der Nutzung des ersten Überbaus in endgültiger Lage wird dieser bereits in Seitenlage mit zweispuriger Verkehrsführung genutzt. Dadurch ist ein Zwischenausbau der B 51 mit Führung über die Behelfsbrücke bzw. dem ersten Überbau erforderlich. Zwischenausbau: Für die Nutzung des ersten Überbaus als Behelfsfahrbahn, verschwenkt die Fahrbahn der Bundesstraße 51 mit einer Verziehungslänge von rund 135 m auf die westliche Seite des vorhandenen Brückenbauwerks. Der Querschnitt sieht eine 7,75 m breite Fahrbahn vor. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden angrenzenden Flächen, kann für die Behelfsfahrbahn keine Böschung berücksichtigt werden. Die Höhenabfangung erfolgt mittels Stützwand. So wird auf einen Eingriff in den Oeseder Bach verzichtet. Bedingt durch die Lage der Brückenpfeiler der Behelfsbrücke, ist die dort befindliche Oeseder Straße temporär im Querschnitt einzuengen. Eine Zweirichtungsfahrbahn lässt sich nicht aufrechterhalten. Die Fahrbahn wird zu einer Fahrspur zusammengeführt und mittels (Baustellen-) Lichtsignalanlage wird der Verkehr geregelt. Endausbau: Von der Anschlussstelle (B 51, L 95) im Süden aus kommend, verläuft die Bundesstraße mit einem Radius von R = 1.550 m in nördlicher Richtung. Unmittelbar vor dem Brückenbauwerk verläuft die Trasse gradlinig weiter und schließt mit einem Radius R = 90.000 m wieder an den vorhandenen Ausbau an. Die Streckenlänge der Maßnahme beträgt rund 550 m, wobei das Brückenbauwerk eine Gesamtstützweite von rd. 185 m aufweist. Das vorhandene einteilige Brückenbauwerk weist eine Querschnittsbreite von rund 17,50 m auf und wird im Zuge des Neubaus zweiteilig mit einem neuen Querschnitt RQ 21B hergestellt. Der Querschnitt der Fahrbahn wird entsprechend verbreitert. Die Verziehungslänge beträgt rund 150 m. Die Fahrbahn weist am Beginn der Baustrecke eine Einseitneigung auf und wechselt vor dem Brückenbauwerk auf ein Dachprofil, welches sich bis zum Bauende durch-zieht. Für die Herstellung des Brückenbauwerkes sind mehrere Baustellenzufahrten einzu-richten und zu unterhalten. Die Zuwegungen erfolgen von der Oeseder Straße aus. Die Zufahrten wurden mittels dynamischen Schleppkurvennachweisen nachgewie-sen. Als Bemessungsfahrzeug wurde der LKW / Sattelzug gewählt. Eine Befahrung ist gegeben. Für das Busunternehmen, mit Anbindung an die Oeseder Straße, wird eine neue dau-erhafte Zufahrt weiter südlich hergestellt. Die Entwässerung des Brückenbauwerks erfolgt über Abläufe, welche das anstehen-de Oberflächenwasser über Längs- und Fallleitungen sammeln und weiter zum neuen Regenrückhaltebecken (wird vorab hergestellt und ist nicht Bestandteil dieser Aus-schreibung) transportieren. Das anstehende Oberflächenwasser wird von da aus in die Düte eingeleitet. Eine Vorklärung erfolgt durch einen Übergabe-schacht mit Sand-fang und Tauchwand sowie eine Sedimentationsanlage. Die Fahrbahn der B 51 ent-wässert über die Böschung (Dammlage) in die vorhandenen Straßenseitengräben. Der süd-westliche Straßenseitengraben ist zeitgleich als Gewässer Oeseder Bach (Nr. 3622) geführt. Ein Eingriff in den Bach erfolgt nicht. Bauwerksabmessungen und Bauwerksdaten des Bestandsbauwerks: ASB-Nr. 3714507 Baujahr: 1965 Bauart: 2-stegiger Plattenbalken über 6 Feder Gründung: Tiefgründung Stützweite: 27,5 / 30,4 / 30,4 / 30,4 / 30,4 / 27,5 m Breite: 17 m Brückenfläche: rd. 3002 m² Bauwerkswinkel: 100 gon Hauptbaustoff des Überbaus Stahlbeton, Spannbeton Bauzustandsnote 3,4 Traglastindex V Alle weiteren Angaben zum Bestandsbauwerk sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. X Fachplanung Tragwerksplanung siehe Beschreibung oben X Objektplanung Verkehrsanlage siehe Beschreibung oben X Rückbau von Ingenieurbauwerken siehe Beschreibung obenNachrechnung BW 4506973
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 22. Sept.Nachrechnung BW 4506973 Gemäß der mittel- bis langfristigen Strategie des BMV zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand ist das Bauwerk nach der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe Mai 2011" sowie deren "1. Ergänzung, Ausgabe April 2015" zu untersuchen und zu bewerten. Wie jede Planungsleistung erfolgt auch die Nachrechnung iterativ in mehreren Planungsschritten (PlaS). Diese Planungsschritte erfolgen nacheinander: 1. Planungsschritt: Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten 2. Planungsschritt: Nachrechnung der Unterbauten Im Planungsschritt 1 erfolgt die Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten. In Abhängigkeit vom Ergebnis des 1. Planungsschrittes (Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten) entscheidet der Auftraggeber, ob der 2. Planungsschritt (Nachrechnung der Unterbauten) erbracht werden muss. Die Übertragung des 2. Planungsschrittes erfolgt schriftlich, spätestens einen Monat nach Abschluss des 1. Planungsschrittes, durch den Auftraggeber. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung des 2. Planungsschrittes besteht nicht. Im Falle einer Übertragung des 2. Planungsschrittes gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der schrittweisen Übertragung kann der Auftragnehmer weder eine Erhöhung des Honorars noch sonstige Ansprüche geltend machen. Die Bestandsunterlagen sind zu sichten und zu bewerten. Die Nachrechnung kann an maßgebenden Überbauten bzw. Teilbauwerken durchgeführt werden. Dies gilt nur dann, wenn die Übertragbarkeit der Nachrechnungsergebnisse auf die übrigen Überbauten bzw. Teilbauwerke sichergestellt ist. Auf dem Bauwerk vorhandene Lärmschutzwände sind bei der Nachrechnung zu berücksichtigen. Sollten weitere Lasten in die nachzurechnenden Bauwerke eingeleitet oder weitergeleitet werden, sind diese ebenfalls zu erfassen und in den Nachweisen zu berücksichtigen. Ziel der Nachrechnung ist die realistische Beurteilung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken unter Berücksichtigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens. Aus den Ergebnissen der Nachrechnung ergibt sich darüber hinaus der Traglastindex als ergänzender Kennwert zur Bewertung der strukturellen Leistungsfähigkeit und der vorhandenen Tragreserven des Bauwerks. In diesem Zusammenhang ist das Brückenbauwerk 4506 973 Grunewaldbrücke, Teilbauwerke A1 und B2, im Zuge der A 59 bei Duisburg nachzurechnen.Nachrechnung der Hochbahn Linie 13 in Köln - offenes Verfahren
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- Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.