Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)BonnTED
Zukunft Bau - Datenverwertungsstrategie zur Erfüllung baupolitischer Ziele
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, bereits bestehende öffentlich-rechtliche Datenbestände zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sinnvoll zu nutzen, geforderte Ergänzungen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren und zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei geht es nicht um die Erstellung einer neuen, weiteren Datenbank....
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- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
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- August 04, 2026
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Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, bereits bestehende öffentlich-rechtliche Datenbestände zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sinnvoll zu nutzen, geforderte Ergänzungen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren und zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei geht es nicht um die Erstellung einer neuen, weiteren Datenbank. Stattdesseen sollen Informationen aus bestehenden Datenbanken bedarfsgerecht (über gängige Schnittstellen, i.d.R. sog. APIs) zusammengeführt und somit perspektivisch damit erhebliche Ressourcen eingespart werden. Der erste Teil des Projektes analysiert vorhandene öffentliche Baudatenquellen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Dazu wird zunächst definiert, welche Daten als „Baudaten“ gelten (z. B. Geodaten, Baukennzahlen, Materialdaten, Baubestimmungen). Anschließend werden verfügbare Datensätze systematisch erfasst und nach Format, Struktur, Zugänglichkeit und maschineller Verwertbarkeit (z. B. APIs, XML, CSV, PDF) katalogisiert. Das Ergebnis ist ein digital nutzbarer Datenkatalog. Der zweite Teil des Vorhabens entwickelt eine strukturierte Systematik zur Extraktion technischer Informationspflichten aus Gesetzes- und Verordnungstexten. Ziel ist es, neue regulatorische Anforderungen automatisiert analysieren und mit bestehenden Datenquellen verknüpfen zu können. Es wird dabei keine neue Datenbank geschaffen, sondern auf offene Schnittstellen bestehender Systeme gesetzt.
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5Zukunft Bau - Das Bauen von morgen – Potenzialstudie zu Baumaterialien der Zukunft in der deutschen Bauwirtschaft
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Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)BonnDeadline: Sep 08Das hier beschriebene Forschungsprojekt dient dazu, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, die sich aus dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) für den Zuständigkeitsbereich des BMWSB im Handlungsfeld Gebäude ergeben. Die Projektergebnisse müssen so aufbereitet werden, dass sie direkt in die Fortschreibung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) 2028 übernommen werden können. Die Gesamtaufgabenstellung baut auf dem abgeschlossenen Forschungsprojekt „DASmmZ“ zur Entwicklung von Response-Indikatoren im Handlungsfeld Gebäude auf. Sie ist in sechs Arbeitspakete mit unterschiedlichen Schwerpunkten gegliedert. Zentrales Element ist die einmalige Operationalisierung von sechs zuvor entwickelten Kern-Indikatoren. Dabei werden die Methodik final festgelegt, alle erforderlichen Daten erhoben, verarbeitet und ausgewertet sowie die Ergebnisse in Factsheets dargestellt und als Roh- und Analysedaten bereitgestellt. Ein weiteres Arbeitspaket umfasst die Evaluation und Überarbeitung bestehender Maßnahmen und Instrumente der Klimaanpassungsstrategie im Handlungsfeld Gebäude. Hierbei werden sowohl Inhalte überprüft als auch sinnvoll ergänzt und weiterentwickelt. Zusätzlich werden Management- und Qualitätssicherungsaufgaben durchgeführt, einschließlich der Entwicklung eines Workflows zur zukünftigen automatisierten Auswertung und Darstellung von Rohdaten sowie der Datenlieferung im Rahmen der DAS-Berichterstattung an BMUKN und UBA. Ein übergreifendes Arbeitspaket bündelt koordinierende und unterstützende Aufgaben. Die Berichterstattung bildet ein eigenes Paket zur strukturierten Darstellung der Ergebnisse. Optional sind zudem eine Daten- und Kartenvisualisierung, beispielsweise in einem Dashboard, sowie die einmalige Operationalisierung von zwei zusätzlichen Indikatoren vorgesehen.Optimierung der ortsfesten Straßenbeleuchtung zur Senkung des Beleuchtungsniveaus bei konstanter Sehsicherheit
Bundesanstalt für StraßenwesenBergisch GladbachDie Anforderungen an die ortsfeste Straßenbeleuchtung haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich erweitert. Neben Verkehrssicherheit und städtebaulichen Aspekten gewinnen ökologische Ziele wie die Reduktion von Lichtverschmutzung und der Schutz nachtaktiver Tiere zunehmend an Bedeutung. Aktuelle Regelwerke wie die DIN EN 13201 definieren zentrale photometrische Kriterien (z. B. Beleuchtungsniveau, Gleichmäßigkeit, Blendung), berücksichtigen jedoch deren Wechselwirkungen nur unzureichend. Insbesondere wird eine nahezu konstante Gleichmäßigkeit unabhängig vom Beleuchtungsniveau gefordert, was in der Praxis häufig zu Überbeleuchtung und erhöhtem Energieverbrauch führt. Trotz moderner LED-Technologien bleibt dieses Problem bestehen. Überbeleuchtung verursacht unnötige Energieverluste und verstärkt die Lichtimmissionen. Als Lösungsansätze werden adaptive Dimm-Systeme, Trade-off-Beziehungen zwischen Lichtparametern sowie übergeordnete Qualitätskriterien diskutiert. Besonders vielversprechend ist der Trade-off-Ansatz, bei dem sich photometrische Parameter gegenseitig ausgleichen, um die Gesamtqualität zu erhalten. Untersuchungen aus Japan zeigen, dass eine höhere Gleichmäßigkeit niedrigere mittlere Leuchtdichten ermöglicht, ohne die Sichtbarkeit zu beeinträchtigen. Daraus ergibt sich ein erhebliches Effizienzpotenzial, etwa durch Reduktion des Beleuchtungsniveaus bei verbesserter Gleichmäßigkeit. