Universitätsklinikum Essen, AöREssen
1,5 Tesla MRT-System
Zur Sicherstellung der normgerechten und klinisch etablierten Systemklasse. - Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Einbringung, Installation, Inbetriebnahme, Anwenderschulung sowie technische Abnahme des Systems. Die Bewertung erfolgt gemäß folgenden Kriterien: 1. Technische Mindestanforderungen (A-Kriterien) - 1,5 Tesla MRT gemäß EN 60...
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Zur Sicherstellung der normgerechten und klinisch etablierten Systemklasse. - Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Einbringung, Installation, Inbetriebnahme, Anwenderschulung sowie technische Abnahme des Systems. Die Bewertung erfolgt gemäß folgenden Kriterien: 1. Technische Mindestanforderungen (A-Kriterien) - 1,5 Tesla MRT gemäß EN...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Universitätsklinikum Essen, AöR
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- 28. August 2026
- Thema:
- Bildgebung
Ausschreibungsbeschreibung
Zur Sicherstellung der normgerechten und klinisch etablierten Systemklasse. - Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Einbringung, Installation, Inbetriebnahme, Anwenderschulung sowie technische Abnahme des Systems. Die Bewertung erfolgt gemäß folgenden Kriterien: 1. Technische Mindestanforderungen (A-Kriterien) - 1,5 Tesla MRT gemäß EN 60601-2-33 - Magnet mit Heliumfüllung < 10 Liter, kein Quenchrohr - Gradienten ? 76 mT/m, Slewrate ? 346 T/m/s - ? 48 Empfangskanäle - DICOM-Schnittstellen vollständig vorhanden 2. Bewertungssystem (B-Kriterien) Die Bewertung erfolgt nach Punktesystem: - Beste Ausprägung: 20 Punkte - Mittlere Ausprägung: 10 Punkte - Nicht erfüllt / schlechteste Ausprägung: 0 Punkte 3. Beispielhafte Bewertungskriterien - Tunnellänge ? 170 cm: 20 Punkte - Tunnellänge < 175 cm: 10 Punkte - Tunnellänge ? 175 cm: 0 Punkte - Gleichzeitige Gradientenleistung: ja = 20 Punkte, nein = 0 Punkte Die Zuschlagskriterien werden wie folgt gewertet: - Erfüllungsgrad gemäß LV 60 %: o gesammelte Punkte durch die Bewertungskriterien des LVs. - Preis 40 %, aufgeteilt in: o 10 % Preis für kompaktes, hochauflösendes Kernspintomographie-System der Leistungsklasse 1,5 Tesla gemäß EN 60601-2-33 insgesamt (inkl. Zubehör, Lieferung, Einbringung, Installation und Inbetriebnahme) o 20 % Preis für Full-Service-Wartungsvertrag (inkl. Reparatur, alle Ersatzteile und alle Spezialteile inkl. Magnetabsicherung und Injektor) für insgesamt 8 Jahre inkl. Gewährleistungszeit und o 10 % Umstellungskosten/Kosten durch den Umstellungsaufwand. Näheres ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS0YDGYTWEQ39L7.zip
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Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung für einen Autosampler für Flüssig- und Headspaceproben für einen Trace 1310 Gaschromatographen mit FID-Detektor
Für ein Digitalisierungsprojekt wird die Beschaffung eines robotischen Autosamplers für einen vorhandenen Gaschromatographen mit Flammenionisationsdetektor (Thermo Scientific Trace 1310, GC-FID) angestrebt. Ziel ist die automatisierte Aufgabe von Flüssig- und Headspaceproben zur Analyse von volatilen organischen Substanzen (kurz VOCs), Additiven und Restmonomeren aus Kunststoffen und Rezyklaten. Position 1.0: Autosampler Roboter - Robotischer Autosampler für die Flüssig- und Headspaceinjektion zur Montage auf dem vorhandenen GC 1310. - Trayhalter für Vials: o Mindestens 100 Plätze für 2-mL-Vials. o Mindestens 50 Plätze für 10- oder 20-mL-Vials. Position 1.1: Autosampler-Erweiterung für Flüssiginjektion - Mögliche Spritzengrößen von 1 bis 100 µL. - Waschstation mit Vialhalter für die Reinigung der Spritzen. - Mindestens 2 x Spritzen für Flüssiginjektion: o Mind. einmal davon 10 µL. Position 1.2: Autosampler-Erweiterung für Headspace-Injektion - Einrichtung zur Temperierung von Vials im Bereich von 30 bis 120 °C. - Mindestens 2 x Spritzen für Headspace-Injektion: o Mind. einmal davon 2,5 mL. - Passender Inletadapter für Split/Splitless- bzw. PTV-Injektoren. Position 1.3: Optionale automatische Werkzeugwechselstation - Wünschenswert ist eine vollautomatische Werkzeugwechselstation (Tool-Change-Station) zur Aufnahme von mindestens 2 Werkzeugen. - Der Wechsel zwischen Flüssig- und Headspace-Tool soll dabei vollautomatisch innerhalb einer Messsequenz erfolgen. Position 2: Injektor & Anbindung an den vorhandenen GC sowie Software zur Steuerung - Befestigungskit inklusive Injektor-Adapterkit für den vorhandenen GC (Thermo Scientific Trace 1310). - Sofern für den Betrieb erforderlich, ist ein geeigneter Injektor anzubieten. - Software für die Steuerung und Bedienung des Autosamplers. Position 3: Inbetriebnahme und Schulung - Aufbau, Installation und Inbetriebnahme am vorhandenen GC vor Ort (mindestens 1 Arbeitstag). - Einweisung des Laborpersonals bei der Inbetriebnahme vor Ort. - Eine Schulung kann auch über eine Dokumentation erfolgen. Position 4: Dokumentation - 1x in gedruckter Form. - 1x in digitaler Form mittels USB-Stick. Zusätzliche Anforderungen - Lieferung: o Alle Fracht- und Lieferkosten müssen im Angebot enthalten sein. o Lieferung bis spätestens Ende 4. Quartal 2026 - Gewährleistung/Garantie Es sollen die üblichen zweijährigen Gewährleistungspflichten aus dem Verbraucherrecht auch hier Anwendung finden. - Preisstellung Preisangaben sind bitte Brutto anzugeben (inkl. MwSt.). Leistungsort Die Leistungs- und Rechnungsadresse erfolgt an die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Institut für Kunststoff- und Kreislauftechnik (IKK) Fakultät für Maschinenbau An der Universität 2 30823 Garbsen Kontaktstellen Eine Kommunikation darf nur elektronisch über die Vergabeplattform "www.dtvp.de" erfolgen. Allgemeine