LBB NL KoblenzKoblenzTED
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und D...
Electrical Engineering Design, MEP Engineering
No credit card · Instant access
Content at a glance
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- un...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- LBB NL Koblenz
- Published:
- July 20, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Electrical Engineering Design
Tender description
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
10- LBB NL KoblenzKoblenz
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitu - LBB NL KoblenzKoblenz
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Fachplanung Technische Ausrüstung für Brandschutzmaßnahme: Sanierung und Erneuerung brandschutztechnisch qualifizierter Wand‑ und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken, nachträglicher Verschluss von Durchdringungen, brandschutztechnische Abschottung von Elektroverteilungen in Treppenräumen, Planung von Feuer‑ und Rauchabschlusstüren sowie geringfügige Erweiterungen der Starkstromanlagen (Anlagegruppe 4). - LBB NL KoblenzKoblenz
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten und Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In dem Gebäudeteil B soll allerdings, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E & D sowie A und B, sowie der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- und Wasserversorgung) und Heizungstechnik. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Rohrdurchführungen wurden ohne Abschottung in Wänden und Geschossdecken ausgeführt. -Rohrleitungen wurden mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände hindurchgeführt. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem - LBB NL KoblenzKoblenz
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten und Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In dem Gebäudeteil B soll allerdings, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E & D sowie A und B, sowie der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- und Wasserversorgung) und Heizungstechnik. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Rohrdurchführungen wurden ohne Abschottung in Wänden und Geschossdecken ausgeführt. -Rohrleitungen wurden mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände hindurchgeführt. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagengruppe 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ermittelte Baukosten 76.362,86 EUR -Die Grundlagen der Kostenermittlung für die KG 410 müssen aktualisiert werden. Zwischenzeitlich wurde in allen Gebäudeteilen ein Großteil der Trinkwasserleitungen saniert. Hierfür ist eine Bestandserfassung zum Abgleich der bisher geplanten Brandschottungen gegenüber den aktuell noch benötigten Brandschottungen nötig. -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 410. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen. Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen ermittelte Baukosten 61.368,78 EUR -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 420. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen. - LBB NL KoblenzKoblenz
Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Die Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat seinen Sitz in den Gebäuden A bis E in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer. Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Das Altbaugebäude (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren. Die Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau, plant die Brandschutzertüchtigung der genannten Gebäude. Im Gebäudeteil B soll aufgrund - Staatliches Bauamt München 2MünchenDeadline: Jun 16
Fachplanung Technische Ausruestung M
Maßnahmennummer: B14H C150910501 Bezeichnung d. Maßnahme: Energetische Fassadensanierung (=Fensteraustausch) Geb. W Vergabenummer: 26-014417 Die Hochschule München plant eine energetische Fassadensanierung eines Bestandsgebäudes (W- Bau) aus dem Jahr 1954 am Stammgelände der Hochschule München. Die energetische Fassadensanierung wird aller Voraussicht nach durch Mittel der Europäischen Union gefördert (EFRE-Förderung, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Es handelt sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Fenster des W-Baus sind marode und müssen ausgetauscht werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (Hochbau) wurde die energetische Sanierung der Fenster vorab untersucht. Dabei wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme erstellt, Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege geführt, Bauphysikalische Berechnungen erstellt (Wärmebrückenberechnung, Hygrothermische Simulation). Für die energetische Sanierung der Fenster ist im Untergeschoss eine Innendämmung an den Außenwänden herzustellen. Heizungs- Sanitär- und Lüftungsbauteile, Steigleitungen sowie Trinkwasserhauseinführung stehen im Bereich der vorgesehenen Innendämmung im Weg. Um hier eine Innendämmung zu ermöglichen, sind diese zu demontieren, umzulegen bzw. neu auszuführen. Die bestehenden Heizkörper, größtenteils Stahlröhrenradiatoren sollen in dem Zuge sowie aufgrund von Roststellen erneuert werden. Dies wurde vorab im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (TGA-M) untersucht. Die Planungsaufgabe besteht darin, die erforlerlichen Demontagen, sowie die Neuinstallation für die erforderlichen Bereiche zu planen. Die bestehende Heizungszentrale bleibt, sofern nicht erforderlich, hiervon unberührt. Lage und Beschaffenheit des Baugrundstückes Der W-Bau befindet sich am Stammgelände der Hochschule München in der Lothstr. 