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, diese Zusammenhänge systematisch zu analysieren und in neue Planungs- und Bemessungskriterien zu überführen. Dadurch sollen energieeffiziente, umweltverträgliche und normkonforme Beleuchtungslösungen entwickelt werden. Ein Fokus liegt auf der Integration der Wechselwirkung zwischen Leuchtdichte und Gleichmäßigkeit in die Normung. Der Nutzen umfasst insbesondere: • Energieeinsparung durch optimierte Beleuchtungsniveaus • Reduktion der Lichtverschmutzung und verbesserter Umweltschutz • Weiterentwicklung bestehender Normen • Praxisnahe Planungsmethoden zur Vermeidung von Überbeleuchtung • Effizienterer Einsatz moderner LED-Technik • Erhalt der Verkehrssicherheit bei geringerem Energieeinsatz • Kostenvorteile für Kommunen und Betreiber durch geringere Betriebskosten Insgesamt legt das Vorhaben die Grundlage für eine nachhaltigere, effizientere und normativ konsistentere Straßenbeleuchtung der Zukunft.Forschungsvorhaben zum Thema „Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kin-der- und Jugendgewalt sowie systemische Untersuchung der unteren und der oberen Altersgrenze nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)"
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für VerbraucherschutzBerlinDeadline: Aug 19I. Forschungsziel Ziel der durchzuführenden Studie sind die Darstellung und Bewertung der Entwicklung der Kriminalität von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen sowie des Phänomenbereichs der Gewaltkriminalität im Besonderen, wie sie seit 2015/16, vor allem aber seit 2021 zu beobachten ist. Dabei sind auch die regionalen Disparitäten in den Blick zu nehmen. Ferner sollen Hypothesen zu den Ursachen für diese Entwicklung identifiziert, entsprechend ihrer Fundierbarkeit durch bestehende Forschungserkenntnisse und Daten gewichtet und ausgehend von den Ergebnissen der Ursachenanalyse (gesetzgeberische) Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Daneben sollen die geltenden Handlungsmöglichkeiten, die rechtlich für den Umgang mit Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zur Verfügung stehen, sowie deren Umsetzung in der Praxis untersucht werden. Dabei ist der Frage nachzugehen, ob Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, durch das für sie jeweils geltende Rechtsfolgenregime wirksam erreicht werden. Das schließt die Frage danach ein, ob deren Taten – unter Einbeziehung der Verletztenperspektive – im jeweiligen System angemessen aufgearbeitet werden. II. Überlegungen zur Methodik Das Forschungsziel soll durch eine qualitative empirische Forschung erreicht werden, welche durch quantitative Elemente ergänzt wird. Hierbei sollen die nachstehenden Forschungsmethoden aufgegriffen werden, wobei die Auflistung nicht abschließend ist. Wird ein anderer methodischer Ansatz gewählt, der die genannten oder einzelne der genannten Forschungsmethoden nicht aufgreift, ist darzulegen, wie durch diesen die entsprechenden Erkenntnisse erzielt werden. 1. Auswertung statistischer Daten Dabei sollten Daten, die in jüngerer Zeit bzw. aktuell bereits systematisch ausgewertet worden sind, wie im Abschlussbericht der BLPG und anderen Veröffentlichungen, einbezogen bzw. diese Daten für die aktuellen Berichtsjahre fortgeschrieben werden. 2. Aktenanalyse (Jugend-)Staatsanwaltschaftliche und (jugend-)gerichtliche Verfahrensakten, Vollstreckungshefte, Verfahrensakten der für Kindschaftssachen und Unterbringungssachen zuständigen Gerichte sowie Akten der (freien und öffentlichen) Kinder- und Jugendhilfe sind zur Ermittlung der für die Beantwortung der Forschungsfragen relevanten Tatsachen auszuwerten, ggf. ergänzt durch sonstige für das Verfahren relevante Ermittlungsakten (Polizei). 3. Erkenntnisgewinn durch Fragebögen und Interviews Die auf der Grundlage von statistischen Daten und der Aktenanalyse gewonnenen Erkenntnisse sollen durch Interviews mit Expertinnen/Experten und begleitende Fragebogenerhebungen ergänzt und ggf. vertieft werden. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der fachlichen Bewertung der Anwendbarkeit und Effizienz der bestehenden Handlungsmöglichkeiten im systemischen Kontext liegen. Eine Auflistung der in Betracht kommenden Expertinnen/Experten ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 4. Sekundäranalysen Im Rahmen von Sekundäranalysen, die den Stand der einschlägigen Forschung auswerten, soll geklärt werden, ob es belastbare neuere Erkenntnisse in Bezug auf die kindliche Entwicklung im Grenzbereich des geltenden Strafmündigkeitsalters und die Entwicklung von Heranwachsenden in Bezug auf deren (jugend-)strafrechtliche Behandlung gibt, die Anlass für eine Änderung der geltenden Rechtsrahmung geben könnten. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze - nicht abschließend - vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet. Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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