Ministerium für Verkehr Baden-WürttembergStuttgartTED
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Netz 66 Übergangsausschreibung Hochrhein
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 66 mit mindestens 17 beigestellten neuwertigen Fahrzeugen in E-Traktion des Typs Siemens Mireo im LCC-Modell. Der Wartungsstandort der Fahrzeuge im LCC-Modell wird in Offenburg sein. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages ...
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- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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- August 16, 2026
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Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 66 mit mindestens 17 beigestellten neuwertigen Fahrzeugen in E-Traktion des Typs Siemens Mireo im LCC-Modell. Der Wartungsstandort der Fahrzeuge im LCC-Modell wird in Offenburg sein. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages beträgt voraussichtlich 5 Jahre. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rd. 3 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme erfolgt vsl. im Dezember 2027, in Abhängigkeit der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen, auf folgenden Strecken bzw. Streckenabschnitten: Basel - Waldshut - Singen - Radolfzell; Basel - Offenburg (vsl. einzelene Leistungen); Offenburg - Hausach - Engen - Singen (vsl. einzelne Leistungen). Der Aufgabenträger behält sich vor, Vertriebsleistungen separat zu vergeben bzw. schrittweise aus dem Vertrag herauszulösen. Der obsiegende Bewerber/Bieter hat mit der SFBW einen Bereitstellungsvertrag für die Fahrzeuge abzuschließen. Weitere Einzelheiten zum derzeitigen Stand ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre, wobei sich der Aufgabenträger und die SFBW vorbehalten, die Anforderungen noch anzupassen.
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5Rahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) vertreten durch die Bundesbauabteilung Hamburg, Fachaufsicht führende Ebene vertreten durch die BundesbauabteilungHamburgDeadline: Aug 12Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit im laufenden Vertragszeit-raum und insbesondere auch darüber hinaus ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sollen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten übergehen. Nach heutigem Zeitplan ist der Zuschlag an den Fahrzeughersteller für das Jahr 2029 geplant. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (RV) ist die verkehrs-wirtschaftliche Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses einschließlich des begleiten-den Projektmanagements. Die juristische Begleitung wurde bereits im ersten Halbjahr 2026 an eine externe Kanzlei vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister zur Erstellung des Lastenhefts und der technischen Begleitung der Fahrzeugausschreibung wurde 2025 beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu Finanzierungsfragen der Fahrzeugbeschaffung wird noch aus-geschrieben werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvvS-Bahn Stuttgart
Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen RechtsStuttgartDeadline: Sep 15Gegenstand der Ausschreibung sind Verkehrsdienstleistungen auf den Strecken der S-Bahn Stuttgart sowie zwei Regionalbahnen (RB64 "Teckbahn" und RB11 "Schusterbahn"). Der Leistungsumfang beträgt insgesamt voraussichtlich ca. 14,3 Mio. Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr (Grundangebot), zuzüglich optionaler Leistungen von insgesamt ca. 2,9 Mio. Zugkilometern sowie eines Korridors für Leistungsänderungen von +/- 25 % des Grundangebots zu Grenzkosten. Die Betriebsaufnahme erfolgt voraussichtlich zum 10.12.2034. Zur S-Bahn Stuttgart zählen voraussichtlich die folgenden Linien: - S1 Kirchheim (Teck) / Nürtingen - Wendlingen - Plochingen - Esslingen - Stuttgart Hbf - Böblingen - Herrenberg (- Horb); - S2 Schorndorf - Waiblingen - Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen (- Flughafen/Messe); - S3 Backnang - Waiblingen - Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen - Neuhausen a.d.F.; - S4 Backnang - Marbach - Ludwigsburg - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße; - S5 Bietigheim-Bissingen - Ludwigsburg - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße - Stuttgart-Vaihingen - Böblingen; - S6/60 Weil der Stadt / Böblingen - Renningen - Stuttgart-Zuffenhausen - Stuttgart Hbf - Stuttgart Schwabstraße; - S62 Weil der Stadt - Renningen - Leonberg - Stuttgart-Feuerbach; - RB11 Stuttgart-Untertürkheim - Kornwestheim; - RB64 Kirchheim (Teck) - Oberlenningen. Der Verkehrsvertrag wird voraussichtlich als Bruttovertrag mit qualitativem Anreizsystem für 15 Jahre vergeben und endet voraussichtlich zum 12.12.2049. Für besonders gelagerte Ausnahmefälle wird der Verkehrsvertrag voraussichtlich eine Sonderregelung nach Ablauf von zehn Vertragsjahren vorsehen. Einen Teil der für den Betrieb erforderlichen Fahrzeugflotte wird der Auftraggeber dem EVU bereitstellen. Hierfür wird er vom derzeitigen Betreiber der S-Bahn Stuttgart voraussichtlich insgesamt bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge vom Typ ET 430 zur Verfügung stellen, unter Umständen einschließlich Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit der Fahrzeuge; Details klären sich im Verhandlungsverfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie viele Gebrauchtfahrzeuge der Auftraggeber dem EVU bereitstellen wird. Zudem steht noch nicht fest, inwieweit das EVU verpflichtet sein wird, Instandhaltungsleistungen für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gebrauchtfahrzeuge zu erbringen. Zusätzlich muss das EVU voraussichtlich die Neufahrzeuge für die Regionalbahnen (Teckbahn und Schusterbahn) beschaffen und instandhalten. Der Aufgabenträger erwägt derzeit aber auch, diese Fahrzeuge über die SFBW zu erwerben oder von dieser bereitstellen zu lassen. In diesem Fall wird die SFBW als Auftraggeber diesem Vergabeverfahren hinzutreten. Die weiteren für die Verkehrsleistungen notwendigen Fahrzeuge soll das EVU als Neufahrzeuge beschaffen und an den Auftraggeber übertragen. Das EVU soll die zu beschaffenden Neufahrzeuge instand halten. Darüber hinaus ist ein Redesign der beigestellten Fahrzeuge vom Typ ET 430 während der Vertragslaufzeit vorgesehen. Ziel des Aufgabenträgers ist dabei die Verbesserung der Fahrgastinformation und der Aufenthaltsqualität sowie die Angleichung an die neue Fahrzeugflotte. Die Zuständigkeit für das Redesign ist abhängig vom weiteren Fortgang der Verhandlungen zu den Gebrauchtfahrzeugen, Details klären sich im Verhandlungsverfahren. Der Aufgabenträger verpflichtet das EVU nach § 131 Abs. 3 GWB in Verbindung mit Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Fall eines Betreiberwechsels, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung der Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt wäre. Die Pflicht des EVU beschränkt sich auf diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Erbringung der nach diesem Vertrag auf das EVU übergehenden Verkehrsleistung unmittelbar erforderlich sind. Soweit ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt, gehen die danach anwendbaren Regelungen vor.Erhebungsleistungen für das Qualitätsmesssystem (QMS) in Baden-Württemberg für Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbHStuttgartEine der Aufgaben der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH ist die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg. Das Land hat weit über 30 aktuell laufende Verkehrsverträge, die es federführend betreibt. Die Verkehrsverträge beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen mit dem entsprechenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Auf Grundlage dieser Verträge erbringt das EVU die jeweilige Verkehrsleistung. Um den monetären Anspruch des EVU zu bestimmen, ist jedoch nicht nur die tatsächlich erbrachte SPNV-Leistung entscheidend, sondern auch, in welcher Qualität diese erbracht wurde. In allen laufenden und zukünftig noch zu schließenden Verkehrsverträgen ist daher eine Überprüfung der Qualität durch die NVBW vereinbart, meist durch ein Qualitätsmesssystem (QMS). Das QMS überprüft die Einhaltung der vertraglich festgelegten Qualitätskriterien. Diese Kriterien werden erhoben/erfasst und im Hinblick auf die in den Verkehrsträgen dargestellten Anforderungen überprüft, woraus finanzielle Zuwendungen oder Nachteile für die Betreiber errechnet werden. Ziel des QMS ist daher, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen, Abweichungen