21 auf dem Flurstück Nr. 472/304 der Gemarkung Schwabing. Eigentümer ist der Freistaat Bayern. Das Gebäude ist ein dreigeschossiger (UG, EG, OG), langgestreckter Satteldachbau mit einer Länge von ca. 81 m und einer Breite von ca. 15 m. Davor befindet sich ein erdgeschossiger Flachdachbau als Nebengebäude (UG, EG) mit einer Länge von 13 m und einer Breite von 14 m. Beide Gebäude sind optisch einheitlich in hellbraunen Sichtziegeln gestaltet. Der Satteldachbau ist aus einer Stahlbetonkonstruktion mit einem Massivbauanteil ausgeführt. Die Konstruktion ist an der Fassade ablesbar. Den östlichen Gebäudeteil mit dem großen, verglasten Eingang bestimmt eine Ziegellochfassade. Vorgezogene Betonelemente fassen hier die hellblauen Fensterrahmen mit zweiflügeligen Fenstern und Unterlichtern sowie einzelnen Brüstungsgittern. Der westliche, längere Gebäudeteil mit gering vorgezogenem Kopfteil und abgegrabenem Untergeschoss wird durch die sichtbare Stahlkonstruktion rhythmisiert. Die hier dreiflügeligen Fenster mit Unterlichtern sind auszutauschen; sie nehmen jeweils die Breite des Stützenrasters ein. Die Giebelseiten des Gebäudes werden im obersten Geschoss durch ein geschosshohes, von Betonelementen schmal gegliedertes Fenster betont. Sie sind nicht Teil dieser Vergabe. Das Gebäude hat einen Dachstuhl aus Stahlbeton. Im Innern ist das Gebäude entlang eines langen Mittelflures organisiert. Dem Stützenraster entsprechend erstrecken sich die Räume über ein, zwei oder drei Achsen. Der Eingangsbereich mit dem Haupttreppenhaus sowie das Sekundärtreppenhaus im westlichen Gebäudeteil sind gestalterisch ausgearbeitet. Das repräsentative Haupttreppenhaus mit filigranem Metallgeländer hat ein dreigeschossiges Nordfenster. Das zweiläufige Sekundärtreppenhaus aus Stahlbeton mit aufgerauter Oberfläche hat einen trapezförmigen Zuschnitt. An das Gebäude schließt mit einem überdachten Durchgang der vorgerückte Flachdachbau des ehemaligen Pförtnerhauses an, in dem früher eine Wohnung und Garagen untergebracht waren. Das Gebäude ist in Betrieb und wird von der Hochschule München genutzt. Daher muss eine Sanierung im Laufenden Betrieb erfolgen. Der W-Bau umfasst eine BGF von rund 5.500 m² und einen BRI von rund 17.500 m³. Die NUF liegt bei rund 2.700 m². Es sind rund 140 Fenster zu sanieren (ca. 4 verschiedene Typen; ausgenommen Treppenräume) und rund 400 m² Wärmedämmputz im UG aufzubringen. Zusätzliche Angaben zur Fachplanung TGA Die Heizkörper im W-Bau der Hochschule befinden sich größtenteils in den Nischen der bestehenden Fenster. Im EG und OG liegen diese mit einem geringen Wandabstand in der Fensternische. Im UG sind die Heizkörper im südlichen Gebäudeteil größtenteils erneuert. Der nördliche Gebäudeteil muss neu installiert werden. Dazu sind auch Arbeiten an der Verrohrung und Geschossverteilung erforderlich. Im Bereich der Fenster verlaufen in allen Geschossen elektrische Leitungen. In einigen Teilen sind diese als direkt vorgesetzter Brüstungskanal ausgefürt, in manchen Teilen verläuft der Brüstungskanal mit größerem Abstand vor den Fenstern (UG). Im OG verlaufen die Kabelkanäle teilweise im Bereich des Bodens. In einigen Bereichen sind Anpassungsarbeiten an der Elektroinstallation erforderlich (Demontage Brüstungskanäle, Wiedermontage). Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_26-014417_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen- des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für Leistungsphase 1-8 in Honorarzone II (Basishonorarsatz) vergeben. Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Siehe hierzu alle Informationen in 26-014417_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag. - Gemeindeverwaltung WinterbachWinterbachDeadline: Jul 14
Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für die Leistungsphasen 2-3 und 5-9 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts und umfasst sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch die Planung der technischen Anlagen für die vorgesehenen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes sind die elektrotechnischen Anlagen bedarfsgerecht neu zu planen und an die bestehende Infrastruktur des Schulcampus anzubinden. Hierzu zählen insbesondere die Energieversorgung, Beleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Kommunikations- und Datennetze sowie die erforderlichen Einrichtungen der Gebäudeautomation. Darüber hinaus sind die bestehenden elektrotechnischen Anlagen in den umzubauenden Gebäudebereichen zu analysieren und an die zukünftigen Anforderungen eines modernen Schul- und Betreuungsbetriebs anzupassen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung und Erweiterung von Unterverteilungen, Leitungsnetzen, Daten- und Kommunikationsinfrastrukturen sowie die Integration neuer Anlagenteile in bestehende Systeme. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Planung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur für Unterricht, Betreuung und Verwaltung sowie der Gewährleistung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und betriebssicheren Anlagenbetriebs. Besondere Bedeutung kommt der Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Schul- und Betreuungsbetrieb zu. Hierbei sind die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Nutzer- und Betriebsschutz sowie die abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen sowie die Unterstützung einer termingerechten baulichen Umsetzung sicherzustellen. Außerdem sind im Rahmen der Projektumsetzung die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfordert die Bearbeitung und Dokumentation verschiedener Nachhaltigkeitskriterien über die einzelnen Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Die Projektbeteiligten haben die jeweils erforderlichen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Nachweise und Projektdaten bereitzustellen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise, Dokumentationen, Prüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messungen sind im weiteren Projektverlauf mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Anforderungen des NBBW sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zu beachten und in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren. - Gemeinde WinterbachWinterbachDeadline: Jul 14
Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für die Leistungsphasen 2-3 und 5-9 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts und umfasst sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch die Planung der technischen Anlagen für die vorgesehenen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes sind die elektrotechnischen Anlagen bedarfsgerecht neu zu planen und an die bestehende Infrastruktur des Schulcampus anzubinden. Hierzu zählen insbesondere die Energieversorgung, Beleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Kommunikations- und Datennetze sowie die erforderlichen Einrichtungen der Gebäudeautomation. Darüber hinaus sind die bestehenden elektrotechnischen Anlagen in den umzubauenden Gebäudebereichen zu analysieren und an die zukünftigen Anforderungen eines modernen Schul- und Betreuungsbetriebs anzupassen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung und Erweiterung von Unterverteilungen, Leitungsnetzen, Daten- und Kommunikationsinfrastrukturen sowie die Integration neuer Anlagenteile in bestehende Systeme. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Planung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur für Unterricht, Betreuung und Verwaltung sowie der Gewährleistung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und betriebssicheren Anlagenbetriebs. Besondere Bedeutung kommt der Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Schul- und Betreuungsbetrieb zu. Hierbei sind die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Nutzer- und Betriebsschutz sowie die abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen sowie die Unterstützung einer termingerechten baulichen Umsetzung sicherzustellen. Außerdem sind im Rahmen der Projektumsetzung die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfordert die Bearbeitung und Dokumentation verschiedener Nachhaltigkeitskriterien über die einzelnen Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Die Projektbeteiligten haben die jeweils erforderlichen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Nachweise und Projektdaten bereitzustellen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise, Dokumentationen, Prüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messungen sind im weiteren Projektverlauf mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Anforderungen des NBBW sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zu beachten und in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren. - Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrücken
Fachplanung Technische Ausrüstung, hier Anlagengruppen 4,5,6,7,8 gem. §53 ff. HOAI 2021 für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken
Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie zur Architektur werden zur Grundlage der Projektziele gemacht. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die anteiligen Kostengruppen (KG): KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 843.000 EUR brutto. Dabei entfallen auf die Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 und 8 insgesamt rd. 460.000 EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob oder standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Im Hinblick auf die Ausschreibung der vorliegenden Anlagengruppen liegen keine Voruntersuchungen vor. Zum Auftragsgegenstand werden die derzeitigen Erkenntnisse des Auftraggebers wie folgt zusammengefasst: AG-4 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlage zu erstellen. Die vorhandene Anlage ist zu erneuern (je nach Bestandsaufnahme ggfs. nur in Teilen) und zu erweitern. Eine Erweiterung der Niederspannungsanlagen ist in der Aufstockung neu zu planen und mit den Bestandsanlagen zu verbinden. Zudem ist eine Eigenstromerzeugungsanlage in Form einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit der Aufstockung einzurichten. Außerdem soll eine Notstromversorgung für das Verwaltungsgebäude aufgebaut werden. Im Zusammenhang mit einer Betriebskostenberechnung wird zu überprüfen sein, welche Gebäudeheizungsanlage in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und mit der Anordnung einer Photovoltaik-Anlage zur Erfüllung die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll ist, vgl. Projektziele 4. und 9. >>> AG-5 Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlage zu erstellen. Es wurde bislang vor allem der Bedarf der Neueinrichtung einer Brandmeldeanlage für das gesamte Gebäude erkannt. Auch ist die Einrichtung eines Serverraumes in geeigneter räumlicher Lage notwendig, in Verbindung mit den dafür erforderlichen installationstechnischen Anbindungen.>>> AG-6 Anlagengruppe 6 Förderanlagen: Für die Herstellung der Barrierefreiheit gemäß „DIN 18040 Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist der Einbau einer Aufzugsanlage erforderlich.>>> AG-7 Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen: Als nutzungsspezifische Anlagen werden manuell zu betätigende Feuerlöschanlagen und 2 Teeküchen (Sitzungssaal, Personalraum) identifiziert.>>> AG-8 Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation: Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die automatische anlagengruppenübergreifende Steuerung, Regelung Überwachung und Optimierung der technischen Anlagen Heizung, ggfs. Lüftung, Beleuchtung, Verschattung des gesamten Gebäudes sinnvoll ist und erforderlich wird.>>> Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. - Gemeindeverwaltung WinterbachWinterbachDeadline: Jul 14
Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts und umfasst sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch die Planung der technischen Anlagen für die vorgesehenen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes sind die Anlagen der Wärmeversorgung, Sanitärtechnik und Lüftungstechnik bedarfsgerecht neu zu planen und an die bestehende Infrastruktur des Schulcampus anzubinden. Hierzu gehören insbesondere die Versorgung der neu entstehenden Unterrichts- und Gruppenräume sowie die Einbindung in die vorhandenen technischen Systeme. Darüber hinaus sind die bestehenden Anlagen in den umzubauenden Gebäudebereichen hinsichtlich ihrer technischen, funktionalen und energetischen Eignung zu untersuchen und an die zukünftigen Anforderungen eines modernen Schul- und Betreuungsbetriebs anzupassen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung und Erneuerung von Sanitäranlagen, Leitungsnetzen, Wärmeverteilungssystemen und gegebenenfalls lufttechnischen Anlagen. Im Zuge der Umstrukturierung des Alten Schulhauses sowie der Neuordnung des Mensa- und Küchenbereichs sind die erforderlichen technischen Anlagen für die künftigen Nutzungen zu planen und in die vorhandenen Gebäudestrukturen zu integrieren. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen an die Küchenversorgung, die Trinkwasserhygiene, den Wärmekomfort sowie gegebenenfalls die raumlufttechnische Versorgung zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung wirtschaftlicher, energieeffizienter und nachhaltiger Versorgungskonzepte unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) sowie der Förderbedingungen des Vorhabens. Die Fachplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung, den weiteren Fachplanern sowie dem Bauherrn und unterstützt die zielgerichtete Entwicklung des Projekts unter Berücksichtigung der Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Termin- und Kostensicherheit. Besondere Bedeutung kommt der Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Schul- und Betreuungsbetrieb zu. Hierbei sind die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Nutzer- und Betriebsschutz sowie die abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen sowie die Unterstützung einer termingerechten baulichen Umsetzung sicherzustellen. Außerdem sind im Rahmen der Projektumsetzung die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfordert die Bearbeitung und Dokumentation verschiedener Nachhaltigkeitskriterien über die einzelnen Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Die Projektbeteiligten haben die jeweils erforderlichen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Nachweise und Projektdaten bereitzustellen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise, Doku-mentationen, Prüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messungen sind im weiteren Projektverlauf mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Anforderungen des NBBW sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zu beachten und in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is LBB NL Koblenz.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.