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Vertretungsstützpunkte Kindertagespflege
Bei einem Vertretungsstützpunkt handelt es sich um eine Großtagespflegestelle mit drei angestellten Kindertagespflegepersonen, die jeweils eine Pflegeerlaubnis für fünf Kinder erhalten. Im Vertretungsfall können dort, intern im Stützpunkt, maximal neun Kinder betreut werden. Die Vertretung ist aber nicht nur auf den Vertretungsstützpunkt ...
Childcare Operations
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Bochum
- Published:
- July 08, 2026
- Deadline:
- August 10, 2026
- Topic:
- Childcare Operations
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Bei einem Vertretungsstützpunkt handelt es sich um eine Großtagespflegestelle mit drei angestellten Kindertagespflegepersonen, die jeweils eine Pflegeerlaubnis für fünf Kinder erhalten. Im Vertretungsfall können dort, intern im Stützpunkt, maximal neun Kinder betreut werden. Die Vertretung ist aber nicht nur auf den Vertretungsstützpunkt beschränkt. Ausgehend vom Standort des Vertretungsstützpunkts wird durch das Jugendamt ein Einzugsgebiet bestimmt. Die Kindertagespflegepersonen können dort auch extern, das heißt in Großtagespflegstellen (zwei Kindertagespflegepersonen betreuen max. neun Kinder) und bei Kindertagespflegepersonen in angemieteten Räumen (eine Kindertagespflegeperson betreut max. fünf Kinder), vertreten. Die Vertretung von Kindern aus der Kindertagespflege in privaten Haushalten ist ausschließlich im Vertretungsstützpunkt vorgesehen. Vertragszeitraum: 01.11.2026 bis 31.12.2030 Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung gemäß § 64 VgV.
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6Vergabe von Kursen für die Kindertagespflege
Landkreis HildesheimHildesheimDeadline: Aug 12Art der Leistung Vergabe eines Fortbildungsprogramms, QHB Komibi Kurse sowie eines Zusatzqualifikationskurs Inklusion für Kindertagespflege für den Landkreis Hildesheim Umfang der Leistung Der Landkreis Hildesheim hat Kindertagespflegepersonen, welche im gesamten Kreisgebiet, neben den Kindertagesstätten, die Aufgabe der Kindertagesbetreuung übernehmen. Es liegt ein großes Interesse darauf, diese Kindertagespflegepersonen entsprechend zu schulen und weiterzubilden, um eine angemessen hohe Betreuungsqualität herzustellen. Daher ist vorgesehen, ein allgemeines Fortbildungsprogramm für die Kindertagespflegepersonen zur Verfügung zu stellen, sowie die Qualifizierungskurse nach QHB anzubieten. Darüber hinaus soll eine Zusatzqualifizierung für Inklusion angeboten werden, um den steigenden Inklusionsbedarf auch über die Kindertagespflege mit abdecken zu können. Die Detailbeschreiben sind dem jeweiligen Leistungsverzeichnis zu entnehmen.Förderung in der Kindertagespflege
Stadt Witten, Zentrales VergabeamtWittenDeadline: Jul 22Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines zeitlich befristeten Dienstleistungsvertrages (gemäß § 611 BGB) zwischen der Stadt Witten (Auftragsgeberin) und einem Dienstleister (Auftragnehmer) zur Erbringung der Dienstleistung "Förderung in der Kindertagespflege" für das Amt für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten. Ziel dieser Ausschreibung ist die oben beschriebene Sicherstellung einer hohen Fachlichkeit und Beratungsqualität. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kindertagespflege - die Entwicklung der Kinder zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördert, - die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt sowie - den Eltern dabei hilft, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Neben dieser primären Zielsetzung soll aus der Ausgliederung der Aufgaben ebenfalls eine Entlastung der Stadtverwaltung resultieren. - Näheres siehe Leistungsbeschreibung -Betrieb der Kindertagesstätte "Einsteinchen Company Kids" des Helmholtz-Zentrum Hereon
Helmholtz-Zentrum hereon GmbHGeesthachtIn der Kindertagesstätte dürfen gemäß aktueller Betriebserlaubnis bei rechnerisch 50 Plätzen regelmäßig bis zu 45 Kinder betreut werden. Die Plätze verteilen sich auf: - 1 Regel-Kindergartengruppe für bis zu 20 Kinder (ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) - 1 altersgemischte Gruppe für rechnerisch bis zu 20 Kinder; bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren reduziert sich die Gruppengröße um jeweils einen Platz je U3-Kind, bei fünf U3-Kindern auf 15 Plätze, - 1 Regel-Krippe für bis zu 10 Kinder (ab der 8. Lebenswoche bis zum 3. Lebensjahr) Dabei gelten zurzeit folgende von den Eltern wählbare Betreuungszeitmodelle: - zwischen 30 - 50 Betreuungsstunden/Woche für Kinder unter 3 Jahren sowie - zwischen 40 - 50 Betreuungsstunden/Woche für Kinder über 3 Jahren. Außerdem ist bei Bedarf Schulkindern im Kindergarten ein Betreuungsangebot gegen eine ortsübliche finanzielle Elternbeteiligung vorzuhalten. Dazu müssen gesonderte organisatorische und personelle Vorkehrungen und Vereinbarungen durch den Auftragnehmer mit den Eltern getroffen werden. Der KiTa-Betrieb soll davon aber nicht beeinträchtigt werden.Stadt Bad Gandersheim - Betrieb eines Kindergartens mit heilpädagogischem Teil in Bad Gandersheim - Vergabe der Trägerschaft