zu den vertraglichen Vorgaben zu ermitteln und die Leistungserbringung durch finanzielle Anreize und eine fundierte Datenbasis kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien, aus Stationserhebungen sowie aus der Überprüfung der personenbedienten Verkaufsstellen, Fahrkartenautomaten und Entwerter. Das QMS besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Zum einen aus der Qualitätsdatenbank, welche die erhobenen/erfassten Informationen automatisch speichert, prüft, abbildet und auswertet. Dieser Auftrag wurde für den Zeitraum bis März 2032 an die heutige Cosmo Consult Data & Analytics GmbH vergeben. Zum anderen umfasst das QMS die ErhebLiefervertrag zur Versorgung der SWEG im Bereich Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit elektrischer Energie im 16,7-Hz Bahnstromnetz
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbHLahrGegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung des Bahnbetriebs durch Ökostrom im Netz 9b (Freiburger Y) in Baden-Württemberg. Die Nettoabnahme von Bahnstrom (nach Rückspeisung) beträgt für das Lieferjahr 2027 ca. 10 GWh (± 20 %), für das Lieferjahr 2028 ca. 10 GWh (± 20 %) und für das Lieferjahr 2029 ca. 10 GWh (± 20 %). Für das Netz 9b (Freiburger Y) liegen aus dem Jahr 2025 zuverlässige Lastgangdaten vor (siehe Teil D, Anlage 02). Neben der Stromlieferung in Vollversorgung umfasst der Vertrag auch Dienstleistungen, unter anderem die Aufbereitung der Rechnungsdaten in einem speziellen Format (nach Absprache), die tägliche Bedarfsberechnung im 15-Minuten-Takt und die Abrechnung der Stromsteuer. Als Beschaffungsmodell wird ein Vollversorgungsvertrag mit Beschaffung über Spot- und Terminmarkt angestrebt. Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.eurobahn - E-Netz Westfalen / S-Bahn Münsterland Stammstrecke
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-LippeUnnaVergabe von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien im E-Netz Westfalen / S-Bahn Münsterland Stammstrecke gemeinsam mit dem verpflichtenden Kauf der eurobahn KG sowie deren Komplementärin, der eurobahn Verwaltungsgesellschaft mbH, durch den obsiegenden Bieter. Das E-Netz Westfalen wird voraussichtlich für den Zeitraum 12/2029 bis 12/2044 ausgeschrieben. Das Netz geht aus den Linien des derzeitigen Hellweg-Netz und des Teutoburger-Wald-Netz hervor. Aller Voraussicht nach wird das E-Netz Westfalen folgende Linien umfassen: RB 50 Dortmund – Lünen – Münster RB 59 Dortmund – Unna –Soest RB 61 Bielefeld – Osnabrück – Hengelo RB 66 Münster – Osnabrück RB 69 Münster – Hamm – Bielefeld RB 72 Herford – Lage – Paderborn RE 78 Bielefeld - Minden - Nienburg RB 65 Münster – Rheine RB 89 Münster – Hamm – Paderborn – Warburg Das Netz umfasst ca. 10,8 Mio. ZugKm. Im Fahrplankonzept wird es zwei Betriebsstufen geben. In der Betriebsstufe I von 12/2029 bis zum ursprünglichen Ende der Laufzeit der Verkehrsverträge Teutoburger Wald-Netz und Hellweg-Netz in 12/2032 wird das heutige Fahrplankonzept der Netze weiter gefahren. Ab 12/2032 wird sodann in der Betriebsstufe II ein erster Teil der S-Bahn Münsterland umgesetzt. Im Fahrzeugkonzept werden in der Betriebsstufe I weiter die heutigen Flirt-Fahrzeuge eingesetzt, da der derzeitige Leasingvertrag der eurobahn mit Alpha Trains bis dahin läuft. Ab 12/2032 werden im Netz die derzeit auf den Linien RE 7 und RB 48 eingesetzten E-Talent Fahrzeuge, die im Eigentum des VRR und des NWL stehen, beigestellt. Diese sollen vorrangig auf den Linien der zukünftigen S-Bahn Münsterland (RB 65 und RB 89) eingesetzt werden. Für den weiteren Fahrzeugbedarf im Netz können die Bieter anforderungsgerechte Gebraucht- oder Neufahrzeuge einsetzen. Die Instandhaltung der Fahrzeuge liegt im Zuständigkeitsbereich des EVU. Das Ausschreibungsverfahren soll im 4. Quartal 2026 starten. Diese Bekanntmachung dient der Vorinformation, die Aufgabenträger behalten sich vor, in den Ausschreibungsunterlagen Änderungen vorzunehmen.
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- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
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- The contracting authority is Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
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