Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle
Rohbau-, Erd- und Abbrucharbeiten, Sanierung Festhalle-Opladen, Leverkusen
Bekanntmachung einer Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 5 GWB. Es handelt sich um eine Anpassung eines bestehenden öffentlichen Auftrags, bei der die Bedingungen oder der Umfang des ursprünglichen Vertrages modifiziert wurden.
Erdarbeiten, Betonarbeiten, Abbruch
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Inhalt auf einen Blick
Bekanntmachung einer Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 5 GWB. Es handelt sich um eine Anpassung eines bestehenden öffentlichen Auftrags, bei der die Bedingungen oder der Umfang des ursprünglichen Vertrages modifiziert wurden.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle
- Veröffentlicht:
- 25. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Erdarbeiten
- Bauobjekt:
- Kultur- / Veranstaltungsgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Kultur- / VeranstaltungsgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Bekanntmachung einer Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 5 GWB. Es handelt sich um eine Anpassung eines bestehenden öffentlichen Auftrags, bei der die Bedingungen oder der Umfang des ursprünglichen Vertrages modifiziert wurden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Bekanntmachung einer Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 5 GWB. Es handelt sich um eine Anpassung eines bestehenden öffentlichen Auftrags, bei der die Bedingungen oder der Umfang des ursprünglichen Vertrages modifiziert wurden. - TenneT TSO GmbH
Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Der Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) hat einen bestehenden Dienstleistungsvertrag im Projekt „DolWin5“ während der Vertragslaufzeit geändert. Gegenstand des Vertrages ist die anforderungskonforme Ausführung des Projektmanagements mechanischer Teilsysteme für das Projekt DolWin5. Die Auftragsänderung dient der Fortführung der projektbezogenen Leistungen bis einschließlich Dezember 2026. Die Änderung wurde erforderlich, da im Projekt DolWin5 Terminverschiebungen eingetreten sind, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung nicht vorhersehbar waren. Der ursprünglich vorgesehene Leistungszeitraum war nicht ausreichend, um den vorgesehenen Leistungsumfang vollständig zu erbringen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Zudem ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sachgerecht und mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der bestehende Auftragnehmer verfügt über eine projektspezifische Einarbeitungstiefe und vertiefte Kenntnisse der mechanischen Teilsysteme, die kurzfristig nicht substituiert werden können. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Für Sektorenauftraggeber ist § 132 Abs. 2 Satz 2 und 3 GWB gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht anzuwenden. - Landesamt für Gesundheit und Soziales (Mecklenburg-Vorpommern)Rostock
Wartungsvertrag für das Fachverfahren DiVerSweb inkl. aller Module und Verlängerungsoption
Die Software DiVerSweb wird in den kommenden Jahren voraussichtlich fachlichen, organisatorischen und gesetzlichen Veränderungen unterliegen. Insbesondere sind Anpassungen aufgrund fortlaufender Rechtsänderungen, veränderter Verwaltungsprozesse sowie technischer Weiterentwicklungen erforderlich. Zur Gewährleistung der Zukunftssicherheit, dauerhaften Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit des Fachverfahrens DiVerSweb ist eine kontinuierliche Wartung und Pflege zwingend notwendig. Die Beschaffung ist mithin zur kontinuierlichen und rechtskonformen Aufgabenerfüllung des LAGuS zwingend erforderlich. Der derzeit bestehende Vertrag deckt die Wartungs- und Weiterentwicklungsleistungen für die neu implementierten Module nicht ab. Eine bloße Erweiterung des bestehenden Vertrages ist vergabe- und vertragsrechtlich gemäß § 132 GWB nicht zulässig, da hierdurch eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Vertragsgegenstandes (Wert des ursprünglichen Auftrages erhöht sich um 50% - § 132 Abs. 2 S. 2 GWB) erfolgen würde. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wartung, Pflege und Betriebsfähigkeit sämtlicher Module des IT-Fachverfahrens ist daher der Abschluss eines neuen Wartungsvertrages erforderlich. Der Vertrag soll das gesamte Fachverfahren DiVerSweb einschließlich aller durch die Firma BEC entwickelten und dem LAGuS zur Verfügung gestellten Module umfassen. - TenneT TSO GmbH
Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Der Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) hat einen bestehenden Dienstleistungsvertrag im Projekt während der Vertragslaufzeit geändert. Gegenstand des Auftrags sind Projektterminplanungs- und Project-Scheduling-Leistungen. Die Auftragsänderung dient der Verlängerung der Leistungserbringung für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 zur Sicherstellung einer durchgängigen Terminsteuerung, unabhängigen Fortschrittskontrolle sowie zur Begleitung des Projektabschlusses einschließlich Handover. Die Änderung wurde erforderlich, da das ursprünglich geplante Projektende aufgrund wiederholter, kurzfristig kommunizierter Verzögerungen nicht mehr haltbar ist. Diese Umstände waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Zudem ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sachgerecht. Die laufende terminliche Analyse basiert vollständig auf der durch den bestehenden Dienstleister seit Juli 2024 aufgebauten und kontinuierlich fortgeschriebenen Terminstruktur, Datenbasis und Projekthistorie. Ein Anbieterwechsel würde den Wissensstand, die Validität der Analysen und die Durchsetzbarkeit des Projekts gefährden. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Für Sektorenauftraggeber ist § 132 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 GWB gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht anzuwenden. - AOK Sachsen - Anhalt
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dupilumab (ATC: D11AH05)
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dupilumab (ATC: D11AH05) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.05.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. - AOK Sachsen - AnhaltFrist: 30. Mai
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC: N07XX07)
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC: N07XX07) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.07.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. - AOK Sachsen - AnhaltFrist: 29. Apr.