Stadt Bad GandersheimBad GandersheimDer Gegenstand des Auftrags umfasst die freie Trägerschaft und den Betrieb des Kindergartens in den Räumlichkeiten der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH, Albert-Rohloff-Straße 2, in Bad Gandersheim. Die Betriebsführung erfolgt auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt und dem Träger, wobei der Träger die Einrichtung in eigener Verantwortung und Ausgestaltung nach seinem pädagogischen Konzept führt. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrags beträgt maximal 7 Jahre. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrages ist mit dem Gewerberaummietvertrag gleichlautend. Sowohl das Mietverhältnis als auch der Betriebsführungsvertrag bestehen längstens bis zum 31.12.2033. Die Räumlichkeiten für den Betrieb werden dem Träger im Rahmen eines Mietvertrages mit der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH zur Verfügung gestellt. Der Träger verpflichtet sich zum Abschluss des Geschäftsraummietvertrages. Vor Betriebsbeginn müssen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Die Aufnahme der Betreuung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Aufnahme des Betriebes soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2027/2028 erfolgen. Überdies verpflichtet sich der Träger bei Zuschlagserteilung, die Regelleistungsvereinbarung für die Soziale Teilhabe im Leistungsbereich Heilpädagogischer Leistungstyp 2.1.1.1 (Kinder mit geistiger Behinderung) mit dem Landkreis Northeim und der Region Südniedersachsen abzuschließen. Weitere Details sind den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.. Die Stadt Bad Gandersheim beabsichtigt die Vergabe der freien Trägerschaft für den Betrieb eines städtischen Kindergartens in den Räumlichkeiten des BürgerGesundheits-Park, Albert-Rohloff-Straße 2, 37581 Bad Gandersheim. Der künftige freie Träger soll zudem den heilpädagogischen Bedarf des Landkreises Northeim und der Region Südniedersachsen (Leistungstyp 2.1.1.1. - Kinder mit geistiger Behinderung) anteilig abdecken. Es sollen Kinder mit und ohne Förderbedarf betreut werden. Die Stadt sucht einen zuverlässigen, den qualitativen Anforderungen entsprechenden freien Träger. Zwischen dem Träger und der Stadt Bad Gandersheim wird ein Betriebsführungsvertrag geschlossen. Die Räumlichkeiten des BürgerGesundheitsPark stehen im Eigentum der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH. Die Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark stellt dem freien Träger die Räumlichkeiten im Wege eines Mietvertrages für den Betrieb des Kindergartens zur Verfügung. Es handelt sich um Räumlichkeiten im Erdgeschoss einschließlich des Geräteraums und der Außenflächen (Grundfläche Kita 548 m², Geräteraum 27,22 m², Außenfläche 630 m²). Die Räumlichkeiten müssen für diesen Zweck nach den Maßgaben des Gewerberaummietvertrages umgebaut werden. Nach dem Umbau und Sanierung der Räumlichkeiten soll der Betrieb aufgenommen werden. Es wird von einer Umbau-/Sanierungszeit von bis zu einem Jahr ausgegangen. Der Betrieb des Kindergartens soll frühestmöglich aufgenommen werden. Es wird vom Kindergartenjahr 2027/2028 ausgegangen. Vorgesehen sind insgesamt 3 Kindergartengruppen (1 Gruppe mit 25 Kindern, 2 Gruppen mit 8 Plätzen für Kinder mit Förderbedarfen/Heilpädagogik) sowie 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen. Die Stadt Bad Gandersheim strebt mit dem Träger eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Den Kindern soll eine sichere, unterstützende Umgebung geboten werden. Ziel ist eine bestmögliche Förderung und Unterstützung ausgerichtet auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder. Die Einrichtung soll zudem den Bedürfnissen von Kindern mit Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Wahrnehmung, Motorik und sozialer Integration gerecht werden. Der Träger verpflichtet sich, die heilpädagogischen Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften (z. B. Heilpädagogen, Sonderpädagogen und Therapeuten) umzusetzen und sicherzustellen, dass die pädagogische Arbeit individuell auf die Kinder abgestimmt wird.Vergabe der Trägerschaft für die Vertretungsstützpunkte Kindertagespflege im Kreis Plön