Angebots- und Auftragsbedingungen Es gelten die allgemeinen Einkaufsbedingungen der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Sprache Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in deutscher Sprache zu erstellen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Hannover. Zahlungsbedingungen Sollten Anzahlungen gewünscht werden, so sind diese nur gegen Vorlage einer unbefristet für den Auftraggeber kostenlosen Bankbürgschaft möglich. Bewertung: Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots werden nachstehende Kriterien angewendet. Für jedes Bewertungskriterium können 0 bis 10 Punkte vergeben werden, die mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor in die Endpunktzahl eingehen. Liefertermin (Gewichtung: 10 %) Berücksichtigt werden nur Angebote, deren Liefertermin vor dem Ende des 4. Quartal 2026 liegt. Preis (Gewichtung: 30 %) Bitte beachten Sie den vorgegebenen Höchstpreis von 60.000 EUR brutto für das Gesamtsystem inklusive aller Nebenkosten. Alle Preise sind in Euro anzugeben. Als maßgeblich wird der Gesamtpreis des Angebots, einschließlich aller Transport-, Ausstattungs-, Supportoptionen sowie der Gewährleistung gesehen. Laufende Kosten beispielsweise aus Dienstleistungen zu Supportoptionen oder der Gewährleistung sind unzulässig bzw. sind im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag im Vorhinein zu kontingentieren. Das preisgünstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Ein Angebot, dessen Gesamtpreis doppelt so hoch wie der niedrigste Angebotspreis ist, erhält keine Punkte. Angebote, deren Preis zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem doppelten niedrigsten Angebotspreis liegen, erhalten eine linear berechnete Punktzahl. Funktionsumfang (Gewichtung: 60 %) In die Bewertung fließen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien ein. Die Angebote werden in Relation betrachtet, wobei das Angebot mit der optimalen Lösung volle Punktzahl erhält, die davon abweichenden eine linear berechnete und dementsprechend geringere Punktzahl. - Universitätsklinikum Essen, AöREssenFrist: 20. Juli
Los 1 - ERP-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Implementierung einer neuen SAP S/4HANA-Systemlandschaft am Universitätsklinikum Essen. Im Fokus stehen die ERP-Module FI, CO, MM, PM und PS sowie die Integration aller relevanten Sub- und Umsysteme. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, technische Implementierung, Datenmigration, Systemintegration, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssenFrist: 20. Juli
Los 2 - SAP HCM-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung der personalwirtschaftlichen Systemlandschaft des Universitätsklinikums Essen durch Migration von SAP HCM auf H4S4 und/oder SAP SuccessFactors. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, Systemkonfiguration, Datenmigration, Integration in die bestehende Systemlandschaft, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssen
Los 1 - ERP-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Implementierung einer neuen SAP S/4HANA-Systemlandschaft am Universitätsklinikum Essen. Im Fokus stehen die ERP-Module FI, CO, MM, PM und PS sowie die Integration aller relevanten Sub- und Umsysteme. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, technische Implementierung, Datenmigration, Systemintegration, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssen
Los 2 - SAP HCM-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung der personalwirtschaftlichen Systemlandschaft des Universitätsklinikums Essen durch Migration von SAP HCM auf H4S4 und/oder SAP SuccessFactors. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, Systemkonfiguration, Datenmigration, Integration in die bestehende Systemlandschaft, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssenFrist: 20. Juli
Los 1 - ERP-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Implementierung einer neuen SAP S/4HANA-Systemlandschaft am Universitätsklinikum Essen. Im Fokus stehen die ERP-Module FI, CO, MM, PM und PS sowie die Integration aller relevanten Sub- und Umsysteme. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, technische Implementierung, Datenmigration, Systemintegration, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssen
Los 2 - SAP HCM-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung der personalwirtschaftlichen Systemlandschaft des Universitätsklinikums Essen durch Migration von SAP HCM auf H4S4 und/oder SAP SuccessFactors. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, Systemkonfiguration, Datenmigration, Integration in die bestehende Systemlandschaft, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssen
Los 1 - ERP-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Implementierung einer neuen SAP S/4HANA-Systemlandschaft am Universitätsklinikum Essen. Im Fokus stehen die ERP-Module FI, CO, MM, PM und PS sowie die Integration aller relevanten Sub- und Umsysteme. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, technische Implementierung, Datenmigration, Systemintegration, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssenFrist: 20. Juli
Los 2 - SAP HCM-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung der personalwirtschaftlichen Systemlandschaft des Universitätsklinikums Essen durch Migration von SAP HCM auf H4S4 und/oder SAP SuccessFactors. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, Systemkonfiguration, Datenmigration, Integration in die bestehende Systemlandschaft, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 28. August 2026.
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- Der Auftraggeber ist Universitätsklinikum Essen, AöR.
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