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Apixaban (ATC: B01AF02)
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Apixaban (ATC: B01AF02) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.06.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. - AOK Sachsen - Anhalt
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC: N07XX07)
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC: N07XX07) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.05.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. - AOK Sachsen - Anhalt
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Edoxaban (ATC: B01AF03)
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Edoxaban (ATC: B01AF03) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.05.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. - MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
Raumlufttechnische Anlagen und Kältetechnik, Auftragsänderung Nr. 03+04
Ergänzung zu Ziffer 2.1: Gemäß EU-Bekanntmachung Nr. 311099-2025 vom 14.05.2025 wurde folgender Auftrag am 06.05.2025 an die Firma Rixner-Brochier Gebäudetechnik GmbH, Bergfeldstraße 11 in 83607 Holzkirchen erteilt: Der Campingplatz Thalkirchen wird modernisiert. Dazu werden Bestandsgebäude (u.a. Eingangsbau, diverse Sanitärgebäude) z.T. abgebrochen und neu errichtet, z.T. auch erhalten und saniert. Auf dem Gelände wird die Infrastruktur vollständig erneuert. Die Außenanlagen werden so umgeplant, dass künftig ca. 283 Fahrzeug-Standplätze, 163 Zelt-Standplätze sowie 29 Hütten für den Betrieb zur Verfügung stehen. Gegenstand des Auftrags sind Raumlufttechnische Anlagen und Kältetechnik. Die raumlufttechnischen Anlagen und die Kältetechnik werden komplett neu errichtet. Dies beinhaltet die Lüftungsgeräte inklusive Wärmeerzeugung zur Belüftung von Sanitärräumlichkeiten, allgemeinen Bereichen, Restaurant und Küche sowie die kältetechnischen Anlagen zur Konditionierung der Raumluft mittels Splitgerät sowie die Gewerbetechnik für Kühl- und Tiefkühlzellen.Der bestehende Auftrag wurde/wird um folgende Leistungen erweitert/geändert (Auftragsänderung Nr. 03+04): Zusätzliche Leistungen gemäß Nachtragsangebot Nr. 04-07, 09-10: Bereits am 14.04.2026 beauftragt wurden folgende Nachträge:Nachtrag 04 Volumenstromregelung, Nachtrag 05 Ausführung der Küchenlüftung, Nachtrag 07 Brandschutzklappen, Nachtrag 09 Dachdurchführungen. Zusätzlich beauftragt werden sollen die Nachträge: Nachtrag 06 Brandschutzklappensteuerung, Nachtrag 10 Ventilation Gastro-Spülmaschine.Auftragswert bei der letzten Bekanntmachung: 375 485.04 EUR (EU-Bekanntmachung Nr. 311099-2025 vom 14.05.2025); Wert zwischenzeitlicher Änderungen: nach der „de-minimis“-Regel, § 132 Abs. 3 GWB): 27 891.71 EUR sowie Nachträge 04+05+07+09 (im Zuge dieser Bekanntmachung ex post): 32 311.29 EUR; Wert der zusätzlichen Nachträge (im Zuge dieser Bekanntmachung ex ante) 06+10: 13 490.53 EUR. Auftragswert nach vorliegender Änderung: 449 178.57 EUR.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.