Kreis Plön, Der Landrat, Zentrale VergabestellePlönTrägerschaft für 2 Vertretungsstützpunkte der Kindertagespflege in Schönkirchen und Preetz (Kreis Plön) inkl. Personal-, Sach-, Miet- und Nebenkosten, Zeitraum 01.08.2026 – 31.07.2029.Gemeinde Wennigsen - Ganztagsbetreuung, Ferien- und Randzeitenbetreuung
Gemeinde WennigsenWennigsen (Deister)Gemäß § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. Artikel 1 Ziffer 3a Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung und Betreuung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Die Unterrichtszeiten finden dabei Anrechnung. Während der Ferienzeiten kann eine Schließzeit von insgesamt bis zu vier Wochen festgelegt werden. Von dieser Regelung macht die Gemeinde Wennigsen (Deister) Gebrauch. Das Land Niedersachsen fördert die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Form von Ganztagsschulen. Die Zuständigkeit zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kommunen innerhalb der Region Hannover übernehmen diese Aufgabe auf Grundlage einer vertraglichen Aufgabenübertragung gemäß § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII und setzen diese Aufgabe in eigener Verantwortung um. Die Umsetzung des Betreuungsangebots zum Ganztag im Schulbetrieb sowie für die Rand- und Ferienzeiten basiert insbesondere auf dem Nds. Schulgesetz (NSchG), dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), dem Runderlass des Nds. Kultusministeriums zum Ganztag, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Wennigsen (Deister) sowie den Beschlüssen des Rates zur Einführung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Wennigsen (Deister). Abweichend vom aufsteigenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung hat der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) beschlossen, das Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend ab 01.08.2026 für alle vier Schuljahrgänge vorzuhalten. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) sowie der Ferienbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) ab dem Schuljahr 2026/2027 an zwei Grundschulen an einen zuverlässigen Kooperationspartner. Für die außerschulische Ganztagsbetreuung während den Schulzeiten wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag abgeschlossen. Für die jeweilige Randzeiten- und Ferienbetreuungen werden bilaterale Verträge abgeschlossen. Die außerunterrichtlichen Betreuungsleistungen sind an zwei Standorten im Gemeindegebiet zu erbringen. Es handelt sich um die folgenden zwei Grundschulen (Standorte): - Grundschule Bredenbeck (Los 1) - Grundschule Wennigsen (Los 2) Bei der Ganztagsschule handelt es sich um ein Bildungs-, Erziehungs - und Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dessen hauptsächliches Ziel in der chancengleichen Förderung und Stärkung der Kinder in ihrer Selbst-, Sozial-, Sach - und Wertekompetenz liegt. Dabei bietet die Grundschule Bredenbeck für alle 4 Jahrgänge (rd. 220 Schüler*innen an Sommer 2026) einen offenen Ganztag an. Die Grundschule Wennigsen (insgesamt rd. 356 Schüler*innen) bietet für die Jahrgänge 1 und 2 einen offenen Ganztag sowie für die Jahrgänge 3 und 4 einen teilgebundenen Ganztag an. Übergeordnetes Ziel ist die Durchführung einer gruppenorientierten, pädagogisch ausgerichteten, chancengleichen und verlässlich organisierten Ganztagsbetreuung inkl. Randzeitbetreuung. Dadurch soll auch ein wertvoller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Darüber hinaus soll den Grundschulkindern eine sichere Umgebung geboten werden, in der sie ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten weiterentwickeln können. Die Betreuung soll zur Förderung individueller Fähigkeiten beitragen und den Kindern helfen, ihre Freizeit kreativ und sinnvoll zu gestalten. Bei der Umsetzung der Betreuungsleistungen sind die Maßgaben der jeweiligen Grundschulkonzepte (in der jeweils aktuellen Fassung) zu beachten. Die Ausgestaltung und die Schwerpunkte des Ganztagsangebots sowie der Rand- und Ferienzeiten sollen in enger Verbindung zu den jeweiligen Konzepten der Grundschulen stehen. Die Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Grundsätze und Ausrichtungen der Grundschulen wird voraussetzt. Weitere Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen.
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